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Verkauf: Privat->Händler

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Verkauf: Privat->Händler

Beitrag von skrufmaster » Do 10. Aug 2023, 21:53

Hi,

ich habe vor einigen Tage eine Kat. B Waffe an die Firma Austria Arms nähe Wien verkauft, da ich auf Waffengebraucht keinen Käufer gefunden habe und den WBK Platz frei machen wollte. Muss ich das der Behörde genauso wie beim Verkauf Privat->Privat melden?

Ist zwar doof, erst im Nachhinein daran zu denken, aber für mich war sonnenklar, dass das die Meldung durch den Händler durchgeführt wird. Frist ist vermutlich noch keine verstrichen, bei Notwendigkeit kann ich deine Meldung noch nachholen.

Beste Grüße

Edit: genaugenommen hab ich die Kat. B Waffe bei diesem Händler gegen eine andere Kat. B getauscht - da müsste doch alles passen und die alte ausgetragen worden und die neue eingetragen worden sein, oder?

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Re: Verkauf: Privat->Händler

Beitrag von AUG-andy » Do 10. Aug 2023, 22:03

skrufmaster hat geschrieben:
Do 10. Aug 2023, 21:53
Hi,

ich habe vor einigen Tage eine Kat. B Waffe an die Firma Austria Arms nähe Wien verkauft, da ich auf Waffengebraucht keinen Käufer gefunden habe und den WBK Platz frei machen wollte. Muss ich das der Behörde genauso wie beim Verkauf Privat->Privat melden?

Ist zwar doof, erst im Nachhinein daran zu denken, aber für mich war sonnenklar, dass das die Meldung durch den Händler durchgeführt wird. Frist ist vermutlich noch keine verstrichen, bei Notwendigkeit kann ich deine Meldung noch nachholen.

Beste Grüße

Edit: genaugenommen hab ich die Kat. B Waffe bei diesem Händler gegen eine andere Kat. B getauscht - da müsste doch alles passen und die alte ausgetragen worden und die neue eingetragen worden sein, oder?
Steht alles im Gesetz.
Macht alles der Händler.
Privat zu Privat müssen beide Seiten an die Behörde des Käufers melden.
Bei Kauf oder Verkauf bei einem Händler musst du nichts machen, das ist Aufgabe des Waffengeschäfts.

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006016

Überlassen von Schusswaffen der Kategorie B
§ 28.
(1)Schusswaffen der Kategorie B dürfen nur dem Inhaber eines entsprechenden Waffenpasses oder einer entsprechenden Waffenbesitzkarte überlassen werden; einem Menschen, der den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen zwar in der Europäischen Union aber nicht im Bundesgebiet hat, darüber hinaus nur dann, wenn er hierfür die vorherige Einwilligung des Wohnsitzstaates nachzuweisen vermag. Einer solchen Einwilligung bedarf es nicht, wenn der Erwerber dem Veräußerer eine schriftliche, begründete Erklärung übergibt, wonach er diese Waffen nur im Bundesgebiet zu besitzen beabsichtigt.
(2)Im Falle der Veräußerung haben der Überlasser und der Erwerber die Überlassung der Schusswaffe der Kategorie B binnen sechs Wochen der für den Erwerber zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen. In der Anzeige sind anzugeben: Art und Kaliber, Marke, Type und Herstellungsnummer der überlassenen Waffen, sowie Name und Anschrift des Überlassers und des Erwerbers, die Nummern deren Waffenpässe oder Waffenbesitzkarten sowie das Datum der Überlassung. Mit der Anzeige ist der Behörde gegebenenfalls auch die vorherige Einwilligung des Wohnsitzstaates nachzuweisen oder die schriftliche Erklärung, die Waffe nur im Bundesgebiet besitzen zu wollen, zu übermitteln. Die Behörde ist ermächtigt, die Veräußerung jener Behörde mitzuteilen, die den Waffenpaß oder die Waffenbesitzkarte des Überlassers ausgestellt hat.
(2a)Ist der Besitz an einer Schusswaffe der Kategorie B im Ausland entstanden, so ist die Überlassung binnen sechs Wochen ab dem Verbringen oder der Einfuhr dieser Waffe ins Bundesgebiet gemäß Abs. 2 anzuzeigen.
(3)Wird das für die Veräußerung maßgebliche Rechtsgeschäft mit einem im Bundesgebiet ansässigen Gewerbetreibenden abgeschlossen, so hat nur dieser die Überlassung anzuzeigen und zwar jener Behörde, die den Waffenpaß oder die Waffenbesitzkarte des Zweitbeteiligten ausgestellt hat. Gewerbetreibende, die gemäß § 32 ermächtigt sind, Registrierungen vorzunehmen, haben die Anzeige im Wege des Datenfernverkehrs an die Behörde zu richten.
MfG
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Re: Verkauf: Privat->Händler

Beitrag von skrufmaster » Do 10. Aug 2023, 22:13

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

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Re: Verkauf: Privat->Händler

Beitrag von yoda » Fr 11. Aug 2023, 11:31

Normalerweise übergibt der Händler in so einem Fall den Zettel mit der ZWR Bestätigung, auf der steht dass die Waffe jetzt im Besitz des Händlers ist. Das PDF wird per Knopfdruck automatisch erstellt wenn man die Waffe im ZWR als Händler ankauft. Kaufvertrag hast aber schon gemacht oder ?

