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Wechselsystem ohne KW

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Wechselsystem ohne KW

Beitrag von GoodReason » Do 29. Feb 2024, 12:53

Womit sich wieder ein alter Spruch bewahrheitet: Der größte Feind des Waffenbesitzes sind die Waffenbesitzer.

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rider650
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Re: Wechselsystem ohne KW

Beitrag von rider650 » Do 29. Feb 2024, 13:47

rudi223 hat geschrieben:
Do 29. Feb 2024, 12:32
Niemand, der die Meinung vertritt, dass ein Wechselsystem nur am Schießstand montiert sein darf konnte bis jetzt erklären wie er zur Rechtsauffassung kommt, dass man zwischen Definition im ZWR (bei der Behörde) und gesetzlicher Definition wechseln muss, um sie zu argumentieren.
Dass einmal eine Schusswaffe aus dem Wechselsystem entsteht aber die Schusswaffe trotz Zerlegen eine Schusswaffe bleibt.
Die Schusswaffe sich also nicht verwandeln kann, weil bei der Behörde so eingetragen, das Wechselsystem sich aber verwandelt, egal was bei der Behörde eingetragen ist.
Der Grund ist aus meiner Sicht das 'Schweigen und genießen'. Die jetzige Situation lässt sich ohne Gesetzesänderung nur schwer verbessern (ok, AKs ohne Dustcover als Wechselsystem erwerben zu können, das wäre noch eine wünschenswerte Verbesserung ;) ), aber es kann leicht zu einer Verschlechterung kommen, wenn zu viele den Bogen überspannen.
Das hat in diesem Fall nichts Duckmäusertum oder 'Waffenbesitzer sein eigener Feind' zu tun, sondern ist eine realistische Einschätzung.

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Re: Wechselsystem ohne KW

Beitrag von MrRiesa » Do 29. Feb 2024, 13:54

rider650 hat geschrieben:
Do 29. Feb 2024, 13:47

Der Grund ist aus meiner Sicht das 'Schweigen und genießen'. Die jetzige Situation lässt sich ohne Gesetzesänderung nur schwer verbessern (ok, AKs ohne Dustcover als Wechselsystem erwerben zu können, das wäre noch eine wünschenswerte Verbesserung ;) ), aber es kann leicht zu einer Verschlechterung kommen, wenn zu viele den Bogen überspannen.
Das hat in diesem Fall nichts Duckmäusertum oder 'Waffenbesitzer sein eigener Feind' zu tun, sondern ist eine realistische Einschätzung.
Genauso sehen das vermutlich mehrere..inkl mir und ich denke auch der andy, der sich leider nicht so gut ausgedrückt hat. Genießen & klappe halten.. besser wirds nicht, schlimmer jedoch sehr schnell....
Ws erwerben, transport und lagern getrennt, nur am stand zusammenbauen und fertig.. alles ist/bleibt gut..

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Re: Wechselsystem ohne KW

Beitrag von AUG-andy » Do 29. Feb 2024, 14:33

MrRiesa hat geschrieben:
Do 29. Feb 2024, 13:54
rider650 hat geschrieben:
Do 29. Feb 2024, 13:47

Der Grund ist aus meiner Sicht das 'Schweigen und genießen'. Die jetzige Situation lässt sich ohne Gesetzesänderung nur schwer verbessern (ok, AKs ohne Dustcover als Wechselsystem erwerben zu können, das wäre noch eine wünschenswerte Verbesserung ;) ), aber es kann leicht zu einer Verschlechterung kommen, wenn zu viele den Bogen überspannen.
Das hat in diesem Fall nichts Duckmäusertum oder 'Waffenbesitzer sein eigener Feind' zu tun, sondern ist eine realistische Einschätzung.
Genauso sehen das vermutlich mehrere..inkl mir und ich denke auch der andy, der sich leider nicht so gut ausgedrückt hat. Genießen & klappe halten.. besser wirds nicht, schlimmer jedoch sehr schnell....
Ws erwerben, transport und lagern getrennt, nur am stand zusammenbauen und fertig.. alles ist/bleibt gut..
Danke
Genau so sehe ich das auch.
Anstatt mit der derzeitigen Regelung verantwortungsvoll umzugehen, gibt es immer Spezialisten die einen 100% igen Persilschein wollen. (Thema Zusammenbau)
MfG
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Re: Wechselsystem ohne KW

