@Gewo
Schade, ich hatte gehofft da gibt es was stichhaltiges neues wie z.B. eine Präzisierung oder von mir aus einen offiziellen Infozettel von einem Landesjagdverband oder so der das dezidiert alles erlaubt. Ich habe einfach zu viel Geld in meine WBK (B Waffen) gesteckt als das ich diese wegen möglicherweise unberechtigtem Führen riskieren kann.
Das ist ja dann im Grunde Käse und nur mögliche Stolpersteine und um ehrlich zu sein ich muss nicht derjenige sein der dann vor Gericht um seine Zuverlässigkeit prozessieren muss.
lg
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Kurzwaffe als Jäger führen
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Kurzwaffe als Jäger führen
Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)
Re: Kurzwaffe als Jäger führen
Was erwartest du dir von österreichischen Gesetzen?Incite hat geschrieben: ↑Di 3. Jan 2023, 13:55@Gewo
Schade, ich hatte gehofft da gibt es was stichhaltiges neues wie z.B. eine Präzisierung oder von mir aus einen offiziellen Infozettel von einem Landesjagdverband oder so der das dezidiert alles erlaubt. Ich habe einfach zu viel Geld in meine WBK (B Waffen) gesteckt als das ich diese wegen möglicherweise unberechtigtem Führen riskieren kann.
Das ist ja dann im Grunde Käse und nur mögliche Stolpersteine und um ehrlich zu sein ich muss nicht derjenige sein der dann vor Gericht um seine Zuverlässigkeit prozessieren muss.
lg
Genauso schwammig wie die Situation mit den Griffstücken und WS.
Irgendwann wird es einen oder mehrere Leute erwischen und dann ist hoffentlich alles geklärt.
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
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Re: Kurzwaffe als Jäger führen
frag deine waffenbehoerdeIncite hat geschrieben: ↑Di 3. Jan 2023, 13:55@Gewo
Schade, ich hatte gehofft da gibt es was stichhaltiges neues wie z.B. eine Präzisierung oder von mir aus einen offiziellen Infozettel von einem Landesjagdverband oder so der das dezidiert alles erlaubt. Ich habe einfach zu viel Geld in meine WBK (B Waffen) gesteckt als das ich diese wegen möglicherweise unberechtigtem Führen riskieren kann.
Das ist ja dann im Grunde Käse und nur mögliche Stolpersteine und um ehrlich zu sein ich muss nicht derjenige sein der dann vor Gericht um seine Zuverlässigkeit prozessieren muss.
lg
schriftlich
wenn du antwort bekommen solltest hast du zu mindestens was in der hand
ned das ich glaub dass das was da kommt richtig ist
aber es ist zumindestens was das du im fall eines verfahrens gegen dich aufn tisch legen kannst
besser als nix
die handvoll verfahren die es bisher gab sind soweit ich es ueberblicken kann alle so ausgegangen wie es der G. gesagt hat ....
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Re: Kurzwaffe als Jäger führen
Gerhard, dein Wissen in allen Ehren.gewo hat geschrieben: ↑Di 3. Jan 2023, 13:32wenn die die aussagen vom mag. gartner von der III/3 als typisches forengeschwaetz betrachtest dann mag das so seinutc37 hat geschrieben: ↑Mo 2. Jan 2023, 18:35Kurzfassung:
- tatsächliche Jagdausübung ( Ansitz, Pirsch, Fallenkontrolle, Nachsuche, Revierspaziergang, Nachschau wegen Unfallwild usw…)
- Führen von Zuhause bis ins Revier ist rechtlich ebenso iO, laden im Revier ist nicht notwendig
- nachvollziehbare Stops mit Auto (Tanken etc. ebenso)
Alles andere was an Hypothesen kursiert ist typisches Foren/Stammtischgeschwätz von den üblichen Experten.
letztstand nach dem inkrafttreten des gesetzes (vorher war es anders, das stimmt) ist:
- fuehren am und zum weg zum revier untersagt
- fuehren beim verlegen im PKW (!) innerhalb des reviers untersagt
- fuehren immer untersagt im revier wenn keine langwaffe mit dabei ist (spaziergang, winterfuetterung, anlagenbau oder instandhaltung usw.)
und ja auch er hat gesagt es wird wohl ausjuduziert werden muessen
das ist es aber schon
es gibt schon mehrere einschlaegige urteile dazu
und alles sind soweit mir bekannt bisher genau so ausgegangen wie oben skizziert
das was tatsaechlich in der bewertung noch offen ist sind in wirklichkeit nur die hundefuehrer
das hat auch der G. damals bei der roadshow offen stehen gelassen
bei der nachsuche die ueber oeffentlichen grund fuehrt (strasse) ist wohl das entladen und transportieren unverhaeltnissmaessig
vermutlich
ein hundefuehrer sollte daher als einziger (ausser dem aufsichtsjaeger) auf antrag auch bei der neuen rechtslage sehr wohl noch einen waffenpass bekommen koennen
vermutlich
Gibt es deine Ausführungen wo einsehbar schriftlich?
