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Verlust der WBK ohne Hauptwohnsitz?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Verlust der WBK ohne Hauptwohnsitz?
Gibt es Probleme mit einer WBK ohne Hauptwohnsitz aber mit Nebenwohnsitz (und natuerlich als oesterreichischer Staatsbuerger)? Falls ja, ist es einfacher ohne Waffenbesitz?
Ich habe vor einigen Jahren eine WBK beantragt und erhalten. Allerdings habe ich bis jetzt noch keine Waffe erstanden.
Ich werde im Ausland wohnen und moechte daher meinen Hauptwohnsitz als Nebenwohnsitz ummelden. Die WBK moechte ich nicht verlieren.
Die Begruendung fuer die WBK war in einem Fall Selbstverteidigung. Unabhaengig davon kann die Polizei jederzeit anklopfen ob die Waffe (sofern ich eine besaesse) richtig verwahrt wird. Und alle 5 Jahre muss der Verlaesslichkeitscheck gemacht werden. Allerdings ist das schwierig pro-aktiv zu machen: es liegt ein Schreiben der Polizei im Briefkasten dass man 2 Wochen Zeit hat den Waffenfueherschein zu machen. Schwierig wenn man gerade am andren Ende der Welt ist und vielleicht erst in 3 Monaten nach Oesterreich kommt.
Alle diese Punkte machen es schwierig mit lediglich Nebenwohnsitz wenn man immer wieder laengere Zeit im Ausland verbringt.
Kann man die WBK (und ggf Waffe) mit einem Nebenwohnsitz (und natuerlich als Staatsbuerger) in Oesterreich haben?
Und muss ich dazu etwas spezielles beachten? (ausser einfach die gewoehnliche Ummeldung von Haupt auf Nebenwohnsitz)
Ich habe vor einigen Jahren eine WBK beantragt und erhalten. Allerdings habe ich bis jetzt noch keine Waffe erstanden.
Ich werde im Ausland wohnen und moechte daher meinen Hauptwohnsitz als Nebenwohnsitz ummelden. Die WBK moechte ich nicht verlieren.
Die Begruendung fuer die WBK war in einem Fall Selbstverteidigung. Unabhaengig davon kann die Polizei jederzeit anklopfen ob die Waffe (sofern ich eine besaesse) richtig verwahrt wird. Und alle 5 Jahre muss der Verlaesslichkeitscheck gemacht werden. Allerdings ist das schwierig pro-aktiv zu machen: es liegt ein Schreiben der Polizei im Briefkasten dass man 2 Wochen Zeit hat den Waffenfueherschein zu machen. Schwierig wenn man gerade am andren Ende der Welt ist und vielleicht erst in 3 Monaten nach Oesterreich kommt.
Alle diese Punkte machen es schwierig mit lediglich Nebenwohnsitz wenn man immer wieder laengere Zeit im Ausland verbringt.
Kann man die WBK (und ggf Waffe) mit einem Nebenwohnsitz (und natuerlich als Staatsbuerger) in Oesterreich haben?
Und muss ich dazu etwas spezielles beachten? (ausser einfach die gewoehnliche Ummeldung von Haupt auf Nebenwohnsitz)
Re: Verlust der WBK ohne Hauptwohnsitz?
die frist ist nicht zwei wochen
die frist ist acht wochen
ich wollte die thematik schon mal aufrollen weil ich diese frage immer wieder mal beim waffenfuehrerschein habe
so ganz gelungen ist mir das nicht
es ist von behoerde zu behoerde unterschiedlich
generell ist es jedenfalls problemloser wenn dzt keine waffe gemeldet ist
beide behoerden die ich dazu befragt habe haben mir gesagt dass sie in so einem fall die ueberpruefung um 6 bis 12 monate weiterterminiseren, weil das kann schon mal vorkommen dass wer fuer a paar monate ned im land ist
so lange noch ein nebenwohnsitz besteht ist es auch besser als wenn gar kein wohnsitz mehr bestehen wuerde soweit ich weiss
aber eine richtig 100% valide voraussage kann man dazu ned machen
ich denke die werden dich ggf einfach anrufen
du hast keine ahnung was die exekutive alles ueber dich im EKIS stehen hat .... die finden deine tel ...
