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Und wieder eine praktische Frage zu einer konkreten Situation...

Verfasst: Fr 28. Okt 2022, 14:37
von Ballisticus
Vorneweg: Es kann sein, dass das Thema schon abgehandelt wurde, aber es ist nicht wirklich zu finden, weil ich nicht weiß, wie sehr sich besprochene Szenarien mit meiner Situation vergleichen lassen - also bitte, entschuldigt es mir, falls das Thema schon durchgekaut wurde. Wenns konkret wird, werde ich dann leicht unsicher. Worum es geht:

Meine Partnerin lebt nicht mit mir zusammen, sondern bei der hochbetagten Großmutter, weil diese pflegebedürftig ist und meine Partnerin das macht - wir ersparen der alten Dame damit das Altersheim. Meine Partnerin ist auch dort, und nur dort, gemeldet, also hauptgemeldet.

Nun hat meine Partnerin unlängst den Waffenführerschein gemacht, waffenpsycholog. Gutachten ist auch schon erledigt, WBK wird demnächst beantragt. Sie ist also vor dem Gesetz berechtigt, eine Waffe der Kategorie C zu haben.

Ich habe ihr heute eine meiner Repetierbüchsen geschenkt und das Gewehr beim Händler gleich im ZWR ummelden lassen.

Das Gewehr steht bei mir im Schrank, neben weiteren Waffen der Kategorie C. Sonst ist da nichts drin, nur drei Repetierbüchsen. Sie hat Zugang zu diesem Schrank. Munition muss sie noch von mir kriegen, da hat sie keinen Zugang, weil ich im separaten Munitionsschrank auch FMJ habe und das nicht aufteilen will.

Ist das okay so? Also, dass bei mir C-Waffen stehen, die nicht auf mich gemeldet sind, und dass sie die Waffe nicht am Hauptwohnsitz hat?

Hintergrund: Die alte Dame möchte kein Gewehr in der Wohnung haben, außerdem ist es praktischer so, weil ich das ganze Putzzeug hier habe und wir es ned doppelt brauchen, und wir fahren vorerst ohnehin immer gemeinsam schießen.

Wie gesagt, das gibts sicher schon irgendwo hier, aber ich habs ned gefunden. Danke für Hilfe!

Re: Und wieder eine praktische Frage zu einer konkreten Situation...

Verfasst: Fr 28. Okt 2022, 14:47
von gewo
sie kann ihre waffen verwahren wo sie moechte

so lange sie einen geregelten zugang zu deiner wohnung hat (zb einen eigene wohnungsschluessel) ist das grundsaetzlich kein problem
sollte sie keinen haben muss man nochmal drueber nachdenken

Re: Und wieder eine praktische Frage zu einer konkreten Situation...

Verfasst: Fr 28. Okt 2022, 14:49
von Ballisticus
gewo hat geschrieben:
Fr 28. Okt 2022, 14:47
sie kann ihre waffen verwahren wo sie moechte

so lange sie einen geregelten zugang zu deiner wohnung hat (zb einen eigene wohnungsschluessel) ist das grundsaetzlich kein problem
sollte sie keinen haben muss man nochmal drueber nachdenken
Danke für die rasche und klare Antwort! Sie hat die Wohnungsschlüssel, der Zugang zur Wohnung und zur Waffe ist geregelt.

Re: Und wieder eine praktische Frage zu einer konkreten Situation...

Verfasst: Fr 28. Okt 2022, 15:57
von bosfra
Sie hat auch ohne Waffenführerschein oder waffenpsycholog. Gutachten ab 18 das Recht, eine C-Waffe zu besitzen. Wo sie die Waffe lagert bleibt ihr überlassen (unter Einhaltung der Vorschriften zur sicheren Verwahrung) und wird bei C-Waffen auch nicht kontrolliert.

Re: Und wieder eine praktische Frage zu einer konkreten Situation...

Verfasst: Sa 29. Okt 2022, 12:48
von rhodium
Solange in dieser Konstellation keine Kat. B im Spiel ist, ist das alles korrekt.

Re: Und wieder eine praktische Frage zu einer konkreten Situation...

