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§320 Strafgesetzbuch Österreich; „verbotene Unterstützung von Parteien in bewaffneten Konflikten“

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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§320 Strafgesetzbuch Österreich; „verbotene Unterstützung von Parteien in bewaffneten Konflikten“

Beitrag von gewo » So 27. Mär 2022, 12:07

ich habe einige PNs bekommen dass es seit heute morgen einen thread gäbe in dem schutzausruestung fuer den ukraine konflikt gesucht wird.

trotz suche in allen forumsbereichen konnte ich keinen finden.
moeglicherweise wurde er vom verfasser umgehend wieder geloescht
das war eine gute idee

ich nehme an dass jeder hier die wesentlichsten rechtsnormen kennt.

der § 320 Stgb „verbotene Unterstützung von Parteien in bewaffneten Konflikten“ sollte ja allseits bekannt sein.
die mindeststrafe betraegt 6 monate haft
beitraegstaeter haften solidarisch
dass bedeutet wenn ich hier sowas lesen sollte dann habe ich keine andere moeglichkeit als die entsprechende meldestelle des innenministeriums in kenntnis zu setzen da ich mich ansonsten in gleicher weise strafbar mache.

https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/320

fuer die definition „kampfmittel“ findet man im internet zwei argumentationszuege
die eine definiert mit „kampfmittel“ die „herrenlos gewordenen rueckstaende an expolisiven oder sonst gefaehrlichen resten an einsatzmitteln aus vergangenen kriegen“
die andere definition spricht von „gegenstaenden oder mitteln die im zug eines militaerischen konflikts zur erreichung des kriegsziels eingesetzt werden“
ich denke wir wissen alle welche der beiden defintionen im §320 Stgb gemeint ist.

sollte ich hier in zukunft irgendwelche postings vorfinden die sich mit der beschaffung von kampfmitteln fuer kriegsgebiete beschaeftigen dann werde ich der gesetzlichen verpflichtung folgend diese unverzueglich der behoerde melden.

auch in meiner eigenschaft als waffenhaendler bin ich in den letzten wochen zu genau diesem thema schon mehrfach von behoerdenmitarbeitern besucht und befragt worden ob es derlei fragestellungen von kunden gibt und bin darueber informiert worden dass ich derartige ankaufsversuche zu melden verpflichtet bin. es gab dazu auch schriftliche aussendungen der LPDs an alle waffenhaendler
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titan
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Re: §320 Strafgesetzbuch Österreich; „verbotene Unterstützung von Parteien in bewaffneten Konflikten“

Beitrag von titan » So 27. Mär 2022, 13:07

In diesem Zusammenhang kann man nur hoffen, unsere BM Tanner möge neben dem §320 auch unsere Verfassung noch kennen lernen.
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hobbycaptain
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Re: §320 Strafgesetzbuch Österreich; „verbotene Unterstützung von Parteien in bewaffneten Konflikten“

Beitrag von hobbycaptain » So 27. Mär 2022, 13:11

titan hat geschrieben:
So 27. Mär 2022, 13:07
In diesem Zusammenhang kann man nur hoffen, unsere BM Tanner möge neben dem §320 auch unsere Verfassung noch kennen lernen.
wie meinst das?

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spareribs
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Re: §320 Strafgesetzbuch Österreich; „verbotene Unterstützung von Parteien in bewaffneten Konflikten“

Beitrag von spareribs » So 27. Mär 2022, 13:19

Österreich liefert ja auch Schutzausrüstung ....
Bruder Fre vom Orden der barmherzigen GLOCKen Brüder :-)
Ich liebe unsere Politiker..............wenn sie in Pension sind ! :mrgreen:

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titan
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Re: §320 Strafgesetzbuch Österreich; „verbotene Unterstützung von Parteien in bewaffneten Konflikten“

Beitrag von titan » So 27. Mär 2022, 13:22

Als ironischer Seitenhieb an die Wortspenden der letzten 30 Tage, in die Ukraine Kampfhelme des Bundesheeres zu entsenden sowie sich an der EU Schnelleingreiftruppe zu beteiligen (kein Verfassungsauftrag des ÖBH und damit rechtswidrig).
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MrRiesa
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Re: §320 Strafgesetzbuch Österreich; „verbotene Unterstützung von Parteien in bewaffneten Konflikten“

Beitrag von MrRiesa » So 27. Mär 2022, 13:28

Wusste ich nicht.. Eine für eine Ngo tätige Kollegin hat ein Mail mit derselben Anfrage kürzlich an die ganze Abteilung gesendet..

