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Auslandsaufenthalt in Schweden - Waffen in Österreich/Waffen in Schweden
Verfasst: So 8. Mai 2022, 22:58
von Miguel
Ich werde ab Juli für vorerst ein Jahr nach Schweden gehen.
In Österreich habe ich die Jagdkarte, WBK und europäischen Waffenpass.
Ich besitze folgende Waffen:
- Mauser K98 mit Schalldämpfer, 7x64
- Browning 525 (Bockflinte)
- S&W 19, 6" Lauf Kal. 357mag
- Glock 40, Kal 10mm auto
Alle Waffen sind im europäischen Waffenpass drinnen.
Folgende Fragen:
1. Wenn ich meine Waffen in Ö im Waffenschrank lasse, und ich bin in Ö nur mehr nebengemeldet, was muss ich melden, bzw welche Waffen muss in Verwahrung geben?
2. Kann ich die Waffen einem Bekannten geben (mit WBK)?
3. Wenn ich nach Schweden gehe (falls das jemand zufällig weiß, oder weiß wie ich das am besten herausfinden kann), darf ich alle Waffen mitnehmen und dort länger verwahren?
Ich weiß, dass ich meine Waffen zu einer Jagdeinladung nach Schweden mit europäischen Waffenpass mitnehmen darf, aber wie lange gilt das dann...eine Woche, ein Monat, 6 Monate...?
Habe bis jetzt im Netz dazu nicht soviel gefunden. Würde mich über Antworten freuen!
Re: Auslandsaufenthalt in Schweden - Waffen in Österreich/Waffen in Schweden
Verfasst: So 8. Mai 2022, 23:14
von Miguel
Re: Auslandsaufenthalt in Schweden - Waffen in Österreich/Waffen in Schweden
Verfasst: Mo 9. Mai 2022, 09:18
von gewo
es geht hier um zwei themen
1.) waffenbesitz bei langfristiger abwesenheit aus oesterreich
ich hab da schon mal angefragt und folgende informelle antwort erhalte
ein wohnsitz ist voraussetzung fuer die erteilung des waffendokuments
aber danach ...... das ist nicht geregelt
es gibt dazu keine standard vorgangsweise
jede behoerde handhabt das so wie sie glaubt
in der praxis kenne ich folgende vorgangsweisen:
bei aufrechtem waffenbesitz aber keinem wohnsitz:
wenn zum 5-jaehrigen ueberpruefungstermin kein aufrechter wohnsitz vorliegt wird der akt weiterdatiert und es wird so alle paar monate mal nachgesehen ob sich was geaendert hat.
irgendwann wird dann mittels oeffentlichem aushang (das sind die ganzen zetteln im stiegenhaus der LPD am schottenring) die wbk entzogen und die waffen werden ausgeschrieben.
bei WBK besitz aber keinem waffenbesitz und entweder chronischer nichterreichbarkeit oder keinem wohnsitz:
aehnlich wie oben
aber normal passiertz da nix
weil keine behoerde sich aus jux und tollerei einen akt zusaetzlich auflaedt der ned sein muss
der buerger hat zwar a berechtigung
aber er hat keine waffen gemeldet
genau genommen gibts ned wirklich was zu ueberpruefen eigentlich
mir ist dzt kein fall bekannt in dem so eine kosntellation zu einem problem gefuehrt hat
was aber ned heisst dass es ned mal sein koennte
2) einfuhr von schusswaffen nach schweden
dazu weiss ich nix
der EUFWP ist zur mitnahme zu einer jagdlichen oder schiessportlichen veranstaltung
der ist ned fuer eine uebersiedelung vorgesehen
aber es wird wohl eine einfuhrerlaubnis geben wenn die voraussetzungen fuer den besitz - welche auch immer das in schweden sind - erfuellt werden
Re: Auslandsaufenthalt in Schweden - Waffen in Österreich/Waffen in Schweden
Verfasst: Mo 9. Mai 2022, 14:17
von Promo
Wenn du einen Nebenwohnsitz in Österreich behältst, dann sollte es irrelevant sein, ob die Waffen nur im Schrank zuhause stehen. Achtung wegen SD - deshalb trotzdem Jahresabgabe beim LJV einzahlen, sonst ergibt das Probleme. Eventuell aber mit der Waffenbehörde vorher absprechen, falls eine Verwahrungskontrolle ansteht - weiß ja nicht, wann deine letzte war.
Re: Auslandsaufenthalt in Schweden - Waffen in Österreich/Waffen in Schweden
Verfasst: Di 10. Mai 2022, 09:44
von Miguel
Danke für die Antworten.
Ich dachte man muss bei längerer Abwesenheit als 4 Wochen die FFW zur Verwahrung geben oder einem Bekannten mit WBK und das der Behörde melden...
Die Jagdkarte bezahle ich sicher weiter. Es ist ja auch glaube ich so, dass die Überprüfung alle fünf Jahre bei Jägern entfällt, oder?
Re: Auslandsaufenthalt in Schweden - Waffen in Österreich/Waffen in Schweden
Verfasst: Di 10. Mai 2022, 09:58
von GoodReason
Meiner Meinung nach, entfällt die Überprüfung nicht. Du musst nur den Waffenführerschein nicht machen.
