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Zeitweilige Überlassung Kat C

Verfasst: Mi 2. Aug 2023, 20:27
von MikeV
Hi.
Mein Junior (23) möchte während meines Urlaubs meine Bockflinte nutzen.
Ich denke, ich kann sie ihm ohne weiters überlassen, wollte aber doch nochmal sichergehen…
Muss/Sollte ich ihm die Überlassung irgendwie schriftlich bestätigen?

Was sollte dann drinnen stehen?
Beide Namen, Geb-Datum, Waffe mit SNr, Überlassungszeitraum?

Thx Mike

Re: Zeitweilige Überlassung Kat C

Verfasst: Mi 2. Aug 2023, 23:56
von mrd
MikeV hat geschrieben:
Mi 2. Aug 2023, 20:27
Hi.
Mein Junior (23) möchte während meines Urlaubs meine Bockflinte nutzen.
Ich denke, ich kann sie ihm ohne weiters überlassen, wollte aber doch nochmal sichergehen…
Drum fragst hier nach, sehr löblich!
MikeV hat geschrieben:
Mi 2. Aug 2023, 20:27
Muss/Sollte ich ihm die Überlassung irgendwie schriftlich bestätigen?
Ich würde mal sagen; unklug wär es net und schaden wirds auch ned.
MikeV hat geschrieben:
Mi 2. Aug 2023, 20:27
Was sollte dann drinnen stehen?
Beide Namen, Geb-Datum, Waffe mit SNr, Überlassungszeitraum?
Beide Namen klingt schon mal sehr gut.

Geburtsdatum, hm.
Würde eher sagen: ausgewiesen durch Dokument, ausgestellt von, ausgestellt am.
( ja, ich habe gelesen es is der Junior. Trotzdem.)

Seriennummer der Waffe; klingt auch vernünftig.

Überlassungszeitraum? Zeitraum?
Eher ned, sondern Überlassung ab.

Würd ich so machen, wäre ich an deiner Stelle.

Re: Zeitweilige Überlassung Kat C

Verfasst: Do 3. Aug 2023, 00:18
von titan
Das Überlassen von Schusswaffen ist im Waffengesetz geregelt, inkl Meldepflicht.

Ein schriftlicher "Kaufvertrag" bzw Erwerbsnachweis ist nicht zwingend erforderlich, dient aber der Absicherung für deinen persönlichen Nachweis, wo deine Waffe verblieben ist.
Wenn du nichts schriftlich hast, kannst du nichts beweisen.

Ob du "deine" Waffe an einem bestimmten Datum wieder zurück bekommst, ist eine privat vertraglich zu vereinbarende Angelegenheit und hat mit den Regelungen des WaffG nichts zu tun.