Verfasst: Sa 29. Okt 2022, 21:24
von Joewood
Wenn's nur um die Kat C geht hätte sie sich den Schmonsens mit Waffen - FS und Psycho Gutachten sparen können. Kat C wird nicht kontrolliert.
Erst mit Kat B könnt's interessant werden aber solange sie Zugang zu deiner Wohnung hat und dort vielleicht nen eigenen Tresor stehen müsste das dann auch passen. mir wäre nämlich kein Prargraph bekannt, dass man die Waffen nur am gemeldeten Wohnsitz haben darf - egal ob Haupt oder Neben. Sonst würde die ganze Verwahrung bei diversen Clubs ja auch nicht funktionieren...

Re: Und wieder eine praktische Frage zu einer konkreten Situation...

Verfasst: So 30. Okt 2022, 00:17
von Ballisticus
Joewood hat geschrieben:
Sa 29. Okt 2022, 21:24
Wenn's nur um die Kat C geht hätte sie sich den Schmonsens mit Waffen - FS und Psycho Gutachten sparen können. Kat C wird nicht kontrolliert.
Erst mit Kat B könnt's interessant werden aber solange sie Zugang zu deiner Wohnung hat und dort vielleicht nen eigenen Tresor stehen müsste das dann auch passen. mir wäre nämlich kein Prargraph bekannt, dass man die Waffen nur am gemeldeten Wohnsitz haben darf - egal ob Haupt oder Neben. Sonst würde die ganze Verwahrung bei diversen Clubs ja auch nicht funktionieren...
Die WBK macht sie, weil sie auch Kat. B schießen möchte, außerdem kriegt sie ohne WBK keine FMJ. Sobald sie die WBK hat, kriegt sie auch die Schlüssel zum Kat. B - Tresor und dem Munitionsschrank. Die Altbestandsmagazine wandern dann in einen Safe, in den sie nicht kann, sonst hamma ja die Zores mit Kat. A.

Sie hat natürlich Zugang zu meiner Wohnung, und sie hat den Schlüssel zu einem Waffenschrank, der nur Kat. C enthält.

Ich habe gefragt, weil ich einfach Rückmeldung wollte - ich trau meiner Wahrnehmung nicht so völlig, wenns ums Waffengesetz geht.

Re: Und wieder eine praktische Frage zu einer konkreten Situation...

Verfasst: So 30. Okt 2022, 10:16
von AUG-andy
Ballisticus hat geschrieben:
So 30. Okt 2022, 00:17

Ich habe gefragt, weil ich einfach Rückmeldung wollte - ich trau meiner Wahrnehmung nicht so völlig, wenns ums Waffengesetz geht.
Richte Vorgehensweise.
Als Neuling kann man nicht alles wissen.
Solange du nicht vorhast im Kellerabteil eines Mehrparteienhauses deine Waffen zu lagern ist alles in Ordnung. Es gibt hier nämlich die "Spezialisten" die auf die sonderbarsten Verwahrungsorte und Zugriffsmöglichkeiten kommen. :doh:
In deinem Fall ist alles korrekt.

Re: Und wieder eine praktische Frage zu einer konkreten Situation...

Verfasst: So 30. Okt 2022, 11:46
von Exitus
AUG-andy hat geschrieben:
So 30. Okt 2022, 10:16
Ballisticus hat geschrieben:
So 30. Okt 2022, 00:17

Ich habe gefragt, weil ich einfach Rückmeldung wollte - ich trau meiner Wahrnehmung nicht so völlig, wenns ums Waffengesetz geht.
Richte Vorgehensweise.
Als Neuling kann man nicht alles wissen.
Solange du nicht vorhast im Kellerabteil eines Mehrparteienhauses deine Waffen zu lagern ist alles in Ordnung. Es gibt hier nämlich die "Spezialisten" die auf die sonderbarsten Verwahrungsorte und Zugriffsmöglichkeiten kommen. :doh:
In deinem Fall ist alles korrekt.
Wunderbar wie du über andere herziehst und selber Müll verbreites!
Der TO möchte seiner Partnerin, mit der er nicht verheiratet ist und noch nichtmal bei ihm gemeldet ist, Zugriff auf seine Kat B geben.
Das wäre eine glatte Stückzahlüberschreitung von beiden Seiten und beide wären die WBK los.
Und bestätigst ihn auch noch!
Bravo!

