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Schalldämpfer am Stand?

Verfasst: Do 19. Okt 2023, 16:07
von Luke_duke
Hallo zusammen!

Bei uns im Revier schießen schon einige mit Dämpfer und ich überlege daher mir auch mal einen zuzulegen. Ich geh eigentlich eh ohne Gehörschutz nicht jagen und am Stand (auch bei der Kurzwaffe) habe ich Stöpsel + 3M auf. Ich weiß, bin da einfach eine kleine Mimose was Lautstärke angeht. Würde aber gerne dennoch mal einen Schalldämpfer testen.
Bei der Verwendung zur Jagd ist es ja relativ klar aber wie sieht das auf dem Stand aus? Beispiel ich gehe mit einem HK MR308 + SD auf die Pirsch und besuche dann noch einen Schießstand. Darf ich diesem am Stand verwenden oder muss der dort demontiert sein oder obliegt es der Standaufsicht ob man ihn verwenden darf?


Grüße Lukas

Re: Schalldämpfer am Stand?

Verfasst: Do 19. Okt 2023, 16:26
von fast12
Da bei der Jagd Schalldämpfer üblich sind und du eine Waffe mit Schalldämpfer einschießen musst (Trefferpunktverlagerung) wird dich keiner daran hindern ihn am Stand zu verwenden.

Re: Schalldämpfer am Stand?

Verfasst: Do 19. Okt 2023, 17:25
von mr_gjet
Richtiger ist meiner Meinung nach: Am behördlich genehmigten Schießstand darf "JEDER" einen Schalldämpfer innehaben und ihn auf eine Waffe schrauben und damit schießen... ("Schießstättenprivileg") völlig egal ob er eine Jagdkarte hat oder sonst irgendwas...

lg
markus

Re: Schalldämpfer am Stand?

Verfasst: Do 19. Okt 2023, 17:58
von Incite
Selbstlader und Schalli? dann wirst du einen verstellbaren Gasblock brauchen.

Gegen ein Ein- und Kontrollschießen am Schießstand kann doch wohl wirklich keine Standaufsicht etwas haben :think:

Oder bist du aus Deutschland?

Re: Schalldämpfer am Stand?

Verfasst: Do 19. Okt 2023, 18:01
von Markus_H
Das Waffengesetz 17 verbietet Erwerb, die Einfuhr, den Besitz, das Überlassen und das Führen von Schalldämpfern, regelt aber nicht deren Verwendung.
Als aktiver Jäger bist du von den Verboten befreit, außer einer eventuellen Hausordnung spricht rechtlich nichts dagegen, dass du am Stand einen Dämpfer verwendest.

Re: Schalldämpfer am Stand?

Verfasst: Do 19. Okt 2023, 18:22
von Mr. Danger
Markus_H hat geschrieben:
Do 19. Okt 2023, 18:01
Das Waffengesetz 17 verbietet Erwerb, die Einfuhr, den Besitz, das Überlassen und das Führen von Schalldämpfern, regelt aber nicht deren Verwendung.
Als aktiver Jäger bist du von den Verboten befreit, außer einer eventuellen Hausordnung spricht rechtlich nichts dagegen, dass du am Stand einen Dämpfer verwendest.
Bitte etwas genauer
§17(1) wird für Punkt 5 (Schalldämpfer) für aktive Jäger (= gültige Jagdkarte) durch §17(3b) aufgehoben.
§17 Waffen (verbotene Waffen) können am behördlich genehmigten Schießstand auch von "Unberechtigen" verwendet werden.
Für §18 Waffen (Kriegsmaterial) von Privatpersonen gilt diese Ausnahme (Schießstättenprivileg) NICHT (§18(5)).

Re: Schalldämpfer am Stand?

Verfasst: Do 19. Okt 2023, 19:42
von Evilcannibal79
Wenn du jemanden findest der dir am Stand seinen Dämpfer leihen möchte, dann ja.
Aber du darfst als NichtJäger keinen selber kaufen oder sonstwie erwerben, besitzen,….usw.
Dadurch regelt sich die Geschichte eh von selber.
Oder übersehe ich da was?

Re: Schalldämpfer am Stand?

Verfasst: Do 19. Okt 2023, 19:57
von Kapselpracker
Evilcannibal79 hat geschrieben:
Do 19. Okt 2023, 19:42
...
Oder übersehe ich da was?
Also der TO schreibt: "Beispiel ich gehe mit einem HK MR308 + SD auf die Pirsch..."
da könnte man davon ausgehen das er Jäger ist.