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WP für Zoopersonal (oder -direktoren)

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Grerdinger
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WP für Zoopersonal (oder -direktoren)

Beitrag von Grerdinger » Fr 21. Jul 2023, 13:23

Aus gegebenem Anlass stellt sich mir die Frage: Braucht Zoopersonal (inklusive des Direktors) - die Erlaubnis des/der "Benutzungsberechtigten" vorausgesetzt - man einen WP, um eine Schusswaffe führen zu dürfen?

- Pro: Ein Zoo ist in der Regel ein eingefriedetes Grundstück, wo lt. WaffG das das Beisichhaben der Waffe eben kein Führen ist.

- Contra: Einfriedung hin, Einfriedung her - Zoos sind öffentlich zugänglich. Es sind potenziell Hunderte oder Tausende Menschen unterwegs.

Judikatur hab ich dazu nicht gefunden.

Daher: Feuer frei - her mit euren Einschätzungen!
LG,


Andi

gewo
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Re: WP für Zoopersonal (oder -direktoren)

Beitrag von gewo » Fr 21. Jul 2023, 13:34

eigentlich ist es eindeutig ein "eingefriedetes" grundstueck, aber ...

1.)
waffenrechtlich ist laut erlass nicht das bestehen oder die art oder ueberwindbarkeit einer abgrenzung entscheidend sondern schlichtweg die frage ob fuer den durchschnittlichen beobachter das gelaende hinter der einfriedung "privat" oder "oeffentlich" ist.
eine anlage bei des zutriffsschranken (kassa) und einlasskontrollen (eintrittskarte) gibt ist wohl eindeutig NICHT oeffentlich.
von da her haette ich mal keine bedenken wenn dort ein berechtigter uneingeschraenkt mit schusswaffen hantiert (der begriff "fuehren" ist dort falsch, der gilt per definition nur fuer "oeffentliche orte" oder fuer private orte an denen keine berechtigung fuer das uneingeschraenkte hantieren mit schusswaffen gibt.

2.)
problem kann im gegenstaendlichen fall "zoo" sein dass es wohl menschen gibt die den begriff "privat" ned verstehen. oft mangels rechtsverstaendnis oder intellekt. bei solchen menschen kann es sein dass der eindruck vorherrscht dass ein zoo eine "oeffentliche" anlage ist. das koennte zu einer anderen ein schaetzung des 1.) fuehren
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Re: WP für Zoopersonal (oder -direktoren)

Beitrag von Grerdinger » Fr 21. Jul 2023, 13:45

Die mir bekannte Definition bezüglich "privat" vs. "öffentlich" ist so: Ein öffentlich zugänglich ist das, was von jedermann zu den gleichen Bedingungen (nicht notwendigerweise: jederzeit und/oder unentgeltlich) betreten werden kann.

Bsp. Gericht: Ist definitiv öffentlich. Trotzdem gibt es Zugangskontrollen. Dito Freibad: Ist eingefriedet und nur entgeltlich zu betreten, dennoch öffentlich.
LG,


Andi

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Re: WP für Zoopersonal (oder -direktoren)

Beitrag von Huck_Finn » Fr 21. Jul 2023, 13:49

Privat ja, aber kein (Neben)Wohnsitz und daher wäre auch die dauerhafte Lagerung der Waffen in der Anlage wie im Artikel beschrieben wohl nicht zulässig oder schlicht unbezahlbar da dies ja jetzt öffentlich bekannt ist. Das Recht zum "Hantieren" könnte er sich und anderen mit WBK ja einräumen als Alleingeschäftsführer der Schönbrunner Tiergarten Ges.m.b.H.. 🤔
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Maria
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Re: WP für Zoopersonal (oder -direktoren)

Beitrag von Maria » Fr 21. Jul 2023, 13:52

Ich denke der Zoodirektor schießt ein wenig über das Ziel hinaus.?
Schon alleine die Tatsache das eine Pumpgun ohnehin Kategorie A ist und somit Verboten ist.
Aber wozu braucht der Zoo bitte einen WP?, wenn ein Tier entkommt wird es ohnehin betäubt und nicht gleich erschossen..?
Ich bin eine Frau!
Ich kann machen das du denkst du hättest es gewollt :mrgreen:

