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Alte Waffe registrieren

Verfasst: So 8. Jan 2023, 23:30
von MikeMeGames
Hallo erstmal,

also ich kenne mich ein wenig aus mit Waffen jedoch nicht gut genug mit dem Gesetz um dies zu beantworten.

Mein Vater hat eine 22.Lr jedoch hat er diese in dem damaligen Zeitrahmen, wo man sie hätte registrieren müssen, nicht getan. Momentan liegt diese Waffe also im Kasten, ohne auf jemanden registriert zu sein, jetzt meine Frage was soll ich damit machen?
Natürlich könnte ich damit zur Polizei und diese einfach abgeben, da an dieser aber einige Kindheitserinnerungen hängen würde ich dies nur ungern tun.

Kann ich die einfach bei einem Händler registrieren lassen oder kommt da dann die Frage "Wo haben Sie die Waffe her?".

Da ich momentan auf dem Weg zu meiner eigenen WBK bin, möchte ich da keine Fehler begehen, die mir eventuell Probleme machen im Nachhinein.

Re: Alte Waffe Regrestrieren

Verfasst: Mo 9. Jan 2023, 05:13
von Ares
MikeMeGames hat geschrieben:
So 8. Jan 2023, 23:30
Hallo erstmal,

also ich kenne mich ein wenig aus mit Waffen jedoch nicht gut genug mit dem Gesetz um dies zu beantworten.

Mein Vater hat eine 22.Lr jedoch hat er diese in dem damaligen Zeitrahmen, wo man sie hätte registrieren müssen, nicht getan. Momentan liegt diese Waffe also im Kasten, ohne auf jemanden registriert zu sein, jetzt meine Frage was soll ich damit machen?
Natürlich könnte ich damit zur Polizei und diese einfach abgeben, da an dieser aber einige Kindheitserinnerungen hängen würde ich dies nur ungern tun.

Kann ich die einfach bei einem Händler registrieren lassen oder kommt da dann die Frage "Wo haben Sie die Waffe her?".

Da ich momentan auf dem Weg zu meiner eigenen WBK bin, möchte ich da keine Fehler begehen, die mir eventuell Probleme machen im Nachhinein.
Guten Morgen
Ich würde meinen Papa sagen, er soll damit zu einem Waffenhändler gehen und sie registrieren lassen, oder eben abgeben.
*
Frage an die Wissenden:
Kann man sowas auch auf Depot legen?

Re: Alte Waffe Regrestrieren

Verfasst: Mo 9. Jan 2023, 06:31
von glockfun
Naja ...
Registrieren lassen durch den Vater

Wenn du schon alles richtig machen willst selber auf dem weg zur wbk.

Ist es ein alter Repetierer also Kat C wirds kein Problem sein da Amnestie für jene die selbstständig nachmelden ohne das der Gegenstand behördlich aufgefallen ist.

Ist es ein alter 22lrHA aus der C Zeit der jetzt B ist schaut es ein wenig anders aus. Weil Platzrecht usw dann wohl nicht mehr greift

Re: Alte Waffe Regrestrieren

Verfasst: Mo 9. Jan 2023, 08:32
von AUG-andy
Allgemeine Informationen
Mit 1. Oktober 2012 begann der Echtbetrieb des "Neuen Zentralen Waffenregisters (ZWR-Neu)" und damit die Registrierung von Schusswaffen aller Kategorien.

Welche Kategorien von Schusswaffen gibt es?

Kategorie A:
verbotene Schusswaffen (z.B. Vorderschaftrepetierflinte - "Pumpgun") und Kriegsmaterial
Kategorie B:
Faustfeuerwaffen (Revolver, Pistolen), halbautomatische Schusswaffen und Repetierflinten
Kategorie C:
Büchsen (Gewehre mit mind. einem gezogenen Lauf. Nach jeder Schussabgabe muss händisch nachgeladen werden)
Flinten (Gewehre mit ausschließlich glatten Läufen. Nach jeder Schussabgabe muss händisch nachgeladen werden)
Alle Schusswaffen, die gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2403 deaktiviert worden sind
Bei Unklarheiten in Bezug auf die Kategorie einer Schusswaffe wenden Sie sich bitte an eine Waffenfachhändlerin/einen Waffenfachhändler.