die frist ist acht wochen
ich wollte die thematik schon mal aufrollen weil ich diese frage immer wieder mal beim waffenfuehrerschein habe
so ganz gelungen ist mir das nicht
es ist von behoerde zu behoerde unterschiedlich
generell ist es jedenfalls problemloser wenn dzt keine waffe gemeldet ist
beide behoerden die ich dazu befragt habe haben mir gesagt dass sie in so einem fall die ueberpruefung um 6 bis 12 monate weiterterminiseren, weil das kann schon mal vorkommen dass wer fuer a paar monate ned im land ist
so lange noch ein nebenwohnsitz besteht ist es auch besser als wenn gar kein wohnsitz mehr bestehen wuerde soweit ich weiss
aber eine richtig 100% valide voraussage kann man dazu ned machen
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doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: Verlust der WBK ohne Hauptwohnsitz?
Ok, danke mal.
Was mich aber unabhaengig vom Verlaesslichkeitscheck (und der 8 Wochenfrist) interessieren wuerde, wie sieht es rechtlich mit Nebenwohnsitz aus?
Ist rechtlich ein Hauptwohnsitz notwendig? Fuer WBK? Fuer Waffenbesitz?
Ich hab dazu leider kaum was gefunden. Jedenfalls steht definitiv nicht explizit im Gesetz dass ein Hauptwohnsitz vorhanden sein muss, es wird aber auch nirgendwo ausgefuhert wie es mit Nebenwohnsitzen aussieht (ausser eben ein Nebenwohnsitz mit anderem Hauptwohnsitz in Oesterreich).
Was mich aber unabhaengig vom Verlaesslichkeitscheck (und der 8 Wochenfrist) interessieren wuerde, wie sieht es rechtlich mit Nebenwohnsitz aus?
Ist rechtlich ein Hauptwohnsitz notwendig? Fuer WBK? Fuer Waffenbesitz?
Ich hab dazu leider kaum was gefunden. Jedenfalls steht definitiv nicht explizit im Gesetz dass ein Hauptwohnsitz vorhanden sein muss, es wird aber auch nirgendwo ausgefuhert wie es mit Nebenwohnsitzen aussieht (ausser eben ein Nebenwohnsitz mit anderem Hauptwohnsitz in Oesterreich).
Re: Verlust der WBK ohne Hauptwohnsitz?
dein hauptwohnsitz ist erforderlich damit die behoerde dir waffenrechtlich relevante bescheide rechtswirksam zustellen kann und kontakt mit dir aufnehmen kann fuer die regelmaessigen verwahrungsueberpruefungen.taihoo hat geschrieben: ↑Di 25. Okt 2022, 09:25Ist rechtlich ein Hauptwohnsitz notwendig? Fuer WBK? Fuer Waffenbesitz?
Ich hab dazu leider kaum was gefunden. Jedenfalls steht definitiv nicht explizit im Gesetz dass ein Hauptwohnsitz vorhanden sein muss, es wird aber auch nirgendwo ausgefuhert wie es mit Nebenwohnsitzen aussieht (ausser eben ein Nebenwohnsitz mit anderem Hauptwohnsitz in Oesterreich).
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Re: Verlust der WBK ohne Hauptwohnsitz?
Verwahrung wenn du keine Waffe hast?
Ich würde vor dem Umzug die Wführerscheinprüfung machen,gilt für 2 Jahre, wenn ich mich nicht irre.
Aber da ich kein Jurist bin...
Ich würde vor dem Umzug die Wführerscheinprüfung machen,gilt für 2 Jahre, wenn ich mich nicht irre.
