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Gemeinschaftskeller + 500kg Tresor?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Gemeinschaftskeller + 500kg Tresor?
Ich weiß es gibt hier mehrere Beiträge zu Kellerabteilen und Aufbewahrung von Waffen. Eine kommentierte Version des Waffengesetzes habe ich noch nicht gekauft, mache ich demnächst.
Aktuell möchte ich Lageroptionen abklären und frage ich mich ob bei einem allgemeinen Kellerabteil mit baulich abgetrenntem Abteil (TB-Wand) die Verwahrung von Kat. B Waffen in einem Tresor bspw. der Widerstandsklasse 3 und einem Gewicht von über 500kg sowie mehrfacher Verankerung in STB-Boden/Wänden mittels Schwerlastanker zulässig sein könnte/ist?
Bzw. Alternativ denkbar ein in einem Tresor verschraubter/verschweißter zweiter Tresor.
Bitte keine thematisch unpassenden Kommentare, besonders nicht von jenen die meinen ihre fehlende Männlichkeit/den fehlenden Charakter dadurch kompensieren zu müssen. DANKE!
Aktuell möchte ich Lageroptionen abklären und frage ich mich ob bei einem allgemeinen Kellerabteil mit baulich abgetrenntem Abteil (TB-Wand) die Verwahrung von Kat. B Waffen in einem Tresor bspw. der Widerstandsklasse 3 und einem Gewicht von über 500kg sowie mehrfacher Verankerung in STB-Boden/Wänden mittels Schwerlastanker zulässig sein könnte/ist?
Bzw. Alternativ denkbar ein in einem Tresor verschraubter/verschweißter zweiter Tresor.
Bitte keine thematisch unpassenden Kommentare, besonders nicht von jenen die meinen ihre fehlende Männlichkeit/den fehlenden Charakter dadurch kompensieren zu müssen. DANKE!
Re: Gemeinschaftskeller + 500kg Tresor?
nur um sicher zu sein…. wir reden ueber AT, richtig?Grimar hat geschrieben: ↑Mi 3. Mai 2023, 01:17Ich weiß es gibt hier mehrere Beiträge zu Kellerabteilen und Aufbewahrung von Waffen. Eine kommentierte Version des Waffengesetzes habe ich noch nicht gekauft, mache ich demnächst.
Aktuell möchte ich Lageroptionen abklären und frage ich mich ob bei einem allgemeinen Kellerabteil mit baulich abgetrenntem Abteil (TB-Wand) die Verwahrung von Kat. B Waffen in einem Tresor bspw. der Widerstandsklasse 3 und einem Gewicht von über 500kg sowie mehrfacher Verankerung in STB-Boden/Wänden mittels Schwerlastanker zulässig sein könnte/ist?
Bzw. Alternativ denkbar ein in einem Tresor verschraubter/verschweißter zweiter Tresor.
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dort sind verwahrungen in allgemeinräumen grundsaetzlich nicht vorgesehen
quelle:
durchfuehrungsverordnung bzw runderlass
doubleaction OG, Wien
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Re: Gemeinschaftskeller + 500kg Tresor?
ja + ausnahmslos?
ich habe in beiden "quellen" dazu keine informationen gefunden > in welchen Dokument unter welchem Abschnitt soll das stehen?
ich habe in beiden "quellen" dazu keine informationen gefunden > in welchen Dokument unter welchem Abschnitt soll das stehen?
Re: Gemeinschaftskeller + 500kg Tresor?
im bereich verwahrung
runderlass
steht in jeder neuen auflage wieder unveraendert drin
falls DEINE behoerde dazu aber eine - schriftliche - andere meinung hat
dann kein problem
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- Prometheus
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- Beiträge: 795
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Re: Gemeinschaftskeller + 500kg Tresor?
Nur zur klärung der Begrifflichkeiten, unter einem "Allgemeinraum" verstehe ich einen Raum wo auch andere Personen zutritt (Schlüssel) haben die nicht zu deinem Haushalt gehören. Richtig?