Zuständige Stelle
Seit 1. Oktober 2012 muss der Erwerb bzw. die Weitergabe einer Schusswaffe der Kategorie C von der Erwerberin/dem Erwerber bei einer Waffenfachhändlerin/einem Waffenfachhändler registriert werden. Die Frist für die Registrierung beträgt sechs Wochen.

ACHTUNG
Bereits vor dem 1. Oktober 2012 in Besitz befindliche C-Waffen (Büchsen) mussten von der Besitzerin/vom Besitzer bis längstens 30. Juni 2014 im ZWR registriert werden. Auch nach dem 30. Juni 2014 müssen Schusswaffen, die noch nicht im ZWR eingetragen sind, registriert werden. Ungeachtet dessen, dass eine verspätete Registrierung eine Verwaltungsübertretung darstellt, kann die Behörde von einer Bestrafung Abstand nehmen. Die Waffenhändlerin/der Waffenhändler, bei der/dem die verspätete Registrierung durchgeführt wird, ist nicht verpflichtet, bei der Behörde Anzeige zu erstatten.[/b]

Re: Alte Waffe Regrestrieren

Verfasst: Mo 9. Jan 2023, 10:13
von Promo
§ 51 WaffG:
(1) Sofern das Verhalten nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 3 600 Euro oder mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Wochen zu bestrafen, wer entgegen diesem Bundesgesetz oder einer auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnung
[..]
7. eine gemäß § 33 erforderliche Registrierung unterlässt;
[..]
(3) Wegen Abs. 1 Z 7 ist nicht zu bestrafen, wer freiwillig und bevor die Behörde von seinem Verschulden erfahren hat, die gemäß § 33 erforderliche Registrierung durchführt.
Wenn dein Vater mit dieser Waffe also zum Waffenhändler geht und diese erfassen lässt, bevor die Behörde davon weiß, dann ist er nicht zu bestrafen. Weiters, wenn dein Vater bei der Durchführung der Registrierung einen Stichtag vor dem 30.06.2014 als Erwerbsdatum angibt (was es deiner Schilderung nach auch ist), dann muss der registrierende Händler auch keine erweiterte Herkunft erfassen.

Edit: das gilt für Waffen der Kategorie C, als Repetiergewehre. Es gilt nicht für Kurzwaffen oder halbautomatische Waffen!

Re: Alte Waffe registrieren

Verfasst: Mo 9. Jan 2023, 18:32
von caroli
Wenn es zum Schluß ein 22er Halbautomat ist dann wird er wohl eingezogen,waren bis 1969 frei ab 18 Jahren. In meiner Nachbarortschaft hatte ein Jäger bis voriges Jahr einen in seinem Waffenschrank und keiner hatb es bei der Waffenüberprüfung mitbekommen,ein Bekannter hat ihn darauf aufmerksam gemacht. Jetzt ist er weg vom Schrank.

Re: Alte Waffe registrieren

Verfasst: Mo 9. Jan 2023, 19:39
von AUG-andy
caroli hat geschrieben:
Mo 9. Jan 2023, 18:32
Wenn es zum Schluß ein 22er Halbautomat ist dann wird er wohl eingezogen,waren bis 1969 frei ab 18 Jahren. In meiner Nachbarortschaft hatte ein Jäger bis voriges Jahr einen in seinem Waffenschrank und keiner hatb es bei der Waffenüberprüfung mitbekommen,ein Bekannter hat ihn darauf aufmerksam gemacht. Jetzt ist er weg vom Schrank.
1996 und nicht 1969 !!!!!


Waffengesetz 1996, Änderung (84/ME)
Übersicht Stellungnahmen
Ministerialentwurf Gesetz
Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Waffengesetz 1996 geändert wird

Kurzinformation

Ziele
Vorbeugung und Verhinderung der missbräuchlichen Verwendung von Waffen

Verwaltungsvereinfachungen für Bürgerinnen/Bürger und Waffenbehörden

Erweiterung des Anwendungsbereiches des Waffengesetzes 1996 um zu Salutwaffen umgebaute Schusswaffen sowie deaktivierte Schusswaffen

Umfassende neue Kategorisierung vor allem in Bezug auf halbautomatische Schusswaffen, große Magazine und Schusswaffen mit gezogenem Lauf

Angleichung der im Zuge der Überlassung von Schusswaffen anzugebenden Daten

Aufnahme einer Meldeverpflichtung für Waffenhändlerinnen/Waffenhändler im Falle verdächtiger Transaktionen

Erweiterung der höchstzulässigen Anzahl von erlaubten Schusswaffen für Sportschützinnen/Sportschützen

usw.