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Re: §320 Strafgesetzbuch Österreich; „verbotene Unterstützung von Parteien in bewaffneten Konflikten“

Beitrag von gewo » So 27. Mär 2022, 14:31

MrRiesa hat geschrieben:
So 27. Mär 2022, 13:28
Wusste ich nicht.. Eine für eine Ngo tätige Kollegin hat ein Mail mit derselben Anfrage kürzlich an die ganze Abteilung gesendet..
Da muss man jetzt aber auch ein bisserl unterscheiden.

Du kommst aus dem medizinischen bereich.
Sollte es um schutzwesten fuer humanitaere helfer (mediziner, sanitaeter, rettungswagenfahrer, aufräumdienste, feuerwehr ect ) gehen dann sehe ich den tatbestand eigentlich als nicht gegeben an.

Lediglich ausruestung fuer die kaempfenden truppen sind ein problem, denn *Sarkasmus anfang * die duerfen nur vom staat und der EU und der NATO beliefert werden *Sarkasmus ende*
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yoda
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Re: §320 Strafgesetzbuch Österreich; „verbotene Unterstützung von Parteien in bewaffneten Konflikten“

Beitrag von yoda » So 27. Mär 2022, 14:32

"3.Kampfmittel entgegen den bestehenden Vorschriften aus dem Inland ausführt oder durch das Inland durchführt,"

Genehmigung nach dem Außenwirtschaftsgesetz und für Kriegsmaterial nach dem Kriegsmaterialgesetz und schon kann man das Zeug in die Ukraine führen. Ganz Europa beteiligt sich ja gerade an dem Konflikt und liefert Unmengen an Kriegsmaterial zu den Ukrainern...

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Re: §320 Strafgesetzbuch Österreich; „verbotene Unterstützung von Parteien in bewaffneten Konflikten“

Beitrag von Dante-Mante » So 27. Mär 2022, 14:45

yoda hat geschrieben:
So 27. Mär 2022, 14:32
"3.Kampfmittel entgegen den bestehenden Vorschriften aus dem Inland ausführt oder durch das Inland durchführt,"

Genehmigung nach dem Außenwirtschaftsgesetz und für Kriegsmaterial nach dem Kriegsmaterialgesetz und schon kann man das Zeug in die Ukraine führen. Ganz Europa beteiligt sich ja gerade an dem Konflikt und liefert Unmengen an Kriegsmaterial zu den Ukrainern...
Würde mich nicht wundern wenn vieles davon wieder zurück kommt (Schwarzmarkt) und in falschen Händen gerät. Aber Heyyyy was kann da schief gehen?. :dance:
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Re: §320 Strafgesetzbuch Österreich; „verbotene Unterstützung von Parteien in bewaffneten Konflikten“

Beitrag von yoda » So 27. Mär 2022, 18:57

Dante-Mante hat geschrieben:
So 27. Mär 2022, 14:45
yoda hat geschrieben:
So 27. Mär 2022, 14:32
"3.Kampfmittel entgegen den bestehenden Vorschriften aus dem Inland ausführt oder durch das Inland durchführt,"

Genehmigung nach dem Außenwirtschaftsgesetz und für Kriegsmaterial nach dem Kriegsmaterialgesetz und schon kann man das Zeug in die Ukraine führen. Ganz Europa beteiligt sich ja gerade an dem Konflikt und liefert Unmengen an Kriegsmaterial zu den Ukrainern...
Würde mich nicht wundern wenn vieles davon wieder zurück kommt (Schwarzmarkt) und in falschen Händen gerät. Aber Heyyyy was kann da schief gehen?. :dance:
Ich finde es generell höchst fragwürdig als angeblich neutrales Land militärische Ausrüstung in ein Kriegsgebiet zu liefern und dort eine Seite zu unterstützen.

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Re: §320 Strafgesetzbuch Österreich; „verbotene Unterstützung von Parteien in bewaffneten Konflikten“

Beitrag von Dante-Mante » So 27. Mär 2022, 19:27

yoda hat geschrieben:
So 27. Mär 2022, 18:57
Dante-Mante hat geschrieben:
So 27. Mär 2022, 14:45
yoda hat geschrieben:
So 27. Mär 2022, 14:32
"3.Kampfmittel entgegen den bestehenden Vorschriften aus dem Inland ausführt oder durch das Inland durchführt,"

