ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Waffen in meinem Eigentum aber im Besitz(WBK) eines andern

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36569
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Waffen in meinem Eigentum aber im Besitz(WBK) eines andern

Beitrag von gewo » So 16. Okt 2022, 16:41

RAR hat geschrieben:
So 16. Okt 2022, 13:18
gewo hat geschrieben:
So 16. Okt 2022, 12:18
RAR hat geschrieben:
So 16. Okt 2022, 10:53
Deine Logik ist eingeschränkt: Rechtsgeschäfte zwischen Privaten finden immer im Rahmen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetz Buchs (ABGB) statt.
moeglicherweise reden wir von zwei verschiedenen dingen
Das glaube ich eher nicht. Solange du als Waffenhändler nicht auf irgendeine Weise kraft Gesetz zu einem ausgelagerten Amt der Waffenbehörde gemacht wirst, bist du keine Behörde (->öffentliches Recht, WaffG), sondern ein Privater und unterliegst in allen Rechtsgeschäften mit deinen privaten oder privat auftretenden Kunden (also alle, mit denen du über Verträge kontrahierst, das kann auch die Republik sein) ausschließlich Privatrecht (ABGB).

Natürlich kann dir die Waffenbehörde oder deine Aufsichtsbehörde Vorschriften gem. öffentlichem Recht machen, die kannst du aber nicht an deine Privatkunden "durchreichen", weil du kein Subjekt des öffentlichen Rechts bist. Du musst sozusagen den Auftrag der Behörde in privatrechtliche Verhältnisse umformulieren, die Gegenstand eines Vertrags sein können. Wenn dich die Behörde verpflichtet, Waffen nur dann aus dem Depot herauszugeben, wenn der Depotnehmer die für die Inbesitznahme erforderlichen Voraussetzungen erfüllt (das dürfte in Analogie ja auch für alle Waffen- und Munitionsverkäufe (Eigentumsübertragung nach ABGB) so gelten), schreibst du das halt so in deinen Verwahrungsvertrag -- am Besten mit dem Begriff "gem. WaffG idgF." verbrämt, damit nicht bei jeder Gesetzesänderung alle Verträge notleidend werden …
Als waffenhändler bist du in dingen fuer die du vom gesetzgeber per gesetz ermächtigt wurde amtlich beliehen.

Dh du erfuellst amtsaufgaben und bist dafuer auch gleichgestellt haftbar. Daher auch die thematik mit dem ggf. amtsmissbrauch.
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

RAR
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 909
Registriert: Fr 3. Jun 2022, 12:34

Re: Waffen in meinem Eigentum aber im Besitz(WBK) eines andern

Beitrag von RAR » So 16. Okt 2022, 21:13

gewo hat geschrieben:
So 16. Okt 2022, 16:41
Als waffenhändler bist du in dingen fuer die du vom gesetzgeber per gesetz ermächtigt wurde amtlich beliehen.
Dann ist aber jeder Vertrag ein Blödsinn, denn wenn du tatsächlich als Organ der öffentlichen Verwaltung tätig bist, braucht es keinen Vertrag im Zivilrecht. Irgendwas reimt sich da für mich nicht, aber du wirst schon wissen, was du tust :)
Wer andere bezwingt, ist kraftvoll.
Wer sich selbst bezwingt, ist unbezwingbar.

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36569
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Waffen in meinem Eigentum aber im Besitz(WBK) eines andern

Beitrag von gewo » Mo 17. Okt 2022, 01:22

RAR hat geschrieben:
So 16. Okt 2022, 21:13
gewo hat geschrieben:
So 16. Okt 2022, 16:41
Als waffenhändler bist du in dingen fuer die du vom gesetzgeber per gesetz ermächtigt wurde amtlich beliehen.
Dann ist aber jeder Vertrag ein Blödsinn, denn wenn du tatsächlich als Organ der öffentlichen Verwaltung tätig bist, braucht es keinen Vertrag im Zivilrecht. Irgendwas reimt sich da für mich nicht, aber du wirst schon wissen, was du tust :)
Selbstverstaendlich braucht es den.