Re: Alte Waffe registrieren

Verfasst: Di 21. Mär 2023, 17:35
von Senf
Hallo, Ich hänge mich hier einmal an, da ich glaube kein neues Thema dazu aufmachen zu müssen... Große Magazine werden ja mittlerweile quasi wie Waffen behandelt.

Es ist so... Ich hab jetzt durch Beruf, Familie, etc. quasi 7 Jahre Ausziet aus der Waffenwelt genommen und da ich jetzt ins Eigenheim gezogen bin und ich meinen ganzen Kram gesiedelt habe, bin ich über Magazine gestolpert von denen ich eigentlich gedacht habe dass ich sie verkauft hätte. Das waren Mitbringsel über den großen Teich. Jetzt weiss ich nicht recht wie ich das handhaben soll... Es geht um soweit ich das einordnen kann um AR15 Magazine 30 Schuss und 1022er Magazine mit 30 Schuss... eine 1022er habe ich, ein AR15 nicht. Ist es das gescheiteste einfach zur BH gehen oder nehmen die mir die AR15 Mags ab weil ich eben keine habe?

Lg Senf

Re: Alte Waffe registrieren

Verfasst: Di 21. Mär 2023, 17:47
von Incite
Senf hat geschrieben:
Di 21. Mär 2023, 17:35
Hallo, Ich hänge mich hier einmal an, da ich glaube kein neues Thema dazu aufmachen zu müssen... Große Magazine werden ja mittlerweile quasi wie Waffen behandelt.

Es ist so... Ich hab jetzt durch Beruf, Familie, etc. quasi 7 Jahre Ausziet aus der Waffenwelt genommen und da ich jetzt ins Eigenheim gezogen bin und ich meinen ganzen Kram gesiedelt habe, bin ich über Magazine gestolpert von denen ich eigentlich gedacht habe dass ich sie verkauft hätte. Das waren Mitbringsel über den großen Teich. Jetzt weiss ich nicht recht wie ich das handhaben soll... Es geht um soweit ich das einordnen kann um AR15 Magazine 30 Schuss und 1022er Magazine mit 30 Schuss... eine 1022er habe ich, ein AR15 nicht. Ist es das gescheiteste einfach zur BH gehen oder nehmen die mir die AR15 Mags ab weil ich eben keine habe?

Lg Senf
10/22 - Also Ruger 22 lr? Da musst du bei den Magazinen nichts machen.

Die Ar15 Magazine werden sie dir abnehmen. (denke ich). Mit nem Hammer zerklopfen und in den Mistkübel.

Re: Alte Waffe registrieren

Verfasst: Di 21. Mär 2023, 17:51
von gewo
Senf hat geschrieben:
Di 21. Mär 2023, 17:35
Hallo, Ich hänge mich hier einmal an, da ich glaube kein neues Thema dazu aufmachen zu müssen... Große Magazine werden ja mittlerweile quasi wie Waffen behandelt.

Es ist so... Ich hab jetzt durch Beruf, Familie, etc. quasi 7 Jahre Ausziet aus der Waffenwelt genommen und da ich jetzt ins Eigenheim gezogen bin und ich meinen ganzen Kram gesiedelt habe, bin ich über Magazine gestolpert von denen ich eigentlich gedacht habe dass ich sie verkauft hätte. Das waren Mitbringsel über den großen Teich. Jetzt weiss ich nicht recht wie ich das handhaben soll... Es geht um soweit ich das einordnen kann um AR15 Magazine 30 Schuss und 1022er Magazine mit 30 Schuss... eine 1022er habe ich, ein AR15 nicht. Ist es das gescheiteste einfach zur BH gehen oder nehmen die mir die AR15 Mags ab weil ich eben keine habe?

