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Als WBK-Besitzer WP beantragen

Verfasst: Do 16. Mär 2023, 14:42
von highnoon
Hallo liebes Forum,

ich bin seit 3 1/2 Jahren Inhaber eine WBK mit zwei Plätzen. (1x Kat A nach Par. 17/1 und 1x Kat. B)
Nun hat es sich beruflich so ergeben dass ich viel mit Werttransporten zu tun habe (Geldautomatenbetreuung und Reparatur) und mein Chef meint ich soll einen WP beantragen damit ich dienstlich eine Pistole (bereitgestellt von der Firma) führen kann. Meine neuen Kollegen besitzen auch alle einen WP. Leider kann mir niemand sagen was mit meiner WBK passiert, ob die quasi ein "upgrade" zum WP bekommt oder ob ich beide Dokumente behalten kann. Die jungen Polizisten auf meiner Polizeiinspektion wissen das leider auch nicht, ich soll mich beim Magistrat melden, da hat wieder ewig keiner abgehoben beim Telefon.


Frage ins Forum: Weiß jemand was mit meiner WBK passiert und ob ich meine Waffen übertragen kann? Muss ich auf etwas achten beim Antrag?

Re: Als WBK-Besitzer WP beantragen

Verfasst: Do 16. Mär 2023, 14:54
von v0s
Was ich von Kollegen mitbekommen habe wird von manchen Behörden versucht einen Platz der WBK wegzunehmen und dafür einen Pass mit einem Platz auszustellen. Bisher haben aber alle ihre WBK Plätze behalten und den Pass zusätzlich bekommen, den halt oft nur mit einem Platz. Bei mir war's umgekehrt. Ich habe erst den Pass mit 2 Plätzen bekommen und später eine WBK mit 2 Plätzen dazu, die mittlerweile auf 6 Plätze angewachsen ist.

Re: Als WBK-Besitzer WP beantragen

Verfasst: Do 16. Mär 2023, 14:59
von Alex87
v0s hat geschrieben:
Do 16. Mär 2023, 14:54
Was ich von Kollegen mitbekommen habe wird von manchen Behörden versucht einen Platz der WBK wegzunehmen und dafür einen Pass mit einem Platz auszustellen. Bisher haben aber alle ihre WBK Plätze behalten und den Pass zusätzlich bekommen, den halt oft nur mit einem Platz. Bei mir war's umgekehrt. Ich habe erst den Pass mit 2 Plätzen bekommen und später eine WBK mit 2 Plätzen dazu, die mittlerweile auf 6 Plätze angewachsen ist.
Ich tippe auch eher darauf, dass er einen WP mit einem Platz bekommt und die Plätze auf der WBK behält.

Re: Als WBK-Besitzer WP beantragen

Verfasst: Do 16. Mär 2023, 15:00
von Yoshi
v0s hat geschrieben:
Do 16. Mär 2023, 14:54
Bei mir war's umgekehrt. Ich habe erst den Pass mit 2 Plätzen bekommen und später eine WBK mit 2 Plätzen dazu, die mittlerweile auf 6 Plätze angewachsen ist.
Wie ist das dann: Darfst Du 6 Waffen haben und 2 (beliebige?) davon führen, oder 8 haben und 2 (vordefinierte?) davon führen?

Re: Als WBK-Besitzer WP beantragen

Verfasst: Do 16. Mär 2023, 15:42
von v0s
Yoshi hat geschrieben:
Do 16. Mär 2023, 15:00
v0s hat geschrieben:
Do 16. Mär 2023, 14:54
Bei mir war's umgekehrt. Ich habe erst den Pass mit 2 Plätzen bekommen und später eine WBK mit 2 Plätzen dazu, die mittlerweile auf 6 Plätze angewachsen ist.
Wie ist das dann: Darfst Du 6 Waffen haben und 2 (beliebige?) davon führen, oder 8 haben und 2 (vordefinierte?) davon führen?
Ich darf 8 haben (2 Plätze am WP + 6 auf der WBK) und 2 beliebige davon (gleichzeitig) führen. Im ZWR sind die Waffen als Liste eingetragen und keiner Karte zugeordnet.

