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Wechselsystem und freie Plätze
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Wechselsystem und freie Plätze
Meine Grundannahme ist folgende:
Beispielweise, man hat 2 Plätze Kat. B, zwei Waffen, ein Wechselsystem.
Das Zusammenbauen des Wechselsystems würde zu einer Stückzahlüberschreitung führen, auch wenn man eine der Kat. B Waffen zerlegt.
Eine Funktionsprobe oder Trockentraining ist in dieser Situation nicht möglich.
Jetzt frage ich mich, wie sieht die Situation aus, wenn man einen Kat B. Platz unbelegt hat:
Ich nehme an, man darf dann ein Wechselsystem zusammenbauen, ohne die erlaubte Stückzahl zu überschreiten - Oder sind hier noch andere rechtliche Aspekte zu berücksichtigen?
Wie sieht es mit Transport und Verwahrungskontrolle aus?
Wenn das Problemlos möglich ist, könnte man Waffen grundsätzlich als Wechselsystem eintragen und hätte damit wesentlich mehr Spielraum für Anschaffungen, die sonst eher nicht in Frage kommen würden.
Beispielweise, man hat 2 Plätze Kat. B, zwei Waffen, ein Wechselsystem.
Das Zusammenbauen des Wechselsystems würde zu einer Stückzahlüberschreitung führen, auch wenn man eine der Kat. B Waffen zerlegt.
Eine Funktionsprobe oder Trockentraining ist in dieser Situation nicht möglich.
Jetzt frage ich mich, wie sieht die Situation aus, wenn man einen Kat B. Platz unbelegt hat:
Ich nehme an, man darf dann ein Wechselsystem zusammenbauen, ohne die erlaubte Stückzahl zu überschreiten - Oder sind hier noch andere rechtliche Aspekte zu berücksichtigen?
Wie sieht es mit Transport und Verwahrungskontrolle aus?
Wenn das Problemlos möglich ist, könnte man Waffen grundsätzlich als Wechselsystem eintragen und hätte damit wesentlich mehr Spielraum für Anschaffungen, die sonst eher nicht in Frage kommen würden.
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- .223 Rem
- Beiträge: 250
- Registriert: Do 16. Jun 2022, 09:47
Re: Wechselsystem und freie Plätze
Ich habe einen Wechsellauf auf 9mm fuer die G35. Also wenn der 40 er Lauf nicht drinnen ist, ist halt der 9mm Lauf drinnen.
Also vermute ich, dass das mit dem Wechselsystem ahnlich funktioniert. Man darf halt nur 2 Kat B Waffen zusammen haben.
Also vermute ich, dass das mit dem Wechselsystem ahnlich funktioniert. Man darf halt nur 2 Kat B Waffen zusammen haben.
Re: Wechselsystem und freie Plätze
Die Frage ist ja folgende: hast du ein Wechselsystem? Sprich: zu einer vorhandenen Waffe einen anderen Schlitten mit Lauf (z.B.: ein 22er Kadet System von CZ für (d)eine Shadow)? Dann ist es vollkommen wurscht, ob bei einer Kontrolle gerade das Kadet drauf ist oder das originale 9mm.
Jedenfalls solange du nicht zufällig ein 2. passende Griffstück herumliegen hast, und dann plötzlich eine Shadow in .22 und in 9mm GLEICHZEITIG zusätzlich zu einer vorhandenen Waffe, die den anderen Platz auf deiner WBK belegt, hast. Weil dann hättest natürlich die Stückzahlüberschreitung.
Wie die Sache aussieht, wenn du ein für dein restliches Zeugs komplett unpassendes Zubehörteil (Verschluss + Lauf) hast, bei dem du zufällig ein passendes Griffstückl daheim hast und das zusammenbaust, während eine deiner anderen Waffen zerlegt ist, ist hier herinnen Gegenstand leidenschaftlicher Diskussionen ohne echtes Ergebnis (man möge mich korregieren; alle diesbezüglichen Threads kenne ich natürlich nicht)
Jedenfalls solange du nicht zufällig ein 2. passende Griffstück herumliegen hast, und dann plötzlich eine Shadow in .22 und in 9mm GLEICHZEITIG zusätzlich zu einer vorhandenen Waffe, die den anderen Platz auf deiner WBK belegt, hast. Weil dann hättest natürlich die Stückzahlüberschreitung.
