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Pumpgun ohne WBK?
Verfasst: Fr 24. Feb 2023, 20:07
von Prof_Enfield
Eine Frage an die Kundigen und die, die sich erinnern können bzw. selbst betroffen sind/waren:
Situation: Ein älterer Schützenkollege überlegt seine Waffen seinem Sohn zu überlassen und seine WBK zurückzugeben.
Er hat auch noch eine auf ihn gemeldete VSRF aus der Zeit als diese in Österreich noch nicht Kat. A waren. Kann er diese behalten auch wenn er die WBK zurückgegeben hat?
Da mich das Thema damals nicht betroffen hat, weiß ich nicht, wie das gehandhabt wurde. Eigentlich konnte seinerzeit auch jemand ohne WBK eine Pumpgun erwerben und sie nach der Gesetzesänderung auf sich registrieren lassen, oder? D.h. eine WBK wäre nicht zwingend erforderlich. Ist das so richtig?
Vielen Dank im Voraus!
Re: Pumpgun ohne WBK?
Verfasst: Fr 24. Feb 2023, 20:26
von Wheelgun
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Re: Pumpgun ohne WBK?
Verfasst: Fr 24. Feb 2023, 20:27
von Wheelgun
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Re: Pumpgun ohne WBK?
Verfasst: Fr 24. Feb 2023, 20:46
von AUG-andy
Prof_Enfield hat geschrieben: ↑Fr 24. Feb 2023, 20:07
Eine Frage an die Kundigen und die, die sich erinnern können bzw. selbst betroffen sind/waren:
Situation: Ein älterer Schützenkollege überlegt seine Waffen seinem Sohn zu überlassen und seine WBK zurückzugeben.
Er hat auch noch eine auf ihn gemeldete VSRF aus der Zeit als diese in Österreich noch nicht Kat. A waren. Kann er diese behalten auch wenn er die WBK zurückgegeben hat?
Da mich das Thema damals nicht betroffen hat, weiß ich nicht, wie das gehandhabt wurde. Eigentlich konnte seinerzeit auch jemand ohne WBK eine Pumpgun erwerben und sie nach der Gesetzesänderung auf sich registrieren lassen, oder? D.h. eine WBK wäre nicht zwingend erforderlich. Ist das so richtig?
Vielen Dank im Voraus!
Meinst du das wirklich ernst?
Eine Kategorie A ohne WBK?
Was vor der Gesetzesänderung war ist unerheblich.
Damals konnte man vieles noch frei Erwerben ohne WBK.
Re: Pumpgun ohne WBK?
Verfasst: Fr 24. Feb 2023, 20:56
von Huck_Finn
Mal vorab die Frage ob die VSRF (Pump Gun) registriert wurde mit Ausnahmegenehmigung. Wenn nicht ist dies Besitz einer verbotenen Waffe. Der Entzug der WBK wäre damit so gut wie sicher. Jedoch auch wenn eine Ausnahmegenehmigung vorhanden ist kann die VSRF NICHT mehr erblich weiter gegeben werden. Dies ist seit einigen Jahren nicht mehr möglich. Die Waffe wird eingezogen und da kein Verkehrswert vorhanden gibt es auch keine Entschädigung. Es besteht die Möglichkeit um Ansuchen einer Kat. A Ausnahmegenehmigung für den Kauf und Besitz. Dazu ist die Teilnahme an entsprechenden Bewerben im In- UND Ausland mit einer Leihwaffe nach zu weisen. Auskunft über die genauen Anforderungen gibt die LPD bzw. BH.
Re: Pumpgun ohne WBK?
Verfasst: Fr 24. Feb 2023, 21:06
von titan
WBK zurückgeben = Fehler. Aber jeder wie er will.
Die Pumpe kann man nach DE verkaufen. Dem Staat würde ich nichts schenken.
Re: Pumpgun ohne WBK?
Verfasst: Fr 24. Feb 2023, 21:53
von Prof_Enfield
AUG-andy hat geschrieben: ↑Fr 24. Feb 2023, 20:46
Meinst du das wirklich ernst?
Eine Kategorie A ohne WBK?
Was vor der Gesetzesänderung war ist unerheblich.
Damals konnte man vieles noch frei Erwerben ohne WBK.
Ja, ich meine diese Frage ernst.
Vor der Gesetzesänderung (ich meine die 1996, nicht die 2019) konnte man VSRF - soweit ich weiß - auch ohne WBK erwerben.
Danach gab es meines Wissens zwei Möglichkeiten:
1) abgeben
2) registrieren lassen
Er hat seine registrieren lassen.
Konnte man das damals auch ohne WBK? Ich gehe davon aus, weiß es aber nicht.
Re: Pumpgun ohne WBK?
Verfasst: Fr 24. Feb 2023, 21:55
von Prof_Enfield
Huck_Finn hat geschrieben: ↑Fr 24. Feb 2023, 20:56
Mal vorab die Frage ob die VSRF (Pump Gun) registriert wurde mit Ausnahmegenehmigung. Wenn nicht ist dies Besitz einer verbotenen Waffe. Der Entzug der WBK wäre damit so gut wie sicher. Jedoch auch wenn eine Ausnahmegenehmigung vorhanden ist kann die VSRF NICHT mehr erblich weiter gegeben werden. Dies ist seit einigen Jahren nicht mehr möglich. Die Waffe wird eingezogen und da kein Verkehrswert vorhanden gibt es auch keine Entschädigung. Es besteht die Möglichkeit um Ansuchen einer Kat. A Ausnahmegenehmigung für den Kauf und Besitz. Dazu ist die Teilnahme an entsprechenden Bewerben im In- UND Ausland mit einer Leihwaffe nach zu weisen. Auskunft über die genauen Anforderungen gibt die LPD bzw. BH.