Re: Und wieder eine praktische Frage zu einer konkreten Situation...

Verfasst: So 30. Okt 2022, 11:55
von Joewood
Exitus hat geschrieben:
So 30. Okt 2022, 11:46
Wunderbar wie du über andere herziehst und selber Müll verbreites!
Der TO möchte seiner Partnerin, mit der er nicht verheiratet ist und noch nichtmal bei ihm gemeldet ist, Zugriff auf seine Kat B geben.
Das wäre eine glatte Stückzahlüberschreitung von beiden Seiten und beide wären die WBK los.
Und bestätigst ihn auch noch!
Bravo!
Wo liest du das heraus? Er fragt explizit nur nach Kat C

Edit - hier steht's:
Ballisticus hat geschrieben:
So 30. Okt 2022, 00:17

Die WBK macht sie, weil sie auch Kat. B schießen möchte, außerdem kriegt sie ohne WBK keine FMJ. Sobald sie die WBK hat, kriegt sie auch die Schlüssel zum Kat. B - Tresor und dem Munitionsschrank. Die Altbestandsmagazine wandern dann in einen Safe, in den sie nicht kann, sonst hamma ja die Zores mit Kat. A.

Sie hat natürlich Zugang zu meiner Wohnung, und sie hat den Schlüssel zu einem Waffenschrank, der nur Kat. C enthält.
aufpassen... das ist natürlich falsch! Bzw. nur teilweise korrekt. Hat sie selbst keine Kat B bzw. habt ihr zusammen nicht mehr als 2 (ich gehe davon aus, dass keiner von euch derzeit mehr als 2 haben darf), dann ist hier alles gut. Hast du hingegen 2 und Freundin kauft sich eine eigene Kat B, dann braucht jeder von euch einen eigenen Tresor, wo nur jeweils er Zugriff hat und der andere nicht, weil sonst sind wir bei dor oben erwähnten Stückzahlüberschreitung

Re: Und wieder eine praktische Frage zu einer konkreten Situation...

Verfasst: So 30. Okt 2022, 11:55
von AUG-andy
Exitus hat geschrieben:
So 30. Okt 2022, 11:46
AUG-andy hat geschrieben:
So 30. Okt 2022, 10:16
Ballisticus hat geschrieben:
So 30. Okt 2022, 00:17

Ich habe gefragt, weil ich einfach Rückmeldung wollte - ich trau meiner Wahrnehmung nicht so völlig, wenns ums Waffengesetz geht.
Richte Vorgehensweise.
Als Neuling kann man nicht alles wissen.
Solange du nicht vorhast im Kellerabteil eines Mehrparteienhauses deine Waffen zu lagern ist alles in Ordnung. Es gibt hier nämlich die "Spezialisten" die auf die sonderbarsten Verwahrungsorte und Zugriffsmöglichkeiten kommen. :doh:
In deinem Fall ist alles korrekt.
Wunderbar wie du über andere herziehst und selber Müll verbreites!
Der TO möchte seiner Partnerin, mit der er nicht verheiratet ist und noch nichtmal bei ihm gemeldet ist, Zugriff auf seine Kat B geben.
Das wäre eine glatte Stückzahlüberschreitung von beiden Seiten und beide wären die WBK los.
Und bestätigst ihn auch noch!
Bravo!
Du bist so ein Spezialist. Zuerst genau lesen. ;)

Das Gewehr steht bei mir im Schrank, neben weiteren Waffen der Kategorie C. Sonst ist da nichts drin, nur drei Repetierbüchsen. Sie hat Zugang zu diesem Schrank.

Da war nie von B Waffen die Rede.
Wer hier Müll verbreitet will ich jetzt nicht schreiben .........

Re: Und wieder eine praktische Frage zu einer konkreten Situation...

