Ich habe mir jetzt mehrere .50 BMG Flaschenöffner im Netz angesehen weil ich mir einen zulegen wollte und dabei bemerkt, dass viele am Patronenboden eine komplett flache Oberfläche haben, da wo eigentlich die entsprechende Ausnehmung für den Zünder sowie der abgeschlagene Zünder sein müssten.
Dass funktionsfähige .50 BMG oder auch nur die Zünder nicht erlaubt sind, ist klar.
Wie aber verhält es sich mit den abgefeuerten Hülsen?
Weil aus Sicht eines Anbieters solcher Flaschenöffner, würde ich zwecks der Wirtschaftlichkeit nur Abänderungen vornehmen die dem zukünftigen Verwendungszweck dienen oder aber eine gesetzliche Notwendigkeit sind um diese vertreiben zu dürfen.
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.50 BMG Flaschenöffner mit abgeschlagenen Primer erlaubt?
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