Aber da ich kein Jurist bin...
Re: Verlust der WBK ohne Hauptwohnsitz?
@ GDU Nein - der Waffenführerschein ist nur 6 Monate gültig!
Gerechte Menschen sollten ihr Haus nicht ohne Waffe verlassen.
© Pavel Kosorin (*1964), tschechischer Schriftsteller und Aphoristiker
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Re: Verlust der WBK ohne Hauptwohnsitz?
Maximal 6 Monate !!!
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
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Re: Verlust der WBK ohne Hauptwohnsitz?
Es ist rechtlich auch nur mit NWS möglich in Österreich eine WBK/WP zu haben. Es gibt im WaffG keine Forderung nach HWS in Österreich. Das weiß ich auch aus der Praxis, aus verschiedenen Bundesländern.
In deinem Falle, wenn du monatelang nicht in Österreich bist, dann solltest du vielleicht auch Rücksprache mit deiner Behörde halten. Eventuell fühlt sich diese dann wohler, wenn die Waffen z.B. im Bankschließfach gelagert werden. Und es gibt keine Probleme wegen Verwahrungskontrolle.
In deinem Falle, wenn du monatelang nicht in Österreich bist, dann solltest du vielleicht auch Rücksprache mit deiner Behörde halten. Eventuell fühlt sich diese dann wohler, wenn die Waffen z.B. im Bankschließfach gelagert werden. Und es gibt keine Probleme wegen Verwahrungskontrolle.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Verlust der WBK ohne Hauptwohnsitz?
Mein letzter Kenntnisstand war, dass das ZWR (kurioserweise?) den automatischen Überprüfungsauftrag NICHT rauswirft, wenn der WBK/WP-Inhaber keinen gemeldeten HWS in Österreich hat. Das was du sagst bezieht sich daher auf HWS in AT.
Grundsätzlich gilt natürlich, dass man eine Postabwesenheitserklärung abgibt, wenn man das Land für längere Zeit verlässt. Dann merkt auch die Behörde, dass man gerade nicht da ist, wenn das Schriftstück mit Verweis darauf zurück geht..
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Re: Verlust der WBK ohne Hauptwohnsitz?
Herzlichen Dank euch fuer die Diskussion!
Also da gibt es praktische und theoretische Aspekte.
Also da gibt es praktische und theoretische Aspekte.
- Das mit der Zustellung stimmt natuerlich (im theoretischen Sinne). In meinem Fall wohnt jedoch jemand an meinem Nebenwohnsitz und informiert mich ueber Briefe. Ich selbst habe also keine Sorgen ein Schreiben zu verpassen.
- Soweit ich gelesen habe, ist das ZWR nun mit dem ZMR verbunden. Das bedeutet man muss Wohnsitzwechsel NICHT der Behoerde melden, da sich das automatisch updated.
- Daher sollte ich vielleicht meine Frage nochmal etwas klarer stellen: Wenn die Behoerde indirekt (ueber ZMR) die Meldung bekommt dass der HWS auf NWS umgemeldet wurde (und es keinen HWS in Oesterreich gibt), sollte ich Bedenken haben meine WBK (dzt ohne Waffe) zu verlieren?
- Wuedet ihr das "pro-aktik" der Behoerde melden (zusaetzlich zur ZMR Aenderung)? Es geht ja nicht bloss um einen kurzen Auslandsaufenthalt sondern um Abmeldung des HWS. Ich moechte vermeiden schlafende Hunde zu wecken
- Als Hintergrundinfo: Es ist sehr realistisch dass ich wieder nach Oesterreich zurueck kehre. Nachdem es derzeit allerdings schwer argumentierbar ist, dass ich HWS in Oesterreich habe, waere es prinzipiell die "saubere" Loesung den HWS als NWS umzumelden
Re: Verlust der WBK ohne Hauptwohnsitz?
deine WBK ist ein bescheid (mit ausweischarakter)taihoo hat geschrieben: ↑Di 25. Okt 2022, 19:34[*] Daher sollte ich vielleicht meine Frage nochmal etwas klarer stellen: Wenn die Behoerde indirekt (ueber ZMR) die Meldung bekommt dass der HWS auf NWS umgemeldet wurde (und es keinen HWS in Oesterreich gibt), sollte ich Bedenken haben meine WBK (dzt ohne Waffe) zu verlieren?