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Re: WP für Zoopersonal (oder -direktoren)

Beitrag von mikonis » Fr 21. Jul 2023, 14:33

Maria hat geschrieben:
Fr 21. Jul 2023, 13:52
..... wenn ein Tier entkommt wird es ohnehin betäubt und nicht gleich erschossen ....
Vielleicht. Interessant fand ich den Begriff "Vergrämung" in den Medien, welcher anscheinend vom Direktor verwendet wurde. Das wäre für mich wenn bespielsweise eine kritischer Zustand eintritt, man das Tier also nicht unbedingt töten muss, man es aber zwingend augenblichlich zurücktreiben muss. Zum Beispeiel eine grantige Antilope mit spitzen Hörnern vor einer kreischenden Menschenmasse. Da könnte ich mir eine Pumpgun mit "beanbags" gut vorstellen. Nicht tödlich aber eindeutig in der Wirkung. Und "beanbags" funktionieren nur mit Pumpguns. Der Direktor hat mMn schon gewußt was und warum er es wollte.
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Re: WP für Zoopersonal (oder -direktoren)

Beitrag von gewo » Fr 21. Jul 2023, 14:38

Maria hat geschrieben:
Fr 21. Jul 2023, 13:52
Schon alleine die Tatsache das eine Pumpgun ohnehin Kategorie A ist und somit Verboten ist.
"verboten" heisst nicht dass man die nicht haben darf, sondern "nur" dass die waffenart oder der gegenstand keiner allgemeinen genehmigung unterliegt wie kat B oder C sondern es wird jeder besitzantrag einzeln auf notwendigkeit geprueft
es gibt in AT sicher mehr als 10.000 WBKs mit eintraegen von Kat A waffen oder gegenstaenden, vermutlich sogar mehr
Maria hat geschrieben:
Fr 21. Jul 2023, 13:52
Aber wozu braucht der Zoo bitte einen WP?, wenn ein Tier entkommt wird es ohnehin betäubt und nicht gleich erschossen..?
eine betaeubte grosskatze faellt ned um nach beschiessen mit einer betaeubung (und vermutlich auch kein elephant oder kein gorilla und keine schimpansenherde) sondern dass dauert einige minuten
in der zeit ist sie klarerweise in panik und sehr oft planlos aggressiv und geht auf alle los was sich bewegt
was egal ist wenn sie im gehege ist und fuer zb den transport oder eine medizinische behandlung vorbereitet werden soll

was aber nicht egal ist wenn sie frei zwischen den besuchern rumlaeuft
Maria hat geschrieben:
Fr 21. Jul 2023, 13:52
Ich denke der Zoodirektor schießt ein wenig über das Ziel hinaus.?
sagen wir mal so:
wenn der das wirklich fuer den zoo braucht (und nicht fuer "privat") dann war er einfach (waffen)rechtlich schlecht beraten denn
er kann innerhalb des zoos jederzeit mit WBK eine Kat B kurzwaffe und evt sogar einen Kat B schrot halbautomat geladen bei sich haben.

wenns zweifel an der rechtssicherheit betreffend "einfriedung" gibt haette er das bei seiner waffenbehoerde anfragen koennen und dazu eine ausfertigung als bescheid beanspruchen koennen

vermutlich gehts aber eher um den "privatanteil"
ein waffenpass darf ja weder zeitlich noch oertlich eingeschraenkt sein in AT
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Re: WP für Zoopersonal (oder -direktoren)

Beitrag von Isegrim » Fr 21. Jul 2023, 15:20

Zur Zeit als Schalldämpfer noch nicht legal waren, hatten Wildparks auch schon Sondergenehmigung dafür.
Ich verstehe den Aufstand nicht, manche WBK Anträge waren einstmals zum Schutz Zuhause.
Warum soll ein Zoodirektor nicht sein Personal best und schnellstmöglich schützen.
DVC

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Re: WP für Zoopersonal (oder -direktoren)

