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Ablehnung einer WBK für lange Magazine
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Ablehnung einer WBK für lange Magazine
der fehler war evt eine WBK zu beantragen
evt haette nur eine berechtigung zum besitz der HiCap magazine beantragt werden sollen
aber ob das am ausgang was geaendert haette .?
evt haette nur eine berechtigung zum besitz der HiCap magazine beantragt werden sollen
aber ob das am ausgang was geaendert haette .?
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Re: Ablehnung einer WBK für lange Magazine
Wer mehrmals straffällig geworden ist, der ist sicher nicht in der Lage verlässlich zu sein. Da muss es ein Waffenverbot geben, zumindest ein beschränktes auf 20 Jahre oder so.karlruzizka hat geschrieben: ↑Do 25. Aug 2022, 06:13Ist natürlich gerechtfertigt Deine Stellungnahme, möchte dazu nur nebenbei erwähnen das ich noch nie Gewalt gegen andere Menschen ausgeübt habe und auch keine Drogendelikte. Wenn ich einige Politiker ansehe oder in die Jägerschaft dürften somit sehr viele insbesondere in Verbindung mit Wirtschaftsdelikten schon lange keine Waffen mehr besitzen.Grün hat geschrieben: ↑Mi 24. Aug 2022, 22:53Wer strafrechtlich aktiv wurde sollte auch mit einem Waffenverbot belegt werden. Solch eine Person kann nicht verlässlich sein.
Wenn es sich wie im vorliegenden Fall um mehrere Fälle handelt ist es von Seiten der Behörde schon extrem fahrlässig kein Waffenverbot auszusprechen.
Auch stimmt mir sicher jeder zu das jeder der unbedingt möchte auch eine Waffe bekommt, was ist verwerfliches daran das legal zu möchten.
LG Karl
Ob jetzt Sachbeschädigung oder auch Drogenkonsum ist egal.
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Re: Ablehnung einer WBK für lange Magazine
Gibst Du hier Deine persönliche Meinung wieder, oder meinst Du, dass die Judikatur so ist? Zweiteres wäre mE falsch und wäre zB nicht zu sehen, warum zB Kridadelikte (ich weiß, das heißt jetzt nimma so) zu einem Waffenverbot führen sollten.
Weiters scheinst Du beharrlich ein Waffenverbot mit der waffenrechtlichen Verlässlichkeit zu vermengen, wobei auch net jede strafrechtliche Verurteilung (da gibts a bissl mehr als „ Sachbeschädigung oder Drogenkonsum „) zum Entfall der waffenrechtlichen Verlässlichkeit führt.
Im Übrigen gibts kein Waffenverbot auf Zeit.
Re: Ablehnung einer WBK für lange Magazine
Dir ist aber schon klar, dass der TO rechtmäßig eine Waffen besitzt, oder? Halt keine Kat A/B.
Dass die wegen der Magazine zicken ist lächerlich. Meiner Meinung nach war den handelnden Personen die bloße Existenz einer Magazin-WBK unbekannt und/oder sie haben die Dinge vermischt. Blöd nur, wenn man unnötige Fehlkommunikation mit einem Anwalt klären muss
Re: Ablehnung einer WBK für lange Magazine
Ja das ist mir schon klar dass er kein Waffenverbot hat. Nur wenn jemand wie er schreibt mehrere Vorstrafen hat dann muss es aus meiner Sicht ein Waffenverbot geben. Zum Glück wurde ihm aber jetzt die WBK nicht genehmigt.Joewood hat geschrieben: ↑Fr 26. Aug 2022, 13:15Dir ist aber schon klar, dass der TO rechtmäßig eine Waffen besitzt, oder? Halt keine Kat A/B.
Dass die wegen der Magazine zicken ist lächerlich. Meiner Meinung nach war den handelnden Personen die bloße Existenz einer Magazin-WBK unbekannt und/oder sie haben die Dinge vermischt. Blöd nur, wenn man unnötige Fehlkommunikation mit einem Anwalt klären muss
Alkohol am Steuer, zumindest im Wiederholungsfall, sollte auch ein Waffenverbot geben. Oder wer im Jahr 30 mal Beim Schnellfahren erwischt wird. Solche Personen sind nicht geeignet eine Waffe zu haben, denn sie können sich nicht an Regeln halten.
