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wbk entzug oder waffenverbot wegen cannabis

Verfasst: Mo 14. Nov 2022, 23:44
von HansDampf
servus leute
bitte entschuldigt daß ich hier so reinplatze. ich habe eine dringende frage

ein freund wurde erst kuerzlich wegen einer geringen menge cannabis also ca. 3 gramm zum eigengebrauch einvernommen.
er konsumiert nicht regelmaessig und ist bislang nicht mit dem gesetz in konflikt geraten.
ich frage mich ob er nun deshalb mit seiner waffenbehoerde probleme bekommen koennte.

glaubt ihr daß ihm nun deshalb die verlaesslichkeit entzogen werden kann?
oder laueft er darueber hinaus gefahr dass gar ein kommplettes waffenverbot ueber ihn verhaengt werden koennte?

ich weiss dass er wenn was ist selber daran schuld ist. eure einschaetzung der situation wuerde mir und ihm aber sehr weiterhelfen.

besten dank und lg

Re: wbk entzug oder waffenverbot wegen cannabis

Verfasst: Di 15. Nov 2022, 00:24
von nerd
Selbst unter den hier mitlesenden und mitschreibenden rechtskundigen Personen wird niemand etwas gegen die Tatsache eines Verstoßes gegen das Suchtmittelgesetz argumentieren können. Ob die Zuverlässigkeit gefährdet ist bleibt abzuwarten, hängt sicher von den Begleitumständen ab, ich denke aber schon.

Warte es ab und berichte uns davon. Aber vor allem, denk dran: zu Tode gefürchtet ist auch gestorben.

Re: wbk entzug oder waffenverbot wegen cannabis

Verfasst: Di 15. Nov 2022, 00:32
von AUG-andy
Ich frage für einen Freund? :lol:
Der war echt gut.

Re: wbk entzug oder waffenverbot wegen cannabis

Verfasst: Di 15. Nov 2022, 06:11
von MrRiesa
..


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Re: wbk entzug oder waffenverbot wegen cannabis

Verfasst: Di 15. Nov 2022, 09:44
von Prometheus
Kenne mich damit zwar nicht aus aber theoretisch wäre das doch sogar zu befürworten oder?
Glaube kaum das jemand mit der Waffe auszucken würde wenn er gerade einen geraucht hat. :lol:

Re: wbk entzug oder waffenverbot wegen cannabis

Verfasst: Di 15. Nov 2022, 10:28
von AUG-andy
Prometheus hat geschrieben:
Di 15. Nov 2022, 09:44
Kenne mich damit zwar nicht aus aber theoretisch wäre das doch sogar zu befürworten oder?
Glaube kaum das jemand mit der Waffe auszucken würde wenn er gerade einen geraucht hat. :lol:
Deine Antwort ist lustig und traurig zugleich.
Alkohol und Drogen sind einfach unvereinbar mit Waffen.
Sehen aber viele Leute noch als Kavaliersdelikt an. Am Land sowieso.
Sprüche wie Einmal ist keinmal gehören da dazu.
Wenn jetzt wieder die erbosten Antworten kommen wie,
Wer frei von Schuld ist möge den ersten Stein werfen,
kann ich mit ruhigen Gewissen bejahen.
Ohne Alkohol (Drogen sowieso) lebt es sich genauso gut, wenn nicht besser.

Re: wbk entzug oder waffenverbot wegen cannabis

Verfasst: Di 15. Nov 2022, 11:37
von spareribs
Jetzt brauchst nur mehr zu schreiben, das du für Frauen auch nix übrig hast, dann wirst sicher mal ein Engel :mrgreen: :whistle:

Re: wbk entzug oder waffenverbot wegen cannabis

Verfasst: Di 15. Nov 2022, 12:03
von Prometheus
AUG-andy hat geschrieben:
Di 15. Nov 2022, 10:28
Prometheus hat geschrieben:
Di 15. Nov 2022, 09:44
Kenne mich damit zwar nicht aus aber theoretisch wäre das doch sogar zu befürworten oder?
Glaube kaum das jemand mit der Waffe auszucken würde wenn er gerade einen geraucht hat. :lol:
Deine Antwort ist lustig und traurig zugleich.
Alkohol und Drogen sind einfach unvereinbar mit Waffen.
Sehen aber viele Leute noch als Kavaliersdelikt an. Am Land sowieso.
Sprüche wie Einmal ist keinmal gehören da dazu.
Wenn jetzt wieder die erbosten Antworten kommen wie,
Wer frei von Schuld ist möge den ersten Stein werfen,
kann ich mit ruhigen Gewissen bejahen.
Ohne Alkohol (Drogen sowieso) lebt es sich genauso gut, wenn nicht besser.
Das heißt für dich, jeder der auch zum Beispiel aufgrund einer Erkrankung Medikamente (z.B. Schmerzmittel) nehmen muss sollte automatisch ein Waffenverbot bekommen? Sind ja auch "Drogen"

