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Verwahrung High-Cap / große Magazine / Kat. A

Verfasst: So 13. Feb 2022, 21:24
von Punisher
Servus!

Ich habe nur alte Diskussionen bzw. Beiträge zu diesem Thema gefunden wo nur spekuliert wurde wie dies nun nach der Verschärfung des Gesetztes gehandhabt werden soll.

Gibt es mittlerweile etwas "Offizielles" wie diese Magazine verwahrt / aufbewahrt werden müssen!?
(Bzw. wie wurde das durch euch bei bisherigen Überprüfungen gehandhabt!?)

[Ich habe dazu nur einen Artikel von einer "Interessengemeinschaft" gefunden der besagt, dass große Magazine zu den "verbotenen Waffen" gehören und somit sicher (versperrt) zu verwahren sind.]

Wenn das zutrifft, wird eine gemeinsame Verwahrung wohl auch wieder nur für Eheleute möglich sein!?

Sollte mir ein dazu passender Beitrag entgangen sein, bitte um einen kurzen Hinweis, lese mir das Ganze natürlich gerne durch.

Danke und LG Robert

Re: Verwahrung High-Cap / große Magazine / Kat. A

Verfasst: So 13. Feb 2022, 22:20
von gewo
Magazine kat A wie kat B verwahren

Keine gemeinsame verwahrung bei eheleuten zulaessig

Re: Verwahrung High-Cap / große Magazine / Kat. A

Verfasst: Mo 14. Feb 2022, 00:31
von KarawankenHippie
gewo hat geschrieben:
So 13. Feb 2022, 22:20
Magazine kat A wie kat B verwahren

Keine gemeinsame verwahrung bei eheleuten zulaessig
Wenn die Magazine aber in einem separat versperrbaren Fach des gemeinsam genutzten Waffenschranks liegen, auf das der andere keinen Zugriff hat, sollte es aber kein Problem sein (sofern die zugehörige Waffe nicht als Kat. A gemeldet ist)?

Re: Verwahrung High-Cap / große Magazine / Kat. A

Verfasst: Mo 14. Feb 2022, 00:35
von gewo
KarawankenHippie hat geschrieben:
Mo 14. Feb 2022, 00:31
gewo hat geschrieben:
So 13. Feb 2022, 22:20
Magazine kat A wie kat B verwahren

Keine gemeinsame verwahrung bei eheleuten zulaessig
Wenn die Magazine aber in einem separat versperrbaren Fach des gemeinsam genutzten Waffenschranks liegen, auf das der andere keinen Zugriff hat, sollte es aber kein Problem sein (sofern die zugehörige Waffe nicht als Kat. A gemeldet ist)?
Kein problem
Weil sie dann ja nicht gemeinsam verwahrt werden

Re: Verwahrung High-Cap / große Magazine / Kat. A

Verfasst: Mo 14. Feb 2022, 09:41
von Blaine
gewo hat geschrieben:
So 13. Feb 2022, 22:20
Magazine kat A wie kat B verwahren

Keine gemeinsame verwahrung bei eheleuten zulaessig
vielleicht sollte man ergänzen:

magazine kat A verwahren wie WAFFEN kat B
(weil die magazine der kat B sind ja frei, solang sie die kapazität von 10 bzw 20 ned überschreiten)

Re: Verwahrung High-Cap / große Magazine / Kat. A

Verfasst: Mo 14. Feb 2022, 10:12
von Simon80
Interessantes Thema, wird bei mir durch einen Umzug dieses Jahr noch schlagend dann werd ich bei der Behörde anfragen wies mit gemeinsamer Verwahrung aussieht.
Wir haben beide Z9 und Z10 Plätze aber nur ich hab Z8 und nur Sie hat Z7 das könnte ein Problem werden.

Re: Verwahrung High-Cap / große Magazine / Kat. A

Verfasst: Mo 14. Feb 2022, 11:05
von burggraben
Blaine hat geschrieben:
Mo 14. Feb 2022, 09:41
vielleicht sollte man ergänzen:

magazine kat A verwahren wie WAFFEN kat B
(weil die magazine der kat B sind ja frei, solang sie die kapazität von 10 bzw 20 ned überschreiten)
Ich kenne mich da nicht gut aus, aber ich weiß nicht ob das so stimmt bzw. ob es überhaupt "Magazine der Kat B" (oder A) gibt.
Ich dachte bis jetzt: High Cap Magazine sind laut Gesetz verbotene Waffen der Kat A (ja Waffen) und Magazine mit geringerer Kapazität sind rechtlich gesehen genau gar nix, so wie alle Magazine früher. Man möge mich korrigieren.

