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Halbautomat, wo Altbestand Magazine passen kaufen

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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rider650
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Re: Halbautomat, wo Altbestand Magazine passen kaufen

Beitrag von rider650 » Mi 14. Jun 2023, 22:24

Sgt_Alf hat geschrieben:
Mi 14. Jun 2023, 22:00
...
Danke 👍🏻 und beim Eintrag reicht es wenn derjenige did Ziffer 7/8 hat ? Oder braucht er 9/10 damit ich sie Ihm überlassen kann. Schließlich berechtigt ja beides zum Besitz?
Wenn du ihm ein Kurzwaffenmagazin überlässt braucht er 7 oder 9, wenn du ihm ein Langwaffenmagazin überlässt braucht er 8 oder 10.
Ich spreche das mit den Leuten ab, auf welche Ziffer sie es eingetragen haben wollen, wenn sie beispielsweise ein Langwaffenmagazin bekommen und sowohl 8 als auch 10 auf den WBK stehen haben, und schreibe die Meldung entsprechend.

Ob er noch Plätze frei hat kannst du genau so wenig überprüfen wie bei Waffen, ist nicht dein Job. Aber eine sichere Methode der Abwicklung per Post besteht darin, die Magazine erst zu verschicken, nachdem die Behörde sie bei dir aus dem ZWR ausgetragen hat. Dann weißt du, dass alles passt. Alle Behörden, mit denen ich zu tun hatte, machen die Umtragung innerhalb weniger Tage oder sogar Stunden - da ist es kein Problem, so vorzugehen.

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Re: Halbautomat, wo Altbestand Magazine passen kaufen

Beitrag von AUG-andy » Mi 14. Jun 2023, 22:31

rider650 hat geschrieben:
Mi 14. Jun 2023, 22:24
Ob er noch Plätze frei hat kannst du genau so wenig überprüfen wie bei Waffen, ist nicht dein Job. Aber eine sichere Methode der Abwicklung per Post besteht darin, die Magazine erst zu verschicken, nachdem die Behörde sie bei dir aus dem ZWR ausgetragen hat. Dann weißt du, dass alles passt. Alle Behörden, mit denen ich zu tun hatte, machen die Umtragung innerhalb weniger Tage oder sogar Stunden - da ist es kein Problem, so vorzugehen.
Aber rechtlich nicht korrekt!
Du bist dann im physisch Besitz von Magazinen die dir nicht mehr gehören.
Und der Käufer hat kurzfristig weniger zu Hause als er im ZWR stehen hat. :headslap:
Ob das die richtige Vorgehensweise ist darf bezweifelt werden.
MfG
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Re: Halbautomat, wo Altbestand Magazine passen kaufen

Beitrag von Huck_Finn » Mi 14. Jun 2023, 22:43

rider650 hat geschrieben:
Mi 14. Jun 2023, 22:24
Danke 👍🏻 und beim Eintrag reicht es wenn derjenige did Ziffer 7/8 hat ? Oder braucht er 9/10 damit ich sie Ihm überlassen kann. Schließlich berechtigt ja beides zum Besitz?
Fast richtig. Der gravierende Unterschied ist das man bei Ziffer 7/8 Magazine mit >20/10 Schuss für die eingetragene Waffe in beliebiger Anzahl nachkaufen darf und bei 9/10 die Anzahl der eingetragenen Magazine nicht überschreiten darf.
Gerechte Menschen sollten ihr Haus nicht ohne Waffe verlassen.
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Re: Halbautomat, wo Altbestand Magazine passen kaufen

Beitrag von rider650 » Do 15. Jun 2023, 00:25

AUG-andy hat geschrieben:
Mi 14. Jun 2023, 22:31
...
Aber rechtlich nicht korrekt!
Du bist dann im physisch Besitz von Magazinen die dir nicht mehr gehören.
Und der Käufer hat kurzfristig weniger zu Hause als er im ZWR stehen hat. :headslap:
Ob das die richtige Vorgehensweise ist darf bezweifelt werden.
Ich besitze nach wie vor die Plätze und bin somit berechtigt, die Magazine physisch zu besitzen.

Das ZWR hat keinen Erlaubnischarakter - es ist nur eine interne Dokumentation der Behörde, kann nicht und muss auch nicht den aktuellen Besitz widerspiegeln. Die maximale Zahl auf den WBKs darf nicht überschritten werden, und das ist bei meiner Vorgehensweise nicht der Fall.