Re: wbk entzug oder waffenverbot wegen cannabis

Verfasst: Di 15. Nov 2022, 12:23
von Promo
Um als erster im Thread die Frage zu beantworten..
§ 8. Abs. 2 WaffG:
Ein Mensch ist keinesfalls verlässlich, wenn er
1. alkohol- oder suchtkrank ist
Grosinger/Siegert/Szymanski schreiben dazu:
Zur Feststellung, ob ein Mensch alkohol- oder suchtkrank oder psychisch krank oder geistesschwach ist, wird in der Regel ein amtsärztliches Gutachten erforderlich sein. [..]
Abschließend: Aberkennung der Verlässlichkeit ist nicht gleichzusetzen mit einem Waffenverbot.

Re: wbk entzug oder waffenverbot wegen cannabis

Verfasst: Di 15. Nov 2022, 13:30
von AUG-andy
spareribs hat geschrieben:
Di 15. Nov 2022, 11:37
Jetzt brauchst nur mehr zu schreiben, das du für Frauen auch nix übrig hast, dann wirst sicher mal ein Engel :mrgreen: :whistle:
Frauen sind ein eigenes Kapitel. :whistle:
Schwul bin ich ebenfalls nicht. ;)
Das gute Essen ist auch ein Laster.
Aber von Alkohol und Drogen halte ich persönlich gar nichts.
Da sind die Strafen immer noch viel zu milde in Österreich.

Re: wbk entzug oder waffenverbot wegen cannabis

Verfasst: Di 15. Nov 2022, 13:32
von AUG-andy
Prometheus hat geschrieben:
Di 15. Nov 2022, 12:03
AUG-andy hat geschrieben:
Di 15. Nov 2022, 10:28
Prometheus hat geschrieben:
Di 15. Nov 2022, 09:44
Kenne mich damit zwar nicht aus aber theoretisch wäre das doch sogar zu befürworten oder?
Glaube kaum das jemand mit der Waffe auszucken würde wenn er gerade einen geraucht hat. :lol:
Deine Antwort ist lustig und traurig zugleich.
Alkohol und Drogen sind einfach unvereinbar mit Waffen.
Sehen aber viele Leute noch als Kavaliersdelikt an. Am Land sowieso.
Sprüche wie Einmal ist keinmal gehören da dazu.
Wenn jetzt wieder die erbosten Antworten kommen wie,
Wer frei von Schuld ist möge den ersten Stein werfen,
kann ich mit ruhigen Gewissen bejahen.
Ohne Alkohol (Drogen sowieso) lebt es sich genauso gut, wenn nicht besser.
Das heißt für dich, jeder der auch zum Beispiel aufgrund einer Erkrankung Medikamente (z.B. Schmerzmittel) nehmen muss sollte automatisch ein Waffenverbot bekommen? Sind ja auch "Drogen"
Zwischen illegalen Drogenkonsum und einer medizinischen Behandlung ist aber schon noch ein kleiner Unterschied.

Re: wbk entzug oder waffenverbot wegen cannabis

Verfasst: Di 15. Nov 2022, 13:50
von HansDampf
Promo hat geschrieben:
Di 15. Nov 2022, 12:23
Um als erster im Thread die Frage zu beantworten..
§ 8. Abs. 2 WaffG:
Ein Mensch ist keinesfalls verlässlich, wenn er
1. alkohol- oder suchtkrank ist
Grosinger/Siegert/Szymanski schreiben dazu:
Zur Feststellung, ob ein Mensch alkohol- oder suchtkrank oder psychisch krank oder geistesschwach ist, wird in der Regel ein amtsärztliches Gutachten erforderlich sein. [..]
Abschließend: Aberkennung der Verlässlichkeit ist nicht gleichzusetzen mit einem Waffenverbot.
danke. mit etwas in der richtung hab ich gerechnet und wollte eine zweite meinung die ich jetzt bekommen habe.

