Das ist genau der Punkt in der Diskussion (der Logikfehler).
Bei der Behörde (ZWR) ist das Wechselsystem, egal ob auf einem Griffstück montiert oder nicht, immer ein Wechselsystem.
Ebenso ist bei der Behörde (ZWR) die Glock 9mm, mit der Nummer 456789 immer eine Schusswaffe, egal ob vom Griffstück getrennt oder nicht.
Laut Definition im Gesetz wird ein Wechselsystem, montiert auf einem Griffstück, zu einer Schusswaffe.
Die zerlegte Glock 9mm, mit der Nummer 456789 ist aber laut Gesetz (... in eine bestimmbare Richtung verschossen werden können...) keine Schusswaffe.
Die Fraktion, die der Ansicht ist ein Wechselsystem dürfe nur am Schießstand zusammengebaut werden, mischt die Definition von Behörde und Gesetz.
Die Schusswaffe betrachten sie permanent nach Behörde (ZWR).
Das Wechselsystem allerdings immer nach Gesetz.
Die Erklärung durch was diese Rechtsansicht zustandekommt bleibt die Fraktion schuldig.
Dass man aus Vorsicht nur am Schießstand zusammenbaut ist legitim. Allerdings gibt es keinen Aufschluss darüber was rechtlich die am wahrscheinlichsten richtige Ansicht ist.