im gesetz wurden einfuhrgenehmigungen fuer genehmigungspflichtige und meldepflichtige waffen festgelegtPromo hat geschrieben: ↑Mo 6. Nov 2023, 16:44Ich habe dargelegt wieso es aus meiner Sicht keine Importgenehmigung dafür gibt. Bitte benenne mir die Quelle, die etwas Gegenteiliges besagt, da ich diese im WaffG nicht finde. Der § 37 regelt ausschließlich Schusswaffen; ein Magazin fällt nicht unter dem Begriff Schusswaffe iSd § 2 WaffG, daher ist § 37 nicht anwendbar auf Magazine.
einfuhrgenehmigungen fuer verbotene waffen wurden nicht im gesetz festgelegt
die einfuhr wurden aber auch nicht freigestellt
aufgrund des groessenschlusses benoetigst du daher eine einfuhrgenehmigung