Re: wbk entzug oder waffenverbot wegen cannabis

Verfasst: Di 15. Nov 2022, 13:59
von Prometheus
AUG-andy hat geschrieben:
Di 15. Nov 2022, 13:32
Prometheus hat geschrieben:
Di 15. Nov 2022, 12:03
AUG-andy hat geschrieben:
Di 15. Nov 2022, 10:28
Prometheus hat geschrieben:
Di 15. Nov 2022, 09:44
Kenne mich damit zwar nicht aus aber theoretisch wäre das doch sogar zu befürworten oder?
Glaube kaum das jemand mit der Waffe auszucken würde wenn er gerade einen geraucht hat. :lol:
Deine Antwort ist lustig und traurig zugleich.
Alkohol und Drogen sind einfach unvereinbar mit Waffen.
Sehen aber viele Leute noch als Kavaliersdelikt an. Am Land sowieso.
Sprüche wie Einmal ist keinmal gehören da dazu.
Wenn jetzt wieder die erbosten Antworten kommen wie,
Wer frei von Schuld ist möge den ersten Stein werfen,
kann ich mit ruhigen Gewissen bejahen.
Ohne Alkohol (Drogen sowieso) lebt es sich genauso gut, wenn nicht besser.
Das heißt für dich, jeder der auch zum Beispiel aufgrund einer Erkrankung Medikamente (z.B. Schmerzmittel) nehmen muss sollte automatisch ein Waffenverbot bekommen? Sind ja auch "Drogen"
Zwischen illegalen Drogenkonsum und einer medizinischen Behandlung ist aber schon noch ein kleiner Unterschied.
Aha da ist für dich die Grenze. Und was ist mit Alkohol? Der ist nicht verboten?
Glaubst nicht das man solche Sachen auch verantwortungsvoll konsumieren kann als erwachsener Mensch?

Versteh mich nicht falsch ich bin da auch nicht so der Fan davon aber trotzdem käme ich niemals auf die Idee jemanden die Zuverlässigkeit ab zu sprechen nur weil er sich mal am Wochenende ein paar Bier vergönnt während die Waffen daheim im Kasten stehen?

Vorallem bei den Jägern würde so eine Regelung wohl nicht so gut ankommen? :lol:

Re: wbk entzug oder waffenverbot wegen cannabis

Verfasst: Di 15. Nov 2022, 15:47
von Joewood
AUG-andy hat geschrieben:
Di 15. Nov 2022, 13:32
Zwischen illegalen Drogenkonsum und einer medizinischen Behandlung ist aber schon noch ein kleiner Unterschied.
Und da liegt meines Erachtens die Crux... nach einem Joint bist bestenfalls ein bisserl gechilled. Dass die Dinger verboten sind, liegt nur an einer extrem rückständigen Gesetzgebung*. In einem Haufen Länder sind die Dinger mittlerweile legal. Und ganz ehrlich... ich hab nach einer Operation für den Heimgebrauch Drogen bekommen, dafür kämest - wäre da nicht das Label einer renomierten Pharmafirma drauf - direkt in den Häfn. Was glaubst ist bei Konsummation schlimmer? Und trotzdem hat keiner was gesagt, dass ich die Krachn im Tresor hatte. Ist schlichtweg eine massive Doppelmoral der Gesellschaft.
Und wie schon geschrieben... Zwischen verantwortungsvollen Konsum von (eigentlich egal was; im konkreten Fall aber halt) Alkohol und einem alkoholkranken Menschen, der sich ohne den Dopper Wein nimmer spürt ist ein himmelweiter Unterschied.


*) im Grunde könnte es mir wurscht sein, weil ich zu blöd zum Rauchen bin und daher auch mit Joints per se nix anfang

Re: wbk entzug oder waffenverbot wegen cannabis

Verfasst: Di 15. Nov 2022, 15:59
von Coolhand1980
Normal sollte es bei der Menge zu keiner Anklage nach dem SMG kommen. Soweit ich weiß ist zwar der Besitz nicht legal, wird aber, wenn es nur dem Eigenbedarf dient, nicht mehr bestraft. Ich kann dir aber nicht mit Sicherheit sagen, ob die Waffenbehörde von der Anzeige informiert wird oder nicht, oder wie sie reagieren wird.

Ich empfehle dennoch, die Finger von dem Zeug zu lassen. So manch verpfuschtes Leben hat damit seinen Anfang genommen.