Beitrag von Promo » Do 29. Feb 2024, 15:07

AUG-andy hat geschrieben:
Do 29. Feb 2024, 14:33
Anstatt mit der derzeitigen Regelung verantwortungsvoll umzugehen, gibt es immer Spezialisten die einen 100% igen Persilschein wollen. (Thema Zusammenbau)
Du bist also der Überzeugung, dass
Mr. Danger hat geschrieben:
Di 27. Feb 2024, 19:51
Die Aussage, das Wechselsysteme ausschließlich am behördlich genehmigten Schießstand verwendet werden dürfen bedeutet:
- ein Polizist, der aufgrund seines Waffenpasses seine Glock 23 mit einem 9x19 Wechselsystem führt, tut dies illegal.
- ein Jäger, der seine Glock 32 mit einem .22lr Wechselsystem für die Fallenjagd benützt, tut dies illegal.
- ein Jäger, der bei seinen Halbautomat den Lauf von .308Win auf 6,5 Creedmoor wechselt und damit ins Revier fährt, tut dies illegal.
diese drei genannten Beispiele alle somit waffenrechtlich nicht gedeckt sind und der Wegfall der Bindung an die Basiswaffe hinsichtlich Zubehör einzig mit dem Ziel geändert wurde, damit sodann nur noch ausschließlich am Schießstand eine Waffe aus einem Wechselsystem zusammengebaut werden kann?
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Re: Wechselsystem ohne KW

Beitrag von AUG-andy » Do 29. Feb 2024, 15:21

Fangen wir jetzt wieder von vorne an?
Du weißt selbst um welche Problematik es geht.
Wir wissen beide was gemeint ist mit den nummerngleichen Griffstücken.
Jetzt kommst du wieder mit ganz was anderem daher, dass eigentlich schon ausreichend erörtert wurde.
MfG
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Re: Wechselsystem ohne KW

Beitrag von Grumbach » Do 29. Feb 2024, 15:43

Weil hier schon so viel über das Thema geschrieben wurde: vielleicht kann ja jemand eine Frage dazu beantworten, die bisher für mich noch offen ist, und wo es (im Gegensatz zu den verschiedensten Auslegungen über das Zusammenbauen) eventuell bereits persönliche Erfahrungen aus der Praxis vorliegen:

Zu Beginn der neuen WS-Regelung wurde damals (u.a. von gewo) vorgebracht, dass die alten Bescheide weiterhin gültig sind (zusätzlich zur neuen Platz-mal-2 Regel), die Behörde diese aber "weghaben" wolle; es war die Rede etwa vom Kuhhandel "Verzicht auf Bescheid, dafür aber mehr B-Plätze.

Hat mit der Thematik inzwischen schon jemand Erfahrung?

Und, weil ich gerade über das Thema nachdenke: eine meiner alten Basiswaffen ist inzwischen Kat. A, das WS aber weiterhin B (da keine +20 Magazine vorliegen) - lt. Behörde gibt es für B nur B-Zubehör, und für A nur A-Zubehör(-Plätze). Wie schaut es denn hier aus, der Bescheid müsste ja abweichend von der allgemeinen Behörden-Meinung dennoch Kat.-übergreifend Gültigkeit bewahren, oder?
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Re: Wechselsystem ohne KW

Beitrag von Promo » Do 29. Feb 2024, 16:00

Ganz genau. Ich würde gerne deine ganz persönliche Rechtsansicht zu diesen Fragen wissen wollen:
1. Darf ein Polizist, der aufgrund seines Waffenpasses eine Glock 23 führt, diese auch mit seinem 9x19 Wechselsystem führen?
2. Darf ein Jäger seine Glock 32 mit einem .22lr Wechselsystem für die Fallenjagd benützen?
3. Darf ein Jäger bei seinen Halbautomat den Lauf von .308Win auf 6,5 Creedmoor wechseln und damit ins Revier fahren?
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Re: Wechselsystem ohne KW

Beitrag von spareribs » Do 29. Feb 2024, 16:30

Sorry, aber das ist eindeutig Hirnwixerei .....sind da Hobby Juristen am Werk ?
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Re: Wechselsystem ohne KW

Beitrag von rand00m » Do 29. Feb 2024, 16:46

AUG-andy hat geschrieben:
Do 29. Feb 2024, 15:21
Fangen wir jetzt wieder von vorne an?
JA :headslap:

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Re: Wechselsystem ohne KW

Beitrag von rudi223 » Do 29. Feb 2024, 17:01

Mein Fazit bisher:

Diejenigen, die behaupten ein Zusammenbau sei nur am Schießstand erlaubt haben sich ihre Erklärung ohne irgendwelche Belege und inklusive einem massivem Logikfehler aus den Fingern gesaugt.

Es gibt Nutzer, deren Behörde einen Zusammenbau außerhalb des Schießstands für rechtmäßig hält.

Es gibt Nutzer bei denen die Polizei bei der Verwahrungskontrolle ein zusammengebautes Wechselsystem nicht beanstandet haben.

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Re: Wechselsystem ohne KW

Beitrag von AUG-andy » Do 29. Feb 2024, 17:17

rudi223 hat geschrieben:
Do 29. Feb 2024, 17:01
Mein Fazit bisher:

Diejenigen, die behaupten ein Zusammenbau sei nur am Schießstand erlaubt haben sich ihre Erklärung ohne irgendwelche Belege und inklusive einem massivem Logikfehler aus den Fingern gesaugt.

Es gibt Nutzer, deren Behörde einen Zusammenbau außerhalb des Schießstands für rechtmäßig hält.

