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Der Saufänger

Verfasst: Mo 19. Dez 2022, 15:26
von Maria
Hy
Ich wollte mal fragen ob jemand über Messer hier bescheid weiß, beim Saufänger bin ich mir gesetzlich nicht ganz so sicher zudem er auch eine beidseitige Scharfe Klinge verfügt, weiß da jemand Genaueres gesetzlich darüber? Besitz, Verwahrung usw. als Deko währe es schön aber ob das als Deko so erlaubt ist ..?
Der Saufänger
https://www.frankonia.at/p/walther/mess ... %C3%A4nger

Re: Der Saufänger

Verfasst: Mo 19. Dez 2022, 15:39
von Huck_Finn
Blankwaffen sind in Österreich nur sehr rudimentär vom WaffG erfasst und darum beneiden uns sicher viele im Norden. ;) Das Messer im Link würde ich als Dolch, da 2 schneidig, sehen und daher Innehabung nur ab 18 Jahren zulässig. An die Wand hängen wohl nur wenn die Klinge stumpf ist da Verletzungsgefahr, oder nur gemeinsam mit der Lederscheide und man den Gegenstand nicht einfach herunternehmen kann.

Anm. Das ein Dolch unter das WaffG fällt und daher Beschränkungen zum Führen und Besitz unterliegt habe ich nicht extra erwähnt.

Re: Der Saufänger

Verfasst: Mo 19. Dez 2022, 18:10
von MikeV
Das gezeigte Messer ist eindeutig als Waffe einzustufen, und damit ergibt sich auch die Verwahrung. Du musst Sorge dafür tragen, dass kein Unberechtigter darauf Zugriff erhält, also v.a. U18 und Menschen mit Waffenverbot, bestimmte Personengruppen mit xyz Asylstatus,…
Besitz ist für eben jene verboten, ansonsten nicht weiter reguliert.
Selbst das Führen ist in Österreich nicht weiter reguliert, mit Ausnahme der wenigen Waffenverbotszonen und besonderen Gebäuden ( Gerichte, Behörden, etc.)
ABER: Offenes Tragen würde ich v.a. In Städten tunlichst unterlassen. Sollte sich jemand daran stören oder sogar „bedroht fühlen“, gehts in Ö leider schnell in Richtung (gefährliche) Drohung, selbst wenn man nur rumgesessen ist. Und das KÖNNTE sehr unangenehme Folgen haben, auch waffenrechtliche.
Irgendwo am Land oben auf der Alm wird’s vermutlich weniger problematisch sein 😅

Als Deko durchaus denkbar… an die Wand geschraubt, so dass sie nicht „einfach“ genommen werden kann, ist sicher ausreichend.

Re: Der Saufänger

Verfasst: Di 20. Dez 2022, 11:54
von Archbishop Gumby
MikeV hat geschrieben:
Mo 19. Dez 2022, 18:10
Das gezeigte Messer ist eindeutig als Waffe einzustufen, und damit ergibt sich auch die Verwahrung.

Würde ich stark bezweifeln, dass ein Saufänger (inkl. klar jagdlichen Motiven auf der Klinge) seinem Wesen nach dazu bestimmt ist die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen und somit lt. WaffG als Waffe anzusehen ist.
Aber es schadet ja nicht, auf der sicheren Seite zu sein.

Re: Der Saufänger

Verfasst: Di 20. Dez 2022, 12:40
von Waldkatzi
MikeV hat geschrieben:
Mo 19. Dez 2022, 18:10
ABER: Offenes Tragen würde ich v.a. In Städten tunlichst unterlassen.
Im Gegenteil, die Saufeder darf man gerade eben nur in der Stadt tragen, aber nicht auf Wald und Flur, weil das Jagdgesetz (zumindest in NÖ) das Führen von jagdüblichen Waffen für Nichtjäger verbietet.

Daher führen wir in Österreich Kriegslanzen, Speere und Langschwerter und sind damit sowohl in der Stadt als auch am Land juristisch auf der sicheren Seite.

