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Erweiterung und Verlassenschaft

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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helmsp
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Erweiterung und Verlassenschaft

Beitrag von helmsp » Do 8. Sep 2022, 11:27

Jetzt hab ich zur Abwechslung mal eine Frage.

Theorie:
Ich habe die WBK seit 2017, somit könnte ich, da 5 Jahre vergangen sind, von 2 auf 5 erweitern.
Ich erhalte aber in 2021, aufgrund eines Verlassenschafts, zwei Kat B Waffen, somit erhöht sich die Anzahl der Plätze auf 4.
Kann ich danach immer noch um drei Plätze erweitern (somit ingesamt 7) oder geht es dann nur mehr um ein Platz, sprich 5?
Wie schaut es aus wenn zuerst erweitert wird und dann die Verlassenschaft dazukommt, dann "müssen" es 7 Plätze (von 2 auf 5 auf 7) sein, richtig?
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combatmiles
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Re: Erweiterung und Verlassenschaft

Beitrag von combatmiles » Do 8. Sep 2022, 11:28

auf 5 erweitern, billige Platzhalter drauf und dann erben...
so würde ich es machen...
suche günstige KK .22lr Repetierer... Westösterreich (SBG, angrenzendes OÖ und Tirol)

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TheWayOfTheGun
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Re: Erweiterung und Verlassenschaft

Beitrag von TheWayOfTheGun » Do 8. Sep 2022, 11:36

helmsp hat geschrieben:
Do 8. Sep 2022, 11:27
Jetzt hab ich zur Abwechslung mal eine Frage.

Theorie:
Ich habe die WBK seit 2017, somit könnte ich, da 5 Jahre vergangen sind, von 2 auf 5 erweitern.
Ich erhalte aber in 2021, aufgrund eines Verlassenschafts, zwei Kat B Waffen, somit erhöht sich die Anzahl der Plätze auf 4.
Kann ich danach immer noch um drei Plätze erweitern (somit ingesamt 7) oder geht es dann nur mehr um ein Platz, sprich 5?
Wie schaut es aus wenn zuerst erweitert wird und dann die Verlassenschaft dazukommt, dann "müssen" es 7 Plätze (von 2 auf 5 auf 7) sein, richtig?
Servus,
ich habe die WBK 2016 gemacht und 2017 durch eine Erbschaft eine Erweiterung von 2 auf 4 Plätze erhalten.
Im Jahre 2021 nachdem ich die WBK 5 Jahre hatte konnte ich bei meiner BH leider nur auf insgesamt 5 Plätze erweitern.

Aussage des Beamten, 5 Plätze ist die max. Anzahl die ich nach 5 Jahren WBK bekommen kann!
Vl. sieht das eine andere BH anders, bei mir ging leider nicht mehr :shock: !
"I don´t want to be a product of my environment. I want my environment to be a product of me!"

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helmsp
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Re: Erweiterung und Verlassenschaft

Beitrag von helmsp » Do 8. Sep 2022, 11:39

TheWayOfTheGun hat geschrieben:
Do 8. Sep 2022, 11:36
Im Jahre 2021 nachdem ich die WBK 5 Jahre hatte konnte ich bei meiner BH leider nur auf insgesamt 5 Plätze erweitern.

Aussage des Beamten, 5 Plätze ist die max. Anzahl die ich nach 5 Jahren WBK bekommen kann!
Das habe ich mir gedacht und "macht ja auch sinn".
Thema somit erledigt.

Edit:
Keine Sorge, es handelt sich nicht um meine WBK. :mrgreen:
Meine S&W Revolver Videos: https://swaficionado.wordpress.com/

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Re: Erweiterung und Verlassenschaft

Beitrag von TheWayOfTheGun » Do 8. Sep 2022, 12:56

helmsp hat geschrieben:
Do 8. Sep 2022, 11:39
TheWayOfTheGun hat geschrieben:
Do 8. Sep 2022, 11:36
Im Jahre 2021 nachdem ich die WBK 5 Jahre hatte konnte ich bei meiner BH leider nur auf insgesamt 5 Plätze erweitern.