Wie die Sache aussieht, wenn du ein für dein restliches Zeugs komplett unpassendes Zubehörteil (Verschluss + Lauf) hast, bei dem du zufällig ein passendes Griffstückl daheim hast und das zusammenbaust, während eine deiner anderen Waffen zerlegt ist, ist hier herinnen Gegenstand leidenschaftlicher Diskussionen ohne echtes Ergebnis (man möge mich korregieren; alle diesbezüglichen Threads kenne ich natürlich nicht)
Re: Wechselsystem und freie Plätze
Dazu gibt es nun wirklich Threads genug.
Grundsätzlich ist eine Privatperson nicht befugt zum ändern des Kategoriestatus.
Dafür braucht man Behörde oder Händler.
Zb Waffe zerlegen oder zusammenführen damit Sie Zubehör oder Waffe ist. ZWR neu hat viele Optionen nun für Händler selbst bei bestehenden Waffen.
Eine zerlegte Waffe ist immer noch eine B Waffe.
Ich formuliere es mal umgekehrt. 2 Plätze und 4 Zubehöre. Alles belegt. Wenn man jetzt seine Waffe zum Putzen auseinander nimmt (Lauf Verschluss getrennt) überschreitet man deswegen ja auch nicht seine maximal zulässigen Zubehörplätze und rennt verlässlich zur Selbstanzeige weil man seinen "Spielraum" überschritten hat.
So auch beim Überlassen.
Verschlimmern kann (nicht darf) man seine Situation... Flintenlauf absägen unter 45cm usw.
Grundsätzlich ist eine Privatperson nicht befugt zum ändern des Kategoriestatus.
Dafür braucht man Behörde oder Händler.
Zb Waffe zerlegen oder zusammenführen damit Sie Zubehör oder Waffe ist. ZWR neu hat viele Optionen nun für Händler selbst bei bestehenden Waffen.
Eine zerlegte Waffe ist immer noch eine B Waffe.
Ich formuliere es mal umgekehrt. 2 Plätze und 4 Zubehöre. Alles belegt. Wenn man jetzt seine Waffe zum Putzen auseinander nimmt (Lauf Verschluss getrennt) überschreitet man deswegen ja auch nicht seine maximal zulässigen Zubehörplätze und rennt verlässlich zur Selbstanzeige weil man seinen "Spielraum" überschritten hat.
So auch beim Überlassen.
Verschlimmern kann (nicht darf) man seine Situation... Flintenlauf absägen unter 45cm usw.
- Ballisticus
- .223 Rem
- Beiträge: 202
- Registriert: Do 11. Aug 2022, 19:01
Re: Wechselsystem und freie Plätze
Ich hab das so verstanden:
Was auch immer ich - legal - habe, ich darf die Stückzahlen der WBK nicht überschreiten.
Habe ich zwei Kat. B (und auch nicht mehr bewilligt) und dazu je zwei Wechselsysteme, dann darf ich immer nur zwei zusammengebaute Waffen der Kat. B haben.
Das bedeutet: Habe ich z.B. vier zusätzliche lower - der lower ist ja frei, davon kann ich mir kaufen, soviele ich will, sie sind ja auch nicht im ZWR registriert - darf ich dennoch keine zusätzliche Kat. B bauen, auch wenn ich die Möglichkeit hätte, auf einmal 6 volle Kat. B zusammenzusetzen.
Ich werde auch die lower nicht im Safe neben den Kat. B und den Wechselsystemen lagern, und das muss ich auch gar nicht. Die lower gehen die Behöre bei der Überprüfung ja auch gar nix an, weil frei und nicht registrierungspflichtig.
