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TM-Munition

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Blaine
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Re: TM-Munition

Beitrag von Blaine » Do 17. Feb 2022, 09:43

nur so als hinweis bzgl plätze:
bei einer WBK mit 2 plätzen kannst du dir 4 mal zubehör kaufen
das wäre dann zb eine glock 44 in 22lr als zubehör
(darf nur am stand zusammengebaut sein, zuhause und beim transport schlitten und griffstück trennen)

Schuttwegraeumer
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Re: TM-Munition

Beitrag von Schuttwegraeumer » Do 17. Feb 2022, 10:01

Blaine hat geschrieben:
Mi 16. Feb 2022, 14:39
aufpassen: teilmantelhohlspitz sind die bösen dinger, die du nur als sportschütze (mitglied in einem verein) oder jäger (gültige jagdkarte) bekommst
eine sogenannte soft point is auch ein teilmantelgeschoß aber ohne den bösen hohlspitz und somit leichter erhältlich...

du musst dir mal anschauen, was es alles für geschoße gibt
hohlspitz sind der natur nach eher dafür gedacht im ziel ordentlich aufzupilzen und ihre energie möglichst vollständig abzugeben (viel aua)
vereinzelt gibt es aber welche, die mehr präzision liefern (ich kenn da nur die geco hexagon)
bei denen heißt es, dass die rillen im mantel vorne einen golfball effekt hervorrufen (weniger luftwiderstand)
wenn du genau schaust, is da der mantel im vorderen bereich gar ned mit blei gefüllt sondern verbessert nur die aerodynamk und der schwerpunkt liegt weiter hinten, was scheinbar stabiler fliegt...
Die hornady HAP sind auch sowas.
Sind XTP ohne Sollbruchstellen.

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burggraben
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Re: TM-Munition

Beitrag von burggraben » Do 17. Feb 2022, 10:22

Blaine hat geschrieben:
Mi 16. Feb 2022, 14:39
aufpassen: teilmantelhohlspitz sind die bösen dinger, die du nur als sportschütze (mitglied in einem verein) oder jäger (gültige jagdkarte) bekommst
Hängt bei der TMHS der Sportschützenstatus fix an der Vereinsmitgliedschaft dran? Da gibt's ja verschiedene Definitionen bis hin zum viel diskutierten Edel-Sportschützen für Kat A Plätze. Ich weiß dass beim Kauf von WMHS die Waffenhändler den Sportschützenstatus natürlich am einfachsten über einen Vereinsausweis überprüfen können, aber wie ist die rechtliche Lage wirklich? Weil es geht ja nicht nur um dem Kauf, sondern auch um den fortwährenden Besitz.
Was ist zb mit dem Fall dass sich ein Sportschütze mit Vereinsmitgliedschaft TMHS legal kauft und Jahre später aus dem Verein austritt und die TMHS liegen aber noch im Waffentresor? Besitz von heute auf morgen verboten?

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Re: TM-Munition

Beitrag von gewo » Do 17. Feb 2022, 13:02

burggraben hat geschrieben:
Do 17. Feb 2022, 10:22
Was ist zb mit dem Fall dass sich ein Sportschütze mit Vereinsmitgliedschaft TMHS legal kauft und Jahre später aus dem Verein austritt und die TMHS liegen aber noch im Waffentresor? Besitz von heute auf morgen verboten?
meiner meinung nach ja

aehnlich wie beim SD
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Re: TM-Munition

Beitrag von Simon80 » Do 17. Feb 2022, 13:07

MikeV hat geschrieben:
Do 17. Feb 2022, 00:00
Und wenn ich irgendwann Platz auf der Karte habe…. Hmmmmm
Gibt ja auch Wechselsysteme ;)
2 Wbk Plätze = 4 Plätze für ein Wechselsystem

Würde für eine 22er nie einen Wbk Platz opfern wenn man nicht wirklich viele hat.

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Re: TM-Munition

Beitrag von Blaine » Do 17. Feb 2022, 14:29

@simon80: das hab ich eh schon erwähnt... ;)

