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Bestätigung "Was ist ein Wechselsystem"fürs Amt

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Krnr_ak47
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Bestätigung "Was ist ein Wechselsystem"fürs Amt

Beitrag von Krnr_ak47 » Di 22. Aug 2023, 12:25

Hallo liebe Schützen,

Ich habe ein Problem mit meiner Behörde, und zwar möchte ich ein WS anmelden welches beim kauf noch eine Vollständige Kat B Waffe (AR15) war.
Mein Amt (LPD) will mir dieses aber nicht umschreiben.
Grund dafür wird Rücksprache mit dem BMI angegeben.
Laut meiner SB benötigt sie einen Schrieb quasi ein Gutachten/Attest was ein Wechselsystem ist und welche Teile ein solches beinhaltet. Laut ihr kann mir das ein Waffenhändler geben oder ein Sachverständiger.

Daher meine Frage hat jemand von euch ein solches Gutachten zufällig oder kennt jemand einen Waffenhändler der so etwas ausstellt ?

Der Händler bei uns im Ort tut das nicht und die 2 anderen die ich gefragt habe wollen eine Menge Geld aus der Sache ziehen ohne ein Schriftstück zu erstellen.

Also falls jemand ein solches Gutachten besitzt oder erstellen kann ich würde selbstverständlich auch zahlen dafür.

Und die Tatsache das man den Bestand googlen kann ist ihr egal.

Hoffe irgendjemand kann mir hier helfen.
Danke im Vorraus

gewo
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Re: Bestätigung "Was ist ein Wechselsystem"fürs Amt

Beitrag von gewo » Di 22. Aug 2023, 13:01

Krnr_ak47 hat geschrieben:
Di 22. Aug 2023, 12:25
....und die 2 anderen die ich gefragt habe wollen eine Menge Geld aus der Sache ziehen ohne ein Schriftstück zu erstellen. ....
was meinst denn mit
- eine Menge Geld
und
- ohne ein Schriftstück zu erstellen

mit einer auftrennung sind a haufen ablaeufe verbunden
vor allem bei einer bereits im ZWR vorhandenen waffe (bei einer neuwaffe ist das einfacher und billiger)
und ja das kostet geld
bei uns fuer eine bereits im ZWR befindliche waffe knapp € 50,-

und was meinst mit kein schriftstueck?
das ding steht danach als wechselsystem im ZWR
mit deiner behoerde hast du nix mehr zu tun in der sache
und an schriftstuecken gibts alles was noetig ist
- ankaufsrechnung ueber das griffstueck
- ummeldungsauftrag der verbleibenden relevanten waffenteile auf wechselsystem
- ZWR bestaetigung darueber dass es danach "nur mehr" ein waffenzubehoer ist
was haettest sonst noch gerne ....?
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Re: Bestätigung "Was ist ein Wechselsystem"fürs Amt

Beitrag von Krnr_ak47 » Di 22. Aug 2023, 14:49

Genau auf dich habe ich gehofft 🫡

Eine Menge Geld ist 190 euro plus die kosten das ich dort hin fahre komme ich für eine Waffe auf ~250 euro.
Ja ich weis das im Vergleich zur Waffe das nicht sehr teuer ist. Jedoch kann das jede BH und jede LPD auch im Haus erledigen. Also ist der Preis absolute Abzocke.
50 Euro ? Absolut Fair.
Ich habe noch ein Ass im Ärmel eben einen weiteren Händler sollte der das nicht machen können wie du beschrieben hast , darf ich mich bei dir melden ?

Mit keinem Schrieb meine ich das ich erst kein Schreiben habe das meiner LPD erklärt was ein Wechselsystem ist.

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Re: Bestätigung "Was ist ein Wechselsystem"fürs Amt

Beitrag von gewo » Di 22. Aug 2023, 14:55

Krnr_ak47 hat geschrieben:
Di 22. Aug 2023, 14:49
Mit keinem Schrieb meine ich das ich erst kein Schreiben habe das meiner LPD erklärt was ein Wechselsystem ist.
deine LPD braucht kein schreiben

wenn das gehaeuse bzw griffstueck "weg" ist dann steht nur mehr das wechselsystem im ZWR
du hast in der sache mit deiner behoerde nix zu tun

du brauchst auch ned herkommen
du musst mir nur das griffsteucke schicken, das darf man schicken, das ist nicht waffenrelevant
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Re: Bestätigung "Was ist ein Wechselsystem"fürs Amt

Beitrag von Krnr_ak47 » Di 22. Aug 2023, 16:27

Ok , das Problem mit dem Umschreiben habe nicht nur ich alleine. Alleine in meinem Freundeskreis betrifft es mehrere , wir haben gerade unsere Schützenrunde aufgerüstet.