Es gibt Nutzer bei denen die Polizei bei der Verwahrungskontrolle ein zusammengebautes Wechselsystem nicht beanstandet haben.
Diese Aussage ist definitiv falsch.
Es ging immer nur um die WS mit zugehörigen Griffstück ohne Basiswaffe. :naughty:
Aber das willst du anscheinend nicht verstehen. :whistle:
MfG
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Re: Wechselsystem ohne KW

Beitrag von rudi223 » Do 29. Feb 2024, 17:52

AUG-andy hat geschrieben:
Do 29. Feb 2024, 17:17
Diese Aussage ist definitiv falsch.
Es ging immer nur um die WS mit zugehörigen Griffstück ohne Basiswaffe. :naughty:
Aber das willst du anscheinend nicht verstehen. :whistle:
Das mag manchen durchaus so vorkommen, entspricht aber nicht der Realität.

Es geht in in der Diskussion mittlerweile in Wirklichkeit um mehr.
1. Wechselsystem montiert auf Griffstück einer bestehenden (zuvor ganzen) Waffe.
2. Wechselsystem montiert auf einem frei erworbenem Griffstück bei einer zur gleichen Zeit zerlegten anderen (zuvor ganzen) Waffe.
3. Wechselsystem montiert auf einem nummerngleichen Griffstück (zerlegten erworbene Waffe) bei einer zur gleichen Zeit zerlegten anderen (zuvor ganzen) Waffe.

Egal welcher Fall allerdings, bleibt die Erklärung mit "Schusswaffe bleibt Schusswaffe" und "Wechselsystem wird zu Schusswaffe" immer mit dem gleichen Logikfehler belegt.

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Re: Wechselsystem ohne KW

Beitrag von bino71 » Do 29. Feb 2024, 19:18

Hier damit sichs mehr im Kreis dreht:
1 WBK Platz ist mit Glock 9mm, mit der Nummer 456789 belegt (diese Nummer steht am Lauf)
1 WBK Platz ist mit AR15 .223, mit der Nummer 987654 belegt (diese Nummer steht am Lauf/Upper)
Ich weiß, daß diese beiden Waffen eingetragen wurden und meine 2 Plätze belegen. Damit darf ich zu Hause diese beiden Waffen haben.

Alle WS haben eine andere Nummer (oder die gleiche Nummer, aber andere Größe) und wenn zusammengebaut ist es eine andere Waffe, die nicht als WBK Platz eingetragen ist, nur als WS. Umbau am behördlich genehmigten Schießstand dauert nie länger als 30 Sekunden, egal ob Lower wechseln oder 2. Lower.
Daran halte ich mich, bis es nicht aufgeklärt ist und das durch die Judikatur.
Promo hat geschrieben:
Do 29. Feb 2024, 16:00
Ganz genau. Ich würde gerne deine ganz persönliche Rechtsansicht zu diesen Fragen wissen wollen:
1. Darf ein Polizist, der aufgrund seines Waffenpasses eine Glock 23 führt, diese auch mit seinem 9x19 Wechselsystem führen?
2. Darf ein Jäger seine Glock 32 mit einem .22lr Wechselsystem für die Fallenjagd benützen?
3. Darf ein Jäger bei seinen Halbautomat den Lauf von .308Win auf 6,5 Creedmoor wechseln und damit ins Revier fahren?
zu 1. Die Frage ist nicht detailliert genug. Seit war darf ein Polizist im Dienst eine andere Waffe führen, als eine 9x19?
Hat er das Wechselsystem im WP eingetragen? Meinst Du Privat?
zu 2 und 3 detto. Zu ungenaue Fragestellung.

Am Ende des Tages macht es eh jeder, wie er es glaubt, bis ihm nicht jemand auf die Finger klopft:
Manche so und manche so und andere werden alle WS Waffen zusammengebaut haben, weil sie es können, trotz WBK Platz Überschreitung.

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Re: Wechselsystem ohne KW

Beitrag von Promo » Do 29. Feb 2024, 20:13

bino71 hat geschrieben:
Do 29. Feb 2024, 19:18
zu 1. Die Frage ist nicht detailliert genug. Seit war darf ein Polizist im Dienst eine andere Waffe führen, als eine 9x19?
Hat er das Wechselsystem im WP eingetragen? Meinst Du Privat?
zu 2 und 3 detto. Zu ungenaue Fragestellung.
Seit 01.01.2020 darf er das. Seitdem gibt es im WaffG für Exekutivorgane keine Kaliberbegrenzung mehr. Vielleicht ist aber auch diese Novelle einfach an dir vorbeigegangen. WP hast du offenbar auch keinen, weil du dann wüsstest, dass im ZWR die Plätze WBK+WP einfach aufaddiert werden. Der WP sagt nur, dass man X Waffen der Kategorie Y (meist B) führen darf, es keine Unterscheidung zwischen "auf WBK" respektive "auf WP" eingetragen gibt.
Wenn du mir sagst was du an Frage 2 und 3 nicht verstehst dann kann ich gerne auch versuchen das zu erläutern.
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