Re: Der Saufänger

Verfasst: Di 20. Dez 2022, 12:47
von Waldkatzi
Huck_Finn hat geschrieben:
Mo 19. Dez 2022, 15:39
Blankwaffen sind in Österreich nur sehr rudimentär vom WaffG erfasst und darum beneiden uns sicher viele im Norden.
Dafür sind sie liberaler bei Flegeln (Morgenstern mit Kette) und ähnlichen Dingen, die von der Haager Lankriegsordnung her verboten sind.
Huck_Finn hat geschrieben:
Mo 19. Dez 2022, 15:39
Anm. Das ein Dolch unter das WaffG fällt und daher Beschränkungen zum Führen und Besitz unterliegt habe ich nicht extra erwähnt.
Du hast aber auch nicht erwähnt, daß die Bestimmungen zum Führen nur speziell für Feuerwaffen gelten und nicht für alle (anderen) Waffen.

Re: Der Saufänger

Verfasst: Di 20. Dez 2022, 15:05
von MikeV
Waldkatzi hat geschrieben:
Di 20. Dez 2022, 12:40
MikeV hat geschrieben:
Mo 19. Dez 2022, 18:10
ABER: Offenes Tragen würde ich v.a. In Städten tunlichst unterlassen.
Im Gegenteil, die Saufeder darf man gerade eben nur in der Stadt tragen, aber nicht auf Wald und Flur, weil das Jagdgesetz (zumindest in NÖ) das Führen von jagdüblichen Waffen für Nichtjäger verbietet.

Daher führen wir in Österreich Kriegslanzen, Speere und Langschwerter und sind damit sowohl in der Stadt als auch am Land juristisch auf der sicheren Seite.
Weißt du da zufällig den Paragraphen? Ich habe beim Überfliegen (Suche nach Begriff "Waffe") keinen Eintrag dazu gefunden.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=20000559

Re: Der Saufänger

Verfasst: Di 20. Dez 2022, 15:59
von Maria
Ja das denke ich mir fast das da nicht so eindeutig alles hervorgeht was gesetzlich speziell mit solchen Waffen zu tun hat, der Waffenhändler sagt zwar frei ab 18 Jahren ABER das ist eher ein Logischer begriff und hat mit den tatsächlichen Kleinigkeiten nicht wirklich was zu tun, mir machte es stutzig da es erstens mal Bajonett artig aussieht zudem auch eine beidseitige Klinge hat heißt das es gesetzlich wie ein Gummiband ist jede Auslegung dazu könnte zutreffen.
Im Gegenteil, die Saufeder darf man gerade eben nur in der Stadt tragen,
Wozu bitte muss man ein solches Messer in der Stadt mit sich führen..? Würde mich nicht Wundern das da Schwierigkeiten mit der Polizei auftauchen und gefährliche Wildschweine gibt es auch nicht in der Stadt :lol: :lol: wobei das mit der Jagd mit solchen Gegenständen ich nicht mehr als Jagd ansehe sondern eher als Tierquälerei.

Re: Der Saufänger

Verfasst: Di 20. Dez 2022, 16:38
von MikeV
Naja... das WOZU ist rechtlich gesehen nicht die Frage... man DARF es...
In der Stadt wird man aber vermutlich Probleme bei der Argumentation bekommen, wenn man darauf besteht, dass es ein Jagt-"Werkzeug", und keine Waffe ist.

Die Jagt selbst wird man vermutlich nie mit solch einer Waffe durchführen, wie denn auch.
Für einen Blattfang https://de.wikipedia.org/wiki/Abfangen# ... _Brustfang bei Schwarzwild ist das aber genau das richtige "Werkzeug", und dieser ist ab und an nicht zu vermeiden, soweit ich das verstanden habe.