[*] Wuedet ihr das "pro-aktik" der Behoerde melden (zusaetzlich zur ZMR Aenderung)? Es geht ja nicht bloss um einen kurzen Auslandsaufenthalt sondern um Abmeldung des HWS. Ich moechte vermeiden schlafende Hunde zu wecken
die kann man dir nicht einfach so entziehen
auch wenn der vergleich etwas hinkt, aber im weitensten laesst sich die WBK mit dem fuehrerschein fuers auto vergleichen
den verlierst du auch ned wenn du keinen HWS mehr hast
fakt ist aber dass du fuer die behoerde erreichbar bleiben musst.
wenn du keinen HWS hast dann wird dir ein allfaelliger bescheid rechtswirksam durch oeffentlichen aushang bei der LPD (unten im erdgeschoss beim eingang am gang) "zugestellt". gegen so einen bescheid kannst du natuerlich ggf nicht vorgehen weil du ihn nie erhaeltst.
so weit so kompliziert
ob du da jetzt proaktiv an die behoerde herantreten solltest weiss ich nicht
das ist eine quasi religioese frage
aber machiavelli hatte dazu eine eindeutige meinung
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Re: Verlust der WBK ohne Hauptwohnsitz?
Das halte ich für eine leichtsinnige und schwachsinnige Idee. Wenn du nicht da bist, unbedingt eine Postabwesenheitserklärung machen. Das wird ja bei der Post selbst hinterlegt und betrifft letztlich die RSa und RSb-Briefe. Du riskierst hier unnötig etwas, wenn du das nicht machst. Vor allem musst du ja auch gar nichts befürchten, wenn du diese Erklärung abgibst, bzw. hast eigentlich im Zweifelsfall sogar nur einen Vorteil.
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Re: Verlust der WBK ohne Hauptwohnsitz?
Sorry dumme Frage: Wer ist machiavelli?
Jemand hier im Forum oder der historische (und falls ja, wieso)?
Ja, ich stimme dir zu wenn man oefter mal laengere Zeit im Ausland ist. Aber dann hat man das Problem mit dem Hauptwohnsitz ohnehin nicht.Du riskierst hier unnötig etwas, wenn du das nicht machst. Vor allem musst du ja auch gar nichts befürchten, wenn du diese Erklärung abgibst, bzw. hast eigentlich im Zweifelsfall sogar nur einen Vorteil.
Falls es aber nicht klar ist (z.B. man studiert im Ausland, dann ist es argumentierbar dass der Lebensmittelpunkt & HWS im Ausland sein muss) dann muss man schon befuerchten dass man im Zweifelsfall gute Beweise geliefert hat. Aber natuerlich muessen wir diese Grauzonen hier nicht diskutieren.
Re: Verlust der WBK ohne Hauptwohnsitz?
der ausspruch "gehe niemals zu deinem fuerst wenn du nicht gerufen wirst" wird den verschiedensten personen zugeschrieben. es ist nicht wirklich klar wer ihn erstmals gepraegt hat, vielfach wird es als deutsches sprichwort aus dem 18ten jahrhundert bezeichnet
das ist wohl eher unwahrlich da Niccolò Machiavelli bereits um das jahr 1513 herum diesen satz in seiner publikation "der fuerst" verwendet hat. die wahrscheinlichkeit dass er es war der ihn gepraegt hat ist gross.
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