Die LJV kommunizieren das (siehe Google Recherche) wie von mir dargestellt (Ausnahme das mit der LW, das habe ich tatsächlich nicht umfassend ausgeführt)
Lvwg Urteile gibt es im RIS dazu auch nicht.
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Re: Kurzwaffe als Jäger führen
Das ist ja noch viel dümmer und realitätsferner als ursprünglich angenommen...ganz ehrlich wer kommt auf so einen Schmarrn?gewo hat geschrieben: ↑Di 3. Jan 2023, 13:32wenn die die aussagen vom mag. gartner von der III/3 als typisches forengeschwaetz betrachtest dann mag das so seinutc37 hat geschrieben: ↑Mo 2. Jan 2023, 18:35Kurzfassung:
- tatsächliche Jagdausübung ( Ansitz, Pirsch, Fallenkontrolle, Nachsuche, Revierspaziergang, Nachschau wegen Unfallwild usw…)
- Führen von Zuhause bis ins Revier ist rechtlich ebenso iO, laden im Revier ist nicht notwendig
- nachvollziehbare Stops mit Auto (Tanken etc. ebenso)
Alles andere was an Hypothesen kursiert ist typisches Foren/Stammtischgeschwätz von den üblichen Experten.
letztstand nach dem inkrafttreten des gesetzes (vorher war es anders, das stimmt) ist:
- fuehren am und zum weg zum revier untersagt
- fuehren beim verlegen im PKW (!) innerhalb des reviers untersagt
- fuehren immer untersagt im revier wenn keine langwaffe mit dabei ist (spaziergang, winterfuetterung, anlagenbau oder instandhaltung usw.)
und ja auch er hat gesagt es wird wohl ausjuduziert werden muessen
das ist es aber schon
es gibt schon mehrere einschlaegige urteile dazu
und alles sind soweit mir bekannt bisher genau so ausgegangen wie oben skizziert
das was tatsaechlich in der bewertung noch offen ist sind in wirklichkeit nur die hundefuehrer
das hat auch der G. damals bei der roadshow offen stehen gelassen
bei der nachsuche die ueber oeffentlichen grund fuehrt (strasse) ist wohl das entladen und transportieren unverhaeltnissmaessig
vermutlich
ein hundefuehrer sollte daher als einziger (ausser dem aufsichtsjaeger) auf antrag auch bei der neuen rechtslage sehr wohl noch einen waffenpass bekommen koennen
vermutlich
Re: Kurzwaffe als Jäger führen
du kannst das ganz sicher jederzeit als rechtsauskunft vom BMI III/3 habenutc37 hat geschrieben: ↑Di 3. Jan 2023, 15:49Gerhard, dein Wissen in allen Ehren.gewo hat geschrieben: ↑Di 3. Jan 2023, 13:32wenn die die aussagen vom mag. gartner von der III/3 als typisches forengeschwaetz betrachtest dann mag das so seinutc37 hat geschrieben: ↑Mo 2. Jan 2023, 18:35Kurzfassung:
- tatsächliche Jagdausübung ( Ansitz, Pirsch, Fallenkontrolle, Nachsuche, Revierspaziergang, Nachschau wegen Unfallwild usw…)
- Führen von Zuhause bis ins Revier ist rechtlich ebenso iO, laden im Revier ist nicht notwendig
- nachvollziehbare Stops mit Auto (Tanken etc. ebenso)
Alles andere was an Hypothesen kursiert ist typisches Foren/Stammtischgeschwätz von den üblichen Experten.
letztstand nach dem inkrafttreten des gesetzes (vorher war es anders, das stimmt) ist:
- fuehren am und zum weg zum revier untersagt
- fuehren beim verlegen im PKW (!) innerhalb des reviers untersagt
- fuehren immer untersagt im revier wenn keine langwaffe mit dabei ist (spaziergang, winterfuetterung, anlagenbau oder instandhaltung usw.)
und ja auch er hat gesagt es wird wohl ausjuduziert werden muessen
das ist es aber schon
es gibt schon mehrere einschlaegige urteile dazu
und alles sind soweit mir bekannt bisher genau so ausgegangen wie oben skizziert
das was tatsaechlich in der bewertung noch offen ist sind in wirklichkeit nur die hundefuehrer
das hat auch der G. damals bei der roadshow offen stehen gelassen
bei der nachsuche die ueber oeffentlichen grund fuehrt (strasse) ist wohl das entladen und transportieren unverhaeltnissmaessig
vermutlich
ein hundefuehrer sollte daher als einziger (ausser dem aufsichtsjaeger) auf antrag auch bei der neuen rechtslage sehr wohl noch einen waffenpass bekommen koennen
vermutlich
Gibt es deine Ausführungen wo einsehbar schriftlich?