Re: Der Saufänger

Verfasst: Di 20. Dez 2022, 18:49
von Waldkatzi
MikeV hat geschrieben:
Di 20. Dez 2022, 15:05
Weißt du da zufällig den Paragraphen? Ich habe beim Überfliegen (Suche nach Begriff "Waffe") keinen Eintrag dazu gefunden.
Gefunden hab ich es in einer Broschüre und in der wird genannt:

§ 94 niederösterreichisches Jagdgesetz

https://www.ris.bka.gv.at/eli/lgbl/NI/6 ... Jagdgesetz

Also man möge dem Herrn Rat glaubhaft versichern können, daß man den eigenen Spieß zur Abwehr feindlicher schwerer Reiterei sicherheitshalber bei der Naturwanderung mitgehabt hat und tunlichst darauf achten, daß darauf nur ja eben gerade keine jagdliche Gravur zu erkennen ist! ;-)

Wortlaut gekürzt: "Es ist jedermann verboten, ein Jagdgebiet [...] ohne Bewilligung [...] mit einem Gewehre, mit Fallen oder anderen Geräten, die zum Fangen und Töten von Wild gewöhnlich verwendet werden, [...] zu durchstreifen [...]."

PS: Der § 83 des Wiener Jagdgesetzes ist noch etwas strenger:

..."mit einem Gewehre, mit Fallen und anderen Gegenständen oder Tieren, die zum Fangen oder Töten von Wild geeignet sind oder dies erleichtern"...

(In der Schule bestünde nun der dringende Verdacht, daß einer vom anderen die Hausübung abgeschrieben und nur leicht verändert hat.)

Man beachte das "oder" zwischen Fangen und Töten - in Wien reicht es also ganz unzweifelhaft schon aus, wenn etwas nur zum Fangen (z.b. ein Wurfnetz, eine Bola) oder nur zum Töten (diverse "Fänger" zum "Abfangen") geeignet ist - und noch dazu, ob etwas das (also mindestens eines von beiden) auch nur "erleichtert". Aber ob einem in Niederösterreich das "und" beim Saufänger und/oder der Saufeder schützen würde? Ganz wortwörtlich ausgelegt und ernst genommen wären in Wien auch ganz normale Handschuhe verboten, weil sie es einem zweifelsohne "erleichtern", einem Vogel den Hals umzudrehen.

Re: Der Saufänger

Verfasst: Di 20. Dez 2022, 19:09
von Salem
Denkanstoß: Saufänger und Saufeder sind nicht das gleiche.

Re: Der Saufänger

Verfasst: Mi 21. Dez 2022, 02:19
von MikeV
(1) Es ist jedermann verboten, ein Jagdgebiet abseits von öffentlichen Straßen und Wegen oder solchen Wegen, die allgemein als Verbindung zwischen Ortschaften, Gehöften und einzelstehenden Baulichkeiten benützt werden, ohne Bewilligung des Jagdausübungsberechtigten mit einem
OK… dem könnte man tatsächlich entnehmen, dass man nicht mit dem Jagtmesser auf Schwammerlsuche gehen darf.
Auf den üblichen Straßen und Wegen sehe ich aber auch kein Problem…

Re: Der Saufänger

Verfasst: Mi 21. Dez 2022, 17:39
von Maria
Ich habe ein US Video gesehen da hat eine Frau mit einem Saufänger ähnlichem Messer Wildschweine gejagt, sie hat da etwa 10-15 mal auf das Tier in den Oberen Brust Bereich eingestochen bis das arme Tier endlich Tod war, und genau darum sehe ich es als Tierquälerei an, sowas muss wirklich nicht sein.

Re: Der Saufänger

Verfasst: Mi 21. Dez 2022, 18:06
von Ares
Maria hat geschrieben:
Mi 21. Dez 2022, 17:39
Ich habe ein US Video gesehen da hat eine Frau mit einem Saufänger ähnlichem Messer Wildschweine gejagt, sie hat da etwa 10-15 mal auf das Tier in den Oberen Brust Bereich eingestochen bis das arme Tier endlich Tod war, und genau darum sehe ich es als Tierquälerei an, sowas muss wirklich nicht sein.
Womit haben die Arschlöcher im Lainzer Tiergarten die Frischlinge eigentlich umgebracht? Mit Schlachtmesser Messer um €7,99 vom Hofer oder Aldi?