Mit guten Gebrauchten, nun wollen einige eben den Zuwachs als WS auf die WBK. Und die SB macht bei meinen Freunden ebenfalls die selben Probleme. Dieses Problem lässt sich laut ihr gabz einfach lösen indem irgendjemand von uns eine Erklärung bzw. ein Gutachten bringt was ein WS ist und aus was es besteht.

Meines erachtens reicht eine Zusammenschrift wie ein WS funktioniert und aus welchen Waffenrelevanten Teilen es besteht, mit einer Unterschrift und Stempel eines Händlers.
Dann müssten wir hier nicht immer extrakosten verursachen und die Behörde kann das dann eben kurz und schmerzlos umtragen.

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Re: Bestätigung "Was ist ein Wechselsystem"fürs Amt

Beitrag von gewo » Di 22. Aug 2023, 16:30

Krnr_ak47 hat geschrieben:
Di 22. Aug 2023, 16:27
Meines erachtens reicht eine Zusammenschrift wie ein WS funktioniert und aus welchen Waffenrelevanten Teilen es besteht, mit einer Unterschrift und Stempel eines Händlers.
Dann müssten wir hier nicht immer extrakosten verursachen und die Behörde kann das dann eben kurz und schmerzlos umtragen.
das wird wohl ein missverstandnis sein
irgendwer muss das dann ins ZWR eintragen

fuer den eintrag einer aenderung von waffe auf wechselsystem (oder umgekehrt) durch die behoerde gibt es keine rechtsgrundlage. nur eine ueberlassung waere durch die behoerde einzutragen....

noch dazu brauchst an nachweis ueber den verbleib des griffstuecks
dazu eignet sich im regelfall a ankaufsrechnung am besten
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Re: Bestätigung "Was ist ein Wechselsystem"fürs Amt

Beitrag von Krnr_ak47 » Di 22. Aug 2023, 16:39

Versteh ich jetzt nicht ganz ?

Die Behörde kann doch eine Waffe in ein WS ummelden oder ? Die Waffe befindet sich ja bereits im ZWR.

Wo ist jetzt der unterschied ?

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Re: Bestätigung "Was ist ein Wechselsystem"fürs Amt

Beitrag von gewo » Di 22. Aug 2023, 16:43

Krnr_ak47 hat geschrieben:
Di 22. Aug 2023, 16:39
Versteh ich jetzt nicht ganz ?
Die Behörde kann doch eine Waffe in ein WS ummelden oder ? Die Waffe befindet sich ja bereits im ZWR.
Wo ist jetzt der unterschied ?
damit eine waffe zu einem wechselsystem wird muss das griffstueck (gehaeuse, lower ..) nicht mehr im verbund mit der waffe sein.
die frage die sich dabei stellt ist schlicht: was ist mit dem griffstueck passiert.
dazu muss es einen nachweis geben.

und wegen des eintrags:
behoerden handeln nach gesetzen.
im gesetz gibt es keine bestimmung nach der sie berechtigt (oder verpflichtet) waeren waffen auf wechselsysteme umzuschreiben
so einfach ist das

findest du im bezugnehmenden Paragraphen irgendwas zur "Aenderung der Waffenart"?
spoiler: nein, weil da steht nix..


