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WS Kat A

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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WS Kat A

Beitrag von Trijikon » Mo 1. Aug 2022, 14:16

Ich habe eine Glock 34 Gen 5 MOS als Kat A Waffe und eine Glock 17 Gen5 MOS als Kat A Wechselsystem.
Was muss ich tun um eine weitere Glock ?? als Kat A Wechselsystem eingetragen zu bekommen?
Darf ich falls das erledigt ist dann auch Hi Caps für das neue WS kaufen?

LG Wolfgang
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Chris_82
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Re: WS Kat A

Beitrag von Chris_82 » Mo 1. Aug 2022, 14:52

Du hast pro Kat. A7 (Pistole) bzw. pro Kat. A8 (Langwaffe) Platz je 2 Kat. A Zubehörplätze. Diese sind nicht mehr waffengebunden sondern können innerhalb ihrer Kategorie mit jederlei Zubehör belegt werden.

So du freie Zubehörplätze hast (einer sollt bei dener G34 ja noch über sein) sollte dir der Händler der dir das Wechselsystem verkauft dieses als Kat. A Zubehör eintragen können. Ist es so im ZWR kannst du dafür beliebig Magazine kaufen.

Ob das jede BH auch versteht und gleich handhabt ist wieder eine andere Frage, im Zweifelsfall würd ich wie immer dort nachfragen.

titan
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Re: WS Kat A

Beitrag von titan » Di 2. Aug 2022, 10:02

§ 23. (3) Zusätzlich zu der in Abs. 1 festgesetzten Anzahl von Schusswaffen ist der Erwerb und Besitz der doppelten Anzahl an wesentlichen Bestandteilen von Schusswaffen der Kategorie B erlaubt. Darüber hinaus ist der Erwerb und Besitz von wesentlichen Bestandteilen nur auf Grund einer behördlichen Bewilligung unter den Voraussetzungen des § 21 Abs. 1 zulässig. Eine dafür erteilte Bewilligung ist durch einen zusätzlichen Vermerk im waffenrechtlichen Dokument zu kennzeichnen.

Hier ist die Rede von Kat B. Nicht von § 17 Kat A!
Für mich stellt sich hier grundsätzlich die Frage ob ein Glock WS überhaupt Kat A sein kann (eingesetztes oder eingebautes Magazin bei einem WS eigentlich nicht möglich, es sei denn, es wird zusammengebaut, was aber dem Wesen eines WS widerspricht)
Ansonsten sehe ich den Besitz von als Kat A eingetragenen WS - wie im Zitat des WaffG stehend - nur aufgrund einer behördlich erteilten Bewilligung zulässig, es sei denn, man interpretiert wesentliche Teile für § 17 Kat A als Kat B.
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Simon80
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Re: WS Kat A

Beitrag von Simon80 » Di 2. Aug 2022, 15:40

titan hat geschrieben:
Di 2. Aug 2022, 10:02
§ 23. (3) Zusätzlich zu der in Abs. 1 festgesetzten Anzahl von Schusswaffen ist der Erwerb und Besitz der doppelten Anzahl an wesentlichen Bestandteilen von Schusswaffen der Kategorie B erlaubt. Darüber hinaus ist der Erwerb und Besitz von wesentlichen Bestandteilen nur auf Grund einer behördlichen Bewilligung unter den Voraussetzungen des § 21 Abs. 1 zulässig. Eine dafür erteilte Bewilligung ist durch einen zusätzlichen Vermerk im waffenrechtlichen Dokument zu kennzeichnen.

Hier ist die Rede von Kat B. Nicht von § 17 Kat A!
Für mich stellt sich hier grundsätzlich die Frage ob ein Glock WS überhaupt Kat A sein kann (eingesetztes oder eingebautes Magazin bei einem WS eigentlich nicht möglich, es sei denn, es wird zusammengebaut, was aber dem Wesen eines WS widerspricht)
Ansonsten sehe ich den Besitz von als Kat A eingetragenen WS - wie im Zitat des WaffG stehend - nur aufgrund einer behördlich erteilten Bewilligung zulässig, es sei denn, man interpretiert wesentliche Teile für § 17 Kat A als Kat B.
Laut meiner BH und auch einer benachbarten BH gibts zu einem A Platz zwei A-Zubehörplätze, dies wurde von beiden auch schriftlich bestätigt. Ich und auch mein Kollege bei der anderen BH haben bereits Kat. A Wechselsysteme gekauft und diese wurden im ZWR auch als solche eingetragen. Zusätzlich liegt uns eine schriftliche Bestätigung den Behörden vor, dass auch große Magazine zu den Wechselsystemen erworben werden dürfen.
Heißt AK am A Platz und AR upper am Zubehör A Platz = darf große AR Mags kaufen.

