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Notwehrüberschreitung(en)

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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hungarus_old
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Notwehrüberschreitung(en)

Beitrag von hungarus_old » Mi 25. Mai 2011, 13:28

Liebes Forum!

In einem anderen Thread habe ich die behauptung gelesen, dass wenn mich einer mit einem Knüppel angreift, und ich zur SV nur die Pistole parat habe und Schieße, das Notwehrüberschreitung ist?

Ist das wirklich so? Muss ich mich erst 3-4 mal von erm 'birnen' lassen bevor ich schießen kann?
Wie ist das mit dem Messer?

Dass kann es doch ned sein. Und ich glaube es nicht. Ja klar angemessen reagieren steht im Paragraph aber was soll das heißen? Wenn ich einen Einbrecher in meiner Wohnung habe und der nochdazu auf mich losgeht wenn ich ihn stelle, kann der Schuss in Notwehr doch nicht überschreitung sein?

Für mich ändert sich nix, was ich tun werde aber irgendwie gibt mir das Thema zum Zweifeln. Habt Ihr vieleicht Fälle wo soetwas passiert ist? Eventuell ein Jurist hier?

LG
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KarolaM
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Re: Notwehrüberschreitung(en)

Beitrag von KarolaM » Mi 25. Mai 2011, 13:41

Du kommst ja auch Österreich, von dem her kann ich dir leider nicht weiterhelfen. In Deutschland dürfte man - wenn kein anderes Verteidigungsmittel erreichbar ist - kein Problem entstehen. Verboten wäre es bei uns nur, wenn es vollkommen und krass außer Verhältnis steht (z.B. auf einen Apfeldieb schießen u.Ä.).

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Re: Notwehrüberschreitung(en)

Beitrag von cowroper » Mi 25. Mai 2011, 14:00

...kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen...


Notwehr ist bei uns immer problematisch, vor allem wenn eine Waffe im Spiel ist.

Das Zauberwort in Österreich heißt "Verhältnismäßigkeit", was immer man darunter verstehen mag.

Wie immer die Sache für den Angreifer mit dem Knüppel auch ausgeht, wenn du schießt hast du auf jeden Fall Probleme.

Was du in Sekunden oder noch weniger entscheiden mußt, darüber zerbrechen sich dann zahlreiche Juristen und Experten tage-, wochen- oder monatelang den Kopf.

Am besten es gar nicht soweit kommen lassen und möglichst schnell das Weite suchen.

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Re: Notwehrüberschreitung(en)

Beitrag von Expat » Mi 25. Mai 2011, 14:05

Man erinnere sich nur an diesen Fall:
http://derstandard.at/1259282195440/Blindenmarkt-Auf-Flucht-angeschossen-Mutmassliche-Bankraeuber-zeigen-Wachmann-an
Selbst als Wachmann wirst du verklagt, wenn du auf bewaffnete Bankräuber schießt - im übrigen gilt was cowroper schrieb.
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Re: Notwehrüberschreitung(en)

Beitrag von Gw10 » Mi 25. Mai 2011, 14:10

hungarus hat geschrieben:Liebes Forum!

Dass kann es doch ned sein. Und ich glaube es nicht. Ja klar angemessen reagieren steht im Paragraph aber was soll das heißen? Wenn ich einen Einbrecher in meiner Wohnung habe und der nochdazu auf mich losgeht wenn ich ihn stelle, kann der Schuss in Notwehr doch nicht überschreitung sein?



LG


wenn der einbrecher unbewaffnet ist, hast du danach massive probleme.

ein rechts-geschulter hat es mir mal so ausgedrückt: wenn du ihn erschießt, war er am besten danach nicht unbewaffnet.

gut formuliert.

wenn du einen einbrecher stellst, der flüchtet, du hast am tag davor in deinem garten ein schwimmbecken ausgehoben und die baugrube nicht gesichert, er fällt hinein und ist querschnittsgelähmt, zahlst du uU dein leben lang für diesen kerl eine unfallrente.

das ist leider das "recht" in österreich.

waffeneinsatz gegen weniger gut bewaffnete ist immer mit gefahr verbunden in ö, egal wie bedroht du gerade bist.


der paragraph der "verhältnismäßigkeit" ist leider sehr schwammig formuliert und läßt viel raum für realitätsferne rechtssprechung. sehr abhängig ist das urteil auch davon, ob du auf einen richter triffst, der waffen haßt, oder jemanden, der selbst auf den schießstand geht. all in all: keine rosigen aussichten.
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Re: Notwehrüberschreitung(en)

Beitrag von pointi2009 » Mi 25. Mai 2011, 14:23

wenn ich einen Einbrecher stelle und der geht auf mich los, dann verwende ich das mir zur Verfügung stehende Mittel.. darüber kann ich so und so nicht nachdenken. Denn wenn du das machst, wäre es besser, du würdest in so einem Fall erst gar nicht die Waffe aus dem Schrank holen...

