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Waffenbesitzkarte

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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gipflzipfla
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Waffenbesitzkarte

Beitrag von gipflzipfla » Sa 11. Jun 2011, 11:07

hallo @Comunity,
in welchen Fällen ist eine WBK erforderlich?

Für Jagdwaffen (Repetierer, Schrotflinten) und KK Gewehr .22 doch wohl nicht, oder?

Danke im Voraus und schönes Wochenende euch Allen!
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Re: Waffenbesitzkarte

Beitrag von Don Corleone » Sa 11. Jun 2011, 11:29

Hi, guckst du hier:

http://www.weidwerk.at/html/waff_kat.htm

Schönes WE
In Sicilia le donne sono più pericolose che sparare ai ferri!

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Re: Waffenbesitzkarte

Beitrag von Promo » Sa 11. Jun 2011, 11:50

Für Waffen der Kat.B ist WBK oder WP erforderlich.

Waffen der Kat.C und D dürfen "frei ab 18" besessen werden (sofern kein Waffenverbot vorliegt).
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Re: Waffenbesitzkarte

Beitrag von Stickhead » Sa 11. Jun 2011, 12:00

Grob:

Repetierbüchse - C - ab 18
Kipplaufschrotflinte - D - ab 18
Repetierflinte - B - mit WBK
Vorderschaftrepetierflinte - A - verboten
KK-Repetierer - C - ab 18
KK-Halbautomatn- B - mit WBK
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Waffenbesitzkarte

Beitrag von gipflzipfla » Sa 11. Jun 2011, 13:13

Ah ja, Leute... passt.
Nochmals vielen Dank!

(Hatte schon irgendwie die seltsamsten Befürchtungen..)
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Re: Waffenbesitzkarte

Beitrag von trenck » So 12. Jun 2011, 00:12

gipflzipfla hat geschrieben:in welchen Fällen ist eine WBK erforderlich?

Für Jagdwaffen (Repetierer, Schrotflinten) und KK Gewehr .22 doch wohl nicht, oder?


Wie von den Vorpostern bereits richtig festgehalten wurde - nein. Allerdings: für den Erwerb von Vollmantel-Gewehrmunition ist eine WBK notwendig! Trottelhaft, ist aber so.

Trenck
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Re: Waffenbesitzkarte

Beitrag von haunclesam » So 12. Jun 2011, 11:44

trenck hat geschrieben:
gipflzipfla hat geschrieben:in welchen Fällen ist eine WBK erforderlich?

Für Jagdwaffen (Repetierer, Schrotflinten) und KK Gewehr .22 doch wohl nicht, oder?


Wie von den Vorpostern bereits richtig festgehalten wurde - nein. Allerdings: für den Erwerb von Vollmantel-Gewehrmunition ist eine WBK notwendig! Trottelhaft, ist aber so.

Trenck

da gibt's halt auch wieder Ausnahmen

.223 und .308

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Re: Waffenbesitzkarte

Beitrag von gipflzipfla » So 12. Jun 2011, 11:45

trenck hat geschrieben:
gipflzipfla hat geschrieben:in welchen Fällen ist eine WBK erforderlich?

Für Jagdwaffen (Repetierer, Schrotflinten) und KK Gewehr .22 doch wohl nicht, oder?


Wie von den Vorpostern bereits richtig festgehalten wurde - nein. Allerdings: für den Erwerb von Vollmantel-Gewehrmunition ist eine WBK notwendig! Trottelhaft, ist aber so.

Trenck

Danke schön, @Trenck.

So sind sie, unsere Gesetzgeber :evil:
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Re: Waffenbesitzkarte

Beitrag von Schattenlicht » So 12. Jun 2011, 19:12

da gibt's halt auch wieder Ausnahmen

.223 und .308


.308 VM hab ich ohne WBK net bekommen...beim Springer...
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Re: Waffenbesitzkarte

Beitrag von Incite » So 12. Jun 2011, 19:29

Schattenlicht hat geschrieben:
da gibt's halt auch wieder Ausnahmen

.223 und .308


.308 VM hab ich ohne WBK net bekommen...beim Springer...


Ist ja auch korrekt denn die als Kriegsmaterial gelten, dafür brauchst du eine WBK bei Vollmantelgeschoss

nachzulesen hier

http://www.iwoe.org/img/VB-0401-1.pdf

lg
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Re: Waffenbesitzkarte

Beitrag von Floody » So 12. Jun 2011, 19:39

Hatten wir alles schon tausend mal, Suchfunktion hilft ;)

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Re: Waffenbesitzkarte

Beitrag von Floody » So 12. Jun 2011, 23:50

So, weil ich so stolz drauf bin: Bitte in Zukunft zuerst in die Kurzübersicht schaun

Danke :mrgreen:

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