Aussage des Beamten, 5 Plätze ist die max. Anzahl die ich nach 5 Jahren WBK bekommen kann!
Das habe ich mir gedacht und "macht ja auch sinn".
Thema somit erledigt.

Edit:
Keine Sorge, es handelt sich nicht um meine WBK. :mrgreen:
Wenn es möglich von der Zeit her ist, würde ich es auch so machen wie combatmiles es beschrieben hat.
"I don´t want to be a product of my environment. I want my environment to be a product of me!"

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Re: Erweiterung und Verlassenschaft

Beitrag von Wolf1971 » Do 8. Sep 2022, 14:58

Eine Erweiterung liegt im Ermessen des Beamten. Eine Erbschaft ist ein Grundrecht. Daher unbedingt vorher erweitern und dann erben.
"Ich besitze vielleicht die Reife, dir zu verzeihen - aber sicher nicht die Dummheit, dir noch einmal zu vertrauen"

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Re: Erweiterung und Verlassenschaft

Beitrag von gewo » Do 8. Sep 2022, 15:08

helmsp hat geschrieben:
Do 8. Sep 2022, 11:27
Jetzt hab ich zur Abwechslung mal eine Frage.

Theorie:
Ich habe die WBK seit 2017, somit könnte ich, da 5 Jahre vergangen sind, von 2 auf 5 erweitern.
Ich erhalte aber in 2021, aufgrund eines Verlassenschafts, zwei Kat B Waffen, somit erhöht sich die Anzahl der Plätze auf 4.
Kann ich danach immer noch um drei Plätze erweitern (somit ingesamt 7) oder geht es dann nur mehr um ein Platz, sprich 5?
Wie schaut es aus wenn zuerst erweitert wird und dann die Verlassenschaft dazukommt, dann "müssen" es 7 Plätze (von 2 auf 5 auf 7) sein, richtig?
Die Gormulierung lautet „wenn nach der neufestsetzung der erlaubten stückzahl mind. 5 jahre vergangen sind.
Auch erben aendert die stueckzahl
Daher unbedingt zuerst erweitern, platzhalter deauf, dann erben.
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

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Re: Erweiterung und Verlassenschaft

Beitrag von combatmiles » Do 8. Sep 2022, 17:20

... so wie ich gsagt hab... :D
suche günstige KK .22lr Repetierer... Westösterreich (SBG, angrenzendes OÖ und Tirol)

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Re: Erweiterung und Verlassenschaft

Beitrag von gunlove » Do 8. Sep 2022, 20:45

combatmiles hat geschrieben:
Do 8. Sep 2022, 11:28
auf 5 erweitern, billige Platzhalter drauf und dann erben...
:text-+1:
So und nicht anders!
Ihr nennt mich Menschenfeind, weil ich Gesellschaft meide, Ihr irret euch, ich liebe sie.
Doch um die Menschen nicht zu hassen, muss ich den Umgang unterlassen.
(Caspar David Friedrich 1774-1840)

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Re: Erweiterung und Verlassenschaft

Beitrag von Halvar » Do 8. Sep 2022, 21:02

So toll lässt sich halt ein Erbfall nicht immer planen ;)

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Re: Erweiterung und Verlassenschaft

Beitrag von AUG-andy » Do 8. Sep 2022, 21:28

Halvar hat geschrieben:
Do 8. Sep 2022, 21:02
So toll lässt sich halt ein Erbfall nicht immer planen ;)
Aber man kann immer leere Plätze mit billigen Platzhaltern belegen wenn man keine Käufe in absehbarer Zeit tätigen will. Nachträglich geht das halt nicht mehr.
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Re: Erweiterung und Verlassenschaft

Beitrag von Alaskan454 » Fr 9. Sep 2022, 17:52

AUG-andy hat geschrieben:
Do 8. Sep 2022, 21:28

Aber man kann immer leere Plätze mit billigen Platzhaltern belegen wenn man keine Käufe in absehbarer Zeit tätigen will.
Für mich stellt sich halt immer die Frage wie viel Sinn das wirklich macht.

