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Anzahl der Waffen auf WBK
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Anzahl der Waffen auf WBK
Folgende Frage, die mir trotz Suchfunktion nicht ganz klar ist.
Vorweg: Ich besitze derzeit laut ZWR 3 Kat-B Waffen: Einen Revolver (nach der Erweiterung gekauft), eine Pistole und eine Langwaffe. Nun hatte ich um Erweiterung angesucht (ein langes Magazin für Langwaffe §17/1/7 und zwei Plätze B. Und es wurde auch bewilligt.
Diese Waffenbesitzkarte berechtigt:
• Waffe(n) gem. § 17 Abs. 1 des WaffG zu erwerben, besitzen und einzuführen;
>1 gem. Z.8<
• 3 Schusswaffe(n) der Kategorie B zu erwerben, besitzen und einzuführen sowie Munition für Faustfeuerwaffen zu erwerben und zu besitzen.
Behördliche Eintragungen: keine Eintragungen
Jetzt lese ich das so: sobald ich ein 30er Magazin kaufe, wird dies mit der Langwaffe verknüpft, die dann Kat A wird? Ich hätte dann 1xA plus 3xB? Oder zählt die A laut §23(2) WaffG nach wie vor für die Anzahl „B“?
Bei der Festsetzung der Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B gemäß dem zweiten Satz ist die Anzahl der Schusswaffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11 sowie § 18, die der Betroffene besitzen darf, einzurechnen.
Ich denke so, oder so, es bleiben 3 Waffen, es wird kein Platz frei dadurch, richtig?
Vorweg: Ich besitze derzeit laut ZWR 3 Kat-B Waffen: Einen Revolver (nach der Erweiterung gekauft), eine Pistole und eine Langwaffe. Nun hatte ich um Erweiterung angesucht (ein langes Magazin für Langwaffe §17/1/7 und zwei Plätze B. Und es wurde auch bewilligt.
Diese Waffenbesitzkarte berechtigt:
• Waffe(n) gem. § 17 Abs. 1 des WaffG zu erwerben, besitzen und einzuführen;
>1 gem. Z.8<
• 3 Schusswaffe(n) der Kategorie B zu erwerben, besitzen und einzuführen sowie Munition für Faustfeuerwaffen zu erwerben und zu besitzen.
Behördliche Eintragungen: keine Eintragungen
Jetzt lese ich das so: sobald ich ein 30er Magazin kaufe, wird dies mit der Langwaffe verknüpft, die dann Kat A wird? Ich hätte dann 1xA plus 3xB? Oder zählt die A laut §23(2) WaffG nach wie vor für die Anzahl „B“?
Bei der Festsetzung der Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B gemäß dem zweiten Satz ist die Anzahl der Schusswaffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11 sowie § 18, die der Betroffene besitzen darf, einzurechnen.
Ich denke so, oder so, es bleiben 3 Waffen, es wird kein Platz frei dadurch, richtig?
Re: Anzahl der Waffen auf WBK
Du darfst 4 Stück besitzen, 1 Langwaffe und dafür auch beliebig viele Magazine hoher Kapazität und 3 Stück Kategorie B (FFW und/oder LW).

Re: Anzahl der Waffen auf WBK
Normalerweise ist die Bindung eines Magazins zur §17 Waffe vorgesehen. Zumindest war das bei der Meldung damals so. Ggf. soll dir die Behörde das erste oder eines der Magazine in deinem Besitz dann als solches im ZWR eintragen.
Die großen Magazine, welche ja unter §17 Abs.1 Z9 und Z10 fallen, sind von der Zählung nicht betroffen.
In Summe hast du wie ersichtlich
- einen §17 Abs1 Z8 Platz (Langwaffe + zugehöriges Magazin / kann auch eingebaut sein)
- drei B Plätze nach Lust und Bedarf
Der Satz bezieht sich darauf, dass nach der damaligen Meldung von B Waffen mit großen Magazinen (welche ja dann verbotene §17 Waffen wurden) nicht plötzlich zusätzliche §17 Plätze entstanden, sondern dementsprechend die B Plätze lediglich umgewandelt wurden.Bei der Festsetzung der Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B gemäß dem zweiten Satz ist die Anzahl der Schusswaffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11 sowie § 18, die der Betroffene besitzen darf, einzurechnen.
Die großen Magazine, welche ja unter §17 Abs.1 Z9 und Z10 fallen, sind von der Zählung nicht betroffen.
In Summe hast du wie ersichtlich
- einen §17 Abs1 Z8 Platz (Langwaffe + zugehöriges Magazin / kann auch eingebaut sein)
- drei B Plätze nach Lust und Bedarf
Re: Anzahl der Waffen auf WBK
Danke Euch für die Antworten! Ich war nur etwas unsicher, weil alle meine drei Waffen derzeit im ZWR als B aufgelistet sind. Na mal sehen, wenn ich ein 30er Magazin für die LW kaufe, dann wird die vermutlich als A umklassifiziert?
