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Aufbewahrung der B-Waffe als Jäger.

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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MikeV
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Aufbewahrung der B-Waffe als Jäger.

Beitrag von MikeV » So 3. Sep 2023, 23:43

Grundsätzlich gibt es für Jäger ja die Regelung, dass eine Waffe bis zu 6 Stunden als „sicher verwahrt“ im Kfz aufbewahrt werden kann, wenn u.a. Es sich nicht um eine Waffe der Kat B handelt.

Damit kann es dann ja aber wieder zu unvermeidbaren Situationen kommen, die dem Jäger mit Kat B (egal ob mit FFW oder LW) keinen Ausweg bieten.
Bsp.
ein Jäger, der während der Jagd und auch am Weg zur Jagd und retour eine B- Waffe führen darf (WBK natürlich vorhanden), ist in einem fremden Revier zu Gast und in einem Hotel einquartiert. Soweit so gut, Transport, Weg von und zur Jagd, Jagd selbst und Verwahrung im Hotel ist alles geklärt. Am letzten Tag , checkt der Jäger vom Hotel aus und will noch am Abendansitz teilnehmen.
Nu wohin jetzt mit der Waffe vom Auschecken bis zum Ansitz??

Im Auto geht nicht.
Selbst mit der Waffe im Auto warten, geht auch nicht, denn das wäre kein Transport, und damit „führen“
Mit in ein Lokal etc. geht natürlich auch nicht >> führen
WP für „normale“ Jäger gibts nicht mehr…

Wie macht man es denn nun richtig?
Die einzige Methode die mir überhaupt einfiele, wäre den ganzen Tag in der Kanzel oder der Pirsch zu verbringen, was doch aber auch nicht im Sinne des Gesetzgebers sein kann.

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Re: Aufbewahrung der B-Waffe als Jäger.

Beitrag von MikeV » So 3. Sep 2023, 23:44

Auch interessant währe die Verwahrung wenn man mit dem Wohnmobil unterwegs ist.

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Re: Aufbewahrung der B-Waffe als Jäger.

Beitrag von gewo » Mo 4. Sep 2023, 00:12

MikeV hat geschrieben:
So 3. Sep 2023, 23:44
Auch interessant währe die Verwahrung wenn man mit dem Wohnmobil unterwegs ist.
Verwahrung im wohnmobil oder wohnwagen ist grundsaetzlich unzulässig
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Re: Aufbewahrung der B-Waffe als Jäger.

Beitrag von gewo » Mo 4. Sep 2023, 00:24

Was sollte dich daran hindern die waffe zwischen dem auschecken und dem ansitz mit dir zu transportieren ( ungeladen, geschlossenes behältnis).
Und was sollte dich daran hindern mit der waffe im behaeltnis in einem lokal zu warten?

Das waere nur DANN unzulässiges führen, wenn es grundlos erfolgt.
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Re: Aufbewahrung der B-Waffe als Jäger.

Beitrag von Promo » Mo 4. Sep 2023, 10:54

Wieso solltest du nicht mit der Waffe im Auto auf den Abendansitz warten dürfen? Beziehungsweise in einem Koffer versperrt bei dir im Lokal?
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Re: Aufbewahrung der B-Waffe als Jäger.

Beitrag von MikeV » Mo 4. Sep 2023, 10:59

gewo hat geschrieben:
Mo 4. Sep 2023, 00:12
MikeV hat geschrieben:
So 3. Sep 2023, 23:44
Auch interessant währe die Verwahrung wenn man mit dem Wohnmobil unterwegs ist.
Verwahrung im wohnmobil oder wohnwagen ist grundsaetzlich unzulässig
OK, danke.
gewo hat geschrieben:
Mo 4. Sep 2023, 00:24
Was sollte dich daran hindern die waffe zwischen dem auschecken und dem ansitz mit dir zu transportieren ( ungeladen, geschlossenes behältnis).
Und was sollte dich daran hindern mit der waffe im behaeltnis in einem lokal zu warten?

Das waere nur DANN unzulässiges führen, wenn es grundlos erfolgt.
Naja... meine Überlegung dazu war, dass es ja zB am Heimweg vom Schießstand nicht einmal erlaubt ist, kurz einkaufen zu gehen, und die Waffe mit ins Geschäft zu nehmen (zB FFW), geschweige denn, damit essen zu gehen.