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Re: Verkauf: Privat->Händler

Beitrag von DOUBLEACTION » Fr 11. Aug 2023, 11:57

yoda hat geschrieben:
Fr 11. Aug 2023, 11:31
Normalerweise übergibt der Händler in so einem Fall den Zettel mit der ZWR Bestätigung, auf der steht dass die Waffe jetzt im Besitz des Händlers ist. Das PDF wird per Knopfdruck automatisch erstellt wenn man die Waffe im ZWR als Händler ankauft. Kaufvertrag hast aber schon gemacht oder ?
Bei Kat B ist ein kaufvertrag gesetzlich vorgeschrieben, egal ob haendler oder privat.
Du hast also bereits ein Dokument auf dem alles gegenstaendliche vermerkt ist.
Bei Kat B sind ZWR bestaetigungen daher weder vorgeschrieben noch vorgesehen
die hat es fuer kat B die ersten jahre auch garned gegeben im ZWR soweit ich mich erinnere
die hat man dann spaeter "nachgeruestetet"

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Re: Verkauf: Privat->Händler

Beitrag von kemira » Fr 11. Aug 2023, 12:03

DOUBLEACTION hat geschrieben:
Fr 11. Aug 2023, 11:57
Bei Kat B ist ein kaufvertrag gesetzlich vorgeschrieben, egal ob haendler oder privat.
Seit wann dieses?
illegitimi non carborundum
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Re: Verkauf: Privat->Händler

Beitrag von DOUBLEACTION » Fr 11. Aug 2023, 12:04

kemira hat geschrieben:
Fr 11. Aug 2023, 12:03
DOUBLEACTION hat geschrieben:
Fr 11. Aug 2023, 11:57
Bei Kat B ist ein kaufvertrag gesetzlich vorgeschrieben, egal ob haendler oder privat.
Seit wann dieses?
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Re: Verkauf: Privat->Händler

Beitrag von kemira » Fr 11. Aug 2023, 12:10

Von einem Kaufvertrag find ich im ganzen WaffG nix... wo genau steht das?
illegitimi non carborundum
...the Brotherhood of Blackpowder...

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Re: Verkauf: Privat->Händler

Beitrag von DOUBLEACTION » Fr 11. Aug 2023, 12:27

kemira hat geschrieben:
Fr 11. Aug 2023, 12:10
Von einem Kaufvertrag find ich im ganzen WaffG nix... wo genau steht das?
überlassung ist schriftlich anzuzeigen
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Re: Verkauf: Privat->Händler

Beitrag von kemira » Fr 11. Aug 2023, 12:35

Der Alex schreibt der BH "Ich hab Waffe XY vom Beppi gekauft", der Beppi schreibt der BH "Ich hab Waffe XY an Alex verkauft"...

Gilt das bereits als schriftlicher Kaufvertrag? :think:
illegitimi non carborundum
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Re: Verkauf: Privat->Händler

Beitrag von DOUBLEACTION » Fr 11. Aug 2023, 12:42

kemira hat geschrieben:
Fr 11. Aug 2023, 12:35
Der Alex schreibt der BH "Ich hab Waffe XY vom Beppi gekauft", der Beppi schreibt der BH "Ich hab Waffe XY an Alex verkauft"...

Gilt das bereits als schriftlicher Kaufvertrag? :think:
erstens ist das nicht die praxis
wennst a kat B aus der hand gibst ohne dass du eine unterschrift vom kauefer hast und dessen dokumentdaten dazu dann ist dir eh nimmer zu helfen

aber zweitens ja, das stimmt
das wuerde theoeretisch genauso reichen ohne dass es ein klassischer "kaufvertrag" ist

richtigerweise haette ich also formulieren sollen:
statt
- "Bei Kat B ist ein kaufvertrag gesetzlich vorgeschrieben, egal ob haendler oder privat."
besser
- "Bei Kat B ist eine schriftliche ueberlassung vorgeschrieben, egal ob haendler oder privat."
man verzeihe mir die nuance ....
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Re: Verkauf: Privat->Händler

Beitrag von yoda » Fr 11. Aug 2023, 13:12

DOUBLEACTION hat geschrieben:
Fr 11. Aug 2023, 11:57
Bei Kat B sind ZWR bestaetigungen daher weder vorgeschrieben noch vorgesehen
die hat es fuer kat B die ersten jahre auch garned gegeben im ZWR soweit ich mich erinnere
die hat man dann spaeter "nachgeruestetet"

ZWR registrierungsbestaetigungen sind nur fuer kat C gedacht
Fakt ist es gibt die Funktion, es ist ein einziger Knopfdruck und die Kunden sind meistens sehr glücklich wenn sie die Bestätigung haben, dass die Waffe nicht mehr bei ihnen im ZWR ist. Die verunsicherten Kunden ohne Bestätigung erstellen dann Beiträge in Onlineforen weil sie nicht sicher sind, dass alles korrekt ist ;)

Kaufvertrag ist natürlich obligatorisch, braucht der Händler ja auch für die Buchhaltung.