Wenn dieser Raum aber nochmal komplett mit Wänden und einzeln versperrbaren Türen unterteilt wird wo nur du einen Schlüssel zu deinem Abteil hast, gilt das dann überhaupt noch als "Allgemeinraum" ??
Wenn dieser Raum aber nochmal komplett mit Wänden und einzeln versperrbaren Türen unterteilt wird wo nur du einen Schlüssel zu deinem Abteil hast, gilt das dann überhaupt noch als "Allgemeinraum" ??
Re: Gemeinschaftskeller + 500kg Tresor?
Prometheus hat geschrieben: ↑Mi 3. Mai 2023, 08:32Nur zur klärung der Begrifflichkeiten, unter einem "Allgemeinraum" verstehe ich einen Raum wo auch andere Personen zutritt (Schlüssel) haben die nicht zu deinem Haushalt gehören. Richtig?
Wenn dieser Raum aber nochmal komplett mit Wänden und einzeln versperrbaren Türen unterteilt wird wo nur du einen Schlüssel zu deinem Abteil hast, gilt das dann überhaupt noch als "Allgemeinraum" ??
ein allgemeinraum ist ein raum der nicht zu deiner alleinigen verfuegung steht
wie zb eben der keller eines mehrparteien hauses
eine abgrenzung oder abteilung dieses raumes mit tueren und waenden aendert nicht zwingend was am status betreffend verwahrung
ob das bei dir zutrifft sagt dir im zweifeslfall DEINE ZUSTAENDIGE behoerde
immer schriftlich
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Re: Gemeinschaftskeller + 500kg Tresor?
Verwahrung der Waffe an einem mit der Rechtfertigung oder dem Bedarf in Zusammenhang stehenden Ort.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006074
Wenn deine Rechtfertigung SV ist schaut das seltsam aus. (bei Sport müsste es egal sein)
LG Wolfgang
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22 lr,5,7x28,32 S&W long,320 kurz,9mmk,9mm Para,38/357,357 Sig, 10mmAuto,40S&W,44 Remington Magnum,45ACP,454Casull,500 S&W,
31,36,44VL,12/70
6,5x55SE,223 Remington,308 Win,Palma;243 Win, 6mm PPC, .264 Win Mag

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Re: Gemeinschaftskeller + 500kg Tresor?
Nen 500kg Tresor muss man aber auch mal in den Keller bringen.
Zur sicherheit noch einen Statiker holen, weil 500kg auf 2m² sind auch net ohne (je nach Bausubstanz)


Zur sicherheit noch einen Statiker holen, weil 500kg auf 2m² sind auch net ohne (je nach Bausubstanz)
Magnum mag man eben! 

Re: Gemeinschaftskeller + 500kg Tresor?
Verwahrung der Waffe an einem mit der Rechtfertigung oder dem Bedarf in Zusammenhang stehenden Ort, in davon nicht betroffenen Wohnräumen oder in Dritträumen (zB Banksafe);Trijikon hat geschrieben: ↑Mi 3. Mai 2023, 15:02Verwahrung der Waffe an einem mit der Rechtfertigung oder dem Bedarf in Zusammenhang stehenden Ort.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006074
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LG Wolfgang
Was davon trifft auf den hauskeller zu
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Re: Gemeinschaftskeller + 500kg Tresor?
Naja 3t Räume könnte man argumentieren.gewo hat geschrieben: ↑Mi 3. Mai 2023, 17:29Verwahrung der Waffe an einem mit der Rechtfertigung oder dem Bedarf in Zusammenhang stehenden Ort, in davon nicht betroffenen Wohnräumen oder in Dritträumen (zB Banksafe);Trijikon hat geschrieben: ↑Mi 3. Mai 2023, 15:02Verwahrung der Waffe an einem mit der Rechtfertigung oder dem Bedarf in Zusammenhang stehenden Ort.
