Wenn wir schon beim Thema worst case und auf Nummer sicher gehen sind: Inwiefern genau sagt dir dann das bloße Vorhandensein der Plastikkarte, dass zwischenzeitig "sicher" kein Waffenverbot besteht? Soll schon Fälle gegeben haben, wo beim Ausspruch des Waffenverbots die physische WBK ganz plötzlich nicht mehr auffindbar war...
Zugegeben bin ich da jetzt etwas der Advocatus Diaboli, aber wenn es einem tatsächlich ausschließlich darum geht, keinesfalls dem Falschen eine Waffe/Munition zu überlassen, dann reicht das Vorzeigen der physischen WBK auch nicht zu 100%. Dann müsstet ihr das geplante Geschäft wohl vorab der Behörde bekanntgeben mit der Mitteilung, dass sie binnen einer Woche das Geschäft entweder (aufgrund welcher Gründe auch immer) zu untersagen haben, andernfalls es stattfinden wird.
Was möchte ich damit sagen: Egal wie genau man das beim Verkauf handhabt, ein gewisses Restrisiko bleibt halt immer. Also sichert ihr euch beim Vorzeigenlassen der WBK letztlich eigentlich auch nur wieder gegenüber der Behörde ab. Weil wenn es euch tatsächlich nur darum geht, den Verkauf an die falschen Leute sicher auszuschließen, dürftet ihr genau genommen nur im engsten Freundes- und Familienkreis, den ihr selbst beurteilen könnt, verkaufen.