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Lvwg Urteile gibt es im RIS dazu auch nicht.
stand ja oft genug in aussendungen ect
es gibt auch seit ende dezember einen neuen runderlass
mit hoher wahrscheinlichkeit stehts auch da wieder drinnen
die ganze verwirrung ist entstanden weil in der gesetzeskommentierung zur novelle die bestimmungen fuer das fuehren von kat C kommentarlos auf das fuehren von kat B uebernommen wurden.
die gesetzeskommentierung ist aber halt keine verordnung und nicht mal ein erlass
sie ist eine arbeitsunterlage die keine bindende wirkung auf gerichte hat
das BMI hat das immer so vertreten wie mir bekannt
und hat im wesentlich drauf hingewiesen dass man es wohl ausjudizieren muss
fuer mich selber gibts da halt keinen handlungsbedarf
da jaeger ja ned zum waffenfuehrerescheinkurs muessen gibts diesbezueglich beim kurs auch keine fragen dazu
daher habe ich es fuer mich noch nicht angefragt bei der III/3
es kann aber jeder jaeger anfragen bei der III/3
normalerweise sind derartige anfragen bei der lokalen zustaendigen behoerde zu stellen
aber gerade bei solchen neuen sachen kriegst sehr wohl von der III/3 a antwort
die frage ist nur ob dir die antwort auch gefaellt
du musst halt ordentlich formulieren bei so anfragen
sonst kriegst nur den gesetzestext retour als antwort
1.) in kurzform aufzeigen dass es unterschiedliche interpretationen gibt
2.) KLARE, EINFACHE und vor allem KONKRETE fragen stellen
drei bis vier fragen kriegst beantwortet
wennst an fragenkatalog schickst dann wimmeln sie dich mit irgendeiner netten rechtlichen formulierung ab
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Re: Kurzwaffe als Jäger führen
Somit ist der "Waffenpass für Jäger" wie es verkauft wurde nur eine Augenauswischerei, die im Zweifelsfall böse für einen rechtschaffenen Bürger (Jäger) enden kann.gewo hat geschrieben: ↑Di 3. Jan 2023, 13:32wenn die die aussagen vom mag. gartner von der III/3 als typisches forengeschwaetz betrachtest dann mag das so seinutc37 hat geschrieben: ↑Mo 2. Jan 2023, 18:35Kurzfassung:
- tatsächliche Jagdausübung ( Ansitz, Pirsch, Fallenkontrolle, Nachsuche, Revierspaziergang, Nachschau wegen Unfallwild usw…)
- Führen von Zuhause bis ins Revier ist rechtlich ebenso iO, laden im Revier ist nicht notwendig
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Alles andere was an Hypothesen kursiert ist typisches Foren/Stammtischgeschwätz von den üblichen Experten.
letztstand nach dem inkrafttreten des gesetzes (vorher war es anders, das stimmt) ist:
- fuehren am und zum weg zum revier untersagt
- fuehren beim verlegen im PKW (!) innerhalb des reviers untersagt
- fuehren immer untersagt im revier wenn keine langwaffe mit dabei ist (spaziergang, winterfuetterung, anlagenbau oder instandhaltung usw.)
und ja auch er hat gesagt es wird wohl ausjuduziert werden muessen
das ist es aber schon
es gibt schon mehrere einschlaegige urteile dazu
und alles sind soweit mir bekannt bisher genau so ausgegangen wie oben skizziert
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das hat auch der G. damals bei der roadshow offen stehen gelassen
bei der nachsuche die ueber oeffentlichen grund fuehrt (strasse) ist wohl das entladen und transportieren unverhaeltnissmaessig
vermutlich
ein hundefuehrer sollte daher als einziger (ausser dem aufsichtsjaeger) auf antrag auch bei der neuen rechtslage sehr wohl noch einen waffenpass bekommen koennen
vermutlich
Lieber Gott, bitte schütze mich vor meinen Freunden, vor meinen Feinden schütze ich mich selbst!
Re: Kurzwaffe als Jäger führen
Naja
Waffenpass fuer jaeger im revier halt
Waffenpass fuer jaeger im revier halt
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