Was auch immer ich - legal - habe, ich darf die Stückzahlen der WBK nicht überschreiten.
Habe ich zwei Kat. B (und auch nicht mehr bewilligt) und dazu je zwei Wechselsysteme, dann darf ich immer nur zwei zusammengebaute Waffen der Kat. B haben.
Das bedeutet: Habe ich z.B. vier zusätzliche lower - der lower ist ja frei, davon kann ich mir kaufen, soviele ich will, sie sind ja auch nicht im ZWR registriert - darf ich dennoch keine zusätzliche Kat. B bauen, auch wenn ich die Möglichkeit hätte, auf einmal 6 volle Kat. B zusammenzusetzen.
Ich werde auch die lower nicht im Safe neben den Kat. B und den Wechselsystemen lagern, und das muss ich auch gar nicht. Die lower gehen die Behöre bei der Überprüfung ja auch gar nix an, weil frei und nicht registrierungspflichtig.
„Guns, lots of guns.“ (Neo, Matrix [1999])
Re: Wechselsystem und freie Plätze
Ich sehe das auch so, dass du die Stückzahl nicht überschreiten darfst und das tust du am behördlich genehmigten Schießstand und bei einem Händler im Ladengeschäft nichtBallisticus hat geschrieben: ↑Di 1. Nov 2022, 11:19Ich hab das so verstanden:
Was auch immer ich - legal - habe, ich darf die Stückzahlen der WBK nicht überschreiten.
Habe ich zwei Kat. B (und auch nicht mehr bewilligt) und dazu je zwei Wechselsysteme, dann darf ich immer nur zwei zusammengebaute Waffen der Kat. B haben.
Das bedeutet: Habe ich z.B. vier zusätzliche lower - der lower ist ja frei, davon kann ich mir kaufen, soviele ich will, sie sind ja auch nicht im ZWR registriert - darf ich dennoch keine zusätzliche Kat. B bauen, auch wenn ich die Möglichkeit hätte, auf einmal 6 volle Kat. B zusammenzusetzen.
Ich werde auch die lower nicht im Safe neben den Kat. B und den Wechselsystemen lagern, und das muss ich auch gar nicht. Die lower gehen die Behöre bei der Überprüfung ja auch gar nix an, weil frei und nicht registrierungspflichtig.

Transportieren würde ich daher auch nur zerlegt
Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)
Re: Wechselsystem und freie Plätze
Danke für die Antworten. Die Wechselsystem und Stückzahl Problematik ist klar, allerdings ist noch niemand auf die konkrete Situation mit einem freien Platz eingegangen.
Jemand hat einen B-Platz frei und baut ein Griffstück an einen Wechselsystem-Verschluss - legal oder nicht?
Jemand hat einen B-Platz frei und baut ein Griffstück an einen Wechselsystem-Verschluss - legal oder nicht?
Re: Wechselsystem und freie Plätze
Wenn ihr die Suchmaschine bemühen würdet, hätte nicht der 46 Thread dazu geöffnet werden.
Das ist nur ein Bruchteil davon.
viewtopic.php?t=54042
viewtopic.php?t=54430
viewtopic.php?f=20&t=49763
viewtopic.php?f=20&t=47815

Das ist nur ein Bruchteil davon.
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MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
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Re: Wechselsystem und freie Plätze
Wobei sich gewisse Dinge halt ändern bzw, gewisse Rechtsansichten klarer werden.AUG-andy hat geschrieben: ↑Di 1. Nov 2022, 17:32Wenn ihr die Suchmaschine bemühen würdet, hätte nicht der 46 Thread dazu geöffnet werden.![]()
viewtopic.php?t=54042
Alleine der letzte Satz in gewos 1. Posting in diesem Thread ist heute nicht mehr relevant.
