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Munition von privat an privat

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Maze573
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Re: Munition von privat an privat

Beitrag von Maze573 » Di 22. Mär 2022, 08:50

Exitus hat geschrieben:
Di 22. Mär 2022, 06:38
Weil ich mir bei einem WBK Besitzer sicher sein kann dass er kein Waffenverbot oder sonstige Einschränkungen hat.
Mein Verkauf, meine Regeln. Wenn’s wen nicht passt darf er gerne wo anders kaufen.
Wenn wir schon beim Thema worst case und auf Nummer sicher gehen sind: Inwiefern genau sagt dir dann das bloße Vorhandensein der Plastikkarte, dass zwischenzeitig "sicher" kein Waffenverbot besteht? Soll schon Fälle gegeben haben, wo beim Ausspruch des Waffenverbots die physische WBK ganz plötzlich nicht mehr auffindbar war...

Zugegeben bin ich da jetzt etwas der Advocatus Diaboli, aber wenn es einem tatsächlich ausschließlich darum geht, keinesfalls dem Falschen eine Waffe/Munition zu überlassen, dann reicht das Vorzeigen der physischen WBK auch nicht zu 100%. Dann müsstet ihr das geplante Geschäft wohl vorab der Behörde bekanntgeben mit der Mitteilung, dass sie binnen einer Woche das Geschäft entweder (aufgrund welcher Gründe auch immer) zu untersagen haben, andernfalls es stattfinden wird.

Was möchte ich damit sagen: Egal wie genau man das beim Verkauf handhabt, ein gewisses Restrisiko bleibt halt immer. Also sichert ihr euch beim Vorzeigenlassen der WBK letztlich eigentlich auch nur wieder gegenüber der Behörde ab. Weil wenn es euch tatsächlich nur darum geht, den Verkauf an die falschen Leute sicher auszuschließen, dürftet ihr genau genommen nur im engsten Freundes- und Familienkreis, den ihr selbst beurteilen könnt, verkaufen.

Laubmasta_reloaded
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Re: Munition von privat an privat

Beitrag von Laubmasta_reloaded » Di 22. Mär 2022, 09:33

Ganz einfach,

Langwaffen Teilmantel, KK und Schrot Munition, ab 18
Langwaffe Vollmantel und Faustfeuerwaffe mit WBK, WP, JK

dem ist nach dem Gesetz genüge getahn. Schriftlich bestätigen lassen braucht man sich nix.

gewo
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Re: Munition von privat an privat

Beitrag von gewo » Di 22. Mär 2022, 09:44

Laubmasta_reloaded hat geschrieben:
Di 22. Mär 2022, 09:33
Ganz einfach,

Langwaffen Teilmantel, KK und Schrot Munition, ab 18
Langwaffe Vollmantel und Faustfeuerwaffe mit WBK, WP, JK

dem ist nach dem Gesetz genüge getahn. Schriftlich bestätigen lassen braucht man sich nix.
der ordnung halber:
expansivmuni nur an inhaber von vereinsausweis oder jagdkarte
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Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
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Paddy91
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Re: Munition von privat an privat

Beitrag von Paddy91 » Di 22. Mär 2022, 09:46

Laubmasta_reloaded hat geschrieben:
Di 22. Mär 2022, 09:33
Ganz einfach,

Langwaffen Teilmantel, KK und Schrot Munition, ab 18
Langwaffe Vollmantel und Faustfeuerwaffe mit WBK, WP, JK

dem ist nach dem Gesetz genüge getahn. Schriftlich bestätigen lassen braucht man sich nix.
meine Rede.
Ich frag mich wie sich das die Leut vorstellen: "Ja ich hab dem Attentäter die Munition fürs AK verkauft, aber er hat mir eine Bestätigung unterschrieben dass er kein Attentäter ist."

Wobei in Anbetracht der aktuellen Umstände würde ich mir vor dem Muniverkauf einen aktuellen ZWR Auszug für eine passende Waffe zeigen lassen.

RBM
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Re: Munition von privat an privat

Beitrag von RBM » Di 22. Mär 2022, 09:50

Danke allen für ihre Hinweise und Meinungen. Das Vorliegen eines waffenrechtlichen Dokuments zum Nachweis eines nicht vorliegenden Waffenverbotes kann ich nachvollziehen. Es schließt halt (leider) viele möglichen Käufer aus - ich denke da an Langwaffenmunition ( abgesehen von Ausnahmen) . Gibt auch viele die "nur" Jagdkarte haben aber keine WBK.

