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Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
hallo
soferne es sich noch ned rumgesprochen hat:
inkrafttreten der WaffR novelle 2010 und damit des ZWR, des zentralen waffenregisters wird im zweiten oder dritten quartel 2012 sein
ab dann koennen bis zum 30.6.2014 alle im besitz befindlichen kat C waffen elektronisch registriert werden
entweder selbst von zuhause aus mit der buergerkarte oder beim waffenfachhandel
alle waffe die nach dem inkrafttreten der novelle gekauft werden koennen NUR beim waffenfachhandel registriert werden
die frist dafuer ist wie bisher 6 wochen ab kauf
die meldung ist nicht an den waffenhaendler gebunden bei dem die waffe gekauft wurde
das ZWR ist daher im prinzip - bis dato - wirklich nur die 1:1 umsetzung der bisherigen papiermeldungen
ich persoenlich tippe auf dem 1.7.2012 als inkrafttretungsdatum
soferne es sich noch ned rumgesprochen hat:
inkrafttreten der WaffR novelle 2010 und damit des ZWR, des zentralen waffenregisters wird im zweiten oder dritten quartel 2012 sein
ab dann koennen bis zum 30.6.2014 alle im besitz befindlichen kat C waffen elektronisch registriert werden
entweder selbst von zuhause aus mit der buergerkarte oder beim waffenfachhandel
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doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
Mal sehen, wie die mit der Umsetzung vorankommen - den 01.07. halte ich für zu optimistisch (wenn man bei sowas überhaupt von Optimismus reden kann.... ).
Gruß
gertbley
gertbley
Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
gewo hat geschrieben:das ZWR ist daher im prinzip - bis dato - wirklich nur die 1:1 umsetzung der bisherigen papiermeldungen
...bis auf den feinen unterschied dass jetzt die info auch der behörde zugänglich ist und damit deine "bewegungen" verfolgt werden können! (bisher nur theoretisch war, denn wer klappert alle händler ab "hat herr X zufällig bei ihnen was registriert?")
auch das verkaufen wird nachvollziehbar, da ja eine neumeldung mit der letzten einfach abgeglichen werden kann.
not quite the same.
“From birth, man carries the weight of gravity on his shoulders. He is bolted to earth. But man has only to sink beneath the surface and he is free.” (Jaques Custeau)
Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
naja...die papiermeldungen liegen bei einem büchsner in einem ordner...und keiner weiss wirklich davon. in zukunft sind aber alle büchsnerordner in einem großen gemeinsamen digitalen aktenschrank drinnen...und können nach belieben miteinandern verknüpft und referenziert werden...suche nach seriennummer xy...wer hat die waffe alles besessen? welche kat. c waffen besitzt bürger abc? alles fragen die heute nicht bzw. nur mit erheblichen aufwand beantwortet werden können...in zukunft ist die antwort nur einen mausklick entfernt...
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
hi
logisch ist das zentral abfragbar
das war ja der sinn des ZWR
und von der EU gefordert
im vorfeld wurde aber darueber spekuliert wie man den gap des privaten verkaufs an privat im system schliessen wird
denn wenn ich meine C-waffe private verkaufe dann bleibt die waffe ja im ZWR trotzdem so lange auf mich registriert bis der kaeufer (hoffentlich) innerhalb der sechs wochen die meldung durchfuehren laesst
tut er das nicht, dann ist die waffe im ZWR weiterhin auf mich registriert, obwohl ich sie -rechtlich einwandfrei - nicht mehr habe
diese gap zu schliessen waere extrem aufwaendig und kompliziert gewesen
und man hat darauf verzichtet
von daher eben "1:1" umsetzung ohne weitere "fleissaufgaben" ...
logisch ist das zentral abfragbar
das war ja der sinn des ZWR
und von der EU gefordert
im vorfeld wurde aber darueber spekuliert wie man den gap des privaten verkaufs an privat im system schliessen wird
denn wenn ich meine C-waffe private verkaufe dann bleibt die waffe ja im ZWR trotzdem so lange auf mich registriert bis der kaeufer (hoffentlich) innerhalb der sechs wochen die meldung durchfuehren laesst
tut er das nicht, dann ist die waffe im ZWR weiterhin auf mich registriert, obwohl ich sie -rechtlich einwandfrei - nicht mehr habe
diese gap zu schliessen waere extrem aufwaendig und kompliziert gewesen
und man hat darauf verzichtet
von daher eben "1:1" umsetzung ohne weitere "fleissaufgaben" ...
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
Stimmt natürlich nicht, daß alle bisherigen Meldungen in einen "elektronischen Ordner" hineinkommen. Die Meldungen sind nur zu einem geringen Teil bei der Behörden und die kann das nicht verarbeiten. Ist auch nicht vorgesehen.
Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
Es stimmt also nicht, dass zukünftig auch bereits vorhandene und im Waffenhandel bereits per §30 Meldung gemeldete Kat. C Waffen dann nochmal neu im ZWR gemeldet werden müssen? Das Wörtchen "bisherigen" haben sie mir übrigens angedichtet...natürlich geht niemand her und sammelt alle §30 Meldungen von den Waffenhändlern ein und tippt sie manuell in das neue System ein, das habe ich auch nicht behauptet.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
u
hi
der gesamte altbestand kat c muss gemeldet werden
bis 30.6.2014
auch wenn die schon mal gemeldet wurden mittels paragraph 30 zettel
BigBen hat geschrieben:Es stimmt also nicht, dass zukünftig auch bereits vorhandene und im Waffenhandel bereits per §30 Meldung gemeldete Kat. C Waffen dann nochmal neu im ZWR gemeldet werden müssen? Das Wörtchen "bisherigen" haben sie mir übrigens angedichtet...natürlich geht niemand her und sammelt alle §30 Meldungen von den Waffenhändlern ein und tippt sie manuell in das neue System ein, das habe ich auch nicht behauptet.
hi
der gesamte altbestand kat c muss gemeldet werden
bis 30.6.2014
auch wenn die schon mal gemeldet wurden mittels paragraph 30 zettel
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
Philosoph hat geschrieben:Stimmt natürlich nicht, daß alle bisherigen Meldungen in einen "elektronischen Ordner" hineinkommen. Die Meldungen sind nur zu einem geringen Teil bei der Behörden und die kann das nicht verarbeiten. Ist auch nicht vorgesehen.
hat ja auch keiner behauptet?
bild.de: "Talibankämpfer von US Marines angel*delt."
Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
also so, wie ich das verstanden habe, müssen die bisherigen §30 Meldungen erneut eingegeben werden, natürlich auf Kosten der Besitzer.
Grüße
Sandman
Grüße
Sandman
.357mag, .45ACP, .22lr, .243win, 7x57, 7x64, .303Brit., .308win, 7,62x54R, .30-06, .300 Styria Magnum, 8x57IS, .338Lap.Mag., 11x36R, 16/70, 12/76, 10/89
Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
Ich weiß das eh, das war eine rein rhetorische Frage an den Herrn Philosoph
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
Und was heißt das:
" in Zukunft sind alle Büchsnerordner in einem großen gemeinsamen digitalen Waffenschrank drinnen"?
Jetzt doch nicht?
" in Zukunft sind alle Büchsnerordner in einem großen gemeinsamen digitalen Waffenschrank drinnen"?
Jetzt doch nicht?
Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
von digitalem Waffenschrank war nie die Rede...wenn schon unvollständig zitieren, dann bitte richtig. Stimmt es etwa nicht, dass das ZWR zukünftig die Ordner mit den §30 Meldungen beim Büchsenmacher ersetzt, wobei neu erworbene Waffen dort zukünftig direkt gemeldet werden müssen und der Altbestand (zumindest an Kat. C Waffen) nachgemeldet werden muss?
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
BigBen hat geschrieben:von digitalem Waffenschrank war nie die Rede...wenn schon unvollständig zitieren, dann bitte richtig. Stimmt es etwa nicht, dass das ZWR zukünftig die Ordner mit den §30 Meldungen beim Büchsenmacher ersetzt, wobei neu erworbene Waffen dort zukünftig direkt gemeldet werden müssen und der Altbestand (zumindest an Kat. C Waffen) nachgemeldet werden muss?
hi
richtig
neu erworbene waffen kat C und D muessen ab ca sommer 2012 neu im ZWR registriert werden
bestehende C bis (siehe unten) 2014 nachgemeldet werden
betreffend D gibts noch keine fristen fuer eine nachmeldung
apropos fristen:
die fristen fuer die meldungen bleiben aus heutiger sicht gleich:
eine neu vom haendler gekaufte C waffe muss (genauso wie eine gebraucht von privat erworbene C waffe) innerhalb von 4 oder 6 (?) wochen bei einem beliebigen buechsner ins ZWR gemeldet werden
doubleaction OG, Wien
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Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
Was passiert mit den alten Meldezetteln?
Können die Büxner und die meldepflichtigen Besitzer die Altmeldungen dann in den Reisswolf werfen, wenn die Neumeldung erfolgt ist?
Oder muss man den ganzen Papiersch**ss für den Rest des Lebens aufbewahren?
Können die Büxner und die meldepflichtigen Besitzer die Altmeldungen dann in den Reisswolf werfen, wenn die Neumeldung erfolgt ist?
Oder muss man den ganzen Papiersch**ss für den Rest des Lebens aufbewahren?