Re: Verwahrung High-Cap / große Magazine / Kat. A

Verfasst: Mo 14. Feb 2022, 14:37
von gewo
burggraben hat geschrieben:
Mo 14. Feb 2022, 11:05
Ich kenne mich da nicht gut aus, aber ich weiß nicht ob das so stimmt bzw. ob es überhaupt "Magazine der Kat B" (oder A) gibt.
Ich dachte bis jetzt: High Cap Magazine sind laut Gesetz verbotene Waffen der Kat A (ja Waffen) und Magazine mit geringerer Kapazität sind rechtlich gesehen genau gar nix, so wie alle Magazine früher. Man möge mich korrigieren.
ich habe relativ bald aufgehoert diese idi*tische semantik aus dem gesetz zu uebernehmen.

kein mensch weiss was man meint
egal ob im gespraech mit kunden oder in der kommunikation mit behoerden
auch beim waffenfuehrerscheinkurs kostete es immer einige minuten und ein paar gute lacher weil eben wer auch immer es fuer a super idee gehalten hat alle verbotenen gegenstaende aus dem 17/1 als verbotene gegenstaende zu bezeichen - aber die de**erten magazine als verbotene waffen

klar kann man das legistisch so machen wenn man will
aber es is id*otisch
eine magazin entspricht nicht den definitonen des §1 WaffG

fuer mich sind das verbotene gegenstaende der kat A die im waffenbuch zu fuehren sind und basta

macht eh keinen unterschied

Re: Verwahrung High-Cap / große Magazine / Kat. A

Verfasst: Mo 14. Feb 2022, 14:46
von burggraben
gewo hat geschrieben:
Mo 14. Feb 2022, 14:37
fuer mich sind das verbotene gegenstaende der kat A die im waffenbuch zu fuehren sind und basta

macht eh keinen unterschied
Hast Recht damit. Für die Praxis zuhause: Nur die High-Cap Mags müssen in den Tresor, die normalen Mags sind nach wie vor nur Plastik/Metall das keiner besonderen Verwahrung bedarf. Richtig?

Re: Verwahrung High-Cap / große Magazine / Kat. A

Verfasst: Mo 14. Feb 2022, 14:47
von gewo
burggraben hat geschrieben:
Mo 14. Feb 2022, 14:46
Nur die High-Cap Mags müssen in den Tresor, die normalen Mags sind nach wie vor nur Plastik/Metall das keiner besonderen Verwahrung bedarf. Richtig?
so ist es

Re: Verwahrung High-Cap / große Magazine / Kat. A

Verfasst: Mo 14. Feb 2022, 14:48
von burggraben
gewo hat geschrieben:
Mo 14. Feb 2022, 14:47
burggraben hat geschrieben:
Mo 14. Feb 2022, 14:46
Nur die High-Cap Mags müssen in den Tresor, die normalen Mags sind nach wie vor nur Plastik/Metall das keiner besonderen Verwahrung bedarf. Richtig?
so ist es

Danke! Soll ja Leute geben die Platzprobleme bekommen weil jetzt alle High-Caps in den Tresor müssen und froh sind wenn die normalen Mags nicht auch noch alle da rein müssen. :D

Re: Verwahrung High-Cap / große Magazine / Kat. A

Verfasst: Mo 14. Feb 2022, 16:04
von coliflower
Ist das auch so einfach, wenn man ein Magazin hat, z.B. Glock welches sowohl in die Glock selbst wie auch in ein kompatibles PCC Gewähr passt ?

Re: Verwahrung High-Cap / große Magazine / Kat. A

Verfasst: Mo 14. Feb 2022, 17:11
von gewo
coliflower hat geschrieben:
Mo 14. Feb 2022, 16:04
Ist das auch so einfach, wenn man ein Magazin hat, z.B. Glock welches sowohl in die Glock selbst wie auch in ein kompatibles PCC Gewähr passt ?
Ich verstähe die frage nicht

Re: Verwahrung High-Cap / große Magazine / Kat. A

Verfasst: Mo 14. Feb 2022, 18:19
von coliflower
gewo hat geschrieben:
Mo 14. Feb 2022, 17:11
coliflower hat geschrieben:
Mo 14. Feb 2022, 16:04
Ist das auch so einfach, wenn man ein Magazin hat, z.B. Glock welches sowohl in die Glock selbst wie auch in ein kompatibles PCC Gewähr passt ?
Ich verstähe die frage nicht
Wenn ich die Quintessenz oben zum Thema Magazine richtig verstanden habe - FFW bis 20 Schuss, HA bis 10 Schuss - dann muss ich diese im Gegensatz zu Magazinen nach §§17/1 nicht (im Tresor) versperren.

Meine Frage war dahingehend, wenn ich z.B. ein 15er oder 20er Glock Magazin habe, dann wäre dieses Magazin für die FFW OK, für eine LW, z.B. Schmeisser AR-15-9 aber eine Verboten Waffe - was gilt in so einer Konstellation ?

Re: Verwahrung High-Cap / große Magazine / Kat. A

Verfasst: Mo 14. Feb 2022, 18:39
von milu
MEINE ansprechpartnerin auf MEINER zust behörde hat mir gesagt, dass die mags, die im zwr registriert sind, bei der kontrolle relevant sind und entsprechend verwahrt sein müssen.
kw-magazine für kat B kurzwaffen sind dementsprechend nicht zu kontrollieren.