Reineke hat geschrieben: ↑Mi 22. Mär 2023, 23:41Ich hab diesbezüglich auch nur positive Erfahrungen mit der Behörde gemacht.
Eine kurze und sachliche Meldung an die Behörde reicht im Regelfall völlig aus, und kann auch vorbeugend nicht schaden. Selbst wenn diese Stückgrenze aktuell nicht überschritten wird. Zudem es ein überschaubarer Aufwand ist und keine Bescheidgebühren für die Meldung anfallen.
Ist es eurer Meinung sinnvoll prophylaktisch eine Meldung über die Lagerung von mehr als 5K abzugeben, auch wenn man diese (noch) nicht hat?
Ich denke da beispielsweise an Angebote wo schnell einiges zusammenkommt und nach der Meldung müsste ich mir keine Gedanken mehr um diese Thematik machen?