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Wechselsystem ohne KW

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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rider650
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Re: Wechselsystem ohne KW

Beitrag von rider650 » Di 27. Feb 2024, 10:56

rudi223 hat geschrieben:
Di 27. Feb 2024, 09:59
Die Argumentation von gewo weist genau den logischen Widerspruch bezüglich Zusammenbau und Zerlegen auf, um den es die ganze Zeit geht
Angenommen wir kriegen ein Gesetz, bei dem im §1 steht "Weiße Autos sind verboten". Im §2 steht "Weiße Autos sind erlaubt". Ist das unlogisch? Ja, sehr. Spiel das für mich eine Rolle? Nein. Für mich ist einzig wichtig, was der nächste Polizist macht, wenn er mich in einem weißen Auto sieht, und was dann gegebenenfalls der Richter macht.

Und diese Frage ist denke ich für Wechselsysteme geklärt. Jeder weiß, was er zu tun hat. Philosophische Diskussionen im Internet über die Logik von Gesetzen sind gut und schön, so lange dadurch niemand die Realität (die mit den Polizisten und Richtern) aus den Augen verliert. Was passiert, wenn die Leute da zu sehr abdriften, lässt sich wunderbar an den Gestalten mit den Reichspässen, den Lebenderklärungen usw. sehen.

titan
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Re: Wechselsystem ohne KW

Beitrag von titan » Di 27. Feb 2024, 11:02

@Promo, deiner Argumentation kann ich nicht folgen.

Das Waffengesetz unterscheidet rechtlich zwischen der ganzen Waffe (waffenrechtliche Einheit) und den wesentlichen Teilen dieser Einheit.

Diese rechtliche Zuordnung bei der Behörde (!) ändert sich nicht. Auch wenn ich eine Schusswaffe zerlege, bleibt sie rechtlich eine Schusswaffe. Das muss so sein, denn sonst wäre das Zerlegen einer Schusswaffe zur Reinigung ja unzulässig und man hätte plötzlich rechtlich mehrere wesentliche Teile.

Ebenso bleibt ein Wechselsystem ein Wechselsystem auch wenn ich es zerlege. Wird jedoch ein Wechselsystem zu einer ganzen Schusswaffe vervollständigt, ist es rechtlich kein WS mehr.
Für die Vervollständigung ist es irrelevant, woher die anderen Teile kommen, sprich, ob sie von einer bestehende Waffe oder einem freien Ersatzteil kommen.

Ebenso ist daher die Seriennummer egal. Wenn du eine Waffe mit der Nummer 1234 Kal. 9mm und das WS mit der Nummer 1234 Kal. 22lr hast und das zusammensetzt, hast du rechtlich noch immer die Waffe 1234 9mm aber zusätzlich rechtlich eben ein zur Waffe zusammengesetztes WS 1234 in 22lr.

Sollte irgend ein Beamter deiner Argumentation bei einer Kontrolle folgen, schön! Aber das entspricht nicht der gängigen Auslegungspraxis der Thematik. Zumindest nicht in unserem Land.

In Amerika wäre jeweils das Griffstück (Frame) die Waffe. Alles andere sind dort freie Teile. Dort ist es eben umgekehrt.
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Promo
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Re: Wechselsystem ohne KW

Beitrag von Promo » Di 27. Feb 2024, 12:21

titan hat geschrieben:
Di 27. Feb 2024, 11:02
Diese rechtliche Zuordnung bei der Behörde (!) ändert sich nicht. Auch wenn ich eine Schusswaffe zerlege, bleibt sie rechtlich eine Schusswaffe. Das muss so sein, denn sonst wäre das Zerlegen einer Schusswaffe zur Reinigung ja unzulässig und man hätte plötzlich rechtlich mehrere wesentliche Teile.
Meine Argumentation ist summarisch. Eine Schusswaffe ist eine Schusswaffe, auch wenn sie zerlegt ist (da sind wir uns einig). Wenn ich ein Griffstück und zwei dazu passende Lauf/Schlitten Kombinationen habe, dann kann ich, unabhängig davon was gerade drauf ist, immer nur eine Schusswaffe haben.