Re: Anzahl der Waffen auf WBK
Die Sache ist etwas "tricky".
Genau genommen kann eine B Waffe nur mit Magazin zur A Waffe werden. Mangels gemeldeter §17-Waffe kannst du aber noch kein §17-Magazin dafür kaufen.
Ich rate daher dazu, die genaue Vorgehensweise mit der BH abzustimmen, solltest du bereits einen HA haben, der zur §17 Waffe werden soll. Meldet die BH diese Waffe um, fehlt dir das zugehörige Magazin. Ist es noch nicht umgemeldet, ist mMn fraglich, ob du ein großes Magazin erwerben kannst.
Die einfachste Vorgehensweise ist, du kaufst dir bei einem Händler oder privat eine als §17 eingetragene Waffe mitsamt Magazin. Den Platz hast du ja.
Genau genommen kann eine B Waffe nur mit Magazin zur A Waffe werden. Mangels gemeldeter §17-Waffe kannst du aber noch kein §17-Magazin dafür kaufen.
Ich rate daher dazu, die genaue Vorgehensweise mit der BH abzustimmen, solltest du bereits einen HA haben, der zur §17 Waffe werden soll. Meldet die BH diese Waffe um, fehlt dir das zugehörige Magazin. Ist es noch nicht umgemeldet, ist mMn fraglich, ob du ein großes Magazin erwerben kannst.
Die einfachste Vorgehensweise ist, du kaufst dir bei einem Händler oder privat eine als §17 eingetragene Waffe mitsamt Magazin. Den Platz hast du ja.
Re: Anzahl der Waffen auf WBK
Ok, dann wird es noch komplizierter, denn wenn die jetzige LW grundsätzlich eine Kat A wird, meine Frau aber nur Kat B Waffen auf ihrer WBK hat, darf die Kat-A LW nicht mehr im gemeinsamen Tresor sein, und nicht nur das lange Magazin extra verwahrt und ihr nicht zugänglich. Hm. Ich glaub, ich red mal mit der BH, wie ich das lösen kann, oder ich lass doch mal das große Magazin weg, bis meine Frau auch die WBK erweitert hat. Bewerbe machen wir ja genug dafür.
Plan wäre gewesen, dass lange Magazin in einem extra Tresor zu verwahren, die LW aber weiterhin im gemeinsamen Tresor, das ginge ja dann nicht mehr.
Plan wäre gewesen, dass lange Magazin in einem extra Tresor zu verwahren, die LW aber weiterhin im gemeinsamen Tresor, das ginge ja dann nicht mehr.
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Re: Anzahl der Waffen auf WBK
Willkommen in Österreich, wo du wegen Plastikboxen mit Metallfedern zum Schwerverbrecher wirst.Harry_R hat geschrieben: ↑Mo 16. Okt 2023, 23:15Ok, dann wird es noch komplizierter, denn wenn die jetzige LW grundsätzlich eine Kat A wird, meine Frau aber nur Kat B Waffen auf ihrer WBK hat, darf die Kat-A LW nicht mehr im gemeinsamen Tresor sein, und nicht nur das lange Magazin extra verwahrt und ihr nicht zugänglich. Hm. Ich glaub, ich red mal mit der BH, wie ich das lösen kann, oder ich lass doch mal das große Magazin weg, bis meine Frau auch die WBK erweitert hat. Bewerbe machen wir ja genug dafür.
Plan wäre gewesen, dass lange Magazin in einem extra Tresor zu verwahren, die LW aber weiterhin im gemeinsamen Tresor, das ginge ja dann nicht mehr.

Re: Anzahl der Waffen auf WBK
Gesetz ist nunmal Gesetz.Skill Issue hat geschrieben: ↑Di 17. Okt 2023, 09:15Willkommen in Österreich, wo du wegen Plastikboxen mit Metallfedern zum Schwerverbrecher wirst.Harry_R hat geschrieben: ↑Mo 16. Okt 2023, 23:15Ok, dann wird es noch komplizierter, denn wenn die jetzige LW grundsätzlich eine Kat A wird, meine Frau aber nur Kat B Waffen auf ihrer WBK hat, darf die Kat-A LW nicht mehr im gemeinsamen Tresor sein, und nicht nur das lange Magazin extra verwahrt und ihr nicht zugänglich. Hm. Ich glaub, ich red mal mit der BH, wie ich das lösen kann, oder ich lass doch mal das große Magazin weg, bis meine Frau auch die WBK erweitert hat. Bewerbe machen wir ja genug dafür.