Worauf sollte ich als Jäger begründen, dass ich mit der Waffe von 10:00 bis 17:00 im Wirtshaus sitze?
Genau dafür, und für das Problem "Gewehr oder Säge im Revier" gibt es doch die Regelung, dass C-Waffen im Auto gelagert werden dürfen. Und B-Waffen soll ich ins Wirtshaus mitnehmen dürfen?

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Re: Aufbewahrung der B-Waffe als Jäger.

Beitrag von gewo » Mo 4. Sep 2023, 11:58

MikeV hat geschrieben:
Mo 4. Sep 2023, 10:59
Naja... meine Überlegung dazu war, dass es ja zB am Heimweg vom Schießstand nicht einmal erlaubt ist, kurz einkaufen zu gehen, und die Waffe mit ins Geschäft zu nehmen (zB FFW), geschweige denn, damit essen zu gehen.
es ist nur DANN nicht zulaessig wenn es nicht ERFORDERLICH ist
meist wird es nicht erforderlich sein und daher ist die generelle aussage "das ist verboten" durchaus korrekt
mir fallen aber sofort a handvoll situationen ein in denen es sehr wohl erforderlich ist
und dann darfst du das auch
MikeV hat geschrieben:
Mo 4. Sep 2023, 10:59
Worauf sollte ich als Jäger begründen, dass ich mit der Waffe von 10:00 bis 17:00 im Wirtshaus sitze?
genau mit dem was du vorher beschrieben hast
- hab schon auschecken muessen
- ansitz beginnt erst bei der daemmerung
wennst an ueberfleissigen beamten hast kanns sein dass er es nachkontrolliert durch anruf beim hotel und beim jagdleiter
und du solltest die kurzwaffe im lokal ned geladen am tisch liegen haben gell ...... ;-)
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Re: Aufbewahrung der B-Waffe als Jäger.

Beitrag von Promo » Mo 4. Sep 2023, 13:11

Zur Not sprich halt mit demjenigen Jäger, wo du jagen bist, ob du es nicht bis dahin bei ihm einsperren kannst. Oder im Hotel fragen, ob sie einen Safe bis zum Abend haben. Alternativ machst ein Post-Paket und schickst dir die Pistole selber heim. Sollte sich für alles eine Lösung finden.
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Re: Aufbewahrung der B-Waffe als Jäger.

Beitrag von Grimar » Mo 4. Sep 2023, 16:35

Promo hat geschrieben:
Mo 4. Sep 2023, 13:11
Oder im Hotel fragen, ob sie einen Safe bis zum Abend haben.
Der Safe ist aber nicht in den eigenen Räumlichkeiten und zusätzlich ist es wahrscheinlich, dass andere - auch ohne WBK - zugriff haben.

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Re: Aufbewahrung der B-Waffe als Jäger.

Beitrag von gewo » Mo 4. Sep 2023, 16:37

Grimar hat geschrieben:
Mo 4. Sep 2023, 16:35
Promo hat geschrieben:
Mo 4. Sep 2023, 13:11
Oder im Hotel fragen, ob sie einen Safe bis zum Abend haben.
Der Safe ist aber nicht in den eigenen Räumlichkeiten und zusätzlich ist es wahrscheinlich, dass andere - auch ohne WBK - zugriff haben.
safe auf den im regelbetrieb (also abgesehen von notfallcode und nachschluessel) dritte zugriff haben ist nicht zulaessig.

aufgrund des reiseerlasses aus 2015 (?) ist aber fuer derartige sonderfaelle weder eine "eigenen raeumlichkeit" noch eine "aussensicherung" erforderlich. auch der zimmertresor im eigenene hotelzimmer waere (trotz notfallcode und nachschluessel) in ordnung
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Re: Aufbewahrung der B-Waffe als Jäger.

Beitrag von Promo » Mo 4. Sep 2023, 16:51

Deine Posts erwecken den Anschein, dass du zwangshaft eine Situation konstruieren willst, wo es scheinbar keine andere Lösung gibt. Wie du in der genannten Situation vorgehen solltest, wurde dir anhand von Beispielen bereits belegt. Wenn du eine verschließ- und versperrbare Stahlkasette hast, wofür nur du den Schlüssel hast, und dieser kann beispielsweise in einem Tresor von einem anderen WBK-Inhaber versperrt werden, dann ist aus meiner Sicht jedenfalls die sichere Verwahrung gegeben.
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Re: Aufbewahrung der B-Waffe als Jäger.