Einzige Einschränkung beim A-Zubehör ist 22lr da dieses Kaliber nie Kat. A sein kann. Hat man also nur A Plätze aber keinen B Platz darf man kein 22lr Zubehör erwerben.

Kann natürlich eine andere BH wieder anders sehen aber so ists jedenfalls hier.

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Prometheus
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Re: WS Kat A

Beitrag von Prometheus » Di 2. Aug 2022, 15:55

Jungs ich geb euch einen Tipp.
Füllt eure Kat A Zubehörplätze so schnell es geht.

Sobald das der oder die Richtige checken wird das bestimmt abgedreht.
Ich kann mir bei besten Willen nicht vorstellen dass es im Sinne des Gesetzgebers gewesen ist das man nach der Gesetzesänderung noch MEHR Kat. A Teile kaufen kann als man vorher gehabt hat.

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Re: WS Kat A

Beitrag von AlexTribe » Di 2. Aug 2022, 16:06

Simon80 hat geschrieben:
Di 2. Aug 2022, 15:40
Heißt AK am A Platz und AR upper am Zubehör A Platz = darf große AR Mags kaufen.
Steht das auch so im ZWR? Der Händler, der mir die Mags verkauft, muss ja einsehen können, ob für diese Magazine die Berechtigung vorliegt. Was passiert dann mit den Magazinen, wenn ich das WS wieder verkaufe? Altbestand?

Scheint mir nicht so ganz schlüssig alles^^
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Re: WS Kat A

Beitrag von Trijikon » Di 2. Aug 2022, 16:15

Simon80 hat geschrieben:
Di 2. Aug 2022, 15:40
titan hat geschrieben:
Di 2. Aug 2022, 10:02



Laut meiner BH und auch einer benachbarten BH gibts zu einem A Platz zwei A-Zubehörplätze, dies wurde von beiden auch schriftlich bestätigt. Ich und auch mein Kollege bei der anderen BH haben bereits Kat. A Wechselsysteme gekauft und diese wurden im ZWR auch als solche eingetragen. Zusätzlich liegt uns eine schriftliche Bestätigung den Behörden vor, dass auch große Magazine zu den Wechselsystemen erworben werden dürfen.
Heißt AK am A Platz und AR upper am Zubehör A Platz = darf große AR Mags kaufen.

Einzige Einschränkung beim A-Zubehör ist 22lr da dieses Kaliber nie Kat. A sein kann. Hat man also nur A Plätze aber keinen B Platz darf man kein 22lr Zubehör erwerben.

Kann natürlich eine andere BH wieder anders sehen aber so ists jedenfalls hier.

Nach der Hi Cap Meldung wurde meine 34er als Kat A eingetragen und das 17er WS (nach dem Hi Cap Meldetermin gekauft) als Kat A Zubehör.
Anscheinend ist auch meine BH der Meinung von Simon 80s BH.

LG Wolfgang
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Re: WS Kat A

Beitrag von Chris_82 » Di 2. Aug 2022, 16:18

Ja, steht so als Kat. A im ZWR.
Der Händler kontrolliert nur ob du die allgemeine Berechtigung gemäß Z7/8 auf der WBK hast.
Die Magazine bleiben auch nach Verkauf der Waffe auf Z7/8, siehe unten.

Von Seiten der Behörde ist das gar keine große Sache. Du kannst dir sogar ein Kat.A WS kaufen zu dem du keine Basiswaffe hast. Und auch innerhalb der Kategorien Z7/Z8 deine Großkaliberwaffen zwischen A und B Plätzen verschieben und so auch wenn du nur einen A Platz für Lang/Kurzwaffe hast sukzessive für all deine Waffen in beliebiger Menge große Magazine kaufen und behalten selbst wenn du sie auf B zurückverschiebst. Das ist die Komik am Waffengesetz. Du darfst halt immer nur an Waffen die auf A Plätzen liegen große Magazine außerhalb eines behördlich genehmigten Schießplatzes anstecken und nur dort Wechselsysteme zu vollständigen Waffen komplettieren.

Ebenso ist der Neuerwerb von A Plätzen weiterhin kein großes Problem.
Wie lang das von Seiten der Politik so bleibt ist eine adere Sache aber ich denke momentan hat man andere Sorgen als ein neues Waffengesetz.

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Re: WS Kat A

Beitrag von Simon80 » Di 2. Aug 2022, 16:28

AlexTribe hat geschrieben:
Di 2. Aug 2022, 16:06
Simon80 hat geschrieben:
Di 2. Aug 2022, 15:40
Heißt AK am A Platz und AR upper am Zubehör A Platz = darf große AR Mags kaufen.
Steht das auch so im ZWR? Der Händler, der mir die Mags verkauft, muss ja einsehen können, ob für diese Magazine die Berechtigung vorliegt. Was passiert dann mit den Magazinen, wenn ich das WS wieder verkaufe? Altbestand?