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Re: Verkauf: Privat->Händler

Beitrag von spareribs » Fr 11. Aug 2023, 13:28

Is mir egal, ich schaue einfach selber ins ZWR ....und sehe eh, ob die Knarre weg ist ...
Bruder Fre vom Orden der barmherzigen GLOCKen Brüder :-)
Ich liebe unsere Politiker..............wenn sie in Pension sind ! :mrgreen:

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Re: Verkauf: Privat->Händler

Beitrag von DOUBLEACTION » Fr 11. Aug 2023, 14:30

yoda hat geschrieben:
Fr 11. Aug 2023, 13:12
Fakt ist es gibt die Funktion, es ist ein einziger Knopfdruck und die Kunden sind meistens sehr glücklich wenn sie die Bestätigung haben, dass die Waffe nicht mehr bei ihnen im ZWR ist.
das wuerde vorausetzen dass das "live" waehrend des beratungs/verkaufs/kassiervorgang im ZWR gemacht werden kann.

was in einem gutteil der faelle ned geht weil
- das login wieder mal ned geht
- man beim eingeben rausfliegt
- man beim eingeben in den timeout kommt
usw

eine aenderung im ZWR kannst mit ca 5 minuten MINDESTENS rechnen
das bedeutet dass die anderen kunden pro verkaufter waffe 5 minuten laenger in der schlange stehen weil ... ja genau, warum eigentlich? ... eben ...

zudem ist die fehlerrate extrem hoch wennst einen mitarbeiter unter zeitdruck in so ein system was eingeben laesst
du als kunde bist da der leidtragende ggf
beweis der behoerde mal dass du eine waffe NICHT bekommen hast die der haendler dir irrtuemlich zugebucht hat weil er in der hektik noch in deiner eingabemaske war und nicht schon in der vom naechsten kunden ... viel spass dabei ....

gibts bei uns ned
alle ZWR eintragungen werden von einer bestimmten, verantwortlichen und sachkundigen person ausserhalb der oeffenungszeiten gemacht
halte ich fuer die richtige vorgangsweise

diese ganze fokusierung auf das ZWR durch endkunden geht mir sowieso ned ein
der endkunde hat mit dem ZWR genau nix zu tun
es ist ein instrument der behoerde
ob das was da drin stehjt stimmt oder nicht ist rechtlich unbedeutsam
so lange du den tatsaechlichen sachverhalt mit dokumenten nachweisen kannst
Zuletzt geändert von DOUBLEACTION am Fr 11. Aug 2023, 17:10, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Verkauf: Privat->Händler

Beitrag von frankydean » Fr 11. Aug 2023, 15:41

"ob das was da drin stehjt stimmt oder nicht ist rechtlich unbedeutsam"
gut zu wissen..... ich habe meiner frau eine ffw verkauft, und sie mir eine *gggg* - ich 5 plätze, sie damals 2 plätze - bei mir wurde die verkaufte waffe ordnungsgemäß ausgetragen, bei ihr ordnungsgemäß eingetragen. bloß ihre an mich verkaufte waffe blieb bei ihr eingetragen, und wurde auch bei mir ordnungsgemäß eingetragen... stand der dinge. bei mir ordnungsgemäß gemeldet, sie hatte auf 2 plätzen plötzlich 3 waffen. wir sind nur durch zufall daraufgekommen, da ein waffenhändler uns darauf aufmerksam machte ( meine frau kann nicht ins zwr) also anruf beim admin-büro, sachverhalt geschildert, kein problem, während des telefonates wurde die waffe ausgetragen. auf meine frage was bei nicht bemerken passiert wäre.... kein problem, fehler würde dann bei der behörde liegen.
abschließend möchte ich bemerken: die referenten, die ich im zwr kenne sind sehr nett, hilfsbereit und freundlich!!!!!! mfg franky
ps.: ordnungsgemäßen ver- und kauf wäre natürlich durch einen kaufvertrag jederzeit nachweisbar gewesen.

edit: habe "N A C H W E IS B A R" geschrieben und sehe im text "verein" *ggggg*
nein, ich kann nicht zur hölle fahren. sorry! hab da noch immer hausverbot. :violin:

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