Seite 1 von 1

Kat B Waffe an Gattin verschenken. Wie vorgehen?

Verfasst: Sa 3. Jun 2023, 15:18
von Tom1305
Meine Holde hat endlich die WBK bekommen. Jetzt würden wir gerne die PDP von meinem WBK Platz auf die Grau übertragen. Wie gehe ich da vor? Muss ich zur BH oder zum Waffenhändler oder gibt es da online eine Möglichkeit?
Bitte um Info.

Re: Kat B Waffe an Gattin verschenken. Wie vorgehen?

Verfasst: Sa 3. Jun 2023, 15:30
von AUG-andy
Tom1305 hat geschrieben:
Sa 3. Jun 2023, 15:18
Meine Holde hat endlich die WBK bekommen. Jetzt würden wir gerne die PDP von meinem WBK Platz auf die Grau übertragen. Wie gehe ich da vor? Muss ich zur BH oder zum Waffenhändler oder gibt es da online eine Möglichkeit?
Bitte um Info.
Einfach eine Meldung nach Paragraph 28 Waffengesetz ausfüllen und an die Behörde schicken. Für die private Überlassung ist kein Händler zuständig. Außer du verkaufst oder kaufst eine Waffe an den Händler.

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006016

Formulare gibt's genug im WWW.

(2)Im Falle der Veräußerung haben der Überlasser und der Erwerber die Überlassung der Schusswaffe der Kategorie B binnen sechs Wochen der für den Erwerber zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen. In der Anzeige sind anzugeben: Art und Kaliber, Marke, Type und Herstellungsnummer der überlassenen Waffen, sowie Name und Anschrift des Überlassers und des Erwerbers, die Nummern deren Waffenpässe oder Waffenbesitzkarten sowie das Datum der Überlassung

Re: Kat B Waffe an Gattin verschenken. Wie vorgehen?

Verfasst: Sa 3. Jun 2023, 17:21
von Michl9mm
Ganz einfach, wie beim Verkauf einer B Waffe von Privat zu Privat.
Kaufvertrag ausfüllen und an deine zuständige Behörde per E-Mail senden.


Bild

Re: Kat B Waffe an Gattin verschenken. Wie vorgehen?

Verfasst: Sa 3. Jun 2023, 19:36
von Tom1305
Vielen Dank für die Antworten. Weiß jetzt Bescheid.

Re: Kat B Waffe an Gattin verschenken. Wie vorgehen?

Verfasst: Sa 3. Jun 2023, 20:29
von rider650
Deine Frau muss ebenfalls das gleiche Formular an die Behörde schicken.

Re: Kat B Waffe an Gattin verschenken. Wie vorgehen?

Verfasst: Sa 3. Jun 2023, 21:05
von AUG-andy
rider650 hat geschrieben:
Sa 3. Jun 2023, 20:29
Deine Frau muss ebenfalls das gleiche Formular an die Behörde schicken.
Steht eh im Gestzestext. ;)

Im Falle der Veräußerung haben der Überlasser und der Erwerber die Überlassung der Schusswaffe der Kategorie B binnen sechs Wochen der für den Erwerber zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen

Re: Kat B Waffe an Gattin verschenken. Wie vorgehen?

Verfasst: Mo 5. Jun 2023, 20:40
von DonPapa
Michl9mm hat geschrieben:
Sa 3. Jun 2023, 17:21
Ganz einfach, wie beim Verkauf einer B Waffe von Privat zu Privat.
Kaufvertrag ausfüllen und an deine zuständige Behörde per E-Mail senden.


Bild
Wieso schreibe ich ein "Überlassungsformular" ? Kaufvertrag und alles ist im grünen Bereich.

Re: Kat B Waffe an Gattin verschenken. Wie vorgehen?

Verfasst: Mo 5. Jun 2023, 20:42
von Michl9mm
DonPapa hat geschrieben:
Mo 5. Jun 2023, 20:40
Michl9mm hat geschrieben:
Sa 3. Jun 2023, 17:21
Ganz einfach, wie beim Verkauf einer B Waffe von Privat zu Privat.
Kaufvertrag ausfüllen und an deine zuständige Behörde per E-Mail senden.


Bild
Wieso schreibe ich ein "Überlassungsformular" ? Kaufvertrag und alles ist im grünen Bereich.
Is für die BH eh des söwe

Re: Kat B Waffe an Gattin verschenken. Wie vorgehen?

Verfasst: Mo 5. Jun 2023, 21:04
von gewo
DonPapa hat geschrieben:
Mo 5. Jun 2023, 20:40
Michl9mm hat geschrieben:
Sa 3. Jun 2023, 17:21
Ganz einfach, wie beim Verkauf einer B Waffe von Privat zu Privat.
Kaufvertrag ausfüllen und an deine zuständige Behörde per E-Mail senden.


Bild
Wieso schreibe ich ein "Überlassungsformular" ? Kaufvertrag und alles ist im grünen Bereich.
weil "kauf" in dem fall ja ned stimmt
und generell weil "kauf" eine einschraenkung - weil nur eine bestimmte art von ueberlassung, naemlich gegen geld - ist

der korrekte terminus wenn der besitz einer waffe von einer person auf eine andere uebergeht ist "ueberlassung"

Re: Kat B Waffe an Gattin verschenken. Wie vorgehen?

Verfasst: Mo 5. Jun 2023, 21:47
von DonPapa
gewo hat geschrieben:
Mo 5. Jun 2023, 21:04
DonPapa hat geschrieben:
Mo 5. Jun 2023, 20:40
Michl9mm hat geschrieben:
Sa 3. Jun 2023, 17:21
Ganz einfach, wie beim Verkauf einer B Waffe von Privat zu Privat.
Kaufvertrag ausfüllen und an deine zuständige Behörde per E-Mail senden.


Bild
Wieso schreibe ich ein "Überlassungsformular" ? Kaufvertrag und alles ist im grünen Bereich.
weil "kauf" in dem fall ja ned stimmt
und generell weil "kauf" eine einschraenkung - weil nur eine bestimmte art von ueberlassung, naemlich gegen geld - ist

der korrekte terminus wenn der besitz einer waffe von einer person auf eine andere uebergeht ist "ueberlassung"
Ja stimmt, aber im Kaufvertrag muß ja kein Preis stehen ! Wenn ich einem Freund eine Waffe zum Schießen überlasse, gehört sie ja immer noch mir !
Hab gerade im kom. Gesetz nachgelesen.
Als Veräußerung gilt jedes mit Eigentumsübergang verbundene Rechtsgeschäft und die Veräußerung ist eine Sonderform der Überlassung. Ja, die Überlassung ist anzuzeigen, die Veräußerung kann auch zB, 6 Monate zuvor erfolgt sein !