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Re: Munition von privat an privat

Beitrag von Lexman1 » Di 22. Mär 2022, 09:51

Weshalb ein ZWR Auszug? Ich kann AK Munition kaufen, ohne eine AK zu besitzen, aber wenn ich regelmäßig mit einer eines Freundes oder einer ausgeborgten am Stand schieße, wird meine eigene Munition schon Sinn machen.

Ein ZWR Auszug bringt gar nix und ich würd ihn dir auch nicht zeigen, wenn ich eine WBK habe, muss die reichen.
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Re: Munition von privat an privat

Beitrag von Paddy91 » Di 22. Mär 2022, 10:22

Lexman1 hat geschrieben:
Di 22. Mär 2022, 09:51
Weshalb ein ZWR Auszug? Ich kann AK Munition kaufen, ohne eine AK zu besitzen, aber wenn ich regelmäßig mit einer eines Freundes oder einer ausgeborgten am Stand schieße, wird meine eigene Munition schon Sinn machen.

Ein ZWR Auszug bringt gar nix und ich würd ihn dir auch nicht zeigen, wenn ich eine WBK habe, muss die reichen.
Um Kujtim F oder ähnliche Gestalten nicht mit Munition auszustatten. WBK ist ja keine Pflicht für Waffen.
Dann wirds mit uns zwei halt nichts... werden wir beide verkraften.

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Re: Munition von privat an privat

Beitrag von gewo » Di 22. Mär 2022, 10:28

Paddy91 hat geschrieben:
Di 22. Mär 2022, 09:46
Ich frag mich wie sich das die Leut vorstellen: "Ja ich hab dem Attentäter die Munition fürs AK verkauft, aber er hat mir eine Bestätigung unterschrieben dass er kein Attentäter ist."
wie gesagt:

langwaffen vollmantelmunition
- aus militaerischen bestaenden (surplus) sowie
- jede vollmantelmuni im kaliber 223rem und 308win unabhanegig von der herkunft,
ist kriegsmaterial, darf aber mit WBK/WP/JK besessen werden

ich wuerde so eine munition als privater definitiv NICHT an personen weitergeben die nicht die voraussetzung erfuellen ...

es ist zwar eine der waffenrechtlichen regelungen die da oder dort moeglicherweise nicht ganz so intensiv im denken verankert ist weil dazu nichts dokumentiert werden muss. ein fehler faellt hier nicht sofort auf und ist auch vom verantwortlichen nicht sofort erkennbar. es koennen dabei mangels dokumnetation auch kaum kontrollsysteme zur anwendung kommen.
in anbetracht der situation bin ich aber sicher dass jeder gewerbetreiber schon vor laengeren seine mitarbeiter entsprechend sensibilisiert hat
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Re: Munition von privat an privat

Beitrag von Lexman1 » Di 22. Mär 2022, 11:45

Paddy91 hat geschrieben:
Di 22. Mär 2022, 10:22
Lexman1 hat geschrieben:
Di 22. Mär 2022, 09:51
Weshalb ein ZWR Auszug? Ich kann AK Munition kaufen, ohne eine AK zu besitzen, aber wenn ich regelmäßig mit einer eines Freundes oder einer ausgeborgten am Stand schieße, wird meine eigene Munition schon Sinn machen.

Ein ZWR Auszug bringt gar nix und ich würd ihn dir auch nicht zeigen, wenn ich eine WBK habe, muss die reichen.
Um Kujtim F oder ähnliche Gestalten nicht mit Munition auszustatten. WBK ist ja keine Pflicht für Waffen.
Dann wirds mit uns zwei halt nichts... werden wir beide verkraften.
Der Typ hätte aber so auch keine Munition bekommen, da er keine WBK hatte. Solange eine WBK im Spiel ist und keine reglementierte Munition verkauft wird, seh ich das alles relativ entspannt.
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Re: Munition von privat an privat

Beitrag von Prometheus » Di 22. Mär 2022, 12:32

Ungefragt Munition zu verkaufen als Privatperson ist mMn. ziemlich komisch/verdächtig.
Gibt nur wenige Gründe warum das jemand ohne Hintergedanke machen sollte.

In diesen Zeiten wo zum Beispiel 400€/1000 für 9mm winken könntest schon haben das einer versucht wiedergeladene als Neu zu verkaufen......
Im besten Fall bekommst tatsächlich neue wirst aber trotzdem beschissen weil sie der Verkaufer vor einer Weile um 180€ gekauft hat und jetzt 400€ "verlangen kann".
Solche Schlaumeier sind grundsätzlich zu verachten. :x

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Re: Munition von privat an privat

Beitrag von Exitus » Di 22. Mär 2022, 12:35

Maze573 hat geschrieben:
Di 22. Mär 2022, 08:50
Wenn wir schon beim Thema worst case und auf Nummer sicher gehen sind: Inwiefern genau sagt dir dann das bloße Vorhandensein der Plastikkarte, dass zwischenzeitig "sicher" kein Waffenverbot besteht? Soll schon Fälle gegeben haben, wo beim Ausspruch des Waffenverbots die physische WBK ganz plötzlich nicht mehr auffindbar war...

