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Kurzwaffe als Jäger führen

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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KarawankenHippie
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Kurzwaffe als Jäger führen

Beitrag von KarawankenHippie » Do 29. Dez 2022, 23:37

Guten Abend,

Da ich ab kommenden Jahr das Ausgehrecht in einem Jagdrevier habe, wollte ich mich einmal ein Bild über die Rechtslage im Bezug auf das Führen von Kurzwaffen machen.

Seit ein paar Jahren ist das Führen bei der "rechtmäßigen, nach den landesrechtlichen Vorschriften zulässigen und tatsächlichen Ausübung der Jagd" ja nun auch mit WBK möglich.
Soweit ich bisher gelesen habe ist die Tatsache, dass man die Jagd tatsächlich ausübt nur dann mit Sicherheit nachgewiesen, wenn man auch eine Langwaffe mitführt.

Nun ist es so, dass das Führen einer Kurzwaffe etwa beim Ansitz oder auf der Pirsch kaum zweckmäßig erscheint, sondern eher lästig.
Der einzige logische Grund, überhaupt eine Kurzwaffe mitzuführen wäre für mich nur dann gegeben wenn ein Jagdgewehr schlichtweg hinderlich ist, also beim Kontrollieren der Fütterung oder etwa bei einem längerem Reviergang.

Ebenfalls habe ich gelesen, dass das LVwG Niederösterreich den Begriff der "tatsächlichen Jagdausübung" weit verstanden wissen wollte. Konkret ging es um den Bereitschaftsdienst einer Hundeführerin. Ob dies ein anderes Gericht dies jedoch ähnlich sehen würde, ist zu bezweifeln.

Also kann man überhaupt mit Sicherheit sagen, wann es sich um "tatsächliche Jagdausübung" handelt und wann nicht?
So gesehen wäre es nicht besser ohne Langwaffe überhaupt keine Kurzwaffe mitzuführen um nicht noch rechtliche Probleme zu bekommen?
Dieses Gesetz hätte man meiner Meinung nach zweckmäßiger gestalten können, sprich das Führen auf das Gebiet der bejagbaren Revierfläche zu beschränken, no matter what. Wäre aber vermutlich zu einfach gewesen.

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Re: Kurzwaffe als Jäger führen

Beitrag von nerd » Fr 30. Dez 2022, 00:54

Diese Fragestellung würde mich auch sehr interessieren, unter welchen Umständen das Führen der KW nach der genannten, neuen Gesetzgebung zweifellos in Ordnung ist.

Mit fallen spontan noch weitere Situationen ein, in denen man eine KW im Revier benötigen würde, und eine LW aus jagdlicher Sicht - pragmatisch und ohne Glaubenskriege zu entfachen - nicht zwingend erforderlich oder zweckmäßig wäre: zB. bei der (Unterstützung der) Nachsuche von Unfallwild, beim Fangschuss auf ebendieses, bei der Baujagd (Ausheben eines Dachses bzw Fuchses), etc.

Camare
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Re: Kurzwaffe als Jäger führen

Beitrag von Camare » Fr 30. Dez 2022, 09:39

In Vorarlberg hatte ein Jäger Probleme, weil er eine Kurzwaffe während Instandhaltungsarbeiten an Jagdeinrichtungen führte. Nach Auffassung der Behörden ist das keine jagdlicht Tätigkeit.
Somit müsste man immer eine Langwaffe mitführen um auch Beweisen zu können dass man auf der Jagd ist. Aber wozu dann noch eine Faustfeuerwaffe ?

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Joewood
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Re: Kurzwaffe als Jäger führen

Beitrag von Joewood » Fr 30. Dez 2022, 11:10

Camare hat geschrieben:
Fr 30. Dez 2022, 09:39
Somit müsste man immer eine Langwaffe mitführen um auch Beweisen zu können dass man auf der Jagd ist. Aber wozu dann noch eine Faustfeuerwaffe ?
Eben für die Nachsuche. Bin zwar kein Jäger aber ich versteh genug von der Materie, dass ich einer angeschossenen Wildsau (noch besser: ein Keiler) nicht unbedingt mit einer umständlich zu manövrierenden Langwaffe - am besten ein Repetierer - gegenüber stehen will...