der vollständigkeit halber kam vor laaanger, langer zeit ein neues
Waffengesetz 1996 §17 Absatz (2) letzter satz
...
Der Bundesminister für Inneres hat Munition für Faustfeuerwaffen mit Expansivgeschossen sowie Geschosse für diese Munition mit Ausnahme solcher für Jagd- und Sportwaffen, durch Verordnung zu verbieten.
daraufhin hat der herr bundesminister auch ganz brav folgendes gebastelt:
1. Waffengesetz-Durchführungsverordnung §5 Absatz (1)
Patronen für Faustfeuerwaffen mit Teilmantelgeschossen mit offenem oder geschlossenem Hohlspitz sowie Geschosse für diese Patronen sind mit 1. Jänner 1998 verboten. Solche Munition ist der Behörde ohne Anspruch auf Entschädigung abzuliefern.
nach einigen jahren sind die herrschaften drauf gekommen, dass das so eigentlich bissl problematisch ist:
Erkenntniss VWGH 2005/03/0031
§ 5 der 1. WaffV beruht (iSd Art. 18 Abs. 2 B-VG) auf der gesetzlichen Grundlage des § 17 Abs. 2 zweiter Satz WaffG 1996. Letzterer nimmt von der Verpflichtung, die dort näher bezeichnete Munition und Geschosse zu verbieten, ausdrücklich Munition sowie Geschosse für Jagd- und Sportwaffen aus. Auf Grund dieser im Gesetz vorgesehenen Ausnahme ist das in § 5 der 1. WaffV normierte Verbot dahingehend zu verstehen, dass es Munition sowie Geschosse, die für Jagd- und Sportwaffen bestimmt sind (vgl. hiezu § 4 WaffG 1996), nicht erfasst.
und weil dann keiner gewußt hat, wie man das jetzt umsetzen soll, kam ein
Runderlass BMI-VA1900/0075-III/3/2008 (leider kein offizieller link, hab ich ned gefunden)
...
Im Hinblick darauf, dass es mitunter schwierig sein könnte, genau festzulegen welche
Waffen und damit welche Munition beim Sport oder der Jagd verwendet werden, scheint es
angezeigt, dass darauf abgestellt wird, wer diese Munition dennoch erwerben und besitzen
darf, nämlich Jäger und Sportschützen.
Im Ergebnis bedeutet dies, dass nach ho. Rechtsansicht Personen, die nachweisen, dass sie
die Jagd durch eine gültige Jagdkarte oder den Schießsport durch einen gültigen
Schützenpass eines Landesschützenverbandes die Mitgliedschaft in einem
Schießsportverein
ausüben, dem § 5 der 1.WaffV waffentechnisch entsprechende Munition
für ihre Jagd- und Sportwaffen erwerben oder besitzen dürfen.
...

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Re: TM-Munition

Beitrag von gewo » Do 17. Feb 2022, 16:18

Blaine hat geschrieben:
Do 17. Feb 2022, 14:29
@simon80: das hab ich eh schon erwähnt... ;)

der vollständigkeit halber kam vor laaanger, langer zeit ein neues
Waffengesetz 1996 §17 Absatz (2) letzter satz
...
Der Bundesminister für Inneres hat Munition für Faustfeuerwaffen mit Expansivgeschossen sowie Geschosse für diese Munition mit Ausnahme solcher für Jagd- und Sportwaffen, durch Verordnung zu verbieten.
daraufhin hat der herr bundesminister auch ganz brav folgendes gebastelt:
1. Waffengesetz-Durchführungsverordnung §5 Absatz (1)
Patronen für Faustfeuerwaffen mit Teilmantelgeschossen mit offenem oder geschlossenem Hohlspitz sowie Geschosse für diese Patronen sind mit 1. Jänner 1998 verboten. Solche Munition ist der Behörde ohne Anspruch auf Entschädigung abzuliefern.
nach einigen jahren sind die herrschaften drauf gekommen, dass das so eigentlich bissl problematisch ist:
Erkenntniss VWGH 2005/03/0031
§ 5 der 1. WaffV beruht (iSd Art. 18 Abs. 2 B-VG) auf der gesetzlichen Grundlage des § 17 Abs. 2 zweiter Satz WaffG 1996. Letzterer nimmt von der Verpflichtung, die dort näher bezeichnete Munition und Geschosse zu verbieten, ausdrücklich Munition sowie Geschosse für Jagd- und Sportwaffen aus. Auf Grund dieser im Gesetz vorgesehenen Ausnahme ist das in § 5 der 1. WaffV normierte Verbot dahingehend zu verstehen, dass es Munition sowie Geschosse, die für Jagd- und Sportwaffen bestimmt sind (vgl. hiezu § 4 WaffG 1996), nicht erfasst.
und weil dann keiner gewußt hat, wie man das jetzt umsetzen soll, kam ein
Runderlass BMI-VA1900/0075-III/3/2008 (leider kein offizieller link, hab ich ned gefunden)
...
Im Hinblick darauf, dass es mitunter schwierig sein könnte, genau festzulegen welche
Waffen und damit welche Munition beim Sport oder der Jagd verwendet werden, scheint es
angezeigt, dass darauf abgestellt wird, wer diese Munition dennoch erwerben und besitzen
darf, nämlich Jäger und Sportschützen.
Im Ergebnis bedeutet dies, dass nach ho. Rechtsansicht Personen, die nachweisen, dass sie
die Jagd durch eine gültige Jagdkarte oder den Schießsport durch einen gültigen
Schützenpass eines Landesschützenverbandes die Mitgliedschaft in einem
Schießsportverein
ausüben, dem § 5 der 1.WaffV waffentechnisch entsprechende Munition
für ihre Jagd- und Sportwaffen erwerben oder besitzen dürfen.
...
D A N K E ! fuer die muehe
genau so ist es

ergaenzend muss man sagen dass in den spaeteren durchfuehrungserlaessen zb auch im aktuellen von Dezeber 2019 nicht mehr von einem "gültigen Schützenpass eines Landesschützenverbandes"
die rede ist sondern der gesamte absatz lautet dort:

Im Ergebnis bedeutet dies, dass nach ho. Rechtsansicht Personen, die nachweisen, dass sie
die Jagd (im Regelfall durch eine gültige Jagdkarte) oder den Schießsport (etwa durch die
Mitgliedschaft in einem Schießsportverein
) ausüben, dem § 5 der 1.WaffV waffentechnisch
entsprechende Munition für ihre Jagd- und Sportwaffen erwerben und besitzen dürfen.



Anmerkung: ZB der PDSV, der Pulverdampf Sportschützenverein welcher der Träger dieses Forums ist, ist ein solcher Schießsportverein ..
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Re: TM-Munition

Beitrag von MikeV » Fr 18. Feb 2022, 19:00

Danke!
Damit wäre meine ursprüngliche Frage zur Gänze beantwortet😊😊

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Re: TM-Munition

Beitrag von RcL » So 20. Feb 2022, 15:13

Blaine hat geschrieben:
Do 17. Feb 2022, 09:43
nur so als hinweis bzgl plätze:
bei einer WBK mit 2 plätzen kannst du dir 4 mal zubehör kaufen
das wäre dann zb eine glock 44 in 22lr als zubehör
(darf nur am stand zusammengebaut sein, zuhause und beim transport schlitten und griffstück trennen)
Ist das wirklich so? Warum das? :think:

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Re: TM-Munition

Beitrag von Schuttwegraeumer » So 20. Feb 2022, 15:40

Stimmt auch nicht.
Man darf sehr wohl das Wechselsystem daheim einbauen und dann die Waffe ordnungsgemäß zum Stand transportieren.

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Re: TM-Munition

Beitrag von burggraben » So 20. Feb 2022, 16:32

Schuttwegraeumer hat geschrieben:
So 20. Feb 2022, 15:40
Stimmt auch nicht.
Man darf sehr wohl das Wechselsystem daheim einbauen und dann die Waffe ordnungsgemäß zum Stand transportieren.
Hast eine Quelle dafür dass auf dem Transportweg zum Schießstand auch schon dieselben Ausnahmen gelten wie auf dem Schießstand? Wäre mir neu.

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Re: TM-Munition

Beitrag von gewo » Mo 21. Feb 2022, 08:20

Schuttwegraeumer hat geschrieben:
So 20. Feb 2022, 15:40
Stimmt auch nicht.
Man darf sehr wohl das Wechselsystem daheim einbauen und dann die Waffe ordnungsgemäß zum Stand transportieren.
vielleicht wennst den zusaetzlichen platz frei hast
aber sonst ned

oder liest du da irgendwas von "am weg zum"

§ 14 WaffG:
Für die Benützung von Schußwaffen auf behördlich genehmigten Schießstätten sind die Bestimmungen über das Überlassen, den Besitz und das Führen von Schußwaffen sowie die Bestimmungen über das Überlassen und den Erwerb von Munition für Faustfeuerwaffen nicht anzuwenden. Waffenverbote (§§ 12 und 13) gelten auf solchen Schießstätten jedoch.
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Re: TM-Munition

Beitrag von RcL » Mo 21. Feb 2022, 09:07

Wo steht, dass ich ein WS nicht zu Hause montieren und das ganze Ding dann zum Schießstand mitnehmen darf?

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Re: TM-Munition

Beitrag von gewo » Mo 21. Feb 2022, 09:08

RcL hat geschrieben:
Mo 21. Feb 2022, 09:07
Wo steht, dass ich ein WS nicht zu Hause montieren und das ganze Ding dann zum Schießstand mitnehmen darf?
das steht hinten auf deiner WBK bzw auf deinem WP

da steht die stueckzahl die zu besitzen du berechtigt bist
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Re: TM-Munition

Beitrag von RcL » Mo 21. Feb 2022, 09:19

Die Stückzahl wird ja ned mehr, wenn ich aus einer 9mm Glock den Lauf rausnehme und einen 22er Lauf einsetze. Da hab ich vorher eine Glock + Lauf und nachher eine Glock + Lauf :think:

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