Beitrag von AUG-andy » Fr 21. Jul 2023, 16:27

gewo hat geschrieben:
Fr 21. Jul 2023, 14:38
Maria hat geschrieben:
Fr 21. Jul 2023, 13:52
Schon alleine die Tatsache das eine Pumpgun ohnehin Kategorie A ist und somit Verboten ist.
"verboten" heisst nicht dass man die nicht haben darf, sondern "nur" dass die waffenart oder der gegenstand keiner allgemeinen genehmigung unterliegt wie kat B oder C sondern es wird jeder besitzantrag einzeln auf notwendigkeit geprueft
es gibt in AT sicher mehr als 10.000 WBKs mit eintraegen von Kat A waffen oder gegenstaenden, vermutlich sogar mehr
Maria hat geschrieben:
Fr 21. Jul 2023, 13:52
Aber wozu braucht der Zoo bitte einen WP?, wenn ein Tier entkommt wird es ohnehin betäubt und nicht gleich erschossen..?
eine betaeubte grosskatze faellt ned um nach beschiessen mit einer betaeubung (und vermutlich auch kein elephant oder kein gorilla und keine schimpansenherde) sondern dass dauert einige minuten
in der zeit ist sie klarerweise in panik und sehr oft planlos aggressiv und geht auf alle los was sich bewegt
was egal ist wenn sie im gehege ist und fuer zb den transport oder eine medizinische behandlung vorbereitet werden soll

was aber nicht egal ist wenn sie frei zwischen den besuchern rumlaeuft
Maria hat geschrieben:
Fr 21. Jul 2023, 13:52
Ich denke der Zoodirektor schießt ein wenig über das Ziel hinaus.?
sagen wir mal so:
wenn der das wirklich fuer den zoo braucht (und nicht fuer "privat") dann war er einfach (waffen)rechtlich schlecht beraten denn
er kann innerhalb des zoos jederzeit mit WBK eine Kat B kurzwaffe und evt sogar einen Kat B schrot halbautomat geladen bei sich haben.

wenns zweifel an der rechtssicherheit betreffend "einfriedung" gibt haette er das bei seiner waffenbehoerde anfragen koennen und dazu eine ausfertigung als bescheid beanspruchen koennen

vermutlich gehts aber eher um den "privatanteil"
ein waffenpass darf ja weder zeitlich noch oertlich eingeschraenkt sein in AT
Frage am Rande.
Wie oft ist dieses Szenario in den letzten 50 Jahren denn vorgekommen? Wieviele Besucher wurden verletzt oder gar getötet? Die Wahrscheinlichkeit einen Lotto-Sechser zu gewinnen ist deutlich höher. Viel Wind um nichts. Wie üblich in Österreich.
MfG
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Re: WP für Zoopersonal (oder -direktoren)

Beitrag von Maria » Fr 21. Jul 2023, 16:39

Da könnte ich mir eine Pumpgun mit "beanbags" gut vorstellen.
Eine Pumpgun ist und bleibt auch dann eine Pumpgun wenn selbst Papierröllchen geladen währen.
Das wäre für mich wenn bespielsweise eine kritischer Zustand eintritt,
Das mit Kritischen zustand halte ich für eine jämmerlich schwache ausrede.
eine betaeubte grosskatze faellt ned um nach beschiessen mit einer betaeubung (und vermutlich auch kein elephant oder kein gorilla und keine schimpansenherde) sondern dass dauert einige minuten
Das halte ich jetzt für ein Gerücht, man kann alles betäuben wenn vorausgesetzt die Dosis des Mittels stimmt,
ein Tierarzt sollte schon in der Lage sein zu wissen wie stark eine Dosis für bestimmte Tierarten sein sollte.
was aber nicht egal ist wenn sie frei zwischen den besuchern rumlaeuft
Dein ernst jetzt? :lol:
Dazu braucht man eine Pumpgun die eine streuende Wirkung hat und auch alles trifft was sich im umkreis des Tieres befindet?
Ich glaube das Tier wird dann nicht der einzige sein der Tod ist.
Ist auch absolut fahrlässig ein Tier zu schissen mitten in einer Menschenmenge.
Ich bin eine Frau!
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Re: WP für Zoopersonal (oder -direktoren)