Man hat in dieser Situation vielleicht absolut keine Zeit zu überlegen, womit der jetzt auf mich losgeht.

Mehr hätt ich Probleme damit, dass wenn der auf mich losstürmt, ich Zeit genug hab zu prüfen, womit der bewaffnet ist, weil er ja nicht sofort geschossen hat, ihm dann ins Bein schiess und danach zahlen kann für Schmerzensgeld, Reha, OP usw usw

Und mir ist es egal womit ich in so einem Fall verletzt oder getötet werden würde, ob mit Schläger, Messer oder was weiss ich.. ich hab eine Waffe und damit verwende ich die vermutlich auch :think: schätz ich mal..

"ironie"
kannst ja einen Flinte nehmen, wenn der dann mit dem Schläger kommt, dreh die Waffe um und haus ihm über die Rübe - hast halt dann ne Anzeige wegen Körperverletzung usw usw :tipphead: :tipphead: :tipphead:
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OC Tom
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Re: Notwehrüberschreitung(en)

Beitrag von OC Tom » Mi 25. Mai 2011, 16:47

SV ist immer ein Thema über was sich nachher alle den Kopf zerbrechen die nicht in der/deiner Situation waren.

Ich möchte es ja nicht aufgreifen aber ich sag nur Krems und Polizist und 14 jähriger. Da kannst dann schön Streiten drüber. War das Übertrieben, was macht der 14jä. um die Uhrzeit drausen etc.

Sag ja nachher haben alle immer Zeit über das zu diskutieren was man in Sekunden entscheiden muss.

Alleine schon manche Erstaussage bei der Polizei kann dir vor Gericht das Genick brechen.
A:"Haben sie auf die Person gezielt"
B:"ja"
und schon vllt ein Fehler
A:"woher habens gewusst das das net a Familienmitglied ist"
B:"na ich hab a Lampen auf meiner Glock"
und vllt schon wieder ein Fehler
etc. etc.

Ich glaube man muss selber wissen ob man eine möglicherweise tötliche Waffe benutzt oder nicht. Den egal wenn es zur SV kommt ist man wohl am Anfang immer selber der Böse meist nicht das arme Opfer leider auch durch unsere Medien.

Besser ist es die Frau schiesst weil bei Frauen ist es schneller SV als bei einem 1,92 grossen 100 kilo schwerem Mann. Leider

edit: und ob der Einbrecher etc. nachher noch Aussagen soll können ist auch immer so ein Thema
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Re: Notwehrüberschreitung(en)

Beitrag von Gw10 » Mi 25. Mai 2011, 16:54

OC Tom hat geschrieben:
Besser ist es die Frau schiesst weil bei Frauen ist es schneller SV als bei einem 1,92 grossen 100 kilo schwerem Mann.



ich bin aber 1,93 und hab nur 96 kilo! bin ich jetzt fein raus? :dance:
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Re: Notwehrüberschreitung(en)

Beitrag von OC Tom » Mi 25. Mai 2011, 16:56

Gw10 hat geschrieben:
OC Tom hat geschrieben:
Besser ist es die Frau schiesst weil bei Frauen ist es schneller SV als bei einem 1,92 grossen 100 kilo schwerem Mann.



ich bin aber 1,93 und hab nur 96 kilo! bin ich jetzt fein raus? :dance:


Nein Grösse ist noch schlimmer als Gewicht :lol:
Für Rechtschreibfehler übernehme ich keine Haftung....

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Re: Notwehrüberschreitung(en)

Beitrag von Nudnik » Mi 25. Mai 2011, 17:05

Der wohl sicherste weg durch so eine Situation ist folgender:

1. Illegale Waffe besorgen. Muss nichtmal schussbereit sein. Munition wird auch nicht gebraucht. Jedoch ganz wichtig, nie mit nackten Händen anfassen (Fingerabdrücke)!!
2. Im Notwehrfall dafür sorgen, dass der Agressor nicht mehr aussagt. Also 'im Affekt' alle 17 Murmeln platzieren (Mindestens zwei Wirkungstreffer, den Rest rundherum in die Wand (Indiz für Panik)
3. Nach Notwehrfall illegale Waffe unterschieben.
4. Sofort danach von der Polizei psychische Betreuung durch ein Kriseninterventionsteam verlangen.