Verfasst: So 30. Okt 2022, 11:59
von Joewood
AUG-andy hat geschrieben:
So 30. Okt 2022, 11:55

Da war nie von B Waffen die Rede.
Doch, im vorletzten Posting - siehe mein Edit

Re: Und wieder eine praktische Frage zu einer konkreten Situation...

Verfasst: So 30. Okt 2022, 12:14
von Exitus
AUG-andy hat geschrieben:
So 30. Okt 2022, 11:55
Exitus hat geschrieben:
So 30. Okt 2022, 11:46
AUG-andy hat geschrieben:
So 30. Okt 2022, 10:16
Ballisticus hat geschrieben:
So 30. Okt 2022, 00:17

Ich habe gefragt, weil ich einfach Rückmeldung wollte - ich trau meiner Wahrnehmung nicht so völlig, wenns ums Waffengesetz geht.
Richte Vorgehensweise.
Als Neuling kann man nicht alles wissen.
Solange du nicht vorhast im Kellerabteil eines Mehrparteienhauses deine Waffen zu lagern ist alles in Ordnung. Es gibt hier nämlich die "Spezialisten" die auf die sonderbarsten Verwahrungsorte und Zugriffsmöglichkeiten kommen. :doh:
In deinem Fall ist alles korrekt.
Wunderbar wie du über andere herziehst und selber Müll verbreites!
Der TO möchte seiner Partnerin, mit der er nicht verheiratet ist und noch nichtmal bei ihm gemeldet ist, Zugriff auf seine Kat B geben.
Das wäre eine glatte Stückzahlüberschreitung von beiden Seiten und beide wären die WBK los.
Und bestätigst ihn auch noch!
Bravo!
Du bist so ein Spezialist. Zuerst genau lesen. ;)

Das Gewehr steht bei mir im Schrank, neben weiteren Waffen der Kategorie C. Sonst ist da nichts drin, nur drei Repetierbüchsen. Sie hat Zugang zu diesem Schrank.

Da war nie von B Waffen die Rede.
Wer hier Müll verbreitet will ich jetzt nicht schreiben .........
Es steht genau in dem Post auf den du geantwortet hast!
Bist du echt so besch…..?

Re: Und wieder eine praktische Frage zu einer konkreten Situation...

Verfasst: So 30. Okt 2022, 12:20
von AUG-andy
Exitus hat geschrieben:
So 30. Okt 2022, 12:14

Es steht genau in dem Post auf den du geantwortet hast!
Bist du echt so besch…..?
Vergiss es.
Wie soll sie eine Stückzahlüberschreitung haben wenn sie nur eine WBK hat?
Er hat nirgendwo geschrieben das sie selbst schon Waffen hat.

Re: Und wieder eine praktische Frage zu einer konkreten Situation...

Verfasst: So 30. Okt 2022, 12:34
von Exitus
AUG-andy hat geschrieben:
So 30. Okt 2022, 12:20
Exitus hat geschrieben:
So 30. Okt 2022, 12:14

Es steht genau in dem Post auf den du geantwortet hast!
Bist du echt so besch…..?
Vergiss es.
Wie soll sie eine Stückzahlüberschreitung haben wenn sie nur eine WBK hat?
Er hat nirgendwo geschrieben das sie selbst schon Waffen hat.
Du könntest auch einfach zugeben dass du das überlesen hast, bzw nicht daran gedacht hast.
Aber dafür reicht bei dir anscheinend nicht!

Wer sagt dir eigentlich dass er nur zwei Plätze bzw Waffen hat?
Was übrigens auch sehr unwahrscheinlich ist da er ja auch Kat A Plätze besitzt.
Warum sollte seine Freundin Zugriff auf seinen B Tresor haben wenn sie keine eigenen B Waffen hat?
Und wenn sie B Waffen hat, hat er genug Plätze?

Es könnte sicher, wahrscheinlich, vielleicht eine Konstellation geben die rechtlich halbwegs vertretbar ist, das ist aber sehr unwahrscheinlich.
Also bitte sag dem TO nicht dass alles perfekt passt was er vor hat!