Vgl dazu:der umgekehrte vorgang ist auf diesem weg nicht moeglich
das ding ist dann fuer alle zukunft eine komplette waffe
viewtopic.php?f=50&t=55561
- Ballisticus
- .223 Rem
- Beiträge: 202
- Registriert: Do 11. Aug 2022, 19:01
Re: Wechselsystem und freie Plätze
Wie gesagt, was auch immer man hat, mehr als zwei zusammengebaute, also vollständige Kat. B Waffen darf man nicht haben, solange man nur zwei Plätze auf der WBK bewilligt bekommen hat.Incite hat geschrieben: ↑Di 1. Nov 2022, 14:58Ich sehe das auch so, dass du die Stückzahl nicht überschreiten darfst und das tust du am behördlich genehmigten Schießstand und bei einem Händler im Ladengeschäft nichtBallisticus hat geschrieben: ↑Di 1. Nov 2022, 11:19Ich hab das so verstanden:
Was auch immer ich - legal - habe, ich darf die Stückzahlen der WBK nicht überschreiten.
Habe ich zwei Kat. B (und auch nicht mehr bewilligt) und dazu je zwei Wechselsysteme, dann darf ich immer nur zwei zusammengebaute Waffen der Kat. B haben.
Das bedeutet: Habe ich z.B. vier zusätzliche lower - der lower ist ja frei, davon kann ich mir kaufen, soviele ich will, sie sind ja auch nicht im ZWR registriert - darf ich dennoch keine zusätzliche Kat. B bauen, auch wenn ich die Möglichkeit hätte, auf einmal 6 volle Kat. B zusammenzusetzen.
Ich werde auch die lower nicht im Safe neben den Kat. B und den Wechselsystemen lagern, und das muss ich auch gar nicht. Die lower gehen die Behöre bei der Überprüfung ja auch gar nix an, weil frei und nicht registrierungspflichtig.Nur weil man diese zwei Kat B zerlegt wird dieser Platz mMn nicht frei. Mein Gedankengang ist daher, man hat wenn man zu hause mit einem Wechselsystem und Lower eine weitere Waffe herstellt auf mehr B Waffen Zugriff als man haben darf.
Transportieren würde ich daher auch nur zerlegt
Für mich hieße das: Wenn ich zwei zusammengebaute, also vollständige Kat. B im Schrank habe, und ich habe ein Wechselsystem und einen weiteren lower, muss ich, wenn ich dieses Wechselsystem und diesen lower zu einer vollständigen Waffe ergänzen will, zuerst eine der beiden Kat. B zerlegen, um die Zahl 2 von der WBK nicht zu überschreiten.
Für mich hieße das auch: Wenn ich zwei vollständige Kat. B im Schrank habe, und ich nehme ein Wechselsystem und einen lower auf den Schießplatz mit, und ich setze die beiden Teiler erst dort zusammen, dann hab ich dennoch einen Verstoß gegen das Waffengesetz begangen, weil ich nun de facto drei vollständige Kat. B habe. Ich meine, ob ich auf die alle zugleich Zugriff habe, spielt dabei keine Rolle, ich habe de facto drei Kat. B Kann das so stimmen?
Zuletzt geändert von Ballisticus am Di 1. Nov 2022, 18:06, insgesamt 1-mal geändert.
„Guns, lots of guns.“ (Neo, Matrix [1999])
Re: Wechselsystem und freie Plätze
Du weißt aber schon, dass gewisse Behörden ihr eigenes Süppchen kochen.Joewood hat geschrieben: ↑Di 1. Nov 2022, 17:50Wobei sich gewisse Dinge halt ändern bzw, gewisse Rechtsansichten klarer werden.AUG-andy hat geschrieben: ↑Di 1. Nov 2022, 17:32Wenn ihr die Suchmaschine bemühen würdet, hätte nicht der 46 Thread dazu geöffnet werden.![]()
viewtopic.php?t=54042
Alleine der letzte Satz in gewos 1. Posting in diesem Thread ist heute nicht mehr relevant.
Vgl dazu:der umgekehrte vorgang ist auf diesem weg nicht moeglich
das ding ist dann fuer alle zukunft eine komplette waffe
viewtopic.php?f=50&t=55561
Gibt genug Beispiele hier im Forum.