Genehmigung nach dem Außenwirtschaftsgesetz und für Kriegsmaterial nach dem Kriegsmaterialgesetz und schon kann man das Zeug in die Ukraine führen. Ganz Europa beteiligt sich ja gerade an dem Konflikt und liefert Unmengen an Kriegsmaterial zu den Ukrainern...
Würde mich nicht wundern wenn vieles davon wieder zurück kommt (Schwarzmarkt) und in falschen Händen gerät. Aber Heyyyy was kann da schief gehen?. :dance:
Ich finde es generell höchst fragwürdig als angeblich neutrales Land militärische Ausrüstung in ein Kriegsgebiet zu liefern und dort eine Seite zu unterstützen.
Stimme ich dir zu nur was soll man dagegen tun ?. Ausrüstung was wir eigentlich dringender benötigen verschenken wir her , ist ja nur Steuergeld , das wächst auf Bäumen , Frau Verteidigungsministerin sollte lieber zurück ins Bauernbund , Krieg ist weder Frauen noch Männersache , alle leiden darunter ..
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Re: §320 Strafgesetzbuch Österreich; „verbotene Unterstützung von Parteien in bewaffneten Konflikten“

Beitrag von gewo » So 27. Mär 2022, 19:38

yoda hat geschrieben:
So 27. Mär 2022, 14:32
"3.Kampfmittel entgegen den bestehenden Vorschriften aus dem Inland ausführt oder durch das Inland durchführt,"

Genehmigung nach dem Außenwirtschaftsgesetz und für Kriegsmaterial nach dem Kriegsmaterialgesetz und schon kann man das Zeug in die Ukraine führen. Ganz Europa beteiligt sich ja gerade an dem Konflikt und liefert Unmengen an Kriegsmaterial zu den Ukrainern...
Also wir haendler haben in den letzten jahren nicht mal ausfuhrgenehmigungen fuer militaerische waffen zu berechtigten empfängern in polen bekommen …

So a genehmigung zur ausfuhr in die ukraibe kannst dir dzt aufzeichnen als haendler denke ich mir …
Aus rechtlichen gruenden wuerde man - typische österreichische loesung - den antrag wahrscheinlich nicht bearbeiten
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Re: §320 Strafgesetzbuch Österreich; „verbotene Unterstützung von Parteien in bewaffneten Konflikten“

Beitrag von Mille » Mo 28. Mär 2022, 07:45

Dante-Mante hat geschrieben:
So 27. Mär 2022, 19:27
Stimme ich dir zu nur was soll man dagegen tun ?. Ausrüstung was wir eigentlich dringender benötigen verschenken wir her , ist ja nur Steuergeld , das wächst auf Bäumen , Frau Verteidigungsministerin sollte lieber zurück ins Bauernbund , Krieg ist weder Frauen noch Männersache , alle leiden darunter ..
Geld wird aus Papier gemacht, Papier wird aus Bäumen gewonnen... ergo: Geld wächst auf Bäumen. :lol:

Scherz beiseite. Wenn jemand jemanden Schutzausrüstung spenden will dann bitte dem Bunderheer. Die haben keine mehr. Zumindest haben die Berufssoldaten in meinem Freundeskreis alle ihre Helme und Westen abgegeben... :headslap:

LG Mille
Alte Waffen sind wie schöne Instrumente. :violin:

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Re: §320 Strafgesetzbuch Österreich; „verbotene Unterstützung von Parteien in bewaffneten Konflikten“

Beitrag von trenck » Mo 28. Mär 2022, 13:56

Mille hat geschrieben:
Mo 28. Mär 2022, 07:45
Scherz beiseite. Wenn jemand jemanden Schutzausrüstung spenden will dann bitte dem Bunderheer. Die haben keine mehr. Zumindest haben die Berufssoldaten in meinem Freundeskreis alle ihre Helme und Westen abgegeben... :headslap:
Auf Dauer? Ich weiß von Grundwehrdienern, die mussten zwar ihren Helm abgeben, haben aber innerhalb von wenigen Tagen das neuere Modell bekommen.

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Re: §320 Strafgesetzbuch Österreich; „verbotene Unterstützung von Parteien in bewaffneten Konflikten“

Beitrag von hobbycaptain » Mo 28. Mär 2022, 14:33

trenck hat geschrieben:
Mo 28. Mär 2022, 13:56
Mille hat geschrieben:
Mo 28. Mär 2022, 07:45
Scherz beiseite. Wenn jemand jemanden Schutzausrüstung spenden will dann bitte dem Bunderheer. Die haben keine mehr. Zumindest haben die Berufssoldaten in meinem Freundeskreis alle ihre Helme und Westen abgegeben... :headslap:
Auf Dauer? Ich weiß von Grundwehrdienern, die mussten zwar ihren Helm abgeben, haben aber innerhalb von wenigen Tagen das neuere Modell bekommen.

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das klingt aber nicht so reisserisch und polemisch :whistle:

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