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Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von BigBen » So 9. Sep 2012, 08:51

Noldi hat geschrieben:Und genau diese Frage in einem Waffenforum bestätigt meine Überzeugung dass 2014 nur sehr sehr wenig wirklich nachregistriert sein wird ... Es wird bei uns genausowenig funktionieren wie in Kanada.


Abgesehen davon kostet es nur einen Haufen Geld und bringt kein bißchen mehr an Sicherheit :-(
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von icemann221 » So 9. Sep 2012, 19:03

Nach meiner (unsicheren)Quelle geht es dabei nicht um die Registrierung! Diese ist nach wie vor nicht umgesetzt bzw die Händler nicht an das System angeschlossen und/oder freigeschalten. Von interesse sind all die anderen Punkte, wie die 1871er gschicht daran.

Es gibt bereits angeblich eine offizielle Bekanntmachung bzw Richtlinie vom Gesetzgeber das es ab 1.Oktober in kraft tritt, da ich aber keine Ahung habe wo und wie man das nachlesen bzw verifizieren kann als Privatperson, und die freundlichen sich darum mangels interesses nicht kümmern stelle ich diese Frage da sich hier ja so mancher vom Fach herumtreibt und auch andere die zugangsmöglichkeiten zu diesen "NOTEN" haben.

DANKE, ist ja nicht unwichtig für uns als Gemeinschaft oder?! Somit nicht herumunken oder sonstige wilde spekulationen verfassen, weiß wer was konkretes oder kann Linken wie und wo man das nachforschen könnte?!
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von icemann221 » So 9. Sep 2012, 19:14

Ich verlinke hier mal etwas ob es gerne gesehen wird möge bitte der ADMIN entscheiden da der LINK auf einen youtube Verband Beitrag ist:

http://www.youtube.com/watch?v=c_Okhrmy ... e=youtu.be
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von Noldi » So 9. Sep 2012, 20:15

@Iceman: Es geht "nicht" um die 1871er Geschichte. Im Grunde genommen ging es in Österreich um gar nichts. Im Großen und Ganzen sind sowohl Liberalisierungsbefürworter als auch Waffenenteignungsfanatiker relativ ruhig. Diese Novelle haben wir einer EXTREM Waffenhassenden Deutschen Grünpolitikerin Namens Kallenbach zu verdanken. Zum Glück für uns ist sie nicht mehr im EU Parlament. Die Frau hat einen regelrechten Kreuzzug geführt, sich aber bis zu ihrem Ausscheiden geweigert mit Waffenbefürworten ernsthaft zu diskutieren.

Kallenbachs Ziel war es die vier Kategorien auf 2 zusammenzuschrumpfen. Genehmigungspflichtig, also Kategorie B und verboten, also Kategorie A. Das gelang ihr nicht. Wohl aber gelang es ihr dass sich die EU verpflichtet hat, das Waffengesetz zu überprüfen und möglicherweise doch noch auf 2 Kategorien zusammenzustreichen. Was sie aber durchsetzen konnte, war dass ein EU weites Waffenregister kommt und die letzten beiden EU Staaten mit richtig freien Waffen (Kat. D ohne Registrierung) diese in Zukunft auch registrieren müssen (Frankreich und Österreich) und dass man nur noch eine Waffe bekommt wenn man eine Begründung vorweisen kann.
Zum Glück hatten wir zur Umsetzungszeit eine Frau im Innenministerium die zwar keine glühende Waffenbefürworterin zu sein scheint, aber halt das bestehende System auch nicht wirklich ändern wollte. Die wollte vor allem die Jäger nicht gegen ihre Partei aufbringen. Deshalb kam es in Österreich zu einer reinen Minimalumsetzung. Gemacht wurde nur was gemacht werden "musste". Es wird halt registriert. Und der Punkt mit der Begründung wurde halt so gemacht, dass man da halt irgendeinen Schmarrn angibt und es passt. Kallenbach wollte dass es so ein System wird wie bei unserem Waffenpass -> "begründen", sie meinte damit eher ein Bedürfnis nachweisen.

Ganz nebenbei kamen halt noch ein paar kleinere Änderungen. Was eher überraschend war, war der Umstand dass man die unter 1871 Revolver quasi freibekommen hat, also zwar Kat. B, aber ohne Anrechnung auf den Platz. Hätte ich nicht gedacht dass man das schafft. Die Verband wollte meines Wissens bis 1900 freikriegen (um das System um den Peacemaker freizukriegen, der müsste wenn ich mich jetzt nicht irre 1873 herum herausgekommen sein), aber dass ist zumindest mal ein Achtungserfolg und ein Anfang.