Überlassen von Schusswaffen der Kategorie B
§ 28.
(1) Schusswaffen der Kategorie B dürfen nur dem Inhaber eines entsprechenden Waffenpasses oder einer entsprechenden Waffenbesitzkarte überlassen werden; einem Menschen, der den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen zwar in der Europäischen Union aber nicht im Bundesgebiet hat, darüber hinaus nur dann, wenn er hierfür die vorherige Einwilligung des Wohnsitzstaates nachzuweisen vermag. Einer solchen Einwilligung bedarf es nicht, wenn der Erwerber dem Veräußerer eine schriftliche, begründete Erklärung übergibt, wonach er diese Waffen nur im Bundesgebiet zu besitzen beabsichtigt.
(2) Im Falle der Veräußerung haben der Überlasser und der Erwerber die Überlassung der Schusswaffe der Kategorie B binnen sechs Wochen der für den Erwerber zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen. In der Anzeige sind anzugeben: Art und Kaliber, Marke, Type und Herstellungsnummer der überlassenen Waffen, sowie Name und Anschrift des Überlassers und des Erwerbers, die Nummern deren Waffenpässe oder Waffenbesitzkarten sowie das Datum der Überlassung. Mit der Anzeige ist der Behörde gegebenenfalls auch die vorherige Einwilligung des Wohnsitzstaates nachzuweisen oder die schriftliche Erklärung, die Waffe nur im Bundesgebiet besitzen zu wollen, zu übermitteln. Die Behörde ist ermächtigt, die Veräußerung jener Behörde mitzuteilen, die den Waffenpaß oder die Waffenbesitzkarte des Überlassers ausgestellt hat.
(2a) Ist der Besitz an einer Schusswaffe der Kategorie B im Ausland entstanden, so ist die Überlassung binnen sechs Wochen ab dem Verbringen oder der Einfuhr dieser Waffe ins Bundesgebiet gemäß Abs. 2 anzuzeigen.
(3) Wird das für die Veräußerung maßgebliche Rechtsgeschäft mit einem im Bundesgebiet ansässigen Gewerbetreibenden abgeschlossen, so hat nur dieser die Überlassung anzuzeigen und zwar jener Behörde, die den Waffenpaß oder die Waffenbesitzkarte des Zweitbeteiligten ausgestellt hat. Gewerbetreibende, die gemäß § 32 ermächtigt sind, Registrierungen vorzunehmen, haben die Anzeige im Wege des Datenfernverkehrs an die Behörde zu richten.
(4) Erfolgte die Veräußerung durch Versteigerung, so gilt Abs. 3 mit der Maßgabe, daß die Pflichten des Veräußerers das die Versteigerung durchführende Unternehmen oder Organ treffen.
(5) Wurde der Behörde eine Meldung gemäß Abs. 2 erstattet und hat der Erwerber den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, so hat die Behörde diesen Mitgliedstaat von dem Erwerb in Kenntnis zu setzen, es sei denn, es läge eine Erklärung vor, die Waffe nur im Bundesgebiet besitzen zu wollen.
(6) Menschen mit Hauptwohnsitz in Österreich, die beabsichtigen, Schusswaffen der Kategorie B oder Munition für Faustfeuerwaffen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zu erwerben, kann die Behörde - bei Vorliegen der entsprechenden waffenrechtlichen Bewilligungen - auf Antrag die vorherige Einwilligung zum Erwerb dieser Waffen oder Munition erteilen. Die Erteilung der Bewilligung ist durch die Ausstellung einer Bescheinigung mit einer Gültigkeitsdauer bis zu drei Monaten zu beurkunden.
(7) Wer seinen Besitz an einer Schusswaffe der Kategorie B aufgegeben hat, hat dies – sofern nicht eine Meldung gemäß Abs. 2, 3 und 4 zu erfolgen hat – der Behörde binnen sechs Wochen zu melden und einen Nachweis über den Verbleib dieser Waffe zu erbringen. Im Falle einer Veräußerung in das Ausland hat die Meldung die Daten gemäß Abs. 2 zu umfassen.


EDIT: spinn ich ... das ist doch a alte version im RIS ... die meldung ist seit der novelle doch an die behoerde zu richten in deren wirkungsbereich der KAUFER seinen mittelpunkt der lebensinteressen hat .... *gruebel*
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Re: Bestätigung "Was ist ein Wechselsystem"fürs Amt

Beitrag von frankydean » Di 22. Aug 2023, 17:28

ich lehn mich jetzt mal weit aus dem fenster..... ein erfahrungsbericht
habe mir eine faustfeuerwaffe (s&w 41) gekauft - eintrag ins zwr vom händler, bei dem ich die waffe gekauft habe.
nach einiger zeit anruf beim zwr - ob es eine möglicheit gibt, die waffe als wechselsystem umzutragen?
kein problem, musste nur fotos vom griffstück getrennt vom lauf und verschluß senden....
und das wars... nach ein paar stunden konnte ich im zwr schon die änderung einsehen.....
nein, ich kann nicht zur hölle fahren. sorry! hab da noch immer hausverbot. :violin:

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Re: Bestätigung "Was ist ein Wechselsystem"fürs Amt

