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Wechselsystem ohne KW

Verfasst: So 21. Mai 2023, 11:58
von madmaxxx
Hallo,

ich habe ein Anbot über ein WS (KW) inkl. Griffstück erhalten.
Dazu habe ich bitte 2 Fragen:

- Darf ich überhaupt ein WS ohne irgendeine gemeldete Waffe besitzen? Sprich, ich habe momentan keinerlei Waffe auf meiner WBK gemeldet.
Ich weiß zwar dass mein ein WS ohne Basiswaffe besitzen darf, bin mir aber nicht sicher obs auch ohne jegliche Waffe erlaubt ist...

- Darf ich dann dieses WS zusammengebaut zuhause Aufbewahren? Ich habe ja 2 Plätze auf der WBK frei...

Ich hoffe das war einigermaßen Verständlich ;)

Danke für eure Hilfe

Re: Wechselsystem ohne KW

Verfasst: So 21. Mai 2023, 12:17
von BR1
madmaxxx hat geschrieben:
So 21. Mai 2023, 11:58
- Darf ich überhaupt ein WS ohne irgendeine gemeldete Waffe besitzen? Sprich, ich habe momentan keinerlei Waffe auf meiner WBK gemeldet.
Ja, ist erlaubt.
madmaxxx hat geschrieben:
So 21. Mai 2023, 11:58
- Darf ich dann dieses WS zusammengebaut zuhause Aufbewahren? Ich habe ja 2 Plätze auf der WBK frei..
Darüber gab es hier letztens eine duzente Seiten lange Diskussion ohne Ergebnis.
Ich würde eher abraten.

Re: Wechselsystem ohne KW

Verfasst: So 21. Mai 2023, 18:47
von madmaxxx
Danke BR1, ich versteh bloß die Logik vom WaffG nicht...
Aber gut, ich bin auch kein Bürokrat.

Re: Wechselsystem ohne KW

Verfasst: Mo 22. Mai 2023, 07:11
von BR1
Das ganze wird meiner Meinung nach verständlicher, wenn man sich vom Begriff Wechselsystem und Basiswaffe verabschiedet.
Es sind registrierte Waffenteile - d.h. Waffenrelevant aber keine komplette Waffe.
Ein Zusammenbauen zu einer funktionsfähigen Waffe ist rechtlich fragwürdig (ausgenommen Schiessstand)

D.h. es gibt kein 'Wechseln' im ursprünglichen Sinne mehr. Bsp. Ich könnte auf meiner Glock 19 MOS keinen als Wechselsystem registrierten Kleinkaliber Verschluss montieren. Das ist der Nachteil.

Re: Wechselsystem ohne KW

Verfasst: Mo 22. Mai 2023, 09:56
von madmaxxx
BR1 hat geschrieben:
Mo 22. Mai 2023, 07:11
Das ganze wird meiner Meinung nach verständlicher, wenn man sich vom Begriff Wechselsystem und Basiswaffe verabschiedet.
Es sind registrierte Waffenteile - d.h. Waffenrelevant aber keine komplette Waffe.
Ein Zusammenbauen zu einer funktionsfähigen Waffe ist rechtlich fragwürdig (ausgenommen Schiessstand)
Ok, sprich eine gemeinsame Aufbewahrung zu Hause im Tresor ist rechtlich grundsätzlich in Ordnung solang das Griffstück und die restlichen Waffenteile nicht zusammengebaut sind.

Re: Wechselsystem ohne KW

Verfasst: Mo 22. Mai 2023, 10:05
von gewo
madmaxxx hat geschrieben:
Mo 22. Mai 2023, 09:56
BR1 hat geschrieben:
Mo 22. Mai 2023, 07:11
Das ganze wird meiner Meinung nach verständlicher, wenn man sich vom Begriff Wechselsystem und Basiswaffe verabschiedet.
Es sind registrierte Waffenteile - d.h. Waffenrelevant aber keine komplette Waffe.
Ein Zusammenbauen zu einer funktionsfähigen Waffe ist rechtlich fragwürdig (ausgenommen Schiessstand)
Ok, sprich eine gemeinsame Aufbewahrung zu Hause im Tresor ist rechtlich grundsätzlich in Ordnung solang das Griffstück und die restlichen Waffenteile nicht zusammengebaut sind.
ist nicht empfehlenswert

warum willst a schnoedes griffstueck zum verschluss in den tresor dazulegen?
das griffstueck ist nicht waffenrelevant

