ich würde eure Hilfe benötigen (nach Diskussionen mit Kollegen, Anruf bei der BH und Studium des Waffengesetzes).
Seit 2010 habe ich eine WBK, vor Umstellung auf Scheckkarte (wegen Eintragung Magazine) mit 5 Plätzen.
Seit '17 ist der Waffenstand gleich, 2x FFW, 1x OA15, 1x SLF, 1x RRA Upper (dieser lag auf meinen Wunsch auf einem eigenen Platz,
um ihn mit eigenem Lower als eigenständige Waffe verwenden zu können).
Nach Erhalt der WBK-Scheckkarte sah diese so aus:
2x Z.7 (FFW wegen langen Mags), 1x Z.8 (OA15), 2x Z.10 ("Waisenmagazine" vom verkauften AUG)
4x Kat. B (einen belegt die SLF).
Als ich diese Tage mit meiner neuen App "Digitales Amt" mal ins ZWR schaute sah ich, dass der Upper auf Z.7 "freies Zubehör" gerutscht ist.
Die 3 langen Mags 9x19 sind Z.8 "passendes Magazin".
Meine Fragen:
a) Wie viele Waffen darf ich insgesamt besitzen? 4? 7? ...?
b) Was bedeutet WaffG §23 (2): [...]"Bei der Festsetzung der Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B gemäß dem zweiten Satz ist die Anzahl der Schusswaffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11 sowie § 18, die der Betroffene besitzen darf, einzurechnen."
c) Wenn ich 7 besitzen dürfte, könnte ich den RRA Upper mit dem Lower verbunden im Schrank stehen haben?
Wer es bis hier geschafft hat, danke für die Zeit
