RBM hat geschrieben: ↑Fr 1. Apr 2022, 20:48
Promo hat geschrieben: ↑Fr 1. Apr 2022, 10:48
RBM hat geschrieben: ↑Do 31. Mär 2022, 20:22
Es gibt keinen Bundesjagdverband und "machen" tut es der Innenminister am Verordnungsweg. Wird es vermutlich nie geben, da müssten sich ja alle Landesjagdverbände einigen
Dein Post ist vollkommen entbehrlich, wenn du dich nicht nur über den von gewo gewählten (inexistenten) Term "Bundesjagdverband" lustig machst, sondern auch den betreffenden Gesetzestext liest, dann steht dort:
4. Abschnitt, Schusswaffen der Kategorie B - Definition, § 19 hat geschrieben:
(2) Der Bundesminister für Inneres ist ermächtigt, auf einvernehmlichen Antrag aller Landesjagdverbände Schußwaffen gemäß Abs. 1 einer bestimmten Marke und Type, sofern für diese jagdlicher Bedarf besteht, mit Verordnung von der Genehmigungspflicht auszunehmen, sofern es sich dabei nicht um Faustfeuerwaffen handelt und die Schußwaffe nur mit einem Magazin oder Patronenlager verwendet werden kann, das nicht mehr als drei Patronen aufnimmt.
Danke für den Hinweis mit dem Lesen. Und wer das tut der liest, dass es einen Antrag aller Landesjagdverbände geben müsste. Und das halte ich für sehr unwahrscheinlich. Und dass der Innenminister diese Ermächtigung hat. Deshalb mein Post. Abgesehen vom Formalen: Was sollte das für Waffe für welchen Zweck sein ? Allerdings wird man vielleicht an irgendwas gedacht haben, als man den Text geschrieben hat...
Da man früher als jäger im revier nicht fuehren durfte
war die verwendung von halbautomatischen buechsen alleine schon aus waffenrechtlicher sicht unmoeglich
Es lag nicht im interesse des gesetzgebers wo moeglich jedem jaeger dafuer einen Waffenpass ausstellen zu muessen
Daher hat man sich die ermaechtung reingeschrieben derlei kat B waffen quasi wie kat C behandeln zu koennen
Aber da man ned vorhatte das jemals zu tun hat man einen gemeinsamen antrag alles jagdverbaende vorausgesetzt
Bevor der zustandekommt friert die hoelle zu …
Voila
Thema waffenpass fuer jäger wegen halbautomaten geloest ..