Was diese Novelle aber zeigt, es geht eine gewaltige Gefahr von Deutschland und durch deren Druck auf die EU, von der EU aus. Ist die Verband irgendwo Mitglied bei einer Europäischen Pro Waffen Lobby, die auf die EU Parlamentarier einwirkt?!? Falls nein, sollte sie "schleunigst" da mitmachen! Rein die Österreichische Ebene reicht nicht mehr.

Der Kampf wird mittlerweile auf 3 Ebenen ausgefochten. Und die Waffengegner haben dank Millionen Unterstützungen aus vor allem nordischen Ländern, gut gefüllte Kriegskassen. NGOs versuchen den Waffenverkauf auf UNO Ebene verbieten zu lassen, auf EU Ebene droht vor allem von den Deutschen Grünen Ungemach und halt unsere eigene Nationalstaatliche Ebene.

Eigentlich ist so eine Registrierung, wenn man den Rechtsstaat und Eigentum ernst nimmt, ja nicht wirklich ein Problem. Das Problem ist aber manche Deutsche Politiker sprechen sich mittlerweile offen dafür aus, dass man diese Registrierungen hernehmen sollte und alle aufsuchen und alles enteignen. Da kann man nur hoffen dass die Höchstrichter in Karlsruhe den Rechtsstaat und den Schutz von Eigentum auch bei diesem Thema hochhalten werden. Die Politiker tun es immer öfter ja nicht mehr.

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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von icemann221 » So 9. Sep 2012, 20:48

Danke für die super belehrung nach der ich nicht gefragt hatte. Warum wer was wie usw ist alles längst bekannt aber nochmal danke für mich unwissenden belehrt worden zu sein. Schade das abermals die eigentliche Fragestellung ignoriert wurde. Irgerndwie hat diese Pisastudie schon was wahres mit lesen und erfassen können?! :violin:

Nur zur info es geht für (mich)/uns um die 1871er gschicht, um die FFW Mun für nicht WBK/WP Halter, weil das für einige Leute von Interesse ist und nichts anderes KLARO! Somit ist die einzige gestellte Frage von interesse ob diese Aussage aus besagter unsicheren Quelle verifiziert werden kann, sonst nichts. Ob der ZAKRA was von sich gibt heißt ja noch lange nichts ich hätte sowas gerne in "Gedruckter" (link) form amtlich bestätigt bekommen.

Über die Sinnhaftigkeit der ganzen Aktion debattieren ist sinnlos, da es einfach nun schon so ist und wir alle damit zu recht kommen werden müssen. Klingt komisch ist aber so! Vielleicht ändert sich in Zukunft ja noch was, die hoffnung stirbt bekantlich als letztes. :oops:

PS: BItte was ist diese verdammte abkürzung NGO!!!! Jeder und immer und überall benutzt diese sche... Phrase aber keiner weiß was das heißt!!!!! Da lass ich mich wirklich gerne belehren.

Sorry nicht böse sein falls ich etwas zu harsch geschrieben haben sollte, es ist nicht böse oder gar persönlich gemeint, ich möchte nicht über diese ganze Änderung und politische HICKHACK situation debattieren nur eine einfache Hilfestellung beim finden von Infos im Net, denn es gibt hier wie ich weiß Leute die sowas mit links finden da die wissen wo.

Danke und nochmals sorry aber manchmal muss man sich luft machen.
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von therion » So 9. Sep 2012, 20:56

NGOs sind NonGovernmentalOrganisations

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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von headhoncho » So 9. Sep 2012, 20:57

icemann221 hat geschrieben:...PS: BItte was ist diese verdammte abkürzung NGO!!!! Jeder und immer und überall benutzt diese sche... Phrase aber keiner weiß was das heißt!!!!! Da lass ich mich wirklich gerne belehren......

Nongovernmental organisation=Nichtregierungsorganisation. zB: IKRK/ÖRK, Amnesty, Ärzte ohne Grenzen, usw.

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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von Noldi » So 9. Sep 2012, 21:13

Nach meiner (unsicheren)Quelle geht es dabei nicht um die Registrierung!


Darauf bin ich eingegangen und habe aufgezeigt dass aus juristischer und politischer Sicht diese Novelle eben fast ausschließlich wegen dieser von der EU gewollten Registrierungspflicht gekommen ist. Mein Geschreibe hat nichts mit Pisa oder dergleichen Beleidigungen zu tun, sondern mit deiner obigen Aussage.
Mit dieser Novelle hat man halt noch ein paar Dinge gleich mitgeändert.

Das Gesetz zu finden ist nicht schwierig. ris.bka.gv.at dort: Bundesrecht -> Bundesrecht konsolidiert -> bei Titel "waffg" eingeben und enter drücken -> §0 anklicken -> "Gesammte Rechtsvorschrift zum heutigen Tag anzeigen" und voila das aktuelle Waffengesetz ist da oder auf den Link "Gesammte Rechtsvorschrift zu einem Stichtag anzeigen draufklicken" Leider ist allerdings die Novelle wenn man 1.10.2012 eingibt noch nicht eingearbeitet.