Beliehen bist du ja nur in jenen dingen zu welche du im gesetz ermächtigt wurdest.
Also im wesentlichen die berechtigungen überprüfen und überlassungen kat A, B und C ins ZWR einmelden.

Zu welchen bedingungen ich waffen übernehme um sie später wieder rueckauszufolgen (depot) steht in keinem gesetz
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

RAR
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 909
Registriert: Fr 3. Jun 2022, 12:34

Re: Waffen in meinem Eigentum aber im Besitz(WBK) eines andern

Beitrag von RAR » Mo 17. Okt 2022, 09:22

gewo hat geschrieben:
Mo 17. Okt 2022, 01:22
Zu welchen bedingungen ich waffen übernehme um sie später wieder rueckauszufolgen (depot) steht in keinem gesetz
Genau darauf wollte ich hinaus. Somit zurück auf - 10 Posts oder so, ich muss meine bisherigen Überlegungen nicht korrigieren.
Wer andere bezwingt, ist kraftvoll.
Wer sich selbst bezwingt, ist unbezwingbar.

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36569
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Waffen in meinem Eigentum aber im Besitz(WBK) eines andern

Beitrag von gewo » Mo 17. Okt 2022, 09:33

RAR hat geschrieben:
Mo 17. Okt 2022, 09:22
gewo hat geschrieben:
Mo 17. Okt 2022, 01:22
Zu welchen bedingungen ich waffen übernehme um sie später wieder rueckauszufolgen (depot) steht in keinem gesetz
Genau darauf wollte ich hinaus. Somit zurück auf - 10 Posts oder so, ich muss meine bisherigen Überlegungen nicht korrigieren.
wenn du meinst
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Benutzeravatar
Nuss_95
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1304
Registriert: Sa 26. Jan 2019, 01:13
Wohnort: Wien / Kärnten

Re: Waffen in meinem Eigentum aber im Besitz(WBK) eines andern

Beitrag von Nuss_95 » Mo 17. Okt 2022, 13:55

OGH 08.06.1989, 12 Os 36/89
VwGH 28.03.2006 2005/03/0056

Der Besitzbegriff des Waffengesetzes umfasst jedenfalls auch jeden Besitz im Sinne des ABGB

Die Übergabe einer Waffe an einen Verwahrer, der zivilrechtlich zur Herausgabe der ihm anvertrauten Sache verpflichtet ist, berührt den Besitz des Hinterlegers nicht

Benutzeravatar
spareribs
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2179
Registriert: Mi 19. Mai 2010, 10:57
Wohnort: Banana-Republik-Ost

Re: Waffen in meinem Eigentum aber im Besitz(WBK) eines andern

Beitrag von spareribs » Mo 17. Okt 2022, 14:05

Spart Euch die Herumsülzerei.....warten wir ab ,was passiert und hoffen dann auf Infos des TE.......sonst ist das ganze hier sinnlos ...
Bruder Fre vom Orden der barmherzigen GLOCKen Brüder :-)
Ich liebe unsere Politiker..............wenn sie in Pension sind ! :mrgreen:

Temudjin
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 403
Registriert: Mi 8. Nov 2017, 11:15

Re: Waffen in meinem Eigentum aber im Besitz(WBK) eines andern

Beitrag von Temudjin » Mi 19. Okt 2022, 11:10

Update,..seit heute sind die Waffen wieder in meinem Besitz,..der Masseverwalter ist ohne weiteres auf die Leihvereinbarung eingegangen, laut ihm zählt für seine Abwicklung nur das ABGB, es ist ein Wertgegenstand, ob es jetzt eine Waffe oder ein Auto ist, ist ihm sinngemäß wurscht,..habe zwei andere Teile in die Springer Auktion ghaut,..und die zwei wieder ordnungsgemäß übernommen und eintragen lassen
Aut viam inveniam aut faciam

