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Angemessene Frist für Reklamation

Verfasst: So 17. Sep 2023, 00:51
von Hendrik
Grüß Euch!

Ich habe eine Reklamation von einem Wechselsystem eines Herstellers aus den USA offen. Das Ding liegt jetzt schon fast 1½ Jahre beim Händler, auf Nachfrage heißt es bestenfalls nur "Wir melden uns, sobald wir etwas wissen.." Rückabwickeln kann ich den Kauf lt. Händler wohl nicht.

Auf Österreich.gv.at kann man zu Gewährleistung etwas über eine "angemessene Frist" lesen. Wie lange wäre das unter Berücksichtigung des ev. Exports und Neuimports in und von den USA?

Ich hab einfach keine Lust mehr zu warten, ich will die Sache jetzt endlich mal zu den Akten legen. Wies ausgeht ist mir inzwischen egal.

Beste Grüße,
Hendrik

Re: Angemessene Frist für Reklamation

Verfasst: So 17. Sep 2023, 07:56
von RAR
Das Thema ist so einfach nicht, da kommt es auf alle Details, wie es zu dieser Reklamation gekommen ist und worum es sich handelt, an.

Jedenfalls ist der gewerbliche Verkäufer in der Gewährleistungspflicht und wenn er den vereinbarten Zustand nicht herstellen kann, muss er der Rückabwicklung ("Wandlung") zustimmen, außer der Händler hat dich nachweislich belehrt, dass eine Rückabwicklung nicht möglich sei (üblicherweise auf dem Auftrag oder Lieferschein mit deiner Unterschrift drauf, andernfalls ist der Nachweis wohl schwerlich zu erbringen).

Um das Ganze "irgendwie" abzuschließen, könntest du das reklamierte Wechselsystem jedenfalls verkaufen, der Preis ergibt sich dann aus dem Zustand und wenn das Ding nicht völlig exotisch ist sollte sich auch ein Käufer finden, der mit dem von dir festgestellten Mangel umgehen kann.

Ich würde zuerst ein Papierl aufsetzen, in dem ich die Eckdaten der Reklamation zusammenfasse (Wer, wo, wann, was, wieso, wieviel, …) und dann unter Hinweis auf die bisherige lange Bearbeitungszeit die Erledigung oder Rückabwicklung "binnen 14 Tagen" in freundlichen Worten einmahnen. Eingeschrieben zustellen und dann die Frist abwarten.

https://rdb.manz.at/document/ris.n.NOR40018130

Re: Angemessene Frist für Reklamation

Verfasst: So 17. Sep 2023, 09:33
von Skill Issue
Hendrik hat geschrieben:
So 17. Sep 2023, 00:51
Grüß Euch!

Ich habe eine Reklamation von einem Wechselsystem eines Herstellers aus den USA offen. Das Ding liegt jetzt schon fast 1½ Jahre beim Händler, auf Nachfrage heißt es bestenfalls nur "Wir melden uns, sobald wir etwas wissen.." Rückabwickeln kann ich den Kauf lt. Händler wohl nicht.

Auf Österreich.gv.at kann man zu Gewährleistung etwas über eine "angemessene Frist" lesen. Wie lange wäre das unter Berücksichtigung des ev. Exports und Neuimports in und von den USA?

Ich hab einfach keine Lust mehr zu warten, ich will die Sache jetzt endlich mal zu den Akten legen. Wies ausgeht ist mir inzwischen egal.

Beste Grüße,
Hendrik
Anderthalb Jahre ist zu lang.

Rechtsschutz einschalten, Anwalt einen Brief an den Händler schreiben lassen. Er hatte genug Zeit, das Ding in Ordnung zu bringen, hat sich aber scheinbar nur mäßig dafür eingesetzt. Kann dir als Kunden ja auch wurscht sein, warum es nicht hinhaut.

Fällt ganz normal in die Gewährleistung, der Händler muss dir mangels Möglichkeit der Reparatur den Kaufpreis erstatten.

Re: Angemessene Frist für Reklamation

Verfasst: So 17. Sep 2023, 09:40
von gewo
Bei „normalen“ Produkten wenige wochen.

Wenn behoerdliche genehmigungsverfahren (import, export ect) dazu kommen sind die dem haendler nicht anzurechnen.

Aber eineinhalbjahre kann das ned dauern….

Re: Angemessene Frist für Reklamation

Verfasst: So 17. Sep 2023, 10:13
von Incite
Prinzipiell hat der Händler recht denn er kann ja wählen wie er den Mangel (ich denke ein Mangel wird der Reklamation ja zugrunde liegen) behebt.

Ich persönlich würde nicht 1.5 Jahre oder länger warten. Ich würde eine Nachfrist setzen (eingeschrieben) und mir dann schon mal einen (kostenlosen RS) Beratungstermin beim Anwalt sichern. Wie der RAR richtig gesagt hat, da gibt es hier wesentliche wichtige Unterschiede.

Re: Angemessene Frist für Reklamation

Verfasst: So 17. Sep 2023, 11:40
von coliflower
Es gibt die primäre und sekundäre Gewährleistungsbehelfe ... Wenn die Primären (Verbesserung/Austausch) nicht halten, dann die Sekundären (Preisminderung/Wandlung) - Hintergrund: Interessenabwegung.

Re: Angemessene Frist für Reklamation

Verfasst: So 17. Sep 2023, 12:25
von gewo
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Reden wir von DE oder von AT

Ist a unterschied

Das AT gewährleistungsrecht gibt dem kunden viel mehr Rechte als die DE Sachmangelregelungen