Ich muss nachher mal schauen ob ich Links zur Novelle, zur EU Richtlinie bzw. zum aktuellen Waffenerlass des BMI finde. Gespeichert habe ich das Zeug, aber Links dazu ....

Und zu folgendem Punkt:
Über die Sinnhaftigkeit der ganzen Aktion debattieren ist sinnlos, da es einfach nun schon so ist und wir alle damit zu recht kommen werden müssen. Klingt komisch ist aber so! Vielleicht ändert sich in Zukunft ja noch was, die hoffnung stirbt bekantlich als letztes.


Es geht mir nicht um die Vergangenheit, sondern dass ein reines Schauen auf Österreich als Mitgliedsland in der EU "NICHT" mehr reicht. Und abzuwarten reicht auch nicht mehr. Man muss sich bei den politischen Diskussionen einbringen (auch auf EU Ebene). Dieser Teil meines Postings war also eher als Warnung gedacht und eben als ernstgemeinte Frage ob die Verband auf EU Ebene bereits bei unserer dortigen Pro Waffen Vertretung Mitglied ist.

Edit:
Hier bekommst du alles was du suchst:
http://www.iwoe.at/inc/nav.php?id=234&c ... affenrecht

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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von M16_ » Mi 12. Sep 2012, 13:34

gewo hat geschrieben:der gesamte altbestand kat c muss gemeldet werden
bis 30.6.2014


http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-15317086.html hat geschrieben:Jean-Claude Juncker ist ein pfiffiger Kopf. "Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert", verrät der Premier des kleinen Luxemburg über die Tricks, zu denen er die Staats- und Regierungschefs der EU in der Europapolitik ermuntert. "Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."

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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von spareribs » Mi 12. Sep 2012, 13:55

der gesamte altbestand kat c muss gemeldet werden
bis 30.6.2014


das heißt, bis dahin muß ich mir die alten Papierln aufheben,weil sonst ja keiner weiß ob es Altbestand ist oder nach dem
01.10.2012 einfach so gekauft wurde. (z.B. privat von einem,der nicht gemeldet hat oder will )

das lässt ein Hintertürchen bis 29.06.2014 offen :whistle:
Zuletzt geändert von spareribs am Mi 12. Sep 2012, 18:04, insgesamt 1-mal geändert.
Bruder Fre vom Orden der barmherzigen GLOCKen Brüder :-)
Ich liebe unsere Politiker..............wenn sie in Pension sind ! :mrgreen:

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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von Varminter » Mi 12. Sep 2012, 14:41

Kurze Zwischenfrage: wie läuft es, wenn eine derzeit noch beim Büma gemeldete C Waffe vor dem 30.06.2014 verkauft wird?

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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von savage3000 » Mi 12. Sep 2012, 14:44

@varmi: da habe ich die info , dass sie der käufer bis ablauf der frist im zwr einzutragen hat. (angabe ohne gewähr)

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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von gewo » Do 13. Sep 2012, 00:36

savage3000 hat geschrieben:@varmi: da habe ich die info , dass sie der käufer bis ablauf der frist im zwr einzutragen hat. (angabe ohne gewähr)


ablauf welcher frist?

richtig ist:
den kaeufer trifft (so wie schon bisher, es hat sich nix geaendert) die meldepflicht

die frist ab eigentumsuebergang (dem physischen entgegennehmen der waffe) betraegt - wie bisher, auch da hat sich nix geaendert - vier wochen
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von gewo » Do 13. Sep 2012, 00:40

spareribs hat geschrieben:d.....weil sonst ja keiner weiß ob es Altbestand ist oder nach dem
01.10.2012 einfach so gekauft wurde. (z.B. privat von einem,der nicht gemeldet hat oder will ) .....


hallo


wieso privat ?

du kannst auch vom haendler nach dem 1.10. einfach so eine C/D waffe kaufen
du bist als kaeufer fuer die rechtzeitige meldung innerhalb von vier wochen verantwortlich

du musst das nicht zwingend direkt beim haendler machen bei dem du kaufst
genauso wie es jetzt schon seit 1995 ist

nur war halt bisher papierl im ordner vom haendler und ab 1.10. (wenns klappt) ist es elektronisch in der datenbank der behoerde ...
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von gewo » Fr 14. Sep 2012, 14:27

hi

die verordnungen sind jetzt alle draussen

inkrafttreten 1.10. wie erwartet

psychotest neu 236,- excl (283,- inkl.)
tests die vor dem 1.10. (zum alten püreis) abgelegt wurden gelten bis maerz 2013

die neuen dokumente in scheckkartenform wurden auch gleich "verordnet"
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