Man könnte mir vielleicht vorwerfen, in der Meldung nicht das echte exakte Datum vom Wechsel des physischen Besitzes dokumentiert zu haben - aber das ist beim Postversand eh nicht möglich, da die Post eine Laufzeit hat. Sollte der Erwerber gerade zu dem Zeitraum kontrolliert werden, wenn er das Magazin schon im ZWR stehen hat, es aber noch nicht angekommen ist, wird er sagen, er habe es gerade gekauft und es sei auf dem Weg zu ihm. Wenn du als Erwerber das nicht riskieren willst, musst du halt immer quer durch Österreich gurken, wenn du Magazine kaufen willst. Kannst du gerne machen - andere freuen sich, dass es auch Magazinverkäufer gibt, die versenden.

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Re: Halbautomat, wo Altbestand Magazine passen kaufen

Beitrag von gewo » Do 15. Jun 2023, 00:43

du kannst nicht an die behoerde eine ueberlassung melden wenn du nichts ueberlassen hast bzw ueberlassen erhalten hast.

der zeitpunkt der auf der ueberlassungsmeldungbzu stehen hat ist klar definiert.
es ist der zeitpunkt andem der erwerber den gegenstand physikalisch uebernimmt, und ausdruecklich nicht der zeitpunkt der bezahlung oder der zeitpunkt des vertragsabschlusses
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Re: Halbautomat, wo Altbestand Magazine passen kaufen

Beitrag von rider650 » Do 15. Jun 2023, 01:32

gewo hat geschrieben:
Do 15. Jun 2023, 00:43
du kannst nicht an die behoerde eine ueberlassung melden wenn du nichts ueberlassen hast bzw ueberlassen erhalten hast.

der zeitpunkt der auf der ueberlassungsmeldungbzu stehen hat ist klar definiert.
es ist der zeitpunkt andem der erwerber den gegenstand physikalisch uebernimmt, und ausdruecklich nicht der zeitpunkt der bezahlung oder der zeitpunkt des vertragsabschlusses
Hm ok - wird wohl so sein. Trotzdem schätze ich die Risiken für mich als Verkäufer bei dieser Methode geringer ein, als wenn sich hinterher herausstellt, dass ich jemandem Zeug geschickt habe, dass er garnicht haben darf.

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Re: Halbautomat, wo Altbestand Magazine passen kaufen

Beitrag von AUG-andy » Do 15. Jun 2023, 05:17

rider650 hat geschrieben:
Do 15. Jun 2023, 01:32
gewo hat geschrieben:
Do 15. Jun 2023, 00:43
du kannst nicht an die behoerde eine ueberlassung melden wenn du nichts ueberlassen hast bzw ueberlassen erhalten hast.

der zeitpunkt der auf der ueberlassungsmeldungbzu stehen hat ist klar definiert.
es ist der zeitpunkt andem der erwerber den gegenstand physikalisch uebernimmt, und ausdruecklich nicht der zeitpunkt der bezahlung oder der zeitpunkt des vertragsabschlusses
Hm ok - wird wohl so sein. Trotzdem schätze ich die Risiken für mich als Verkäufer bei dieser Methode geringer ein, als wenn sich hinterher herausstellt, dass ich jemandem Zeug geschickt habe, dass er garnicht haben darf.
Das kann sogar einem Händler passieren.
Er kann auch nicht wissen ob deine Plätze schon voll sind oder nicht.
Ist auch nicht Aufgabe des Verkäufers.
Als Verkäufer kannst du nur seine Berechtigung kontrollieren.
Nicht aber die Belegung der vorhandenen Plätze.
MfG
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Re: Halbautomat, wo Altbestand Magazine passen kaufen

Beitrag von gewo » Do 15. Jun 2023, 10:18

rider650 hat geschrieben:
Do 15. Jun 2023, 01:32
gewo hat geschrieben:
Do 15. Jun 2023, 00:43
du kannst nicht an die behoerde eine ueberlassung melden wenn du nichts ueberlassen hast bzw ueberlassen erhalten hast.

der zeitpunkt der auf der ueberlassungsmeldung zu stehen hat ist klar definiert.
es ist der zeitpunkt an dem der erwerber den gegenstand physikalisch uebernimmt, und ausdruecklich nicht der zeitpunkt der bezahlung oder der zeitpunkt des vertragsabschlusses
Hm ok - wird wohl so sein. Trotzdem schätze ich die Risiken für mich als Verkäufer bei dieser Methode geringer ein, als wenn sich hinterher herausstellt, dass ich jemandem Zeug geschickt habe, dass er garnicht haben darf.
schau
du bist der verkaeufer
deine ware - deine regeln
wer ned auf die weise kaufen will die du dir vorstellst der soll es halt bleiben lassen

formal ist der ablauf aber eindeutig falsch
du willst dein risiko minimieren
risiko wovon?
hier ist kein risko dass durch den von dir gewuenschten kaufablauf reduziert werden kann


es gibt generell drei risiken beim versand:

1.) der kauefer behauptet es war nicht die vereinbarte ware /waffe im paket
dagegen kannst dich nur absichern wenn an einer der beiden orte ein waffenhaendler involviert wird der auch den inhalt bei der uebernahme ueberprueft. ein schlichtes uebernehmen/ uebergeben verschlossener pakete an/durch den hanedler sichert dich dabei gegen garnix ab

2.) das paket wird am uebernahmeort durch unberechtigte veruntreut
nicht dein thema wenn du dieses problem im vorfeld mit dem empfaenger abgeklaert hast
wenn der empfaenger
- eine abstellgenehmigung erteilt hat, das langwaffenpackerl mit "Steyr Arms" aufschrift steht an nachmittag lang im Haustor und is dann weg, dann ist das fahrlaessig, auch von dir
- in seinem wohnbereich unberechtigte hat die tagsueber zuhause sind wenn das paket ankommt, er aber nicht zu hause ist (paket darf nur von einem berechtigten uebernommen werden)
- usw

3.) das paket geht am postweg verloren
nur dann fuer dich ein problem wenn du einen paketdienst verwendet hast der den transport von schusswaffen untersagt. das tun (fuer private versender) alle ausser der post. dh waffenversand ist fuer private eigentlich nur mit der post (post paket oder post express paket) moeglich.
(wir gewerbekunden haben sondervertraege, wir koennen mit bestimmten anderen pakettransporteuren senden, muessen dabei aber bestimmte abweichende regelungen beachten)

alle diese drei risiken traegt dem wesen dieser drei risiken entsprechend ... der verkauefer
KEINES dieser drei risiken schliesst du dadurch aus dass die waren zum zeitpunkt der vorfalls im ZWR schon auf den empfaenger eingetragen ist.
denn der wird den mailverkehr vorlegen und angeben dass du verlangt hast dass er das alles schnon vorher mit ummelden muss.
damit ist klar dass der versender fuer die veranlassungen verantwortlich ist und nicht der empfaenger
das ZWR ist nur eine informationsammlung, die besagt rechtlich garnix
was dir passiern kann ist dass ZUSÄTZLICH zu dem ganzen schlamassel a verfahren wegen verstoss gegen §28 (meldung der ueberlassung genehmigungspflichtiger waffen) dranhaengt wegen meldung ohne tatsaechliche ueberlassung ...
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Re: Halbautomat, wo Altbestand Magazine passen kaufen

Beitrag von rider650 » Do 15. Jun 2023, 12:21

gewo hat geschrieben:
Do 15. Jun 2023, 10:18
...
formal ist der ablauf aber eindeutig falsch
...
Das stimmt wohl leider
gewo hat geschrieben:
Do 15. Jun 2023, 10:18
...
du willst dein risiko minimieren
risiko wovon?
...
Das Risiko vom Postversand selbst schätze ich als sehr gering ein, wenn ich das mit Tracking und Zusatzleistung 'persönlich' aufgebe.
Ich meinte das Risiko, dass mir jemand ein gefälschtes oder manipuliertes WBK-Foto zuschickt und es dann hinterher heißt, ich wäre meiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen.

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Re: Halbautomat, wo Altbestand Magazine passen kaufen

Beitrag von gewo » Do 15. Jun 2023, 12:48

rider650 hat geschrieben:
Do 15. Jun 2023, 12:21
Ich meinte das Risiko, dass mir jemand ein gefälschtes oder manipuliertes WBK-Foto zuschickt und es dann hinterher heißt, ich wäre meiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen.
naja
was sollte das vorherige ummelden im ZWR daran aendern?
wer dir a gestohlene oder kopierte WBK als nachweis schickt der unterschreibt dir auch die ankaufsmeldung an die behoerde
und foto kannst am postweg ja sowieso garned kontrollieren

verlust am postweg tritt dagegen oft auf
ned unterschaetzen
vor allem zur urlaubszeit
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Re: Halbautomat, wo Altbestand Magazine passen kaufen

Beitrag von rider650 » Do 15. Jun 2023, 13:28

gewo hat geschrieben:
Do 15. Jun 2023, 12:48
...
wer dir a gestohlene oder kopierte WBK als nachweis schickt der unterschreibt dir auch die ankaufsmeldung an die behoerde
und foto kannst am postweg ja sowieso garned kontrollieren
...
Unterschreiben kann er ja, aber die Behörde wird die Sachen nicht umtragen, wenn der Käufer keine echte Person mit einer echten WBK und echten freien Plätzen ist. Das war ja der Grund für meine Vorgehensweise - dass ich, bevor ich die Sachen losschicke, sehen kann, dass die Käuferbehörde den Käufer als echt und berechtigt bestätigt hat, für mich ersichtlich indem die Sachen bei mir nicht mehr im ZWR aufscheinen.