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Re: Ablehnung einer WBK für lange Magazine
Der TO hat einen Antrag auf WBK mit Altbesitzmeldung gemacht und nicht nur eine Magazin- WBK. Seitens der Behörde gibt es da absolut kein Missverständnis. Die Behörde hat da richtig gehandelt da sie seine Zuverlässigkeit nicht anerkennt resultierend der Delikte.Joewood hat geschrieben: ↑Fr 26. Aug 2022, 13:15Dir ist aber schon klar, dass der TO rechtmäßig eine Waffen besitzt, oder? Halt keine Kat A/B.
Dass die wegen der Magazine zicken ist lächerlich. Meiner Meinung nach war den handelnden Personen die bloße Existenz einer Magazin-WBK unbekannt und/oder sie haben die Dinge vermischt. Blöd nur, wenn man unnötige Fehlkommunikation mit einem Anwalt klären muss
Man könnte sogar meinen der TO hat wissentlich das Gutachten sowie den Führerschein gemacht, in der Hoffnung die Behörde sieht darüber hinweg und stellt sie aus aufgrund der vielen Anträge aus.
Die Fehlkommunikation da, musst du mir erklären?
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein
Re: Ablehnung einer WBK für lange Magazine
Du triffst den Nagel auf den Kopf.Grün hat geschrieben: ↑Sa 27. Aug 2022, 12:49
Ja das ist mir schon klar dass er kein Waffenverbot hat. Nur wenn jemand wie er schreibt mehrere Vorstrafen hat dann muss es aus meiner Sicht ein Waffenverbot geben. Zum Glück wurde ihm aber jetzt die WBK nicht genehmigt.
Alkohol am Steuer, zumindest im Wiederholungsfall, sollte auch ein Waffenverbot geben. Oder wer im Jahr 30 mal Beim Schnellfahren erwischt wird. Solche Personen sind nicht geeignet eine Waffe zu haben, denn sie können sich nicht an Regeln halten.
Alles Delikte die auf einen unzuverlässigen Lebenswandel schließen lassen.
Alkohol und Drogen gepart mit Waffen ist eine (meist) tötliche Mischung.
Genauso wie psychische kranke Personen.
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
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Re: Ablehnung einer WBK für lange Magazine
Was das Lenken im betrunkenen Zustand betrifft regelt das § 8 Abs 5 eh. „Weiters gilt ein Mensch als nicht verlässlich, der öfter als zweimal wegen einer im Zustand der Trunkenheit begangenen schwerwiegenden Verwaltungsübertretung“
Was das Übrige betrifft, glaub ich, dass Grün und Andy §8 entweder net verstanden haben oder nur sagen wie sie es gern hätten. Die Rechtslage geben sie jedenfalls nicht wieder.
Ich glaub sogar, dass tw. nicht einmal der Unterschied zwischen Waffenverbot und fehlender Verlässlichkeit verstanden wurde.
Was das Übrige betrifft, glaub ich, dass Grün und Andy §8 entweder net verstanden haben oder nur sagen wie sie es gern hätten. Die Rechtslage geben sie jedenfalls nicht wieder.
Ich glaub sogar, dass tw. nicht einmal der Unterschied zwischen Waffenverbot und fehlender Verlässlichkeit verstanden wurde.
Re: Ablehnung einer WBK für lange Magazine
Der Unterschied wurde sehr wohl verstanden!
Natürlich ist es nur ein Wunsch das vorbestrafte, insbesondere mehrfach vorbestrafte, ein Waffenverbot bekommen! Wer nicht in der Lage ist sich an Gesetze zu halten der ist auch nicht in der Lage mit einer Waffe sicherumzugehen.
Eine Vorstrafe bzw. mehrere davon bekommt man nicht so schnell. Da muß man schon richtig was ausgefressen haben. Da ist man dann schon ein besonderes Früchtchen. Kleinigkeiten kann man fast immer über eine Diversion lösen.
Natürlich ist es nur ein Wunsch das vorbestrafte, insbesondere mehrfach vorbestrafte, ein Waffenverbot bekommen! Wer nicht in der Lage ist sich an Gesetze zu halten der ist auch nicht in der Lage mit einer Waffe sicherumzugehen.