Re: Wechselsystem ohne KW

Verfasst: Mo 22. Mai 2023, 10:46
von madmaxxx
gewo hat geschrieben:
Mo 22. Mai 2023, 10:05
madmaxxx hat geschrieben:
Mo 22. Mai 2023, 09:56

Ok, sprich eine gemeinsame Aufbewahrung zu Hause im Tresor ist rechtlich grundsätzlich in Ordnung solang das Griffstück und die restlichen Waffenteile nicht zusammengebaut sind.
ist nicht empfehlenswert
warum willst a schnoedes griffstueck zum verschluss in den tresor dazulegen?
das griffstueck ist nicht waffenrelevant
Rein aus praktischen Gründen...
Aber ist kein Thema, wenn ich rechtlich auf der sicheren Seite bin wenn das Griffstück neben im Kasten liegt, dann soll das so sein ;)
Danke für die Erklärungen

Re: Wechselsystem ohne KW

Verfasst: Mo 22. Mai 2023, 12:03
von gewo
madmaxxx hat geschrieben:
Mo 22. Mai 2023, 10:46
gewo hat geschrieben:
Mo 22. Mai 2023, 10:05
madmaxxx hat geschrieben:
Mo 22. Mai 2023, 09:56

Ok, sprich eine gemeinsame Aufbewahrung zu Hause im Tresor ist rechtlich grundsätzlich in Ordnung solang das Griffstück und die restlichen Waffenteile nicht zusammengebaut sind.
ist nicht empfehlenswert
warum willst a schnoedes griffstueck zum verschluss in den tresor dazulegen?
das griffstueck ist nicht waffenrelevant
Rein aus praktischen Gründen...
Aber ist kein Thema, wenn ich rechtlich auf der sicheren Seite bin wenn das Griffstück neben im Kasten liegt, dann soll das so sein ;)
Danke für die Erklärungen
wie gesagt
ist nicht zu empfehlen

wurde schon dutzende male hier erklaert warum

Re: Wechselsystem ohne KW

Verfasst: Mo 22. Mai 2023, 15:41
von Promo
Auch auf die Gefahr hin mich zu wiederholen und im Wesentlichen um den Unsinn hervorzustreichen: wenn du eine SIG P210-1 hast und ein .22 lr Wechselsystem, dann darfst du sehr wohl wie vor dem 13.12.2019 daheim den 9x19mm Schlitten und Lauf entfernen und das .22 lr Wechselsystem auf das Griffstück montieren. Inwieweit das aber "kompatibel" ist mit "bloßen Wechselsystemen" wo man "zufälligerweise" auch ein passendes Griffstück/Lower daheim rumliegen hat, dazu gibt es noch keine klärende Judikatur.

Re: Wechselsystem ohne KW

Verfasst: Mo 22. Mai 2023, 15:47
von Incite
Promo hat geschrieben:
Mo 22. Mai 2023, 15:41
Auch auf die Gefahr hin mich zu wiederholen und im Wesentlichen um den Unsinn hervorzustreichen: wenn du eine SIG P210-1 hast und ein .22 lr Wechselsystem, dann darfst du sehr wohl wie vor dem 13.12.2019 daheim den 9x19mm Schlitten und Lauf entfernen und das .22 lr Wechselsystem auf das Griffstück montieren. Inwieweit das aber "kompatibel" ist mit "bloßen Wechselsystemen" wo man "zufälligerweise" auch ein passendes Griffstück/Lower daheim rumliegen hat, dazu gibt es noch keine klärende Judikatur.
Gut zu wissen, danke für die Info!