Plan wäre gewesen, dass lange Magazin in einem extra Tresor zu verwahren, die LW aber weiterhin im gemeinsamen Tresor, das ginge ja dann nicht mehr.![]()
Auch wenn du das noch hundert Mal schreibst wird sich daran nichts ändern.

Es würde schon reichen wenn alle Behörden das Gesetz gleich auslegen und umsetzen würden. Nicht so wie jetzt, dass jede Behörde ihr eigenes Süppchen kocht.
Sieht man ja bei den Erweiterungen und den dafür benötigten Voraussetzungen.
Zuletzt geändert von AUG-andy am Di 17. Okt 2023, 10:45, insgesamt 1-mal geändert.
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
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Re: Anzahl der Waffen auf WBK
Doch doch, es wird sich noch genug ändern. Nur eben nicht zum Positiven.AUG-andy hat geschrieben: ↑Di 17. Okt 2023, 10:40Gesetz ist nunmal Gesetz.Skill Issue hat geschrieben: ↑Di 17. Okt 2023, 09:15Willkommen in Österreich, wo du wegen Plastikboxen mit Metallfedern zum Schwerverbrecher wirst.Harry_R hat geschrieben: ↑Mo 16. Okt 2023, 23:15Ok, dann wird es noch komplizierter, denn wenn die jetzige LW grundsätzlich eine Kat A wird, meine Frau aber nur Kat B Waffen auf ihrer WBK hat, darf die Kat-A LW nicht mehr im gemeinsamen Tresor sein, und nicht nur das lange Magazin extra verwahrt und ihr nicht zugänglich. Hm. Ich glaub, ich red mal mit der BH, wie ich das lösen kann, oder ich lass doch mal das große Magazin weg, bis meine Frau auch die WBK erweitert hat. Bewerbe machen wir ja genug dafür.
Plan wäre gewesen, dass lange Magazin in einem extra Tresor zu verwahren, die LW aber weiterhin im gemeinsamen Tresor, das ginge ja dann nicht mehr.![]()
Auch wenn du das noch hundert Mal schreibst wird sich daran nichts ändern.![]()
Wir müssen das Hobby also genießen, so lange es noch geht.
Re: Anzahl der Waffen auf WBK
Kein Trend ist unumkehrbar. Im Gegenteil, oft wird ein Trend durch einen Backlash beendet und umgekehrt.Skill Issue hat geschrieben: ↑Di 17. Okt 2023, 10:43Doch doch, es wird sich noch genug ändern. Nur eben nicht zum Positiven.
Wir müssen das Hobby also genießen, so lange es noch geht.
trenck
"Hinter ihrem Gerede von Diversität, Demokratie und Toleranz steckt nichts anderes als der unverhohlene Wunsch, Widerspruch, Kritik und schlussendlich die Freiheit selbst zu eliminieren."
Javier Milei
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Re: Anzahl der Waffen auf WBK
Ich bin gespannt wie der Hosenbund vom Häupl.trenck hat geschrieben: ↑Di 17. Okt 2023, 12:03Kein Trend ist unumkehrbar. Im Gegenteil, oft wird ein Trend durch einen Backlash beendet und umgekehrt.Skill Issue hat geschrieben: ↑Di 17. Okt 2023, 10:43Doch doch, es wird sich noch genug ändern. Nur eben nicht zum Positiven.
Wir müssen das Hobby also genießen, so lange es noch geht.
trenck
Re: Anzahl der Waffen auf WBK
Ja, genau so war es. Die BH widmet nun eine LW auf Kat A um, dann darf ich für diese lange Magazine kaufen, und es bleiben zusätzlich 3 Plätze für B. Die Verwahrung ist kein Problem, solange meine Frau nur Kat B auf ihrer WBK hat und keinen Zugriff auf das lange Magazin hat. Die LW ist, technisch gesehen, ohne langes Magazin B, darf also im gemeinsam Tresor bleiben. Das 30er halt nicht, aber das ist mit einem eigenen 29.90€ Möbeltresor lösbartitan hat geschrieben: ↑Mo 16. Okt 2023, 23:07Die Sache ist etwas "tricky".
Genau genommen kann eine B Waffe nur mit Magazin zur A Waffe werden. Mangels gemeldeter §17-Waffe kannst du aber noch kein §17-Magazin dafür kaufen.
Ich rate daher dazu, die genaue Vorgehensweise mit der BH abzustimmen, solltest du bereits einen HA haben, der zur §17 Waffe werden soll. Meldet die BH diese Waffe um, fehlt dir das zugehörige Magazin. Ist es noch nicht umgemeldet, ist mMn fraglich, ob du ein großes Magazin erwerben kannst.
Die einfachste Vorgehensweise ist, du kaufst dir bei einem Händler oder privat eine als §17 eingetragene Waffe mitsamt Magazin. Den Platz hast du ja.

Re: Anzahl der Waffen auf WBK
You made my day! Danke!!