Re: Auslandsaufenthalt in Schweden - Waffen in Österreich/Waffen in Schweden
Verfasst: Di 10. Mai 2022, 11:10
von gewo
wo willst denn ueberpruefen wenn er keinen wohnsitz hat?
GoodReason hat geschrieben: ↑Di 10. Mai 2022, 09:58
Du musst nur den Waffenführerschein nicht machen.
wie kommst jetzt auf das?
ich mein warum vermutest du das?
ich WEISS es nicht
aber WENN was entfaellt ohne wohnsitz dann die ueberpruefung
fuer einen entfall des schulungsnachweises sehe ich keinen grund
Re: Auslandsaufenthalt in Schweden - Waffen in Österreich/Waffen in Schweden
Verfasst: Di 10. Mai 2022, 11:13
von gewo
Miguel hat geschrieben: ↑Di 10. Mai 2022, 09:44
Ich dachte man muss bei längerer Abwesenheit als 4 Wochen die FFW zur Verwahrung geben oder einem Bekannten mit WBK und das der Behörde melden...
nein
bullshit
ich kann ned ausschliessen dass sich irgendeine regionale waffenbehoerde bei den sieben zwergen hinter den sieben bergen solche sonderregeln geschnitzt hat
aber im rechtsbestand ist das ned begruendbar
garned
Re: Auslandsaufenthalt in Schweden - Waffen in Österreich/Waffen in Schweden
Verfasst: Di 10. Mai 2022, 12:04
von GoodReason
gewo hat geschrieben: ↑Di 10. Mai 2022, 11:10
wo willst denn ueberpruefen wenn er keinen wohnsitz hat?
GoodReason hat geschrieben: ↑Di 10. Mai 2022, 09:58
Du musst nur den Waffenführerschein nicht machen.
wie kommst jetzt auf das?
ich mein warum vermutest du das?
ich WEISS es nicht
aber WENN was entfaellt ohne wohnsitz dann die ueberpruefung
fuer einen entfall des schulungsnachweises sehe ich keinen grund
Sorry, bin eh schon still. Hab ich in der Hektik mit dem psychologischen Gutachten verwechselt.
Re: Auslandsaufenthalt in Schweden - Waffen in Österreich/Waffen in Schweden
Verfasst: Do 12. Mai 2022, 13:22
von Miguel
Promo hat geschrieben: ↑Mo 9. Mai 2022, 14:17
Wenn du einen Nebenwohnsitz in Österreich behältst, dann sollte es irrelevant sein, ob die Waffen nur im Schrank zuhause stehen. Achtung wegen SD - deshalb trotzdem Jahresabgabe beim LJV einzahlen, sonst ergibt das Probleme. Eventuell aber mit der Waffenbehörde vorher absprechen, falls eine Verwahrungskontrolle ansteht - weiß ja nicht, wann deine letzte war.
Alles klar, Jagdkarte zahle ich weiter.
Ich hatte noch nie eine Verwahrungskontrolle. Ich bilde mir ein gehört zu haben, dass es so etwas bei Jägern nicht gibt?
Re: Auslandsaufenthalt in Schweden - Waffen in Österreich/Waffen in Schweden
Verfasst: Do 12. Mai 2022, 13:23
von Miguel
gewo hat geschrieben: ↑Di 10. Mai 2022, 11:13
Miguel hat geschrieben: ↑Di 10. Mai 2022, 09:44
Ich dachte man muss bei längerer Abwesenheit als 4 Wochen die FFW zur Verwahrung geben oder einem Bekannten mit WBK und das der Behörde melden...
nein
bullshit
ich kann ned ausschliessen dass sich irgendeine regionale waffenbehoerde bei den sieben zwergen hinter den sieben bergen solche sonderregeln geschnitzt hat
aber im rechtsbestand ist das ned begruendbar
garned
D.h. ich kann die Waffen einfach bei mir im Schrank lassen und muss nicht melden?
Danke
Re: Auslandsaufenthalt in Schweden - Waffen in Österreich/Waffen in Schweden
Verfasst: Do 12. Mai 2022, 17:59
von Irwin J. Finster
Miguel hat geschrieben: ↑Do 12. Mai 2022, 13:22
Alles klar, Jagdkarte zahle ich weiter.
Ich hatte noch nie eine Verwahrungskontrolle. Ich bilde mir ein gehört zu haben, dass es so etwas bei Jägern nicht gibt?
Ich weiß nicht wo Du das gehört hast, bin aber selber Jäger und werde alle 5 Jahre überprüft und meine Jagdkollegen ebenso. Was Du eventuell meinen könntest ist, das Jäger die keine Kategorie B Waffen besitzen nicht überprüft werden - aber das ist bei allen anderen Legalwaffenbesitzern in Österreich gleich.
Re: Auslandsaufenthalt in Schweden - Waffen in Österreich/Waffen in Schweden
Verfasst: Do 12. Mai 2022, 21:15
von Miguel
Ah, alles klar, ich hab die Jagdprüfung erst 2019 gemacht und die Kurzwaffen seit 2018. D.h. sind noch keine fünf Jahre.
Das würde erklären, warum ich noch nie geprüft wurde.