Eine Vorstrafe bzw. mehrere davon bekommt man nicht so schnell. Da muß man schon richtig was ausgefressen haben. Da ist man dann schon ein besonderes Früchtchen. Kleinigkeiten kann man fast immer über eine Diversion lösen.
Re: Ablehnung einer WBK für lange Magazine
Wer eigene Strafdaten dadurch rechtfertigt dass es auch andere machen, der sieht seine erheblichen Verfehlungen nicht ein. Wie soll da bitte ein sicherer Umgang miteiner Waffe möglich sein?karlruzizka hat geschrieben: ↑Do 25. Aug 2022, 06:13Ist natürlich gerechtfertigt Deine Stellungnahme, möchte dazu nur nebenbei erwähnen das ich noch nie Gewalt gegen andere Menschen ausgeübt habe und auch keine Drogendelikte. Wenn ich einige Politiker ansehe oder in die Jägerschaft dürften somit sehr viele insbesondere in Verbindung mit Wirtschaftsdelikten schon lange keine Waffen mehr besitzen.Grün hat geschrieben: ↑Mi 24. Aug 2022, 22:53Wer strafrechtlich aktiv wurde sollte auch mit einem Waffenverbot belegt werden. Solch eine Person kann nicht verlässlich sein.
Wenn es sich wie im vorliegenden Fall um mehrere Fälle handelt ist es von Seiten der Behörde schon extrem fahrlässig kein Waffenverbot auszusprechen.
Auch stimmt mir sicher jeder zu das jeder der unbedingt möchte auch eine Waffe bekommt, was ist verwerfliches daran das legal zu möchten.
LG Karl
Im Startbeitrag ist zu lesen „ einige Strafrechtliche Verurteilungen“. Das da kein Waffenverbot erteiltwurde bzw. die Rechtsgrundlage dafür fehlt ist ein gewaltiges Versagen von Politik und/oder Behörden.
Re: Ablehnung einer WBK für lange Magazine
Du bist da Sauer202?!Grün hat geschrieben: ↑Sa 27. Aug 2022, 16:03Wer eigene Strafdaten dadurch rechtfertigt dass es auch andere machen, der sieht seine erheblichen Verfehlungen nicht ein. Wie soll da bitte ein sicherer Umgang miteiner Waffe möglich sein?karlruzizka hat geschrieben: ↑Do 25. Aug 2022, 06:13Ist natürlich gerechtfertigt Deine Stellungnahme, möchte dazu nur nebenbei erwähnen das ich noch nie Gewalt gegen andere Menschen ausgeübt habe und auch keine Drogendelikte. Wenn ich einige Politiker ansehe oder in die Jägerschaft dürften somit sehr viele insbesondere in Verbindung mit Wirtschaftsdelikten schon lange keine Waffen mehr besitzen.Grün hat geschrieben: ↑Mi 24. Aug 2022, 22:53Wer strafrechtlich aktiv wurde sollte auch mit einem Waffenverbot belegt werden. Solch eine Person kann nicht verlässlich sein.
Wenn es sich wie im vorliegenden Fall um mehrere Fälle handelt ist es von Seiten der Behörde schon extrem fahrlässig kein Waffenverbot auszusprechen.
Auch stimmt mir sicher jeder zu das jeder der unbedingt möchte auch eine Waffe bekommt, was ist verwerfliches daran das legal zu möchten.
LG Karl
Im Startbeitrag ist zu lesen „ einige Strafrechtliche Verurteilungen“. Das da kein Waffenverbot erteiltwurde bzw. die Rechtsgrundlage dafür fehlt ist ein gewaltiges Versagen von Politik und/oder Behörden.