Re: Wechselsystem ohne KW

Verfasst: Mo 22. Mai 2023, 16:04
von gewo
Promo hat geschrieben:
Mo 22. Mai 2023, 15:41
Auch auf die Gefahr hin mich zu wiederholen und im Wesentlichen um den Unsinn hervorzustreichen: wenn du eine SIG P210-1 hast und ein .22 lr Wechselsystem, dann darfst du sehr wohl wie vor dem 13.12.2019 daheim den 9x19mm Schlitten und Lauf entfernen und das .22 lr Wechselsystem auf das Griffstück montieren. Inwieweit das aber "kompatibel" ist mit "bloßen Wechselsystemen" wo man "zufälligerweise" auch ein passendes Griffstück/Lower daheim rumliegen hat, dazu gibt es noch keine klärende Judikatur.
wobei man aber davon ausgehen kann dass das zusammensetzen eines waffenzubehoers mit sonstigen waffenteilen - wenn dabei eine komplette waffe entsteht fuer die KEIN platz auf dem waffendokument frei ist - ausserhalb ein behoerdlich genehemigten schiessstaenden bzw dem schauraum von waffengewerbetreibenden JEDENFALLS UNZULÄSSIG IST.

Re: Wechselsystem ohne KW

Verfasst: Mo 22. Mai 2023, 16:35
von dvbt
Ist das tatsächlich so? Kann mir kaum vorstellen, dass es z.B. ein Problem wäre, einen Gewindelauf (ggf. inkl. Kompensator) anstatt des Standardlaufs zu verbauen. Man hat ja vorher und nachher eine Waffe. Das ist für mich der Sinn von "Zubehör" - Teile auszutauschen, je nach Erfordernis.. und das nicht nur am behördlich genehmigten Schießstand (wäre, um beim Beispiel von vorher mit dem Kompensator zu bleiben, auch schwierig bis unmöglich, alles jedes mal am Schießstand neu zu montieren).

Re: Wechselsystem ohne KW

Verfasst: Mo 22. Mai 2023, 17:52
von deni
Das ist ja das, was User Promo geschrieben hat. Es sollte wohl kein Problem sein, wenn du anstatt des normalen Laufs den Gewindelauf montiert hast. Es wird aber ganz sicher ein Problem sein, wenn der normale Lauf auf dem Original-Griffstück ist und du zusätzlich den Gewindelauf im meldefreien Zubehör-Griffstück montiert hast, weil dann 2 vollwertige Waffen vorhanden sind, die du nicht haben dürftest.

Lg m

Ausnahmen siehe im Post von Gewo

Re: Wechselsystem ohne KW

Verfasst: Mo 22. Mai 2023, 21:05
von oatman
Das ist für mich der Sinn von "Zubehör" - Teile auszutauschen, je nach Erfordernis.
Stimmt haargenau. Das war auch die Intention des Gesetzgebers (merke: Legislative).

Tatsache ist aber auch, dass im Moment die Behörden das Gesetz derart vollziehen (merke: Exekutive), dass die Praxis mit WS und Griffstück geduldet wird.
Eines Tages wird es Urteile - magari Höchsgerichtliche (merke: Judikative) - dazu geben.

So läuft Rechtsstaat.

Allerhöchstwahrscheinlich wird der Besitz eines WS und eines Griffstücks zur Erschleichung einer zusätzlichen Kat. B Waffe als Umgehungshandlung zur Stückzahlbegrenzung angesehen werden. Aber das sieht man dann. Ich bin auf alle Fälle sauber unterwegs und handhabe WS als Wechselsysteme. Das rate ich auch jedem andren.


oatman

Re: Wechselsystem ohne KW

Verfasst: Di 23. Mai 2023, 13:50
von Coolhand1980
madmaxxx hat geschrieben:
So 21. Mai 2023, 11:58
Hallo,

ich habe ein Anbot über ein WS (KW) inkl. Griffstück erhalten.
Dazu habe ich bitte 2 Fragen:

- Darf ich überhaupt ein WS ohne irgendeine gemeldete Waffe besitzen? Sprich, ich habe momentan keinerlei Waffe auf meiner WBK gemeldet.
Ich weiß zwar dass mein ein WS ohne Basiswaffe besitzen darf, bin mir aber nicht sicher obs auch ohne jegliche Waffe erlaubt ist...

- Darf ich dann dieses WS zusammengebaut zuhause Aufbewahren? Ich habe ja 2 Plätze auf der WBK frei...

Ich hoffe das war einigermaßen Verständlich ;)

Danke für eure Hilfe
Wenn dir ein WS angeboten wurde, (ich nehm an mit Griffstück?), dann kannst du das ganz normal im Zuge der Kat B Meldung als Komplettwaffe anführen und so melden.
Das ist in deinem Fall auch wesentlich sinnvoller, da du ja noch Platz hast.