Beitrag von gewo » Mo 4. Sep 2023, 17:13

Promo hat geschrieben:
Mo 4. Sep 2023, 16:51
Deine Posts erwecken den Anschein, dass du zwangshaft eine Situation konstruieren willst, wo es scheinbar keine andere Lösung gibt. Wie du in der genannten Situation vorgehen solltest, wurde dir anhand von Beispielen bereits belegt. Wenn du eine verschließ- und versperrbare Stahlkasette hast, wofür nur du den Schlüssel hast, und dieser kann beispielsweise in einem Tresor von einem anderen WBK-Inhaber versperrt werden, dann ist aus meiner Sicht jedenfalls die sichere Verwahrung gegeben.
ein versperrtes behaeltnis duerfte in den faellen auf die der reiseerlass anwendbar ist sogar vertrauenspersonen ohne WBK/WP ueberlassen werden, die keine zufallspersonen sind
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Re: Aufbewahrung der B-Waffe als Jäger.

Beitrag von MikeV » Mo 4. Sep 2023, 22:21

Promo hat geschrieben:
Mo 4. Sep 2023, 16:51
Deine Posts erwecken den Anschein, dass du zwangshaft eine Situation konstruieren willst, wo es scheinbar keine andere Lösung gibt. Wie du in der genannten Situation vorgehen solltest, wurde dir anhand von Beispielen bereits belegt. Wenn du eine verschließ- und versperrbare Stahlkasette hast, wofür nur du den Schlüssel hast, und dieser kann beispielsweise in einem Tresor von einem anderen WBK-Inhaber versperrt werden, dann ist aus meiner Sicht jedenfalls die sichere Verwahrung gegeben.
Nein, überhaupt nicht.
Ist eine Frage, welche sich mir eben erst anlassgegeben gestellt hat, und ich möchte nicht in eine Situation kommen, in der ich, der Teufel schläft nicht, meine Verlässlichkeit einbüßen könnte.
War gestern mit 2x B ( FFW + HA) auf der Jagd, habe gegen 10 ausgecheckt und Ansitz war um 5.
Gestern konnte ich das lösen, da ich mich in der Zwischenzeit auf einem Privatgrundstück aufgehalten habe, mit dem Jäger, welcher sogar einen WP hat. Da ist mEn alles im Lot.
Wie ich das aber lösen sollte, wenn ich ohne Gastgeber den Tag überbrücken müsste, war mir nicht klar.
Stahlkassette mit 1m Länge schließe ich eher aus, aber natürlich könnte ich den HA und die FFW versperren

@gewo
Diesen Reiseerlass… findet man den irgendwo?

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Re: Aufbewahrung der B-Waffe als Jäger.

Beitrag von KarawankenHippie » Mo 4. Sep 2023, 23:08

Die Regelung gehört sowieso gekübelt und stattdessen -> "ist berechtigt Schusswaffen der Kat. B in dem bejagbaren Teil des Reviers, in welchem er jagdausübungsberechtigt ist zu führen"

Bei der derzeitigen Regelung kann einem im Zweifelsfall leicht ein Strick gedreht werden, deshalb lass ich es lieber gleich bleiben.

MikeV
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Re: Aufbewahrung der B-Waffe als Jäger.

Beitrag von MikeV » Di 5. Sep 2023, 11:00

Bei genau deiner Formulierung wäre es auch kritisch:

*ein Jagdgast ist nicht der Jagdausübungsberechtigte, sondern hat nur dessen Zustimmung
*bei einer Jagd, welche nur aus einem Wald/Wiesen-Gebiet besteht, hätte man außerhalb dieses Gebietes, im Wirtshaus wieder das selbe Problem

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Führen
§ 7.
(1)Eine Waffe führt, wer sie bei sich hat.
(2)Eine Waffe führt jedoch nicht, wer sie innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder eingefriedeten Liegenschaften mit Zustimmung des zu ihrer Benützung Berechtigten bei sich hat.
(3)Eine Waffe führt weiters nicht, wer sie - in den Fällen einer Schußwaffe ungeladen - in einem geschlossenen Behältnis und lediglich zu dem Zweck, sie von einem Ort zu einem anderen zu bringen, bei sich hat (Transport).
Wenn ich das (2) aber richtig interpretiere, so darf ich wohl im Wirtshaus die Waffe bei mir haben, WENN ich die Zustimmung des Wirten habe. Rechtssicherheit hätte man also dann, wenn ich den Wirten frage, ob das für ihn eh OK ist, dass ich mein Futteral mit ins Wirtshaus nehme.

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