"Geh, hoid ma amoi de Gun - i ziag mi amoi au"
- Peter L., professioneller Bodyguard
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Re: Ablehnung einer WBK für lange Magazine
Ohne dem TS zu nahe treten zu wollen aber der Waffenbesitz im Allgemeinen ist ein sehr empfindliches Terrain und wenn gleich mehrere Verurteilungen vorliegen bin ich aus persönlicher Sicht auch dafür ein Waffenverbot auszusprechen oder ihm zumindest keine WBK auszustellen. Ich möchte nicht irgendwann lesen "..war amtsbekannt...". Dass der TS überhaupt im Besitz von "C" Waffen ist, ist schon des Guten zuviel. Ich glaube nicht an "...vom Saulus zum Paulus...". Da gibt es derzeit noch einen anderen Thread wo auch der TS trotz Vorstrafe wegen Drogenbesitz gerne eine WBK hätte, muss nicht sein, meine persönliche Meinung.
Mit solchen Vorgeschichten ist keine Zuverlässlichkeit gegeben, diese wäre jedoch unabdingbar.
Es gibt noch andere schöne Hobbies, darauf sollte sich der TS konzentrieren.
Mit solchen Vorgeschichten ist keine Zuverlässlichkeit gegeben, diese wäre jedoch unabdingbar.
Es gibt noch andere schöne Hobbies, darauf sollte sich der TS konzentrieren.
Re: Ablehnung einer WBK für lange Magazine
Ihr 2 seids euch da einig Liegt aber beide falsch. Er wollte eine WBK FÜR seine Magazine. die steht ihm auch rechtlich zu - Vorstrafen hin oder her. Verläslichtkeit: wurscht! Das bekommt die Behörde ganz offensichtlich nicht hin.Steppenwolf hat geschrieben: ↑Sa 27. Aug 2022, 12:57
Der TO hat einen Antrag auf WBK mit Altbesitzmeldung gemacht und nicht nur eine Magazin- WBK. Seitens der Behörde gibt es da absolut kein Missverständnis. Die Behörde hat da richtig gehandelt da sie seine Zuverlässigkeit nicht anerkennt resultierend der Delikte.
Man könnte sogar meinen der TO hat wissentlich das Gutachten sowie den Führerschein gemacht, in der Hoffnung die Behörde sieht darüber hinweg und stellt sie aus aufgrund der vielen Anträge aus.
Die Fehlkommunikation da, musst du mir erklären?
Dass er die psychologische Prüfung gemacht hat, war eine Fleißaufgabe aber wurscht.Mir wurde von etlichen Rechtsanwälten und auch Waffenhändlern gesagt das es sich dabei ( Magazine) um einen Altbestand, legal erworben handelt und für diese eine WBK ausgestellt werden müsse,
Und das ist ja nicht das erst Mal... irgendwo hier im Rechtsteil des Forums schwirrt ja der Thread eines damals 18-jährigen herum, der für seine legalen Magazine auch eine MAGAZIN-WBK haben wollte, diese ihm aber merhfach verweigert wurde, weil er zu jung sei. Hat sich erst nach Intervention vom Anwalt aufgelöst.
Meine persönliche Meinung: die Behörde ist nicht in der Lage oder Willens zwischen einer "echten" WBK und einer Magazin-WBK zu unterscheiden
Re: Ablehnung einer WBK für lange Magazine
eigentlich neinJoewood hat geschrieben: ↑Mo 29. Aug 2022, 07:15... irgendwo hier im Rechtsteil des Forums schwirrt ja der Thread eines damals 18-jährigen herum, der für seine legalen Magazine auch eine MAGAZIN-WBK haben wollte, diese ihm aber merhfach verweigert wurde, weil er zu jung sei. Hat sich erst nach Intervention vom Anwalt aufgelöst.
wurde durch uebersiedelung geloest
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
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Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
Re: Ablehnung einer WBK für lange Magazine
Hast nen Link zu dem Thread parat?gewo hat geschrieben: ↑Mo 29. Aug 2022, 07:59eigentlich neinJoewood hat geschrieben: ↑Mo 29. Aug 2022, 07:15... irgendwo hier im Rechtsteil des Forums schwirrt ja der Thread eines damals 18-jährigen herum, der für seine legalen Magazine auch eine MAGAZIN-WBK haben wollte, diese ihm aber merhfach verweigert wurde, weil er zu jung sei. Hat sich erst nach Intervention vom Anwalt aufgelöst.
wurde durch uebersiedelung geloest
Was hat die Übersiedlung gebracht? Dass ihm die neue Behörde dann eine Mag WBK ausgestellt hat? Kann mich nimmer erinnen...