Re: Als WBK-Besitzer WP beantragen

Verfasst: Do 16. Mär 2023, 16:10
von highnoon
v0s hat geschrieben:
Do 16. Mär 2023, 15:42
Yoshi hat geschrieben:
Do 16. Mär 2023, 15:00
v0s hat geschrieben:
Do 16. Mär 2023, 14:54
Bei mir war's umgekehrt. Ich habe erst den Pass mit 2 Plätzen bekommen und später eine WBK mit 2 Plätzen dazu, die mittlerweile auf 6 Plätze angewachsen ist.
Wie ist das dann: Darfst Du 6 Waffen haben und 2 (beliebige?) davon führen, oder 8 haben und 2 (vordefinierte?) davon führen?
Ich darf 8 haben (2 Plätze am WP + 6 auf der WBK) und 2 beliebige davon (gleichzeitig) führen. Im ZWR sind die Waffen als Liste eingetragen und keiner Karte zugeordnet.
ich danke dir für die antwort! ich wär natürlich nicht böse wenn ich zwei zusätzliche bekomme :D aber in erster linie bin ich froh wenn ich keinen platz auf meiner wbk verliere.. ich war immer der meinung man kann nur das eine oder das andere dokument haben nicht beide gleichzeitig, aber falsch gedacht :tipphead:

Re: Als WBK-Besitzer WP beantragen

Verfasst: Do 16. Mär 2023, 16:25
von v0s
Man kann eigentlich eh recht einfach argumentieren dass man keinen WBK Platz hergeben kann. Die zwei Plätze hat man zum Privatgebrauch mit Sportwaffen gefüllt und die Firma besteht auf das Tragen von zugeteilten Dienstwaffen. Glaub ned dass man gezwungen werden kann eine der Privatwaffen zu verkaufen weil man Platz für eine Dienstwaffe braucht.
Bei mir hat's damals auch nicht auf Anhieb geklappt mit der WBK. Die Dame beim Amt meinte auch dass das nicht geht. Später hab ich's dann nochmal probiert mit Rechtsschutz einer Interessensvertretung in der Hinterhand. Da war aber dann eine andere Dame dort die wieder meinte nach Rücksprache mit einer Kollegin, natürlich kann ich zum Pass eine WBK haben. Das eine ist ja für die Arbeit, das andere Privatvergnügen. Witzigerweise hat sie dann meinen vorigen Antrag noch offen im System gefunden. Also hatte ihn die Vorige zwar eingegeben aber nie weitergeleitet und mich einfach abeschaselt.

Re: Als WBK-Besitzer WP beantragen

Verfasst: Do 16. Mär 2023, 18:31
von Promo
Sehe ich auch so wie v0s. Deine WBK voll machen und mit privatem Vergnügen begründen. WP muss dann zusätzlich ausgestellt werden und bietet zusätzliche Plätze, weil du diese Waffen ja dann dienstlich brauchst und nicht zum Privatvergnügen. Übrigens steht im Runderlass des BMI dass der WP grundsätzlich mit 2 Plätzen auszustellen ist, es sei denn, der Antragsteller beantragt nur einen Platz. Daher immer einen Antrag auf zwei Stück stellen.

Re: Als WBK-Besitzer WP beantragen

Verfasst: Do 16. Mär 2023, 18:49
von bino71
Zusatzfrage: ist es noch so das bei Jobwechsel die WP weg ist bzw habe ich mal gelesen bei der WP von einem Zusatzeintrag?

Re: Als WBK-Besitzer WP beantragen

Verfasst: Do 16. Mär 2023, 19:25
von Alex87
v0s hat geschrieben:
Do 16. Mär 2023, 15:42
Yoshi hat geschrieben:
Do 16. Mär 2023, 15:00
v0s hat geschrieben:
Do 16. Mär 2023, 14:54
Bei mir war's umgekehrt. Ich habe erst den Pass mit 2 Plätzen bekommen und später eine WBK mit 2 Plätzen dazu, die mittlerweile auf 6 Plätze angewachsen ist.
Wie ist das dann: Darfst Du 6 Waffen haben und 2 (beliebige?) davon führen, oder 8 haben und 2 (vordefinierte?) davon führen?
Ich darf 8 haben (2 Plätze am WP + 6 auf der WBK) und 2 beliebige davon (gleichzeitig) führen. Im ZWR sind die Waffen als Liste eingetragen und keiner Karte zugeordnet.
Genau so ist es. Welche Kat. B du dann führst ist egal.

