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Frage zu Verwahrung (ERNST GEMEINTE Frage)

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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aus8
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Frage zu Verwahrung (ERNST GEMEINTE Frage)

Beitrag von aus8 » Do 19. Okt 2023, 19:45

Kein Scherz, bitte ernst gemeinte Frage!!!!
weil man liest und hört ständig so viel Schwachsinn, das ich mal hier Frage möchte.............

Gewo und...... wird das sicher genau wissen!

REICHT DAS als sichere Verwahrung:
Für 2 Waffen B und Muni B, meist unter 300 Schuss, (dann noch 2 alte Kleinkalibergewehre 22lr)

Meine Wohnung 3 Stock, mit medium 3 Sicherheitstüre mit Sicherheitsschloss

Die zwei Waffen SIND in eigenen und versperrten kleinen Abstell-Raum ohne Fenster mit massiver versperrter Türe mit EVA Schnapp-Schloss zum versperren ohne Türgriff, also man braucht den Schlüssel um die Tür überhaupt nur zu öffnen auch wenn Sie nicht versperrt sein sollte
.....dort lagern die Munition und Waffen getrennt IN VERSCHRAUBT und zusätzlich festgeklebten, VERSPERRTEN STAHLGELDKASETTEN ......
.......und ich lebe ALLEINE in der Wohnung UND NUR ICH HAB DEN SCHLÜSSEL ZU DEM RAUM

4........und ich lebe alleine in der Wohnung

REICHT DAS ALS SICHER Verwahrt?

Danke für kompetente Antwort, ein schlichtes ja oder nein würde mir reichen
Zuletzt geändert von aus8 am Fr 20. Okt 2023, 15:55, insgesamt 6-mal geändert.
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Re: Frage zu Verwahrung (ERNST GEMEINTE Frage)

Beitrag von Incite » Do 19. Okt 2023, 20:13

Da du Geldkasetten schreibst - handelt es sich hier um B Waffen und Mun für B? Von welchen Stückzahlen reden wir denn?

Welches Schloss hat denn die Türe?

Bevor ich in Kassetten investiere - so ein 0er Würfel kostet nicht die Welt. Wichtig ist nicht aufhängen sondern mit Boden und Wand verschrauben.
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Re: Frage zu Verwahrung (ERNST GEMEINTE Frage)

Beitrag von aus8 » Do 19. Okt 2023, 20:17

2 Waffen B und Muni für B, meist 300 Schuss...... (und ein C- KK Gewehr)
Eingangstüre Sicherheitsschloss und Waffenkammertüre ebenfalls Sicherheitschloss ohne Türschnalle
, Stahlboxen handelsüblich und versperrbar sind extra verschraubt

Möbeltresor auch wenn billig möchte ich nicht unbedingt wenn ich Ihn nicht brauche
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Re: Frage zu Verwahrung (ERNST GEMEINTE Frage)

Beitrag von titan » Fr 20. Okt 2023, 07:33

Wir kennen deine Wohnung nicht.

Normalerweise sind derartige Anfragen an deine Behörde zu richten. Das Zauberwort ist allerdings Vorsorge. In grob fahrlässigen fällen steht die Zuverlässigkeit auf dem Spiel.

Was spricht deiner Meinung nach denn gegen diese Art der Verwahrung, da du meinst es würde eventuell nicht ausreichen?

Wie wurde denn die Verwahrung überprüft, als du die WBK gelöst hast?
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Re: Frage zu Verwahrung (ERNST GEMEINTE Frage)

Beitrag von Sidekix » Fr 20. Okt 2023, 07:49

aus8 hat geschrieben:
Do 19. Okt 2023, 19:45
eigenen und versperrten kleinen Abstell-Raum ohne Fenster mit massiver versperrbarer Türe mit EVA Schnapp-Schloss zum versperren
Rücksprache mit den FÜR DICH zuständigen Sachbearbeiter
(mit Bildern untermauert)

wenn der Raum nicht für andere Sachen genützt wird
(Bügelbrett, Staubsauger, und ähnliches, daran kanns wirklich scheitern!)
Eigener Raum ohne Fenster, mit massiver Türe/Sicherheitsschloss

dann sollte es reichen, bei mir hats auch mit dem "Besenkammerl" angefangen


aber wichtig: red mit DEINEN Sachbearbeiter, jeder siehts anders....