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Re: Kurzwaffe als Jäger führen

Beitrag von FdH22 » Fr 30. Dez 2022, 21:28

Joewood hat geschrieben:
Fr 30. Dez 2022, 11:10
Eben für die Nachsuche. Bin zwar kein Jäger aber ich versteh genug von der Materie, dass ich einer angeschossenen Wildsau (noch besser: ein Keiler) nicht unbedingt mit einer umständlich zu manövrierenden Langwaffe - am besten ein Repetierer - gegenüber stehen will...
Aber mindest Kaliber .44Mag aus 6"
und nachdem Schwarzwild kurzzeitig bis 60kmh beschleunigen kann, wär´s gut wennst schnelle Reflexe hast u. perfekt bewegliche Ziele treffen kannst.

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Re: Kurzwaffe als Jäger führen

Beitrag von doc steel » Sa 31. Dez 2022, 09:07

FdH22 hat geschrieben:
Fr 30. Dez 2022, 21:28
Aber mindest Kaliber .44Mag aus 6"
und nachdem Schwarzwild kurzzeitig bis 60kmh beschleunigen kann, wär´s gut wennst schnelle Reflexe hast u. perfekt bewegliche Ziele treffen kannst.
Bledsinn!

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Re: Kurzwaffe als Jäger führen

Beitrag von Camare » Sa 31. Dez 2022, 09:19

Joewood hat geschrieben:
Fr 30. Dez 2022, 11:10
Eben für die Nachsuche. Bin zwar kein Jäger aber ich versteh genug von der Materie, dass ich einer angeschossenen Wildsau (noch besser: ein Keiler) nicht unbedingt mit einer umständlich zu manövrierenden Langwaffe - am besten ein Repetierer - gegenüber stehen will...
auf einer Nachsuche kannst du auch nicht wissen auf welche Entfernung du das Stück im Anblick kriegst. Somit nimmt man da auch ein Gewehr mit. Oder willst auf vielleicht 30m dann versuchen das Stück mit der KW zu erlösen ?

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Re: Kurzwaffe als Jäger führen

Beitrag von doc steel » Sa 31. Dez 2022, 09:47

Gibt Expertn die dann wies waidwunde Wild hoch worn is in eigenen Hund derschossen ham....eben weils dann auf LW Distanz mit der KW rumgfuchtelt ham. Alles scho dagwesen.

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Re: Kurzwaffe als Jäger führen

Beitrag von Joewood » Sa 31. Dez 2022, 10:16

Camare hat geschrieben:
Sa 31. Dez 2022, 09:19
auf einer Nachsuche kannst du auch nicht wissen auf welche Entfernung du das Stück im Anblick kriegst. Somit nimmt man da auch ein Gewehr mit. Oder willst auf vielleicht 30m dann versuchen das Stück mit der KW zu erlösen ?
die Betonung liegt auf "auch"
Meine Antwort bezog sich primär auf "wozu dann eine Kurzwaffe"

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Re: Kurzwaffe als Jäger führen

Beitrag von punk-of-vk » Mo 2. Jan 2023, 08:25

Ich habe von diesem Thema auch schon gehört und wir haben auch mit den Jagdaufseherkollegen darüber diskutiert.
Logisch ist es nicht, weil ich zB für die Fallenjagd auch die KW benötige und hier des öfteren eigentlich im Revier von Falle zu Falle spazieren gehe.
Ich glaube, dass hier die gscheiden Herrschaften selber nicht wissen, wie sie das auslegen sollen.

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Re: Kurzwaffe als Jäger führen

Beitrag von utc37 » Mo 2. Jan 2023, 18:35

Kurzfassung:
- gültige Jagdkarte
- Ausgehrecht
- tatsächliche Jagdausübung ( Ansitz, Pirsch, Fallenkontrolle, Nachsuche, Revierspaziergang, Nachschau wegen Unfallwild usw…)
- Führen von Zuhause bis ins Revier ist rechtlich ebenso iO, laden im Revier ist nicht notwendig
- nachvollziehbare Stops mit Auto (Tanken etc. ebenso)
- zur Jagdeinladung quer durch Ö gurken nicht
- Wirtshaus besuchen oä auch nicht

Alles andere was an Hypothesen kursiert ist typisches Foren/Stammtischgeschwätz von den üblichen Experten.

Incite
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Re: Kurzwaffe als Jäger führen

Beitrag von Incite » Mo 2. Jan 2023, 19:20

Wo steht denn das, dass ein Jäger bereits auf der Fahrt ins Revier ohne Pass führen darf wenn er nur die Kirrung oder Fallen kontrolliert? Meine große "Angst" ist das wenn jemand unberechtigt eine B führt beide Karten riskiert. (Jagd und WBK und die sind dann weg wenn es unberechtigt war).