Beitrag von gewo » Di 22. Aug 2023, 17:35

frankydean hat geschrieben:
Di 22. Aug 2023, 17:28
ich lehn mich jetzt mal weit aus dem fenster..... ein erfahrungsbericht
habe mir eine faustfeuerwaffe (s&w 41) gekauft - eintrag ins zwr vom händler, bei dem ich die waffe gekauft habe.
nach einiger zeit anruf beim zwr - ob es eine möglicheit gibt, die waffe als wechselsystem umzutragen?
kein problem, musste nur fotos vom griffstück getrennt vom lauf und verschluß senden....
und das wars... nach ein paar stunden konnte ich im zwr schon die änderung einsehen.....
du kannst ned beim ZWR angerufen haben
du hast bei deiner waffenbehoerde angerufen

und wie gesagt
wenn die will dann kann sie
sie muss aber ned
und genau genommen ..... eigentlich a rechtsfreier raum ob sie ueberhaupt darf ....
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Re: Bestätigung "Was ist ein Wechselsystem"fürs Amt

Beitrag von frankydean » Di 22. Aug 2023, 17:39

na klar..... jetzt hast mich erwischt *ggggg*
stimmt, ich hab bei der lpd angerufen - die referenten dort sind ausgesprochen nett..... zumindest kann ich das für mich und für meine frau behaupten....
nein, ich kann nicht zur hölle fahren. sorry! hab da noch immer hausverbot. :violin:

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Re: Bestätigung "Was ist ein Wechselsystem"fürs Amt

Beitrag von Krnr_ak47 » Di 22. Aug 2023, 20:38

frankydean hat geschrieben:
Di 22. Aug 2023, 17:28
ich lehn mich jetzt mal weit aus dem fenster..... ein erfahrungsbericht
habe mir eine faustfeuerwaffe (s&w 41) gekauft - eintrag ins zwr vom händler, bei dem ich die waffe gekauft habe.
nach einiger zeit anruf beim zwr - ob es eine möglicheit gibt, die waffe als wechselsystem umzutragen?
kein problem, musste nur fotos vom griffstück getrennt vom lauf und verschluß senden....
und das wars... nach ein paar stunden konnte ich im zwr schon die änderung einsehen.....

Das wäre das absolute Traumszenario gewesen für mich. Leider absolutes Gegenteil.
gewo hat geschrieben:
Di 22. Aug 2023, 16:43


damit eine waffe zu einem wechselsystem wird muss das griffstueck (gehaeuse, lower ..) nicht mehr im verbund mit der waffe sein.
die frage die sich dabei stellt ist schlicht: was ist mit dem griffstueck passiert.
dazu muss es einen nachweis geben.

und wegen des eintrags:
behoerden handeln nach gesetzen.
im gesetz gibt es keine bestimmung nach der sie berechtigt (oder verpflichtet) waeren waffen auf wechselsysteme umzuschreiben
so einfach ist das

findest du im bezugnehmenden Paragraphen irgendwas zur "Aenderung der Waffenart"?
spoiler: nein, weil da steht nix..
Ok Grundsetzlich wusste ich schon wie das funktioniert. Oder funktionieren könnte , wobei das "wegnehmen" vom Lower eher naja egal... (will nicht noch so eine Diskussion lostretten)
Jetzt weis ich endlich ganz genau wies funktioniert.
Was meine SB nun von mir und meinen Kollegen will versteht scheinbar auch hier niemand.

Danke für deine Hilfe Gewo, meine Notlösung hat nun das für mich gemacht was du Vorgeschlagen hast. 🫡

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Re: Bestätigung "Was ist ein Wechselsystem"fürs Amt

Beitrag von Huck_Finn » Sa 2. Sep 2023, 20:28

Warum muss man das Griffstück verkaufen? Der Besitz ist frei und an keine Genehmigungen gebunden.
Gerechte Menschen sollten ihr Haus nicht ohne Waffe verlassen.
© Pavel Kosorin (*1964), tschechischer Schriftsteller und Aphoristiker

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Re: Bestätigung "Was ist ein Wechselsystem"fürs Amt

Beitrag von gewo » Sa 2. Sep 2023, 21:28

Huck_Finn hat geschrieben:
Sa 2. Sep 2023, 20:28
Warum muss man das Griffstück verkaufen? Der Besitz ist frei und an keine Genehmigungen gebunden.
So ist es.
Du kannst es gerne wieder ankaufen.

Aber zum zeitpunkt an dem deine waffe zu einem waffenzubehoer wird, kann es nicht in deinem besitz sein.
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