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Streitkolben, Morgenstern - verboten?
Verfasst: Mo 21. Feb 2022, 11:41
von MikeV
Zwar handelt es sich hier nicht um eine Schusswaffe, aber da es hier ja um Waffenrecht handelt, frage ich trotzdem:
Ich bin beim Surfen über folgendes Urteil gestoßen, wobei mich ein Teil dabei doch irritiert hat:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... 01_2021_00
und zwar:
eine verbotene Waffe, nämlich eine Hiebwaffe in Form eines Morgensterns
Ist ein Streitkolben / Morgenstern tatsächlich eine Verbotene Waffe?
Ich hätte das aus dem Waffengesetz nicht herauslesen können..
§ 17. (1) Verboten sind der Erwerb, die Einfuhr, der Besitz, das Überlassen und das Führen
6. der unter der Bezeichnung „Schlagringe“, „Totschläger“ und „Stahlruten“ bekannten Hiebwaffen;
Da aber in dem oben genannten Urteil eindeutig als verbotene Waffe deklariert wird, stellt sich mir die Frage, wo sich die Grenze ziehen lässt zwischen einem Deko-Stück welches an der Wand hängt, und einer verbotenen Waffe.
Und ist davon auch jeder Streitkolben (
https://de.wikipedia.org/wiki/Streitkolben) betroffen, oder "nur" die Stachel- oder Dornbewährten Morgensterne (
https://de.wikipedia.org/wiki/Morgenstern_(Waffe)).
Seit ich mich jetzt etwas mit der Thematik beschäftige, erkenne ich erst, wie leicht man sich in die Nesseln setzen kann

Re: Streitkolben, Morgenstern - verboten?
Verfasst: Mo 21. Feb 2022, 11:57
von gewo
MikeV hat geschrieben: ↑Mo 21. Feb 2022, 11:41
Zwar handelt es sich hier nicht um eine Schusswaffe, aber da es hier ja um Waffenrecht handelt, frage ich trotzdem:
Ich bin beim Surfen über folgendes Urteil gestoßen, wobei mich ein Teil dabei doch irritiert hat:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... 01_2021_00
und zwar:
eine verbotene Waffe, nämlich eine Hiebwaffe in Form eines Morgensterns
Ist ein Streitkolben / Morgenstern tatsächlich eine Verbotene Waffe?
Ich hätte das aus dem Waffengesetz nicht herauslesen können..
§ 17. (1) Verboten sind der Erwerb, die Einfuhr, der Besitz, das Überlassen und das Führen
6. der unter der Bezeichnung „Schlagringe“, „Totschläger“ und „Stahlruten“ bekannten Hiebwaffen;
Da aber in dem oben genannten Urteil eindeutig als verbotene Waffe deklariert wird, stellt sich mir die Frage, wo sich die Grenze ziehen lässt zwischen einem Deko-Stück welches an der Wand hängt, und einer verbotenen Waffe.
Und ist davon auch jeder Streitkolben (
https://de.wikipedia.org/wiki/Streitkolben) betroffen, oder "nur" die Stachel- oder Dornbewährten Morgensterne (
https://de.wikipedia.org/wiki/Morgenstern_(Waffe)).
Seit ich mich jetzt etwas mit der Thematik beschäftige, erkenne ich erst, wie leicht man sich in die Nesseln setzen kann
wir haben in oesterreich zwar das verrueckte messer thema wie die deitschn nicht
aber mit den hiebwaffen aller art siehts bei uns heikel aus
da ist ganz vieles unter die begriffe „Schlagringe“, „Totschläger“ und „Stahlruten“ subsumiert, unter anderen auch die meisten schlagstoecke
hat wohl damit zu tun dass es schon seit jeher der "stumpfe gegenstand" ist der in der toetungsstatistik noch vor den messern ganz vorne liegt ...
Re: Streitkolben, Morgenstern - verboten?
Verfasst: Mo 21. Feb 2022, 11:59
von fast12
Wenn das Teil dieser Defintion entspricht ist es sicher verboten - sonst kannst diskutieren (versuchen):
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Jus ... 0_002.html
Re: Streitkolben, Morgenstern - verboten?
Verfasst: Mo 21. Feb 2022, 13:02
von MikeV
OK, biegsame Schlagstöcke etc. sind also verboten.
Dann kommt wohl eine Grauzone in Richtung Deko.
Schwierig schwierig....
Re: Streitkolben, Morgenstern - verboten?
Verfasst: Mo 21. Feb 2022, 13:21
von Wolf1971
Re: Streitkolben, Morgenstern - verboten?
Verfasst: Mo 21. Feb 2022, 13:30
von Huck_Finn
Es kommt auf die wesensgemäße Zwecksetzung von dem Gegenstand und dessen besonderen Gefährlichkeitsgrad an. Eine Helebarde, Morgenstern, Streitkolben aus dem Mittelalter wird immer eine Waffe sein da diese von ihrem Wesen her dazu bestimmt war gegen Menschen eingesetzt zu werden. Detto fernöstliche Nahkampfgeräte wie Manrikigusari, Sai Gabeln, Shuriken (Wurfstern) und auch der Tonfa (RMS) sind Waffen nach dem Ö. WaffG.
Einfache Teleskopschlagstöcke wie in der BRD um 20 Euro erhältlich sind in Österreich verbotene Gegenstände. Egal ob biegsam oder nicht. Biegsam ist das Kennzeichen eines "Totschlägers" um die Wucht vom Schlag zu verstärken. Es gibt 3 bis 4 Firmen dessen Schlagstock in Österreich legal mit Bescheid erworben werden darf. Ob diese am Gürtel halboffen oder verdeckt aber zugriffsbereit geführt werden dürfen ist mir nicht bekannt. Eventuell ja, kann dir aber trotzdem eine Anzeige wegen Nötigung (Furcht, Angst, Schrecken) einbringen.
Re: Streitkolben, Morgenstern - verboten?
Verfasst: Mo 21. Feb 2022, 13:41
von fast12
Naja - das ist halt deutsches Recht und hat mit Österreich nichts zu tun. Soweit mir bekannt wurd das Teil in Österreich nie vertrieben und es gibt keine Judikatur dazu. Ob das Teil in Österreich verboten wäre ist schwer zu sagen...
Re: Streitkolben, Morgenstern - verboten?
Verfasst: Mo 21. Feb 2022, 13:55
von Huck_Finn
In der Beschreibung vom Vertrieb steht "Mit „federnden Schlägen“ sollte der 34 Zentimeter lange Stab mit der Stahlkugel am Ende die Muskulatur lockern." Damit wäre der Gegenstand als Totschläger definiert und daher verboten. Auch wenn der Zweck der eigentlichen Verwendung ein anderer ist.
https://ibb.co/NT3c0g6
Re: Streitkolben, Morgenstern - verboten?
Verfasst: Mo 21. Feb 2022, 14:02
von oJo
Der Morgenstern ist ganz klar ein Totschläger, den Streitkolben wird dir wohl auch jeder als solchen auslegen. Generell gilt, dass eine Waffe mit Gewicht am Ende in Österreich verboten sein wird. Ganz egal wie das konkret aussieht. Deswegen sind legale Teleskopschlagstöcke in Österreich allesamt mit explizit nicht beschwerter Spitze ausgestattet.
Wer sowas haben soll muss die Stahlkugel durch Styropor oder ähnliches ersetzen.
Re: Streitkolben, Morgenstern - verboten?
Verfasst: Mo 21. Feb 2022, 14:49
von Joewood
Wie lange ist das eigentlich schon so? Ich kann mich erinnern, dass ich als Kind einen Streitkolben aus Holz mit abgeflachten Messingzacken zum spielen hatte. War eigentlich ein Ziergegenstand hat aber trotzdem gut zum "Ritter Joewood" gepasst