Zugegeben bin ich da jetzt etwas der Advocatus Diaboli, aber wenn es einem tatsächlich ausschließlich darum geht, keinesfalls dem Falschen eine Waffe/Munition zu überlassen, dann reicht das Vorzeigen der physischen WBK auch nicht zu 100%. Dann müsstet ihr das geplante Geschäft wohl vorab der Behörde bekanntgeben mit der Mitteilung, dass sie binnen einer Woche das Geschäft entweder (aufgrund welcher Gründe auch immer) zu untersagen haben, andernfalls es stattfinden wird.

Was möchte ich damit sagen: Egal wie genau man das beim Verkauf handhabt, ein gewisses Restrisiko bleibt halt immer. Also sichert ihr euch beim Vorzeigenlassen der WBK letztlich eigentlich auch nur wieder gegenüber der Behörde ab. Weil wenn es euch tatsächlich nur darum geht, den Verkauf an die falschen Leute sicher auszuschließen, dürftet ihr genau genommen nur im engsten Freundes- und Familienkreis, den ihr selbst beurteilen könnt, verkaufen.
Das ist mir durchaus bewusst, aber ich auf diese Art kann ich das Risiko auf ein für mich vertretbares Maß reduzieren.
Wenn jemand will, findet er immer eine Möglichkeit.

Greetings Oliver

deni
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Re: Munition von privat an privat

Beitrag von deni » Di 22. Mär 2022, 12:43

Prometheus hat geschrieben:
Di 22. Mär 2022, 12:32

Im besten Fall bekommst tatsächlich neue wirst aber trotzdem beschissen weil sie der Verkaufer vor einer Weile um 180€ gekauft hat und jetzt 400€ "verlangen kann".
Solche Schlaumeier sind grundsätzlich zu verachten. :x
Hi!

Warum? Normale Marktwirtschaft… du kaufst ein und schlägst Marge drauf. Was ist daran zu verachten???

Lg m

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Re: Munition von privat an privat

Beitrag von Prometheus » Di 22. Mär 2022, 12:50

deni hat geschrieben:
Di 22. Mär 2022, 12:43
Prometheus hat geschrieben:
Di 22. Mär 2022, 12:32

Im besten Fall bekommst tatsächlich neue wirst aber trotzdem beschissen weil sie der Verkaufer vor einer Weile um 180€ gekauft hat und jetzt 400€ "verlangen kann".
Solche Schlaumeier sind grundsätzlich zu verachten. :x
Hi!

Warum? Normale Marktwirtschaft… du kaufst ein und schlägst Marge drauf. Was ist daran zu verachten???

Lg m
Weil du eine Privatperson bist und kein Händler?!
Wenn man damit Geld verdienen will hat man gefälligst eine Firma an zu melden und Steuern zu zahlen.

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Irwin J. Finster
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Re: Munition von privat an privat

Beitrag von Irwin J. Finster » Di 22. Mär 2022, 12:54

Ich halte zwar auch nicht viel von solchen Geschäften, aber das wer was zum aktuellen Marktpreis verkaufen will ist schon verständlich. Man kauft sich z.B. eine teure Uhr, die ist ein paar Jahre später 1000,- mehr wert. Soll ich die dann zu meinem Einkaufspreis verkaufen da ich ja kein Händler bin? Der Käufer wird sich freuen über meine großzügigkeit....
  ▲
▲ ▲ And Samedi rides with you, gunman. He is the wind you hold in your hands, but he is fickle, the Lord of Graveyards, no matter that you have served him well . . . - Count Zero

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John Connor
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Re: Munition von privat an privat

Beitrag von John Connor » Di 22. Mär 2022, 13:02

Denk einmal anders herum:
Du kannst natürlich auch bei fallenden Marktpreisen darauf bestehen, dass das von Dir Angebotene zu Deinem (höheren) Einkaufspreis gekauft werden soll und nicht (maximal) zum aktuellen Marktpreis. Nur wirst dann halt keinen Käufer finden. Da wirst Du (auch nur) maximal den Marktpreis kriegen.
Warum soll dann der Verkäufer bei steigenden Marktpreis zum Einkaufspreis verkaufen und nicht zum Marktpreis?

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