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Wechselsysteme... Anzahl+++

Verfasst: Do 17. Feb 2022, 14:14
von Sidekix
das leidige Thema :lol:

doppelte Anzahl der Ka.B Plätze für Wechselsysteme, genehmigungsfrei
soweit bekannt, Grund Verwaltungsvereinfachung
ebenso das der Vermerk "Zubehör gefallen ist

wenn ma drüber kommt muß ma eben bei der BH wieder den altbekannten Weg gehen
und jedes Wechselsystem beantragen...
auch klar...

bei mir wars so, das ich mit der Anzahl ohnehin drüber war, als ma die Magazinumschreibung gemacht haben
(eben nach "alten" System)

eben nen Anruf bekommen: neue WBK fällig, auf der die Anzahl der Wechselsysteme angegeben sein muß,
incl Vermerk "Zubehör" und für jedes mal (!) wenn ich wieder a WS haben will, das selbe nochmal
(also Passbild und ca98,-€ löhnen)
:shock:

hat da schon wer diesbezüglich Erfahrungen? :think:
bin halt der erste mit dem Sachverhalt in meinen Bezirk...

mfg Bertl

Re: Wechselsysteme... Anzahl+++

Verfasst: Do 17. Feb 2022, 14:26
von milu
du hast doch für die alten systeme jeweils bescheide, oder?

die wurden ja nicht ungültig durch die neue zubehörregel.
deshalb denke ich, brauchst keine neue wbk (vermutung)

Re: Wechselsysteme... Anzahl+++

Verfasst: Do 17. Feb 2022, 15:19
von Sidekix
milu hat geschrieben:
Do 17. Feb 2022, 14:26
du hast doch für die alten systeme jeweils bescheide, oder?
leider, eben nicht
die meisten stammen noch aus der papierWBK, da wurdens einfach draufgeschrieben
(bzw nach heftigen Protest meines damaligen Sachbearbeiters eine Seite dazugeheftet... :lol: )
bzw hams nicht immer einen Bescheid dazu gegeben, weil damals eh egal...

beim wechsel auf die neue Umstellung wurden einfach alle auf "frei" gestellt,
ok, mitn SB muss i nicht streiten,
schliesslich gibts auch nach der Überschreitung keine Begrenzung, nur der Amtsweg is länger...

aber wenn ma jetzt erfährt das mit jedem neuen WS a neue WBK fällig wird,
schaut die Sache anders aus... :headslap:

Re: Wechselsysteme... Anzahl+++

Verfasst: Do 17. Feb 2022, 15:43
von milu
also die, für ein bescheid vorhanden (eigentlich alle?, sonst könntest sie ja nicht haben), tatert ich mit dem sb besprechen, dass er die nachträgt. die sind ja "Zubehör" (den auswahlpunkt gibt es ja noch im zwr) , die anderen sind mM "freies Zubehör".

da kommst sicher hin.

Re: Wechselsysteme... Anzahl+++

Verfasst: Fr 18. Feb 2022, 07:34
von Joewood
Sidekix hat geschrieben:
Do 17. Feb 2022, 15:19
milu hat geschrieben:
Do 17. Feb 2022, 14:26
du hast doch für die alten systeme jeweils bescheide, oder?
leider, eben nicht
die meisten stammen noch aus der papierWBK, da wurdens einfach draufgeschrieben
(bzw nach heftigen Protest meines damaligen Sachbearbeiters eine Seite dazugeheftet... :lol: )
bzw hams nicht immer einen Bescheid dazu gegeben, weil damals eh egal...

beim wechsel auf die neue Umstellung wurden einfach alle auf "frei" gestellt,
ok, mitn SB muss i nicht streiten,
schliesslich gibts auch nach der Überschreitung keine Begrenzung, nur der Amtsweg is länger...

aber wenn ma jetzt erfährt das mit jedem neuen WS a neue WBK fällig wird,
schaut die Sache anders aus... :headslap:
Nur um das zu verstehen... zu den alten WS gibt es gar keine Bescheide oder hast die nur du nimmer bei dir herumliegen? Weil wenn letzteres der Fall, müssten die Bescheide eigentlich bei der Behörde im Archiv herumliegen.
Wenn es gar nie Bescheide gegeben hat, ist das natürlich spannend, weil - wenn ich die Gesetzteslage richtig im Kopf hab - da hat dann irgendwer im Amt massiv gepfuscht. Oder gilt der Eintrag auf der Papier-WBK implizit als Bescheit? Weil so oder so müssten die das eigentlich korrigieren..

Re: Wechselsysteme... Anzahl+++

Verfasst: Fr 18. Feb 2022, 09:43
von John Connor
Eine WBK/ein WP (somit auch alle Einträge darauf) ist als Bescheid anzusehen (VwGH 99/20/0489, 98/20/0471 sowie 811/65). Das heißt, wird einem Antrag stattgegeben, bekommst die WBK/den WP wie beantragt. Wird dem Antrag nicht stattgegeben, bekommst du einen Bescheid, den du bekämpfen kannst. Die Einträge auf der WBK/ WP werden daher rechtskräftig.