Benutzeravatar
Promo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2545
Registriert: Mo 30. Aug 2010, 12:50

Re: Waffen in meinem Eigentum aber im Besitz(WBK) eines andern

Beitrag von Promo » Mi 19. Okt 2022, 11:53

Danke für das Update. Bestätigt das, was ich vermutet hatte.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

titan
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1078
Registriert: Do 29. Mär 2012, 21:57

Re: Waffen in meinem Eigentum aber im Besitz(WBK) eines andern

Beitrag von titan » Mi 19. Okt 2022, 12:51

Glückwunsch zum Ausgang!
Bild

Benutzeravatar
spareribs
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2179
Registriert: Mi 19. Mai 2010, 10:57
Wohnort: Banana-Republik-Ost

Re: Waffen in meinem Eigentum aber im Besitz(WBK) eines andern

Beitrag von spareribs » Mi 19. Okt 2022, 13:28

Gratuliere !
Bruder Fre vom Orden der barmherzigen GLOCKen Brüder :-)
Ich liebe unsere Politiker..............wenn sie in Pension sind ! :mrgreen:

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36569
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Waffen in meinem Eigentum aber im Besitz(WBK) eines andern

Beitrag von gewo » Mi 19. Okt 2022, 13:34

Nuss_95 hat geschrieben:
Mo 17. Okt 2022, 13:55
OGH 08.06.1989, 12 Os 36/89
VwGH 28.03.2006 2005/03/0056

Der Besitzbegriff des Waffengesetzes umfasst jedenfalls auch jeden Besitz im Sinne des ABGB

Die Übergabe einer Waffe an einen Verwahrer, der zivilrechtlich zur Herausgabe der ihm anvertrauten Sache verpflichtet ist, berührt den Besitz des Hinterlegers nicht
so ist es
daher muss der, an den uebergeben wird, auch der eigentuemer werden
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36569
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Waffen in meinem Eigentum aber im Besitz(WBK) eines andern

Beitrag von gewo » Mi 19. Okt 2022, 13:35

Temudjin hat geschrieben:
Mi 19. Okt 2022, 11:10
Update,..seit heute sind die Waffen wieder in meinem Besitz,..der Masseverwalter ist ohne weiteres auf die Leihvereinbarung eingegangen, laut ihm zählt für seine Abwicklung nur das ABGB ...
hervorragend
das war zu erwarten
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

edi
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 283
Registriert: Fr 6. Mai 2016, 01:40

Re: Waffen in meinem Eigentum aber im Besitz(WBK) eines andern

Beitrag von edi » Mi 19. Okt 2022, 22:47

Gratuliere Temudjin ! Wie RAR und einige andere im Forum die Causa bereits richtig beurteilten.

Benutzeravatar
Nuss_95
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1304
Registriert: Sa 26. Jan 2019, 01:13
Wohnort: Wien / Kärnten

Re: Waffen in meinem Eigentum aber im Besitz(WBK) eines andern

Beitrag von Nuss_95 » Do 20. Okt 2022, 09:04

gewo hat geschrieben:
Mi 19. Okt 2022, 13:35
Temudjin hat geschrieben:
Mi 19. Okt 2022, 11:10
Update,..seit heute sind die Waffen wieder in meinem Besitz,..der Masseverwalter ist ohne weiteres auf die Leihvereinbarung eingegangen, laut ihm zählt für seine Abwicklung nur das ABGB ...
hervorragend
das war zu erwarten
Du hast fünf Seiten lang das Gegenteil behauptet. Darf ich dich erinnern?
den privatrechtlichen zettelkaas kannst da tapezieren
dein kollege war der inhaber
die waffen sind somit wohl im konkursverfahren

Antworten