Wie erwähnt handelt es sich um eine registrierte VSRF.
Ums Weitervererben geht es auch nicht. Dass er das nicht kann, weiß er.
Re: Pumpgun ohne WBK?
Verfasst: Fr 24. Feb 2023, 21:55
von Prof_Enfield
titan hat geschrieben: ↑Fr 24. Feb 2023, 21:06
WBK zurückgeben = Fehler. Aber jeder wie er will.
Er will sich die Kontrollen ersparen, das ist der Grund, warum er die WBK zurückgeben will.
Re: Pumpgun ohne WBK?
Verfasst: Fr 24. Feb 2023, 22:02
von AUG-andy
Prof_Enfield hat geschrieben: ↑Fr 24. Feb 2023, 21:53
AUG-andy hat geschrieben: ↑Fr 24. Feb 2023, 20:46
Meinst du das wirklich ernst?
Eine Kategorie A ohne WBK?
Was vor der Gesetzesänderung war ist unerheblich.
Damals konnte man vieles noch frei Erwerben ohne WBK.
Ja, ich meine diese Frage ernst.
Vor der Gesetzesänderung (ich meine die 1996, nicht die 2019) konnte man VSRF - soweit ich weiß - auch ohne WBK erwerben.
Danach gab es meines Wissens zwei Möglichkeiten:
1) abgeben
2) registrieren lassen
Er hat seine registrieren lassen.
Konnte man das damals auch ohne WBK? Ich gehe davon aus, weiß es aber nicht.
Entweder du hattest bereits eine, oder du musstest eine neu Beantragen.
War mit den ganzen KK Halbautomaten das selbe Spiel.
Nur die Pumpgun wurde noch schlechter eingestuft und quasi unverkäuflich dadurch.
Re: Pumpgun ohne WBK?
Verfasst: Fr 24. Feb 2023, 22:04
von Prof_Enfield
AUG-andy hat geschrieben: ↑Fr 24. Feb 2023, 22:02
Entweder du hattest bereits eine, oder du musstest eine neu Beantragen.
War mit den ganzen KK Halbautomaten das selbe Spiel.
Nur die Pumpgun wurde noch schlechter eingestuft und quasi unverkäuflich dadurch.
Alles klar, jetzt kenn ich mich aus, danke!
Re: Pumpgun ohne WBK?
Verfasst: Fr 24. Feb 2023, 22:14
von FdH22
Prof_Enfield hat geschrieben: ↑Fr 24. Feb 2023, 21:53
Vor der Gesetzesänderung (ich meine die 1996, nicht die 2019) konnte man VSRF - soweit ich weiß - auch ohne WBK erwerben.
Danach gab es meines Wissens zwei Möglichkeiten:
1) abgeben
2) registrieren lassen
Er hat seine registrieren lassen.
Konnte man das damals auch ohne WBK? Ich gehe davon aus, weiß es aber nicht.
NEIN!
Wenn er sie registrieren ließ, wurde
1. die VSRF in eine bestehende WBK (damals die alte, grauer Karton Format A5) mit Hersteller, Kaliber u. Waffennummer eingetragen.
2. War keine WBK vorhanden wurde eine WBK ausgestellt, Daten wie im Pkt 1
Wenn die VSRF weder auf WBK/WP mit o. a. Daten eingetragen ist, ist sie nicht registriert.
Re: Pumpgun ohne WBK?
Verfasst: Fr 24. Feb 2023, 22:26
von Prof_Enfield
Danke für die Aufklärung!
Er hatte damals schon eine WBK und hat die VSRF registrieren lassen. Es passt rechtlich alles.
Re: Pumpgun ohne WBK?
Verfasst: Sa 25. Feb 2023, 10:53
von titan
Übrigens: bei Versteigerungen wie Springer gehen auch Pumpguns für gute Preise weg.
Prof_Enfield hat geschrieben: ↑Fr 24. Feb 2023, 21:55
Er will sich die Kontrollen ersparen, das ist der Grund, warum er die WBK zurückgeben will.
Wbk kann man auch ohne Belegung behalten.
Re: Pumpgun ohne WBK?
Verfasst: Sa 25. Feb 2023, 12:35
von gewo
titan hat geschrieben: ↑Sa 25. Feb 2023, 10:53
Übrigens: bei Versteigerungen wie Springer gehen auch Pumpguns für gute Preise weg.
Prof_Enfield hat geschrieben: ↑Fr 24. Feb 2023, 21:55
Er will sich die Kontrollen ersparen, das ist der Grund, warum er die WBK zurückgeben will.
Wbk kann man auch ohne Belegung behalten.
Kontrollen hat er ja auch ohne Waffen und auch den waffenführerscheinkurs muss er alle 5 jahre machen.