Re: Wechselsysteme... Anzahl+++

Verfasst: Fr 18. Feb 2022, 13:34
von gewo
Joewood hat geschrieben:
Fr 18. Feb 2022, 07:34
Nur um das zu verstehen... zu den alten WS gibt es gar keine Bescheide oder hast die nur du nimmer bei dir herumliegen? Weil wenn letzteres der Fall, müssten die Bescheide eigentlich bei der Behörde im Archiv herumliegen. Wenn es gar nie Bescheide gegeben hat, ist das natürlich spannend, weil - wenn ich die Gesetzteslage richtig im Kopf hab - da hat dann irgendwer im Amt massiv gepfuscht.
es war in den bundeslaendern ned unueblich dem buerger einfach am telefon zu sagen:
wechselsystem, ja klar, hols dir einfach, du hast eh einen rechtsanspruch drauf und wenn dann die ueberlassungsmeldung reinkommt leg ichs zum akt und feddich, viel spass
tw sogar auch noch zu zeiten des ZWRs wo vereinzelt WS garnicht ins ZWR reingenommen wurde ("...ist ja keine waffe ....")

arbeitseinsparung halt
das war wohl schlamperei wenn nicht sogar amtsmissbrauch

hat aber keinen gestoert
der buerger hat sich gefreut dass er ned vom haendler die reservierungsbestaetigung anfordern musste
der haendler hat sich gefreut dass er ned fuer den kunden die reservierungsbestaetigung ausstellen musste
der Sb hat sich gefreut dass er keinen bescheid ausstellen musste

dass den betroffenen das spaeter auf den kopf fallen wuerde hat damals ja niemand ahnen koennen ....

die meisten behoerden haben aber so wie es gesetzlich gefordert wurde (§23 WaffG alt vor Dez 2019) den bescheid ausgestellt dass das entsprechende wechselsystem YYY keinen platz beansprucht da es der basiswaffe XXX zugeordnet wurde.
solche bescheide gelten - meiner meinung nach - immer noch, und zwar jetzt ZUSAETZLICH zur neuen "2 bewilligungsfreie WS pro kat B platz" regel seit dez 2019

Re: Wechselsysteme... Anzahl+++

Verfasst: Fr 18. Feb 2022, 16:20
von Mountain Man
gewo hat geschrieben:
Fr 18. Feb 2022, 13:34

die meisten behoerden haben aber so wie es gesetzlich gefordert wurde (§23 WaffG alt vor Dez 2019) den bescheid ausgestellt dass das entsprechende wechselsystem YYY keinen platz beansprucht da es der basiswaffe XXX zugeordnet wurde.
solche bescheide gelten - meiner meinung nach - immer noch, und zwar jetzt ZUSAETZLICH zur neuen "2 bewilligungsfreie WS pro kat B platz" regel seit dez 2019
Meine BH hat das Anfang 2020 in diesem Sinn geregelt, da ich für die Zubehörbescheide vorher ja gezahlt hatte ....

Vor 2019
Bild

Ab 2020
Bild

ich wurde allerdings darauf aufmerksam gemacht, verkaufe ich eines der vor 2019 mit Bescheid eingetragenen Zubehör-teile, erlischt dieser Platz unwiderruflich, da er nur für diesen einen speziellen Bescheid gilt ....

Re: Wechselsysteme... Anzahl+++

Verfasst: Fr 18. Feb 2022, 19:12
von Glock1768
@maountain man ... genau so hab ich das auch ... und genau so erkenne ich es auch gemäß gültigem WaffG wieder

Re: Wechselsysteme... Anzahl+++

Verfasst: Sa 19. Feb 2022, 18:24
von Sidekix
wie gewo oben schon schrieb, war eine Ausstellung eines Bescheides eher selten...
und leider sind die Auslegungen mancher SB unterschiedlich, das die "alten" Zubehörplätze betrifft...
:think:

bekomme jetzt (wieder) mal a neue WBK, mit dem "Zubehör +##" Vermerk,
so wie von maountain man angegeben

Danke für die Infos ;-)
John Connor hat geschrieben:
Fr 18. Feb 2022, 09:43
Eine WBK/ein WP (somit auch alle Einträge darauf) ist als Bescheid anzusehen (VwGH 99/20/0489, 98/20/0471 sowie 811/65). Das heißt, wird einem Antrag stattgegeben, bekommst die WBK/den WP wie beantragt. Wird dem Antrag nicht stattgegeben, bekommst du einen Bescheid, den du bekämpfen kannst. Die Einträge auf der WBK/ WP werden daher rechtskräftig.
:handgestures-thumbup: ein sehr guter Hinweis, werd das mal vorlegen

lg Bertl