Scheint mir nicht so ganz schlüssig alles^^
Ich hab mir keine Mags zum WS gekauft weil ich ohnehin welche habe, müsste meinen Kollegen fragen wies bei ihm im ZWR steht. Ich vermute genau gleich wie wenn man ein Mag zu einer Waffe kauft also "§ 17/1/8 passendes Magazin >10" im Falle eines Langwaffen Magazins.

Verfahren gleich wie bei den Magazinen der A Waffe, die kann ich ja auch beliebig Switchen und dennoch bleiben die Mags gleich im ZWR. Hab z.B. selbst AK Mags und AR10 Mags als passende Mags eingetragen weil erst eine AK am Platz lag die ich dann als Kat. B ohne Mags verkauft habe und jetzt eine AR10 drauf liegt.

Der Händler sieht eh auf der Wbk das ein A Waffenplatz da ist (ohne den würds ja kein Zubehör geben), soweit ich weiß muss der Händler nicht checken ob die Magazine zu der spezifischen Waffe passen aber da kann dir Gewo als Händler sicher besser Auskunft geben.
Wenn ich mich nicht täusche darf ein Händler nichtmal einfach so ins ZWR schauen und checken was ich alles besitze aber das könnte auch nur Halbwissen sein.

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Re: WS Kat A

Beitrag von Trijikon » Di 2. Aug 2022, 16:29

Prometheus hat geschrieben:
Di 2. Aug 2022, 15:55
Jungs ich geb euch einen Tipp.
Füllt eure Kat A Zubehörplätze so schnell es geht.

Sobald das der oder die Richtige checken wird das bestimmt abgedreht.
Ich kann mir bei besten Willen nicht vorstellen dass es im Sinne des Gesetzgebers gewesen ist das man nach der Gesetzesänderung noch MEHR Kat. A Teile kaufen kann als man vorher gehabt hat.
Irgendwie hast du Recht aber mir geht es eigentlich hauptsächlich darum das ich durch die Umschreibung der
34er auf Kat A 1 B Platz weniger habe und darum auch die 2 zugehörigen WS verloren hätte.
Da ich für beide ja Glock Magazine brauche ist es ohnehin egal ob ich sie für die A Waffe oder das Zubehör kaufe.
Mir geht es nur darum keinen Zubehör Platz zu verlieren.

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Re: WS Kat A

Beitrag von Simon80 » Di 2. Aug 2022, 16:34

Trijikon hat geschrieben:
Di 2. Aug 2022, 16:29
Prometheus hat geschrieben:
Di 2. Aug 2022, 15:55
Jungs ich geb euch einen Tipp.
Füllt eure Kat A Zubehörplätze so schnell es geht.

Sobald das der oder die Richtige checken wird das bestimmt abgedreht.
Ich kann mir bei besten Willen nicht vorstellen dass es im Sinne des Gesetzgebers gewesen ist das man nach der Gesetzesänderung noch MEHR Kat. A Teile kaufen kann als man vorher gehabt hat.
Irgendwie hast du Recht aber mir geht es eigentlich hauptsächlich darum das ich durch die Umschreibung der
34er auf Kat A 1 B Platz weniger habe und darum auch die 2 zugehörigen WS verloren hätte.
Da ich für beide ja Glock Magazine brauche ist es ohnehin egal ob ich sie für die A Waffe oder das Zubehör kaufe.
Mir geht es nur darum keinen Zubehör Platz zu verlieren.

LG Wolfgang
Wenn du schon ein Kat. A WS zu deiner Glock hast sehe ich kein Problem noch ein zweites zu kaufen. Wie gesagt, es mag BHs geben die das anders sehen, deine aber offensichtlich nicht da du schon ein Kat. A WS hast, das noch dazu kein Altbestand war.
Du hast also keinen Zubehörplatz verloren sondern nur die Möglichkeit ein 22lr WS zu kaufen denn das geht nicht als A- Zubehör.

AlexTribe
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Re: WS Kat A

Beitrag von AlexTribe » Di 2. Aug 2022, 16:47

Gehen wir mal davon aus, ich besitze eine AUG auf Kat A mit der Ausnahme für lange Magazine dazu. Dann kaufe ich mir ein AR15 Wechselsystem als Kat A Zubehörplatz auf einem der beiden Kat A Zubehörplätze, die ich durch die AUG bekommen habe.

Die AUG ist ja auf Kat A gemeldet, weil ich so auch außerhalb des behördlichen Schießstandes lange Magazine anstecken könnte, selbst wenn ich aktuell gar keine passenden langen Magazine besitze. Das Wechselsystem darf ich aber nicht außerhalb des Schießstandes zusammenbauen, wenn ich mir jetzt einen passenden Bren 2 MS Lower besorgen würde.