Diese Logik war in Österreich bis zur letzten WaffG Änderung, wo die Bindung zur Basiswaffe aufgehoben wurde, "normal".
titan hat geschrieben:
Di 27. Feb 2024, 11:02
Ebenso bleibt ein Wechselsystem ein Wechselsystem auch wenn ich es zerlege. Wird jedoch ein Wechselsystem zu einer ganzen Schusswaffe vervollständigt, ist es rechtlich kein WS mehr.
Für die Vervollständigung ist es irrelevant, woher die anderen Teile kommen, sprich, ob sie von einer bestehende Waffe oder einem freien Ersatzteil kommen.
Wie ich ein Wechselsystem zerlegen kann und dann kein Wechselsystem mehr ist, das verstehe ich nicht. Dann ist es möglicherweise Lauf und Verschluss und kein Wechselsystem, meintest du das?
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Re: Wechselsystem ohne KW

Beitrag von titan » Di 27. Feb 2024, 12:53

Zerlegen zur Reinigung, nicht im ZWR.
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Mr. Danger
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Re: Wechselsystem ohne KW

Beitrag von Mr. Danger » Di 27. Feb 2024, 13:01

titan hat geschrieben:
Di 27. Feb 2024, 11:02
.......
Ebenso ist daher die Seriennummer egal. Wenn du eine Waffe mit der Nummer 1234 Kal. 9mm und das WS mit der Nummer 1234 Kal. 22lr hast und das zusammensetzt, hast du rechtlich noch immer die Waffe 1234 9mm aber zusätzlich rechtlich eben ein zur Waffe zusammengesetztes WS 1234 in 22lr.
.....
Sehe ich nicht so. sondern so wie Promo.
Wenn ich einen upper / kompletten Verschluss / Lauf bei einer bestehenden Waffe mit einem Wechselsystem tausche (also wechsle) habe ich das Wechselsystem installiert und mir bleibt der getauschte Teil von der "Originalwaffe" übrig (der gewechselte Teil).
So kann die Waffe auch im Tresor liegen und zum Stand transportiert werden.
So eine Kombination (Ruger Mark IV mit installiertem Volquartsen-upper) hat bei mir schon einige Verwahrungskontrollen anstandslos überstanden. Man zeigt im Zuge der Überprüfung einfach den separaten upper.

Szenario 2
Wenn die Summe der im ZWR eingetragenen zusammengebauten A/B Waffen überschritten werden (obwohl noch innerhalb der WBK/WP-Plätze --> Grauzone) dann ist ein Zustand hergestellt der noch nicht aus-judiziert wurde. Und da will niemand der Erste sein.

Szenario 3
Weiters ist nicht klar was passiert wenn zB 2 gemeldet AR15 in upper / lower getrennt aufbewahrt werden, dafür aber 2 zusammengebaute Glock "Wechselsysteme" bei einer Überprüfung festgestellt werden.

Ich habe für mich entschieden, dass ich mit der Variante aus dem ersten Absatz auf der sicheren Seite bin und mir das Risiko der Szenarien 2 und 3 zu hoch sind. Wenn es richterliche Urteile gibt werde ich mein Verhalten vielleicht anpassen.

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Re: Wechselsystem ohne KW

Beitrag von titan » Di 27. Feb 2024, 13:30

Eine solche Vorgehensweise wäre mMn sinnvoll möglich, wenn ich maximal eine Komponente an der Waffe tausche, zb an einem Revolver die Trommel, oder nur den Lauf bei einer Pistole für ein anderes Kaliber. Oder wenn, wie in Amerika, das wesentliche Teil allein das Griffstück ist.

Wenn ich aber ein waffenrechtlich nicht relevantes Teil einer Waffe hernehme, wie zb das Griffstück, und darauf mein WS montiere, kann ich nicht einfach behaupten, ich hab das WS an der anderen Waffe (ehemals Basiswaffe) montiert. Das Griffstück ist keine Waffe, macht aber das WS zu einer.
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Re: Wechselsystem ohne KW

Beitrag von Promo » Di 27. Feb 2024, 13:37

Wenn ich aber nur eine Pistole mit genau einem passenden Wechselsystem habe (und sonst keine Griffstücke, etc.), dann habe ich trotzdem summarisch nicht zwei Waffen, auch wenn ich das Wechselsystem auf der Waffe montiere. Genau dazu ist es eben da.

Außerdem ist das auch gar nicht anders administrierbar. Ich habe einen Revolver mit nummerngleichen Läufen in verschiedenen Längen. Wie soll denn bitte irgendjemand feststellen, ob jetzt gerade "der richtige" Lauf laut ZWR installiert ist, oder doch (laut deiner Ansicht) "verbotenerweise" einer von den Wechselläufen?
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Re: Wechselsystem ohne KW

Beitrag von titan » Di 27. Feb 2024, 13:49

Ok und der Nächste hat nur eine Pistole mit nicht nummerngleichem Griffstück und montiert da sein Wechselsystem.. so what?

Du möchtest umbedingt deine Version der Geschichte zur geltenden Version machen. Die ist aber weder gelebte Praxis noch rechtlich richtig, weil jeder weiß, dass man ein WS nur am Schießstand zusammenbauen darf. "Schießstandprivileg" Innehabung und Stückzahl.