Der Mag. Rippel hat hierzu einen Artikel geschrieben aber wenn jemand was aktuelleres hat... :)

https://iwoe.at/wie-wird-das-neue-waffe ... es-teil-2/
Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)

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Re: Kurzwaffe als Jäger führen

Beitrag von utc37 » Mo 2. Jan 2023, 19:38

„Befürchtungen“ sind das oben genannte Geschwätz.

Jäger die Fütterungen kontrollieren, kontrollieren im Zuge des Reviergangs auch ihre Fallen, häufige Unfallstellen mit Wild und gehen aufgrund der in den Jagdgesetzen definierten jagdlichen Ethik auch nicht unbewaffnet ins Revier.

Wir können viele Hypothesen bauen, Picknick im Revier mit Revolver zB.
Oder Hundeführer der zwischen Revieren wechselt, soll der für 5km entladen und in einem Behältnis „transportieren“?
da sind wir wieder bei den Stammtisch Diskussionen.

Defacto übe ich die Jagd tatsächlich aus, wenn ich ins Revier fahre und dort jagdliche Angelegenheiten ausübe.

Aber ja: es wird vermutlich höchstrichterlicher Entscheidungen bedürfen für Klarheiten. Bis dato gibt es nur BH Einschätzungen aufgrund von „Befürchtungen“

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Re: Kurzwaffe als Jäger führen

Beitrag von doc steel » Di 3. Jan 2023, 11:33

utc37 hat geschrieben:
Mo 2. Jan 2023, 18:35
Kurzfassung:
- gültige Jagdkarte
- Ausgehrecht
- tatsächliche Jagdausübung ( Ansitz, Pirsch, Fallenkontrolle, Nachsuche, Revierspaziergang, Nachschau wegen Unfallwild usw…)
- Führen von Zuhause bis ins Revier ist rechtlich ebenso iO, laden im Revier ist nicht notwendig
- nachvollziehbare Stops mit Auto (Tanken etc. ebenso)
- zur Jagdeinladung quer durch Ö gurken nicht
- Wirtshaus besuchen oä auch nicht

Alles andere was an Hypothesen kursiert ist typisches Foren/Stammtischgeschwätz von den üblichen Experten.
Danke, danke, danke!

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Re: Kurzwaffe als Jäger führen

Beitrag von gewo » Di 3. Jan 2023, 13:32

utc37 hat geschrieben:
Mo 2. Jan 2023, 18:35
Kurzfassung:
- tatsächliche Jagdausübung ( Ansitz, Pirsch, Fallenkontrolle, Nachsuche, Revierspaziergang, Nachschau wegen Unfallwild usw…)
- Führen von Zuhause bis ins Revier ist rechtlich ebenso iO, laden im Revier ist nicht notwendig
- nachvollziehbare Stops mit Auto (Tanken etc. ebenso)
Alles andere was an Hypothesen kursiert ist typisches Foren/Stammtischgeschwätz von den üblichen Experten.
wenn die die aussagen vom mag. gartner von der III/3 als typisches forengeschwaetz betrachtest dann mag das so sein

letztstand nach dem inkrafttreten des gesetzes (vorher war es anders, das stimmt) ist:
- fuehren am und zum weg zum revier untersagt
- fuehren beim verlegen im PKW (!) innerhalb des reviers untersagt
- fuehren immer untersagt im revier wenn keine langwaffe mit dabei ist (spaziergang, winterfuetterung, anlagenbau oder instandhaltung usw.)
und ja auch er hat gesagt es wird wohl ausjuduziert werden muessen
das ist es aber schon
es gibt schon mehrere einschlaegige urteile dazu
und alles sind soweit mir bekannt bisher genau so ausgegangen wie oben skizziert

das was tatsaechlich in der bewertung noch offen ist sind in wirklichkeit nur die hundefuehrer
das hat auch der G. damals bei der roadshow offen stehen gelassen
bei der nachsuche die ueber oeffentlichen grund fuehrt (strasse) ist wohl das entladen und transportieren unverhaeltnissmaessig
vermutlich
ein hundefuehrer sollte daher als einziger (ausser dem aufsichtsjaeger) auf antrag auch bei der neuen rechtslage sehr wohl noch einen waffenpass bekommen koennen
vermutlich
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