Beitrag von ebner33 » Fr 21. Jul 2023, 17:29

Maria hat geschrieben:
Fr 21. Jul 2023, 16:39
Da könnte ich mir eine Pumpgun mit "beanbags" gut vorstellen.
Eine Pumpgun ist und bleibt auch dann eine Pumpgun wenn selbst Papierröllchen geladen währen.
Das wäre für mich wenn bespielsweise eine kritischer Zustand eintritt,
Das mit Kritischen zustand halte ich für eine jämmerlich schwache ausrede.
eine betaeubte grosskatze faellt ned um nach beschiessen mit einer betaeubung (und vermutlich auch kein elephant oder kein gorilla und keine schimpansenherde) sondern dass dauert einige minuten
Das halte ich jetzt für ein Gerücht, man kann alles betäuben wenn vorausgesetzt die Dosis des Mittels stimmt,
ein Tierarzt sollte schon in der Lage sein zu wissen wie stark eine Dosis für bestimmte Tierarten sein sollte.
was aber nicht egal ist wenn sie frei zwischen den besuchern rumlaeuft
Dein ernst jetzt? :lol:
Dazu braucht man eine Pumpgun die eine streuende Wirkung hat und auch alles trifft was sich im umkreis des Tieres befindet?
Ich glaube das Tier wird dann nicht der einzige sein der Tod ist.
Ist auch absolut fahrlässig ein Tier zu schissen mitten in einer Menschenmenge.
Bei aller Liebe,aber du hast scheinbar absolut keine Ahnung!
Rede doch mal mit einem Tierarzt,der wird die oben genannten Dinge bestätigen!
Wenn du eine Betäubungsdosis wählst,dass ein Elefant bzw ein Tiger sofort umfällt,ist das Tier danach tot.
Dazu bräuchtest du auch ein starkes Nervengift.

Die Zeit vom eintreten des Betäubungsmittel in den Körper bis zum niederliegen,ist wie oben erwähnt die absolut gefährlichste Phase.
Ähnlich von Drogenjunkies,sieh dir mal amerikanische Videos an,was solche Menschen in diesem Ausnahmezustand alles anrichten bzw aushalten!
Und genau sowas hast du auch bei Raubtieren.

Bzgl streuender Wirkung...genau deshalb wird von "Bean Bags" gesprochen.
Informiere dich doch bitte bevor du hier solchen Unsinn von dir gibst.
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Re: WP für Zoopersonal (oder -direktoren)

Beitrag von GDU » Fr 21. Jul 2023, 17:59

Und was ist, wenn ein Elefant auskommt und randaliert?

Ich wäre für einen Husar oder Dingo für Schönbrunn... Der Sicherheit halber

mikonis
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Re: WP für Zoopersonal (oder -direktoren)

Beitrag von mikonis » Fr 21. Jul 2023, 20:01

AUG-andy hat geschrieben:
Fr 21. Jul 2023, 16:27
Frage am Rande.
Wie oft ist dieses Szenario in den letzten 50 Jahren denn vorgekommen? Wieviele Besucher wurden verletzt oder gar getötet? Die Wahrscheinlichkeit einen Lotto-Sechser zu gewinnen ist deutlich höher. Viel Wind um nichts. Wie üblich in Österreich.
Ein mal. Du erinnerst dich sicher. Vor vielleicht 10 Jahren. Unterm Pechlaner (?). Ein Leopard (?) hat eine junge Tierpflegerin attackiert. Man konnte nicht in den Käfig um sie zu retten. Ihr Kollege ist noch um den .357-Revolver gerannt, der im Büro lag. Sie starb.
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BR1
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Re: WP für Zoopersonal (oder -direktoren)

Beitrag von BR1 » Fr 21. Jul 2023, 20:09

Ich kann den Begriff "Pumpgun" nicht ertragen. Der wird meistens in Textstücken von schmerzhaft inkompetenten Personen verwendet.

MartinRaml
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Re: WP für Zoopersonal (oder -direktoren)

Beitrag von MartinRaml » Fr 21. Jul 2023, 20:21

Ich glaube dass der Zoodirektor nur auf jedem Fall in die Medien kommen will; wie auch mit der Nachricht dass jetzt die Tiere keinen Namen mehr haben dürfen da das ja diskriminierend gegenüber anderen Tieren ist (Spinnen bekommen keine Namen).
Wenn er wirklich glaubt, eine Schrotflinte kann eventuell helfen, dann gibt es viele Kat C Waffen, die schnell genug von einem Safe geholt werden können. Da braucht man nicht mit einer Pump Gun jetzt im Zoo herumlaufen.

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