Dass ein Hersteller 4 Läufe mit der selben Seriennummer ohne einen zusätzlichen Suffix (z.B. Snr xxx-2) baut und ausliefert, ist eigentlich denkunmöglich, weil das dem Gedanke einer fortlaufenden Nummerierung klar widerspricht und daher nur systemwidrig - sprich illegal - sein kann.
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rudi223
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Re: Wechselsystem ohne KW

Beitrag von rudi223 » Di 27. Feb 2024, 15:48

befluegeltkostbarer hat geschrieben:
Di 27. Feb 2024, 10:19
Don't feed the troll🧌
Immer wieder interessant zu sehen. Leute, die nicht wissen was eine Diskussion ist, die nichts beizutragen haben und keine Argumente für ihre Position vorweisen können, haben nichts besseres zu tun als andere anzugreifen und damit Platz im Forum zu verschwenden und andere Leute, die den Stuss lesen müssen, Zeit zu stehlen.

rudi223
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Re: Wechselsystem ohne KW

Beitrag von rudi223 » Di 27. Feb 2024, 16:09

rider650 hat geschrieben:
Di 27. Feb 2024, 10:56
rudi223 hat geschrieben:
Di 27. Feb 2024, 09:59
Die Argumentation von gewo weist genau den logischen Widerspruch bezüglich Zusammenbau und Zerlegen auf, um den es die ganze Zeit geht
Angenommen wir kriegen ein Gesetz, bei dem im §1 steht "Weiße Autos sind verboten". Im §2 steht "Weiße Autos sind erlaubt". Ist das unlogisch? Ja, sehr. Spiel das für mich eine Rolle? Nein. Für mich ist einzig wichtig, was der nächste Polizist macht, wenn er mich in einem weißen Auto sieht, und was dann gegebenenfalls der Richter macht.

Und diese Frage ist denke ich für Wechselsysteme geklärt. Jeder weiß, was er zu tun hat. Philosophische Diskussionen im Internet über die Logik von Gesetzen sind gut und schön, so lange dadurch niemand die Realität (die mit den Polizisten und Richtern) aus den Augen verliert. Was passiert, wenn die Leute da zu sehr abdriften, lässt sich wunderbar an den Gestalten mit den Reichspässen, den Lebenderklärungen usw. sehen.
Ich bin anderer Ansicht. In der Diskussion geht es darum, dass jeder für sich einschätzen kann, was er tatsächlich tut oder tun sollte.

Bei den Wechselsystemen ist es offensichtlich nicht geklärt, auch wenn einige versuchen die Diskussion abzudrehen, weil sie für sich persönlich die Lösung gefunden haben.

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Re: Wechselsystem ohne KW

Beitrag von gewo » Di 27. Feb 2024, 16:12

titan hat geschrieben:
Di 27. Feb 2024, 13:49
Dass ein Hersteller 4 Läufe mit der selben Seriennummer ohne einen zusätzlichen Suffix (z.B. Snr xxx-2) baut und ausliefert, ist eigentlich denkunmöglich
ist zb bei korth und dan wesson ueblich
2" lauf
3" lauf
4,5" lauf
6" lauf
alle die gleichen seriennummern

abgesehen davon dass es EINE MENGE wesentlicher waffenteile an waffen gibt die KEINE seriennummer haben. vor allem waffen aus dem USA, bei denen nur das griffstueck eine nummer hat und der lauf und der verschluss keine

also sooooo weit hergeholt ist das nicht
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Re: Wechselsystem ohne KW

Beitrag von rudi223 » Di 27. Feb 2024, 16:43

titan hat geschrieben:
Di 27. Feb 2024, 13:49
Du möchtest umbedingt deine Version der Geschichte zur geltenden Version machen. Die ist aber weder gelebte Praxis noch rechtlich richtig, weil jeder weiß, dass man ein WS nur am Schießstand zusammenbauen darf. "Schießstandprivileg" Innehabung und Stückzahl.
Warum rechtlich nicht richtig? Wo sind entsprechende Rechtstexte, die deine Aussage belegen?
Was die gelebte Praxis betrifft, gibt es hier im Thread Personen, die es anders leben.

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Re: Wechselsystem ohne KW

Beitrag von Promo » Di 27. Feb 2024, 17:00

titan hat geschrieben:
Di 27. Feb 2024, 13:49
Dass ein Hersteller 4 Läufe mit der selben Seriennummer ohne einen zusätzlichen Suffix (z.B. Snr xxx-2) baut und ausliefert, ist eigentlich denkunmöglich, weil das dem Gedanke einer fortlaufenden Nummerierung klar widerspricht und daher nur systemwidrig - sprich illegal - sein kann.
Eigentlich eine Nebenbaustelle in diesem Thread hier, aber das ist durchwegs Usus bei Waffen, welche ab Werk mit mehreren relevanten Teilen kommen. Weder das SchKG respektive die SchK-Vo schreiben fortlaufende Nummerierung vor. Mir ist keine widersprechende gesetzliche Regelung bekannt, bitte benenne deine Rechtsquelle für das "systemwidrig/illegal".