Wieso sollte der Gesetzgeber mich also befähigen, zu diesem Wechselsystem, das ich Zuhause nicht mal zu einer vollständigen Waffe zusammenbauen dürfte, an dieses dann noch außerhalb eines behördlich genehmigten Schießstandes lange Magazine anzustecken geschweige denn dafür welche zu kaufen?

PS: Hab grad gesehen, dass die Behörde einfach alle meine Altbestandsmagazine, unabhängig von Hersteller und Kaliber, als Magpul im Kaliber 7.62x39 und Kaufdatum 13.12.2019 eingetragen hat. Oh man^^
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Re: WS Kat A

Beitrag von Simon80 » Di 2. Aug 2022, 17:06

AlexTribe hat geschrieben:
Di 2. Aug 2022, 16:47

Wieso sollte der Gesetzgeber mich also befähigen, zu diesem Wechselsystem, das ich Zuhause nicht mal zu einer vollständigen Waffe zusammenbauen dürfte, an dieses dann noch außerhalb eines behördlich genehmigten Schießstandes lange Magazine anzustecken geschweige denn dafür welche zu kaufen?
Wenn die Behörde die Zubehörregelung so auslegt, dass man Kat. A Zubehör kaufen darf dann muss man auch passende Magazine zum Zubehör kaufen dürfen. Sonst würde das Zubehör keinen Sinn ergeben da man es nie verwenden könnte. Vor allem da das WS nicht zur Basiswaffe passen muss und somit ein anderes Kaliber haben kann bzw. generell ein anderes Waffensystem sein kann.

Das ganze Wechselsystem Thema ist nicht logisch und hier im Forum immer wieder umstritten. Ich habe deshalb explizit bei der Behörde gefragt, ob es rechtlich erlaubt ist WS und dazu passende freie Griffstücke zu besitzen obwohl man daraus funktionierende Waffen zusammensetzten könnte.
Rückmeldung Sinngemäß: kein Problem und erlaubt solange man nur am beh. gen. Schießstand zusammensetzt und nicht außerhalb.
Werden die WS bei einer Kontrolle zusammengesetzt vorgefunden und man überschreitet damit seine Stückzahl hat dies natürlich die bekannten Folgen einer Stückzahlüberschreitung.

Da ich alle diese Rückmeldungen der Behörde in Schriftform erhalten habe ist das Thema für mich erledigt. Mehr als mich bei meiner Behörde zu erkundigen kann ich als juristischer Laie nicht machen um mich rechtlich abzusichern.

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Re: WS Kat A

Beitrag von AlexTribe » Di 2. Aug 2022, 17:30

Wieso schließt du daraus, dass man dafür automatisch auch ausnahmepflichtige Magazine kaufen dürfte? Wenn das WS nicht an die Kat A Waffe gebunden ist, sehe ich erst recht kein Begründung dafür. Du kannst für dein WS auch einfach die 10 Schuss Langwaffenmagazine bzw. 20 Schuss Kurzwaffenmagazine kaufen.

Um an dieses WS lange Magazine anstecken zu können, müsste man ja erstmal das WS auf einen passenden Lower stecken. Dies ist ja nach überwiegender Rechtsmeinung nur am behördlich genehmigten Schießstand erlaubt.

Du darfst ja für deine Kat A Waffe nur Magazine kaufen und anstecken, weil du deine „Basiswaffe“ so eintragen lassen hast nach den entsprechenden Paragraphen. Mit welcher Begründung sollte also ein losgelöstes Zubehörteil automatisch zur gleichen Berechtigung führen? Entweder du hast eine auf eine bestimmte Waffe bezogene Ausnahme und darfst Magazine kaufen und Zuhause anstecken, oder eben nicht. Da gibt es kein Mittelding.

Du darfst das Ding nicht mal Zuhause zusammenbauen, aber lange Magazine darfst anstecken? Scheint mir sehe Unsinnig, selbst für österreichische Verhältnisse 🤣

Ist meine Argumentation verständlich oder ist das verwirrend? haha
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Re: WS Kat A

Beitrag von Promo » Di 2. Aug 2022, 22:14

Ich weiß von einem HA-WS, was vor 13.12.2021 besessen wurde und aufgrund der Tatsache, dass das zugehörige Magazin >10 Schuss fasst und dieses auch im WS selbst verriegelt, dieses bislang als Kat.B WS besessene Teil als Kat.A WS gemeldet wurde. Die Behörde hat diesfalls keinen Kat.A WS Zubehöreintrag auf der WBK gemacht, sondern die Auskunft erteilt, dass dieses aufgrund der Zubehörregelung ohne gesonderte Genehmigung besessen werden darf, und die Kategorie auf A im ZWR geändert hat.

Grundsätzlich teile ich aber die Auffassung, laut Gesetzeswortlaut wäre eindeutig lediglich Kat.B umfasst.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

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