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Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von gewo » Mi 22. Jun 2011, 17:00

hallo

soferne es sich noch ned rumgesprochen hat:

inkrafttreten der WaffR novelle 2010 und damit des ZWR, des zentralen waffenregisters wird im zweiten oder dritten quartel 2012 sein

ab dann koennen bis zum 30.6.2014 alle im besitz befindlichen kat C waffen elektronisch registriert werden
entweder selbst von zuhause aus mit der buergerkarte oder beim waffenfachhandel

alle waffe die nach dem inkrafttreten der novelle gekauft werden koennen NUR beim waffenfachhandel registriert werden
die frist dafuer ist wie bisher 6 wochen ab kauf
die meldung ist nicht an den waffenhaendler gebunden bei dem die waffe gekauft wurde

das ZWR ist daher im prinzip - bis dato - wirklich nur die 1:1 umsetzung der bisherigen papiermeldungen

ich persoenlich tippe auf dem 1.7.2012 als inkrafttretungsdatum
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von gertbley » Mi 22. Jun 2011, 22:14

Mal sehen, wie die mit der Umsetzung vorankommen - den 01.07. halte ich für zu optimistisch (wenn man bei sowas überhaupt von Optimismus reden kann.... ;) ).
Gruß
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von mgritsch » Mi 22. Jun 2011, 22:30

gewo hat geschrieben:das ZWR ist daher im prinzip - bis dato - wirklich nur die 1:1 umsetzung der bisherigen papiermeldungen


...bis auf den feinen unterschied dass jetzt die info auch der behörde zugänglich ist und damit deine "bewegungen" verfolgt werden können! (bisher nur theoretisch war, denn wer klappert alle händler ab "hat herr X zufällig bei ihnen was registriert?")
auch das verkaufen wird nachvollziehbar, da ja eine neumeldung mit der letzten einfach abgeglichen werden kann.

not quite the same.
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von BigBen » Mi 22. Jun 2011, 23:35

naja...die papiermeldungen liegen bei einem büchsner in einem ordner...und keiner weiss wirklich davon. in zukunft sind aber alle büchsnerordner in einem großen gemeinsamen digitalen aktenschrank drinnen...und können nach belieben miteinandern verknüpft und referenziert werden...suche nach seriennummer xy...wer hat die waffe alles besessen? welche kat. c waffen besitzt bürger abc? alles fragen die heute nicht bzw. nur mit erheblichen aufwand beantwortet werden können...in zukunft ist die antwort nur einen mausklick entfernt...
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von gewo » Do 23. Jun 2011, 00:02

hi

logisch ist das zentral abfragbar
das war ja der sinn des ZWR
und von der EU gefordert

im vorfeld wurde aber darueber spekuliert wie man den gap des privaten verkaufs an privat im system schliessen wird
denn wenn ich meine C-waffe private verkaufe dann bleibt die waffe ja im ZWR trotzdem so lange auf mich registriert bis der kaeufer (hoffentlich) innerhalb der sechs wochen die meldung durchfuehren laesst
tut er das nicht, dann ist die waffe im ZWR weiterhin auf mich registriert, obwohl ich sie -rechtlich einwandfrei - nicht mehr habe

diese gap zu schliessen waere extrem aufwaendig und kompliziert gewesen
und man hat darauf verzichtet

von daher eben "1:1" umsetzung ohne weitere "fleissaufgaben" ...
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von Philosoph » Do 23. Jun 2011, 09:31

Stimmt natürlich nicht, daß alle bisherigen Meldungen in einen "elektronischen Ordner" hineinkommen. Die Meldungen sind nur zu einem geringen Teil bei der Behörden und die kann das nicht verarbeiten. Ist auch nicht vorgesehen.

