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Ablehnung einer WBK für lange Magazine

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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karlruzizka
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Ablehnung einer WBK für lange Magazine

Beitrag von karlruzizka » Fr 10. Jun 2022, 14:28

Ich hätte hier eine Frage und würde hier höflichst um Eure Hilfe ersuchen.

Ich besitze Rechtsmäßig erworben seit dem Jahre 1998 einen Oberland Arms AR 15 Geradezug-Repetierer mit 3 Stück 20 Schuss Magazinen.
Heute bekam ich ein Schreiben der KPD-Wien mit dem Wortlaut:
Verständigung vom Ergebnis der Beweisaufnahme in welchen Angeführt wird das aufgrund mangelnder Verlässlichkeit eine WBK nicht ausgestellt werden könne.
Mir wurde im Dezember empfohlen eine WBK für die Magazine zu beantragen, habe damalig einen Waffenführerschein gemacht und auch ein Positives Psychologische Gutachten.
Ich hatte vor einigen Jahren zu meiner Schande einige Strafrechtliche Verurteilungen welche noch aufliegen jedoch nichts mit dem Verbotsgesetz zu tun haben. Auch habe ich kein Waffenverbot und ist die Waffe natürlich auch im ZWR eingetragen. Mir wurde von etlichen Rechtsanwälten und auch Waffenhändlern gesagt das es sich dabei ( Magazine) um einen Altbestand, legal erworben handelt und für diese eine WBK ausgestellt werden müsse, auch ohne Psychologisches Gutachten oder sogenannter Verlässlichkeit.
Was soll ich jetzt weiter unternehmen ?
Soll ich den Antrag auf eine WBK anders Formulieren, ich möchte natürlich die Waffe auch mit den Magazinen bestücken und wird diese dadurch meines Wissens zur KAT. A

Ich Danke für Eure Bemühungen

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Joewood
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Re: Ablehnung einer WBK für lange Magazine

Beitrag von Joewood » Fr 10. Jun 2022, 15:17

Anwalt einschalten, der sich auskennt. Wenn du kein Waffenverbot hast und die Mags Altbestand sind UND du sie rechtzeitig gemledet hast (vor irgendwann Mitte Dezember 2021), gibt es keinen Grund, dir die Magazin-WBK zu verweigern.
Das psychologische Gutachten ist zwar eine nette Draufgabe, hättest dir aber in dem Fall sparen können.
Kann es sein, dass die Kollegen im Amt aufgrund dessen dachten, du willst ne vollwertige WBK haben, statt nur einer Magazin-WBK?
Magst da nicht mal nachfragen?

An die Rechtskundigen unter Euch: kann ein Repetierer jemals Kat A werden? Dachte, das müsste zumindest ein Halbautomat sein :think:

karlruzizka
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Re: Ablehnung einer WBK für lange Magazine

Beitrag von karlruzizka » Fr 10. Jun 2022, 15:26

Hallo

Als erstes Danke für die Rückmeldung, die liebe Frau vom Amt beziehungsweise Ihr Vorgesetzter dachten Natürlich ich möchte eine WBK (für zwei Faustfeuerwaffen ) mir wurde auch damals von der LPD mitgeteilt ich sollte den Antrag so Formulieren da ja der Repetierer wenn ich die Magazine dranstecke zu KAT A wird. Macht ja auch keinen Sinn wenn ich eine Waffe habe und die vorhandenen Magazine nicht verwenden darf,... Denke sie müssten Trotzdem die Waffe als A auf die WBK eintragen mit den dazugehörigen Magazinen.
Habe sie selbstverständlich Fristgerecht gemeldet.
LG Karl

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Re: Ablehnung einer WBK für lange Magazine

Beitrag von fast12 » Fr 10. Jun 2022, 15:49

Eine Kategorie C Waffe wird durch die Magazine nicht zu A, bitte WaffG nachlesen.

Bei deiner WBK geht es ausschließlich um den Besitz der Magazine.

Ganz ehrlich - wenn dir das Thema wichtig ist, nimm dir einen Anwalt, du bist offensichtlich nicht sattelfest genug bei dem Thema.

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Re: Ablehnung einer WBK für lange Magazine

Beitrag von karlruzizka » Fr 10. Jun 2022, 16:05

Ebenfalls Danke für die Rückmeldung

Bin schon seit längerer Zeit Mitglied beim Verband , werde mich dort mit Herrn Rippel genauer abklären.
Mir wurde halt von verschiedenen Stellen gesagt wenn man ein Magazin eines Halbautomaten in einen Repetierer steckt wird dieser ebenfalls KAT A.

LG Karl

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Re: Ablehnung einer WBK für lange Magazine

Beitrag von fast12 » Fr 10. Jun 2022, 16:30

das ist falsch.

siehe: viewtopic.php?t=47868

Beeile dich aber Herrn R. zu kontaktieren, es gibt Einspruchsfristen...