Was bei der einen Behörde ohne Probleme funktioniert, muss woanders nicht genauso funktionieren.
Aber die grundsätzliche Thematik bezüglich WS wurde trotzdem schon zig mal ausführlich besprochen inklusive Grundstücke.
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
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Re: Wechselsystem und freie Plätze
Falsch! Am Schießplatz kannst auch mit 30 Krachn parallel hantieren wennst 2 Plätze hast und es logistisch irgendwie gebacken bekommst.Ballisticus hat geschrieben: ↑Di 1. Nov 2022, 18:03Für mich hieße das auch: Wenn ich zwei vollständige Kat. B im Schrank habe, und ich nehme ein Wechselsystem und einen lower auf den Schießplatz mit, und ich setze die beiden Teiler erst dort zusammen, dann hab ich dennoch einen Verstoß gegen das Waffengesetz begangen, weil ich nun de facto drei vollständige Kat. B habe. Ich meine, ob ich auf die alle zugleich Zugriff habe, spielt dabei keine Rolle, ich habe de facto drei Kat. B Kann das so stimmen?
Weil sonst dürftest dir beim Händler oder beim Schießplatzbetreiber niemals was ausborgen
Re: Wechselsystem und freie Plätze
Das mit den Behörden ist grundsätzlich korrekt. Jedoch durften Büchsenmacher das schon immer machen - unabhängig von der Behörde. die mussten ja auch irgendwie zu ihren Ersatzteilen kommen von Dingern die nimmer hergestellt werden.AUG-andy hat geschrieben: ↑Di 1. Nov 2022, 18:04Du weißt aber schon, dass gewisse Behörden ihr eigenes Süppchen kochen.
Gibt genug Beispiele hier im Forum.
Was bei der einen Behörde ohne Probleme funktioniert, muss woanders nicht genauso funktionieren.
Aber die grundsätzliche Thematik bezüglich WS wurde trotzdem schon zig mal ausführlich besprochen inklusive Grundstücke.
Re: Wechselsystem und freie Plätze
Nicht nur die BHs, es geht ja in erster Linie darum, bei einer Kontrolle keinen Ärger zu bekommen.Joewood hat geschrieben: ↑Di 1. Nov 2022, 18:58Das mit den Behörden ist grundsätzlich korrekt. Jedoch durften Büchsenmacher das schon immer machen - unabhängig von der Behörde. die mussten ja auch irgendwie zu ihren Ersatzteilen kommen von Dingern die nimmer hergestellt werden.AUG-andy hat geschrieben: ↑Di 1. Nov 2022, 18:04Du weißt aber schon, dass gewisse Behörden ihr eigenes Süppchen kochen.
Gibt genug Beispiele hier im Forum.
Was bei der einen Behörde ohne Probleme funktioniert, muss woanders nicht genauso funktionieren.
Aber die grundsätzliche Thematik bezüglich WS wurde trotzdem schon zig mal ausführlich besprochen inklusive Grundstücke.
Die beste Lösung wäre wohl, das Wechselsystem zu den bestehenden KatB-Waffen zu sperren und einen eventuellen Lower einfach anderswo zu lagern.
Es reicht ja im Grunde schon ein übermütiger Polizist für ein Drama, das große Wellen schlagen kann.
Re: Wechselsystem und freie Plätze
das wird auch mal kommen
ganz sicher
ich habe genug "spezialisten" unter meinen kunden die sich a wechselsystem und ein passendes griffstueck kaufen und mit mir minutenlang drueber diskutieren warum sie ned das griffstueck neben dem verschluss im safe liegen lassen koennen, es muesse doch reichen wenn es ned zusammen gebaut ist ...
irgendwen von denen derwischt es mal bei einer kontrolle
ganz sicher
und dann kommts drauf an welche behoerde
bei den "grossen" mach ich mir weniger sorgen, die kennen sich eh aus
aber wenns eine von den eh bekannten "schwierigen" periphaeren ist ... dann geht das sicher bis zum Vwgh ...
doubleaction OG, Wien
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