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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von BigBen » Do 23. Jun 2011, 09:39

Es stimmt also nicht, dass zukünftig auch bereits vorhandene und im Waffenhandel bereits per §30 Meldung gemeldete Kat. C Waffen dann nochmal neu im ZWR gemeldet werden müssen? Das Wörtchen "bisherigen" haben sie mir übrigens angedichtet...natürlich geht niemand her und sammelt alle §30 Meldungen von den Waffenhändlern ein und tippt sie manuell in das neue System ein, das habe ich auch nicht behauptet.
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von gewo » Do 23. Jun 2011, 09:55

u
BigBen hat geschrieben:Es stimmt also nicht, dass zukünftig auch bereits vorhandene und im Waffenhandel bereits per §30 Meldung gemeldete Kat. C Waffen dann nochmal neu im ZWR gemeldet werden müssen? Das Wörtchen "bisherigen" haben sie mir übrigens angedichtet...natürlich geht niemand her und sammelt alle §30 Meldungen von den Waffenhändlern ein und tippt sie manuell in das neue System ein, das habe ich auch nicht behauptet.


hi

der gesamte altbestand kat c muss gemeldet werden
bis 30.6.2014

auch wenn die schon mal gemeldet wurden mittels paragraph 30 zettel
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von Abbath » Do 23. Jun 2011, 09:56

Philosoph hat geschrieben:Stimmt natürlich nicht, daß alle bisherigen Meldungen in einen "elektronischen Ordner" hineinkommen. Die Meldungen sind nur zu einem geringen Teil bei der Behörden und die kann das nicht verarbeiten. Ist auch nicht vorgesehen.


hat ja auch keiner behauptet? :think:
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von sandman » Do 23. Jun 2011, 09:57

also so, wie ich das verstanden habe, müssen die bisherigen §30 Meldungen erneut eingegeben werden, natürlich auf Kosten der Besitzer.

Grüße

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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von BigBen » Do 23. Jun 2011, 09:57

Ich weiß das eh, das war eine rein rhetorische Frage an den Herrn Philosoph :-)
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von Philosoph » Mi 29. Jun 2011, 19:17

Und was heißt das:

" in Zukunft sind alle Büchsnerordner in einem großen gemeinsamen digitalen Waffenschrank drinnen"?

Jetzt doch nicht?

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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von BigBen » Mi 29. Jun 2011, 19:31

von digitalem Waffenschrank war nie die Rede...wenn schon unvollständig zitieren, dann bitte richtig. Stimmt es etwa nicht, dass das ZWR zukünftig die Ordner mit den §30 Meldungen beim Büchsenmacher ersetzt, wobei neu erworbene Waffen dort zukünftig direkt gemeldet werden müssen und der Altbestand (zumindest an Kat. C Waffen) nachgemeldet werden muss?
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von gewo » Do 30. Jun 2011, 00:33

BigBen hat geschrieben:von digitalem Waffenschrank war nie die Rede...wenn schon unvollständig zitieren, dann bitte richtig. Stimmt es etwa nicht, dass das ZWR zukünftig die Ordner mit den §30 Meldungen beim Büchsenmacher ersetzt, wobei neu erworbene Waffen dort zukünftig direkt gemeldet werden müssen und der Altbestand (zumindest an Kat. C Waffen) nachgemeldet werden muss?


hi

richtig

neu erworbene waffen kat C und D muessen ab ca sommer 2012 neu im ZWR registriert werden
bestehende C bis (siehe unten) 2014 nachgemeldet werden
betreffend D gibts noch keine fristen fuer eine nachmeldung

apropos fristen:
die fristen fuer die meldungen bleiben aus heutiger sicht gleich:
eine neu vom haendler gekaufte C waffe muss (genauso wie eine gebraucht von privat erworbene C waffe) innerhalb von 4 oder 6 (?) wochen bei einem beliebigen buechsner ins ZWR gemeldet werden
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von Varminter » Do 30. Jun 2011, 09:09

Was passiert mit den alten Meldezetteln?

Können die Büxner und die meldepflichtigen Besitzer die Altmeldungen dann in den Reisswolf werfen, wenn die Neumeldung erfolgt ist?

Oder muss man den ganzen Papiersch**ss für den Rest des Lebens aufbewahren?

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