Re: Als WBK-Besitzer WP beantragen

Verfasst: Do 16. Mär 2023, 19:27
von Alex87
bino71 hat geschrieben:
Do 16. Mär 2023, 18:49
Zusatzfrage: ist es noch so das bei Jobwechsel die WP weg ist bzw habe ich mal gelesen bei der WP von einem Zusatzeintrag?
Wenn du ihn nur für die Dauer der beruflichen Tätigkeit ausgestellt bekommen hast, ist der WP danach nur mehr eine WBK

Re: Als WBK-Besitzer WP beantragen

Verfasst: Do 16. Mär 2023, 20:17
von combatmiles
Du beantragst einen WP mit 2 Plätzen weil es so im Gesetz steht.
Manche Behörden versuchen, den WP auf einen Platz zu drücken. Ist nicht rechtens.
Wenn dir die Firma bestätigt, dass du beruflich einen WP brauchst, wird der zu 99% auch so ausgestellt.
Dann hast die jetzigen Plätze auf der WBK. Zusätzlich die 2 am Pass.

Endet das Dienstverhältnis im Sicherheitsgewerbe, wird der WP zur WBK was die Platzanzahl betrifft. Führen darfst dann halt nicht mehr, die Karte Waffenpass wird aber nicht eingezogen oder vernichtet.

Re: Als WBK-Besitzer WP beantragen

Verfasst: Do 16. Mär 2023, 20:20
von AUG-andy
Alex87 hat geschrieben:
Do 16. Mär 2023, 19:27
bino71 hat geschrieben:
Do 16. Mär 2023, 18:49
Zusatzfrage: ist es noch so das bei Jobwechsel die WP weg ist bzw habe ich mal gelesen bei der WP von einem Zusatzeintrag?
Wenn du ihn nur für die Dauer der beruflichen Tätigkeit ausgestellt bekommen hast, ist der WP danach nur mehr eine WBK
Falls er überhaupt einen WP bekommt.
Nur Werttransport ist da zu wenig Begründung.
Zumindest hat das Gerhard so erklärt.
gewo hat geschrieben:
Mo 13. Mär 2023, 10:01

aber wieso "werttransport" ?
mit rechtfertigung "werttransport" bekommst bei den meisten behoerden ueberhauopt keinen waffenpass

ich nehme an du meinst "personenschutz" oder?

Re: Als WBK-Besitzer WP beantragen

Verfasst: Do 16. Mär 2023, 20:24
von Alex87
AUG-andy hat geschrieben:
Do 16. Mär 2023, 20:20
Alex87 hat geschrieben:
Do 16. Mär 2023, 19:27
bino71 hat geschrieben:
Do 16. Mär 2023, 18:49
Zusatzfrage: ist es noch so das bei Jobwechsel die WP weg ist bzw habe ich mal gelesen bei der WP von einem Zusatzeintrag?
Wenn du ihn nur für die Dauer der beruflichen Tätigkeit ausgestellt bekommen hast, ist der WP danach nur mehr eine WBK
Falls er überhaupt einen WP bekommt.
Nur Werttransport ist da zu wenig Begründung.
Zumindest hat das Gerhard so erklärt.
gewo hat geschrieben:
Mo 13. Mär 2023, 10:01

aber wieso "werttransport" ?
mit rechtfertigung "werttransport" bekommst bei den meisten behoerden ueberhauopt keinen waffenpass

ich nehme an du meinst "personenschutz" oder?
Ich seh da jetzt nur für den dienstlichen Gebrauch kein Problem. Immerhin muss bei den Bankomatfahrern einer mit einer Schusswaffe bewaffnet sein. Zumindest war das vor ein paar Jahren noch so in Wien.

Re: Als WBK-Besitzer WP beantragen

Verfasst: Do 16. Mär 2023, 20:30
von v0s
AUG-andy hat geschrieben:
Do 16. Mär 2023, 20:20

Falls er überhaupt einen WP bekommt.
Nur Werttransport ist da zu wenig Begründung.
Zumindest hat das Gerhard so erklärt.
gewo hat geschrieben:
Mo 13. Mär 2023, 10:01

aber wieso "werttransport" ?
mit rechtfertigung "werttransport" bekommst bei den meisten behoerden ueberhauopt keinen waffenpass

ich nehme an du meinst "personenschutz" oder?
Da wird eher gemeint sein wenn man einen Pass haben will weil man als zb. Verkäufer regelmäßig Geld zur Bank bringt, kriegt man keinen. Als "richtiger" Wertransportfahrer geht das normal ohne Probleme.