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Re: Gemeinschaftskeller + 500kg Tresor?
Trijikon hat geschrieben: ↑Mi 3. Mai 2023, 17:41Naja 3t Räume könnte man argumentieren.gewo hat geschrieben: ↑Mi 3. Mai 2023, 17:29Verwahrung der Waffe an einem mit der Rechtfertigung oder dem Bedarf in Zusammenhang stehenden Ort, in davon nicht betroffenen Wohnräumen oder in Dritträumen (zB Banksafe);Trijikon hat geschrieben: ↑Mi 3. Mai 2023, 15:02Verwahrung der Waffe an einem mit der Rechtfertigung oder dem Bedarf in Zusammenhang stehenden Ort.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006074
Wenn deine Rechtfertigung SV ist schaut das seltsam aus. (bei Sport müsste es egal sein)
LG Wolfgang
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LG Wolfgang
Kaum
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Re: Gemeinschaftskeller + 500kg Tresor?
Frag bei deiner zuständigen Behörde mal tel. an.
Wenn du denen die Situation auch anhand von Fotos so darlegen kannst, dass sie zum Schluss kommen, dass das kein Gemeinschaftsraum ist, dann werden sie kein Problem damit haben. Sonst musst du es natürlich lassen.
Wenn du denen die Situation auch anhand von Fotos so darlegen kannst, dass sie zum Schluss kommen, dass das kein Gemeinschaftsraum ist, dann werden sie kein Problem damit haben. Sonst musst du es natürlich lassen.
Re: Gemeinschaftskeller + 500kg Tresor?
ehCoolhand1980 hat geschrieben: ↑Do 4. Mai 2023, 09:15Frag bei deiner zuständigen Behörde mal tel. an.
Wenn du denen die Situation auch anhand von Fotos so darlegen kannst, dass sie zum Schluss kommen, dass das kein Gemeinschaftsraum ist, dann werden sie kein Problem damit haben. Sonst musst du es natürlich lassen.
aber
a rechtsauskunft die den runderlaessen widerspricht ist wertlos wenn ned
- schriftlich und
- von der oertlich zustanedigen behoerde
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Re: Gemeinschaftskeller + 500kg Tresor?
Natürlich braucht man sowas schriftlich am Ende.
Ich denke, dass ein eigener Kellerraum, der eben nicht von anderen betreten werden kann, nicht einfach als Gemeinschaftskeller definiert werden kann, aber andererseits eben auch nicht mit der eigenen Wohnung verbunden ist. Ob das schon mal juristisch ausdiskutiert wurde?
Persönlich würde ich meine Waffen so nicht lagern wollen, aber ist ja nicht mein Bier.
Ich denke, dass ein eigener Kellerraum, der eben nicht von anderen betreten werden kann, nicht einfach als Gemeinschaftskeller definiert werden kann, aber andererseits eben auch nicht mit der eigenen Wohnung verbunden ist. Ob das schon mal juristisch ausdiskutiert wurde?
Persönlich würde ich meine Waffen so nicht lagern wollen, aber ist ja nicht mein Bier.
Re: Gemeinschaftskeller + 500kg Tresor?
najaCoolhand1980 hat geschrieben: ↑Do 4. Mai 2023, 12:25Natürlich braucht man sowas schriftlich am Ende.
Ich denke, dass ein eigener Kellerraum, der eben nicht von anderen betreten werden kann, nicht einfach als Gemeinschaftskeller definiert werden kann, aber andererseits eben auch nicht mit der eigenen Wohnung verbunden ist. Ob das schon mal juristisch ausdiskutiert wurde?
Persönlich würde ich meine Waffen so nicht lagern wollen, aber ist ja nicht mein Bier.
"wohnzubehoer" ist recht klar definiert im eigentumswohnbereich
es handelt sich um nicht parifizierte und daher im allgemeineigentum befindliche fläche
gehoert definitiv nicht zur wohnung
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