MannOMann
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Re: Ablehnung einer WBK für lange Magazine

Beitrag von MannOMann » Fr 10. Jun 2022, 17:05

Ich denke die große frage ist ob du die Meldung vor dem 12.2021 gemacht bzw beantragt hast

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Re: Ablehnung einer WBK für lange Magazine

Beitrag von karlruzizka » Fr 10. Jun 2022, 21:05

MannOMann hat geschrieben:
Fr 10. Jun 2022, 17:05
Ich denke die große frage ist ob du die Meldung vor dem 12.2021 gemacht bzw beantragt hast
Habe den Antrag Fristgerecht im November gestellt
Danke

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Re: Ablehnung einer WBK für lange Magazine

Beitrag von Promo » Fr 10. Jun 2022, 21:29

Die Behörde hätte dir den Besitz der Magazine auch per Bescheid genehmigen können, dafür brauchst du keine WBK. Insoweit war das psychologische Gutachten und der WFS "für die Katz". Ich nehme an, dass du den Antrag auf Erteilung einer WBK gestellt hast. Und vermutlich aufgrund der von dir genannten vergangenen (evtl. nicht getilgten?) Straftaten nicht die Voraussetzungen für die Erteilung einer WBK vorliegen. Deshalb sollte die Behörde dann doch anstelle dessen die Bewilligung in Form eines Bescheides machen, dann sollte es keine Probleme geben.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

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Re: Ablehnung einer WBK für lange Magazine

Beitrag von karlruzizka » Mi 24. Aug 2022, 17:46

Habe heute die Ablehnung mit Bescheid sowie 4 Wöchiger Einspruchsfrist bekommen.

Im Beschluss wurde angeführt das eine Waffenbesitzkarte für lange Magazine gemäß $ 17 Abs.1 Ziffer 10 aufgrund mangelnder Verlässlichkeit nicht ausgestellt werden könnte.
Im Ermittlungsverfahren wurde bereits eine mögliche Ablehnung angeführt und habe ich daraufhin in einem Schreiben expliziert angeführt das gemäß § 17 Abs.1 Ziffer 10 weder eine Verlässlichkeit oder ein Psychologisches Gutachten noch ein Waffenführerschein gefordert wird. ( Habe trotzdem Waffenführerschein und Positives Gutachten beigelegt,
Mir ist klar und wird dies auch bei Waffen nach §17 Ans. 1 Ziffer 7 oder anderen gefordert aber nach Auskunft einiger Juristen nicht nach Ziffer 10.
Was soll ich jetzt am Besten machen ?
LG Karl

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Re: Ablehnung einer WBK für lange Magazine

Beitrag von Da_Mani » Mi 24. Aug 2022, 18:00

Hast du das selber gemacht oder mit einem Anwalt der sich im Waffenrecht auskennt?
:at2:
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Re: Ablehnung einer WBK für lange Magazine

Beitrag von karlruzizka » Mi 24. Aug 2022, 21:33

Da_Mani hat geschrieben:
Mi 24. Aug 2022, 18:00
Hast du das selber gemacht oder mit einem Anwalt der sich im Waffenrecht auskennt?
Den Antrag habe ich selbst gemacht, die Stellungnahme bezüglich der Vorerhebungen habe ich nach Juristischen Vorgaben geschrieben und ins besonders auf §17 Abs.1 Ziffer 10 hingewiesen.
Jetzt Denke ich muss ich die Beschwerde über einen Anwalt einbringen.

Danke Karl

Grün
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Re: Ablehnung einer WBK für lange Magazine

Beitrag von Grün » Mi 24. Aug 2022, 22:53

Wer strafrechtlich aktiv wurde sollte auch mit einem Waffenverbot belegt werden. Solch eine Person kann nicht verlässlich sein.

Wenn es sich wie im vorliegenden Fall um mehrere Fälle handelt ist es von Seiten der Behörde schon extrem fahrlässig kein Waffenverbot auszusprechen.

karlruzizka
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Re: Ablehnung einer WBK für lange Magazine

Beitrag von karlruzizka » Do 25. Aug 2022, 06:13

Grün hat geschrieben:
Mi 24. Aug 2022, 22:53
Wer strafrechtlich aktiv wurde sollte auch mit einem Waffenverbot belegt werden. Solch eine Person kann nicht verlässlich sein.

Wenn es sich wie im vorliegenden Fall um mehrere Fälle handelt ist es von Seiten der Behörde schon extrem fahrlässig kein Waffenverbot auszusprechen.
Ist natürlich gerechtfertigt Deine Stellungnahme, möchte dazu nur nebenbei erwähnen das ich noch nie Gewalt gegen andere Menschen ausgeübt habe und auch keine Drogendelikte. Wenn ich einige Politiker ansehe oder in die Jägerschaft dürften somit sehr viele insbesondere in Verbindung mit Wirtschaftsdelikten schon lange keine Waffen mehr besitzen.
Auch stimmt mir sicher jeder zu das jeder der unbedingt möchte auch eine Waffe bekommt, was ist verwerfliches daran das legal zu möchten.

LG Karl

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Re: Ablehnung einer WBK für lange Magazine

Beitrag von John Connor » Do 25. Aug 2022, 07:37

Grün hat geschrieben:
Mi 24. Aug 2022, 22:53
Wer strafrechtlich aktiv wurde sollte auch mit einem Waffenverbot belegt werden. Solch eine Person kann nicht verlässlich sein.
Das ist natürlich Quatsch.
Zusätzlich scheint es, dass Du ein Waffenverbot mit der waffenrechtlichen Verlässlichkeit vermengst.

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