; ich hätte jetzt im Nachhinein die Vermutung, dass der ordentlich aua gemacht hätte, wenn man damit durchzieht. Wahrscheinlich wäre der Griff gebrochen (wirklich festes Holz war das nicht) aber trotzdem.
Wurde ganz normal in irgendwelchen Ramschläden verkauft...
Re: Streitkolben, Morgenstern - verboten?
Verfasst: Mo 21. Feb 2022, 15:00
von fast12
Ganz wurscht ist der ursprüngliche Verwendungszweck in Österreich halt doch nicht.
Sonst wäre jeder Hammer ein Totschläger. Daher hab ich meine Zweifel ob der Massagestab eine Kategorie A Waffe wäre, ganz so irre wie bei den Deutschen ist es bei uns ja dann doch nicht... (Stichwort Stanleymesser im Auto oder dgl...)
Re: Streitkolben, Morgenstern - verboten?
Verfasst: Mo 21. Feb 2022, 15:06
von hobbycaptain
fast12 hat geschrieben: ↑Mo 21. Feb 2022, 15:00
Ganz wurscht ist der ursprüngliche Verwendungszweck in Österreich halt doch nicht.
Sonst wäre jeder Hammer ein Totschläger. Daher hab ich meine Zweifel
ob der Massagestab eine Kategorie A Waffe wäre, ganz so irre wie bei den Deutschen ist es bei uns ja dann doch nicht... (Stichwort Stanleymesser im Auto oder dgl...)
in "Naturform" kann er schon zur Waffe werden

Re: Streitkolben, Morgenstern - verboten?
Verfasst: Mo 21. Feb 2022, 16:02
von Huck_Finn
Re: Streitkolben, Morgenstern - verboten?
Verfasst: Mo 21. Feb 2022, 16:11
von Huck_Finn
@Fast Nein. Ein Hammer, Messer, Meisel, Säge, Nudelholz, Schraubendreher, Dreschflegel etc. werden als Werkzeuge angesehen und auch so erwähnt und sind daher keine Waffen im Sinne des WaffG. Ein Baseballschläger ist ein Sportgerät. Ein Nunchako mit Holzgriffen detto. Mit Eisenstäben allerdings nicht. Sind wir froh und glücklich in Österreich kein so vertrotteltes Messergesetz wie in Deutschland zu haben.
Re: Streitkolben, Morgenstern - verboten?
Verfasst: Mo 21. Feb 2022, 16:13
von gewo
Huck_Finn hat geschrieben: ↑Mo 21. Feb 2022, 16:11
...Ein Baseballschläger ist ein Sportgerät....
ich glaube mich sehr gut erinnern zu koennen dass ein mitgefuehrter baseballschlaeger ohne basballhandschuh und ohne baseball als mitfuehren einer waffe gewertet wird
ich wuerde das aber vermutlich heute nimmer finden wenn mich wer frag wie ich drauf komme ...