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Hilfe bei WaffG §23 (2) - Anzahl der Waffen

Verfasst: Do 12. Jan 2023, 12:14
von TangoShooter
Liebes Forum,

ich würde eure Hilfe benötigen (nach Diskussionen mit Kollegen, Anruf bei der BH und Studium des Waffengesetzes).

Seit 2010 habe ich eine WBK, vor Umstellung auf Scheckkarte (wegen Eintragung Magazine) mit 5 Plätzen.
Seit '17 ist der Waffenstand gleich, 2x FFW, 1x OA15, 1x SLF, 1x RRA Upper (dieser lag auf meinen Wunsch auf einem eigenen Platz,
um ihn mit eigenem Lower als eigenständige Waffe verwenden zu können).

Nach Erhalt der WBK-Scheckkarte sah diese so aus:
2x Z.7 (FFW wegen langen Mags), 1x Z.8 (OA15), 2x Z.10 ("Waisenmagazine" vom verkauften AUG)
4x Kat. B (einen belegt die SLF).

Als ich diese Tage mit meiner neuen App "Digitales Amt" mal ins ZWR schaute sah ich, dass der Upper auf Z.7 "freies Zubehör" gerutscht ist.
Die 3 langen Mags 9x19 sind Z.8 "passendes Magazin".

Meine Fragen:

a) Wie viele Waffen darf ich insgesamt besitzen? 4? 7? ...?
b) Was bedeutet WaffG §23 (2): [...]"Bei der Festsetzung der Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B gemäß dem zweiten Satz ist die Anzahl der Schusswaffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11 sowie § 18, die der Betroffene besitzen darf, einzurechnen."
c) Wenn ich 7 besitzen dürfte, könnte ich den RRA Upper mit dem Lower verbunden im Schrank stehen haben?

Wer es bis hier geschafft hat, danke für die Zeit :)

Re: Hilfe bei WaffG §23 (2) - Anzahl der Waffen

Verfasst: Do 12. Jan 2023, 13:34
von Da_Mani
Wieviel Waffen du besitzen darfst, steht auf deiner WBK. Der Upper ist Zubehör und belegt keinen eigenen Platz. pro Platz auf deiner WBK bekommst du 2 Zubehörplätze die du nach deiner Wahl befüllen kannst. Eine Bindung zu einer Waffe gibt es nicht mehr.

Re: Hilfe bei WaffG §23 (2) - Anzahl der Waffen

Verfasst: Do 12. Jan 2023, 13:53
von bino71
TangoShooter hat geschrieben:
Do 12. Jan 2023, 12:14
Nach Erhalt der WBK-Scheckkarte sah diese so aus:
2x Z.7 (FFW wegen langen Mags), 1x Z.8 (OA15), 2x Z.10 ("Waisenmagazine" vom verkauften AUG)
4x Kat. B (einen belegt die SLF).
Meine Fragen:
a) Wie viele Waffen darf ich insgesamt besitzen? 4? 7? ...?
b) Was bedeutet WaffG §23 (2): [...]"Bei der Festsetzung der Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B gemäß dem zweiten Satz ist die Anzahl der Schusswaffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11 sowie § 18, die der Betroffene besitzen darf, einzurechnen."
c) Wenn ich 7 besitzen dürfte, könnte ich den RRA Upper mit dem Lower verbunden im Schrank stehen haben?
a.) Laut Deiner WBK 7 Waffen (2xZ7, 1xZ8 und 4xKat B) + 14 Zubehör
b.) ja... summieren den Anzahl. Siehe a.
c.) Ist ein Diskussionsthema und nicht beantwortbar ohne vor Gericht gewesen zu sein. Die Einen sagen, Du hast freie Plätze, also Ja, andere sagen steht nicht als belegter Platz mit Seriennummer in der Datenbank, also Nein.