Lg Senf
ich vermute da bleibt dir nur abgeben
wir haben immer wieder leut bei den waffenfuehrerscheinkursen die das ned wussten die haben das selbe problem

es gab eine kulanzfrist bis 31.12.2021 da wurden nachmeldungen angenommen
danach bei den behoerden die ich kenne nicht mehr

wennst mit an AR15 HiCap dzt zu einer behoerde gehst zum nachmelden dann bekommst du - im besten fall - die auflage das teil innerhalb von 24 stunden an einen berechtigten abzugeben, ansonsten entzug des waffendokuments

Re: Alte Waffe registrieren

Verfasst: Di 21. Mär 2023, 17:53
von Promo
10/22 ist Randfeuer und die Magazine dafür sind laut § 17 WaffG von den Magazinskapazitätslimits ausgenommen. AR15 Magazin mit 30 Schuss ist verbotener Gegenstand. Dafür gab es zwei Jahre Übergangsfrist diese daheim zu finden und anzumelden. Aktuell ist es Besitz von verbotenen Waffen. Dazu besagt das WaffG:
§ 51. WaffG
(1) Sofern das Verhalten nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 3600 Euro oder mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Wochen zu bestrafen, wer entgegen diesem Bundesgesetz oder einer auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnung
[..]
2. verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 9 oder 10 besitzt oder verbotene Waffen (§ 17), die er besitzen darf, führt;
Hinweis: ein Gewerbetreibender muss diese Gegenstände nicht im Waffenbuch führen. Er darf diese dann allerdings nur wieder an jemanden mit entsprechender Genehmigung verkaufen und erst dann im ZWR eintragen. Wenn du den Wink mit dem Zaunpfahl verstehst...

Re: Alte Waffe registrieren

Verfasst: Di 21. Mär 2023, 17:59
von AUG-andy
Die 10/22er Magazine sind frei da KK. Da gibt's keine Beschränkung.
AR 15 ist böse, muss vernichtet oder abgegeben werden.
Ich würde sie zumindest erstmal zerlegen (die Sache mit den Ersatzteilen ist ein eigenes Kapitel und wird immer wieder heiß diskutiert), entsorgen kannst du sie ja immer noch.Gibt es vielleicht schon neue Erkenntnisse dazu?

Re: Alte Waffe registrieren

Verfasst: Di 21. Mär 2023, 18:56
von Senf
:headslap:

Naja ich werd die Grauzonen ausnutzen... Lancer Mags geb ich nur ungern ab.
Promo hat geschrieben:
Di 21. Mär 2023, 17:53
...Er darf diese dann allerdings nur wieder an jemanden mit entsprechender Genehmigung verkaufen und erst dann im ZWR eintragen. ...
Die Genehmigung krieg ich dann wenn ich in die Sportschützen-Ausnahme falle, richtig?

Re: Alte Waffe registrieren

Verfasst: Di 21. Mär 2023, 20:36
von oatman
Liebes Forum,

Aus größerer Flughöhe gesehen ist das hier ein Forum in dem irgendwelche Leute irgendwas schreiben. Es hat keinerlei Relevanz was hier steht bzw. gemeint wird.

In unklaren Fällen um das Waffenrecht ist bei der Behörde nachzufragen, nirgendwo sonst. Man ist für alles was man tut selber verantwortlich.

Im schlimmsten Fall muss man irgendeine Waffe halt abgeben, oder man verliert ein paar Magazine. Was solls? Und daran ist nicht mal das ach so blöde Gesetz schuld, sondern man selbst, weil man einfach jede Frist und Nachfrist untätig verstreichen lassen hat.
Wer zu spät kommt den bestraft das Leben. Volksweisheit.
Bevor ich meine waffenrechtliche Verlässlichkeit aufs Spiel setze, schaffe ich solchen unnötigen Krempel einfach ab.


oatman

Re: Alte Waffe registrieren

Verfasst: Di 21. Mär 2023, 21:01
von glockfun
Senf hat geschrieben:
Di 21. Mär 2023, 18:56
:headslap:

Naja ich werd die Grauzonen ausnutzen... Lancer Mags geb ich nur ungern ab.
Promo hat geschrieben:
Di 21. Mär 2023, 17:53
...Er darf diese dann allerdings nur wieder an jemanden mit entsprechender Genehmigung verkaufen und erst dann im ZWR eintragen. ...
Die Genehmigung krieg ich dann wenn ich in die Sportschützen-Ausnahme falle, richtig?
Die Mühe muss sich ein Gewerbetreibender mal machen wollen weil einer meint schade um die paar Euros. Bis irgendwann der Falsche kommt und fragt wie er behilflich sein kann um etwas illegales legsl zu machen ...