Bevor ich mir um 50-100€ irgendeinen "sinnlosen" uralten Platzhalter kaufen würde den ich wieder verschenken muss nehm ich mir wahrscheinlich doch lieber a neue oder gebrauchte Glock oder etwas ähnliches was man zukünftig vielleicht doch brauchen kann.

Es nützen dir zusätzliche Plätze nichts wenn du ohnehin schon nicht die Kohle hast die bisherigen 3 zu belegen.

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Re: Erweiterung und Verlassenschaft

Beitrag von AUG-andy » Fr 9. Sep 2022, 18:06

Alaskan454 hat geschrieben:
Fr 9. Sep 2022, 17:52
AUG-andy hat geschrieben:
Do 8. Sep 2022, 21:28

Aber man kann immer leere Plätze mit billigen Platzhaltern belegen wenn man keine Käufe in absehbarer Zeit tätigen will.
Für mich stellt sich halt immer die Frage wie viel Sinn das wirklich macht.

Bevor ich mir um 50-100€ irgendeinen "sinnlosen" uralten Platzhalter kaufen würde den ich wieder verschenken muss nehm ich mir wahrscheinlich doch lieber a neue oder gebrauchte Glock oder etwas ähnliches was man zukünftig vielleicht doch brauchen kann.

Es nützen dir zusätzliche Plätze nichts wenn du ohnehin schon nicht die Kohle hast die bisherigen 3 zu belegen.
Platzhalter bekommst du deutlich unter 50€.
Hat jeder Fachhandel zur genüge rum liegen.
Solche Plätze machen durchaus Sinn wenn man auf die Traumwaffe wartet ohne Platzverlust bei einer eventuellen Erbschaft zwischendurch.
MfG
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Re: Erweiterung und Verlassenschaft

Beitrag von gunlove » Fr 9. Sep 2022, 18:27

Halvar hat geschrieben:
Do 8. Sep 2022, 21:02
So toll lässt sich halt ein Erbfall nicht immer planen ;)
Da hast du vollkommen Recht, das stimmt natürlich. Aber wenn es zumindest halbwegs planbar ist, dann sollte man die Plätze nach Möglichkeit noch belegen bevor geerbt wird! Ich würde jedenfalls keine Plätze frei lassen für eine mögliche Erbschaft. Sondern im Gegenteil, um eben dann durch die Erbschaft zusätzliche WBK-Plätze zu erhalten!
Ihr nennt mich Menschenfeind, weil ich Gesellschaft meide, Ihr irret euch, ich liebe sie.
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Re: Erweiterung und Verlassenschaft

Beitrag von RAR » Fr 9. Sep 2022, 19:07

gunlove hat geschrieben:
Fr 9. Sep 2022, 18:27
Da hast du vollkommen Recht, das stimmt natürlich. Aber wenn es zumindest halbwegs planbar ist, dann sollte man die Plätze nach Möglichkeit noch belegen bevor geerbt wird! Ich würde jedenfalls keine Plätze frei lassen für eine mögliche Erbschaft. Sondern im Gegenteil, um eben dann durch die Erbschaft zusätzliche WBK-Plätze zu erhalten!
Hier stellt sich mir die Frage: Wird dann nicht bei der nächsten möglichen Erweiterung die Erbschaft einfach als "vorgezogene Erweiterung" bewertet und somit auf lange Sicht eigentlich wenig bewirkt?
Wer andere bezwingt, ist kraftvoll.
Wer sich selbst bezwingt, ist unbezwingbar.

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