Aber ich werde das in Zukunft lassen.

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Re: Halbautomat, wo Altbestand Magazine passen kaufen

Beitrag von Sgt_Alf » Do 15. Jun 2023, 22:18

rider650 hat geschrieben:
Mi 14. Jun 2023, 22:24
Sgt_Alf hat geschrieben:
Mi 14. Jun 2023, 22:00
...
Danke 👍🏻 und beim Eintrag reicht es wenn derjenige did Ziffer 7/8 hat ? Oder braucht er 9/10 damit ich sie Ihm überlassen kann. Schließlich berechtigt ja beides zum Besitz?
Wenn du ihm ein Kurzwaffenmagazin überlässt braucht er 7 oder 9, wenn du ihm ein Langwaffenmagazin überlässt braucht er 8 oder 10.
Ich spreche das mit den Leuten ab, auf welche Ziffer sie es eingetragen haben wollen, wenn sie beispielsweise ein Langwaffenmagazin bekommen und sowohl 8 als auch 10 auf den WBK stehen haben, und schreibe die Meldung entsprechend.

Ob er noch Plätze frei hat kannst du genau so wenig überprüfen wie bei Waffen, ist nicht dein Job. Aber eine sichere Methode der Abwicklung per Post besteht darin, die Magazine erst zu verschicken, nachdem die Behörde sie bei dir aus dem ZWR ausgetragen hat. Dann weißt du, dass alles passt. Alle Behörden, mit denen ich zu tun hatte, machen die Umtragung innerhalb weniger Tage oder sogar Stunden - da ist es kein Problem, so vorzugehen.
Danke vielmals, für die rasche und ausführliche Erklärung 👍🏻👍🏻 jetzt fühle ich mich sichere beim Verkaufen 🙈
Pew pew pew :violence-guntoting: :violence-guntoting:

autfor
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Re: Halbautomat, wo Altbestand Magazine passen kaufen

Beitrag von autfor » So 2. Jul 2023, 10:50

Kannst du mittlerweile was neues zu dem Thema berichten? Hast du den Ziffer 8 Platz bekommen, also konntest du dir die Kategorie beim Kauf "aussuchen" wie es dein Händler vermutet hatte?
Kann mir das schwer vorstellen, wäre für mich aber ein riesen Vorteil - weiß zu dem "Aussuchen" der Kategorie beim Kauf von passendem HA zu Altbestand Magazinen jemand etwas Genaueres?

Danke!

mikonis
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Re: Halbautomat, wo Altbestand Magazine passen kaufen

Beitrag von mikonis » So 2. Jul 2023, 20:24

autfor hat geschrieben:
So 2. Jul 2023, 10:50
Kannst du mittlerweile was neues zu dem Thema berichten? Hast du den Ziffer 8 Platz bekommen, also konntest du dir die Kategorie beim Kauf "aussuchen" wie es dein Händler vermutet hatte?
Kann mir das schwer vorstellen, wäre für mich aber ein riesen Vorteil - weiß zu dem "Aussuchen" der Kategorie beim Kauf von passendem HA zu Altbestand Magazinen jemand etwas Genaueres?
Beim Kauf eines Halbautomaten (LW) wird dieser der Kategorie B zugeordnet und so eingetragen. LPD Wien. Deine Magazine HiCap aus dem Altbestand mit Z 10 darfst du am Schießstand und nur dort anstecken. Es gibt kein Aussuchen beim HA.

Nur wenn du jetzt gleichzeitig einen freien Platz Kategorie A hast, kann du jetzt beliebig Magazine Z 8 zum neuen HA dazu kaufen und auch daheim anstecken oder die passenden Altbestandsmagazine Z 10 nutzen.
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Trijikon
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Re: Halbautomat, wo Altbestand Magazine passen kaufen

Beitrag von Trijikon » Mo 3. Jul 2023, 15:59

Annahme:
Ich habe eine Glock (34) als Kat A gemeldet
Bedeutet ich kann zB 50 Glock Magazine >20 Schuss kaufen
Jetzt verkaufe ich die A Glock und kaufe mir zB eine H&K welche ich auf den freien A Platz eintragen lasse(damit das geht muss ich gleichzeitig ein >20er Mag dazukaufen?) und kann mir dann zB 50 H&K Magazine >20 kaufen.
Die wird einige Tage später durch eine FN auf Platz A getauscht ............................................
Ist das rechtlich Ok oder müsste ich die 50 Glock Magazine abgeben wenn ich die Glock als A verkaufe?

LG Wolfgang
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