Wer hier Sarkasmus findet darf ihn behalten. Also bitte auf keinen Fall so machen!
Zuletzt geändert von Nudnik am Mi 25. Mai 2011, 17:11, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Notwehrüberschreitung(en)

Beitrag von Expat » Mi 25. Mai 2011, 17:07

Ich weiß nicht ob solche Postings hier nicht schon zu viel sind - trotz des Disclaimers am Ende...
Wobei ich solche Aussagen sogar schon beim WaFü vom Vortragenden gehört habe.
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Re: Notwehrüberschreitung(en)

Beitrag von Nudnik » Mi 25. Mai 2011, 17:17

Expat hat geschrieben:Ich weiß nicht ob solche Postings hier nicht schon zu viel sind - trotz des Disclaimers am Ende...
Wobei ich solche Aussagen sogar schon beim WaFü vom Vortragenden gehört habe.


Das weis ich allerdings auch nicht. Ich habe sie vorher nicht gezählt. :mrgreen: und in etwas subtilerer Form entspricht das der Aussage eines Juristen.

Aussage 1: Mehr Probleme sind zu erwarten, wenn es zu einer Aussage des Täters vor Gericht kommt.
Aussage 2: Weniger Problematisch ist es, sollte der Täter ebenfalls mit einer Schußwaffe bewaffnet gewesen sein.

Der Rest ist der Fantasie überlassen. Das eigentlich gruselige daran ist, daß das die Rechtssprechung in solchen Fällen wiederspiegelt.
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Re: Notwehrüberschreitung(en)

Beitrag von aus8 » Mi 25. Mai 2011, 18:03

alles sehr traurig was ich da lesen muss..............

als Selbständiger im Einmannbetrieb bricht wer bei dir ein du wehrst dich nicht weil du angst vor dem Gesetz hast das den Einbrecher und Verbrecher alle Rechte zuspricht und das wirkliche Opfer vergisst..das alles in der Nacht in deiner Wohnung wo er eingebrochen ist um dir zu schaden und deine Gesundheit bedroht. Verletzt er dich weil du keine Waffe benützt und dich wehrst, bist eventuell schwer bedient und kannst nicht arbeiten....geht deine Existenz und deine Familie den Bach runter und du selbst hast eventuell bleibende Gesundheitschäden usw... Dein Leben ist damit schwerst beinträchtigt, dann hast du es laut gesetz vieleicht genüge getan und dich nur angemessen gewehrt.............weit sind wir gekommen.

Mir persönlch wäre es lieber Verrecher erledigt und schnellst möglich ausgeschaltet, ich pumperlgesund und kann noch selbst zur Verhandlug gehen wegen angeblicher Überschreitung..........

das finde ich besser als Existenz und gesundheit weg wegen einen Verbrecher der mir schaden will, also:


könnens mich ganz lagg und fest................weg mit dem Dreck, so schnell und leicht wie möglich. Ich möchte aus so einer Lage nicht einmal einen Kratzer abbekommen und der Einbrecher, oder Verbrecher ist mir in dem Fall völlig egal ausser er Blutet alles voll, dann schleif ich ihn auf den Gang hinaus damit ich zuhause keinen Dreck oder wenig habe. Thats it.
Zuletzt geändert von aus8 am Do 26. Mai 2011, 09:41, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Notwehrüberschreitung(en)

Beitrag von OC Tom » Mi 25. Mai 2011, 18:14

Besser ich lass den Einbrecher alles nehmen hilf ihm noch beim raustragen wünsch ihm alles gute setz mich ins Auto und fahr ihn über den Haufen.

Die beste Waffe ist ein Auto und ein Handy um Hilfe zurufen dann noch ne KFZ Rechtsschutz und die Sache ist erledigt.
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Re: Notwehrüberschreitung(en)

Beitrag von Steelman » Do 26. Mai 2011, 00:33

better judged by twelve than carried by six.

LG Steelman
Mangelnde Vorbereitung ist die Vorbereitung auf das Versagen

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