Ad "nicht nummerngleiches Griffstück": auch das ist durch die summarische Ansicht gedeckt. Schließlich hat der betreffende Besitzer nie mehr komplette Schusswaffen in seinem Besitz, als das was ihm im Rahmen seiner waffenrechtlichen Urkunde gestattet wurde. Wenn auf einer WBK steht, dass man zum Besitz von zwei Schusswaffen der Kategorie B berechtigt ist, dann besitzt man auch dann nur zwei Schusswaffen der Kategorie B, wenn das .22 lr Wechselsystem auf der 9x19mm Pistole montiert ist und die originale Schlitten/Lauf Kombination daneben liegt.

Ich habe für meine persönliche Absicherung bereits einmal bei meiner Behörde nachgefragt, die mir bestätigt hat, dass ich zuhause sehr wohl ein Wechselsystem auf meiner Schusswaffe montieren darf. Zusätzlich wurde dies bereits im Rahmen einer Verwahrungskontrolle überprüft und nicht beanstandet.


PS: um es vielleicht auch auf die Spitze zu treiben, ich habe es übrigens auch schon gesehen, dass ein Gewerbetreibender, wieso auch immer, einen Schlitten und einen Lauf getrennt im ZWR als Zubehörteile erfasst hat. Darf der Inhaber ebendieses dann zuhause den Lauf in den betreffenden Schlitten rein geben? ;)
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Re: Wechselsystem ohne KW

Beitrag von titan » Di 27. Feb 2024, 17:32

Ich hab die Rechtslage bereits erklärt. Es gibt derzeit keine Bindung an eine Basiswaffe.
Demnach kann kein nicht-wesentliches Teil die Waffe sein, auf dem das WS montiert wird.

Der Versuch, das Narrativ plötzlich umzudrehen ala montier' dir was du willst, ist also nachgewiesenermaßen falsch. Siehe Abhandlung oben.

Was ist so schwer daran, die zwei Pins erst am Stand ins Gehäuse reinzudrücken, oder den Schlitten am Stand raufzuziehen? Dauert zwei Sekunden.

@Gewo: bezüglich DAN WESSON. Ja, schön. Welchen Schluss soll man daraus jetzt ableiten/ziehen? Wenn niemand nachweisen kann welcher der originale Wechsellauf ist und welcher nicht, gibt es auch kein Delikt.
Ebenso ist mit einem.DAN WESSON plus Läufe keine Überschreitung herbeizuführen.

@ Promo warum führen wir jetzt seitenlang von dir angeregt eine Diskussion über unsere Ansichten, wenn du es schwarz auf weis von deiner BH hast? Was bezweckst du damit? Damit bist du aus dem Schneider.

Ich persönlich sehe überhaupt keinen Vorteil darin, dass wir jetzt WS beliebig auf welchen Teilen auch immer montieren und die Methodik außer acht lassen bzw. jeder tut was er will.

Außer, dass es bald verboten wird, weil ein paar Spezialisten machen was sie wollen, habt ihr damit nichts erreicht. Zum Leidwesen aller anderen, die sich daran halten.
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Mr. Danger
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Re: Wechselsystem ohne KW

Beitrag von Mr. Danger » Di 27. Feb 2024, 19:51

Gesetze müssen auch dahingehend gelesen werden, dass Sie der Intention des Gesetzgebers entsprechen.
Die Aussage, das Wechselsysteme ausschließlich am behördlich genehmigten Schießstand verwendet werden dürfen bedeutet:
- ein Polizist, der aufgrund seines Waffenpasses seine Glock 23 mit einem 9x19 Wechselsystem führt, tut dies illegal.
- ein Jäger, der seine Glock 32 mit einem .22lr Wechselsystem für die Fallenjagd benützt, tut dies illegal.
- ein Jäger, der bei seinen Halbautomat den Lauf von .308Win auf 6,5 Creedmoor wechselt und damit ins Revier fährt, tut dies illegal.

Die Intention der Gesetzesänderung bezüglich Wechselsysteme war somit nur für die "Verbesserung" von Sportschützen (-> behördlich genehmigter Schießstand) gedacht.
Die österreichische Gesetzgebung ist für Ihre Unterstützung von Sportschützen und die Ablehnung / Diskriminierung von Jägern und Polizisten bekannt :mrgreen:

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