;-)

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Re: Frage zu Verwahrung (ERNST GEMEINTE Frage)

Beitrag von AUG-andy » Fr 20. Okt 2023, 08:32

titan hat geschrieben:
Fr 20. Okt 2023, 07:33
Wie wurde denn die Verwahrung überprüft, als du die WBK gelöst hast?
Es wird bei einer Neuausstellung nicht von jeder Behörde die Verwahrung vorab geprüft. In Wien ist mir das nicht bekannt, habe sehr viele Leute in der Verwandtschaft und Freundeskreis. Da wurde vorab keine Kontrolle durchgeführt.
MfG
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Re: Frage zu Verwahrung (ERNST GEMEINTE Frage)

Beitrag von gewo » Fr 20. Okt 2023, 10:06

titan hat geschrieben:
Fr 20. Okt 2023, 07:33
Wie wurde denn die Verwahrung überprüft, als du die WBK gelöst hast?
die exekutivbeamten die zur waffenueberpruefung kommen haben keinerelei schulung zu dem thema und schon gar keine juristische ausbildung

das ist auch nicht ihre aufgabe

wenn sie sich ned aus privaten belangen (lebenspartnerin hat WBK oder eltern oder sowas) dafuer interessieren dann haben die von den dingen die im runderlass stehen (das sind die dinge die im waffenfuehrerschein durchbesprochen werden) keine ahnung

aussagen dazu sind niemals bindend
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Re: Frage zu Verwahrung (ERNST GEMEINTE Frage)

Beitrag von Grerdinger » Fr 20. Okt 2023, 11:19

Die nur bekannte Richtschnur lautet: Es müssen zwei Hindernisses überwunden werden, die die Waffen vor unerlaubtem Zugriff (= Person hat nicht die notwendige waffenrechtliche Befugnis, zB WBK für Pistole, ...) zu schützen.

Der Zugriffsschutz muss lediglich "adäquat" sein - es gibt (anders als in Deutschland) keine konkrete Vorschrift oder Norm, die einzuhalten ist.

Mein SB zB. hat mir (mündlich) bestätigt, dass eine versperrte Kellertür (in einem fensterlosen Kellerraum, dessen Wände aber nur 13 cm Ziegel sind) ausreichend ist.

Du hast also
- Eine Sicherheitstüre mit Sicherheitsschloss
- Eine zusätzliche Türe (die hoffentlich nicht aus Wellpappe ist, sondern schon etwas Vernünftiges, und
- massive, verschraubte Stahlblechkasetten.

Ich sehe da jetzt kein Thema, dass man darin nicht zwei Kat. B-Waffen sowie ein wenig Munition lagern konnte. Und auch mangelnde Sorgfalt wird schwierig zu argumentieren sein, va., da du alleine lebst.
LG,


Andi

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Re: Frage zu Verwahrung (ERNST GEMEINTE Frage)

Beitrag von gewo » Fr 20. Okt 2023, 11:31

Grerdinger hat geschrieben:
Fr 20. Okt 2023, 11:19
Mein SB zB. hat mir (mündlich) bestätigt, dass eine versperrte Kellertür (in einem fensterlosen Kellerraum, dessen Wände aber nur 13 cm Ziegel sind) ausreichend ist.
wenn du es schriftlich haben willst und wenn sie sicherheitshalber nachfragt dann wird im schriftlichen zusaetzlich drinnen stehen dass der raum fuer keinerlei andere zwecke benuetzt werden darf, insbesondere nicht als abstellraum fuer div gegenstaende.

der rest ist richtig
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Re: Frage zu Verwahrung (ERNST GEMEINTE Frage)

Beitrag von aus8 » Fr 20. Okt 2023, 14:04

gewo hat geschrieben:
Fr 20. Okt 2023, 11:31
Grerdinger hat geschrieben:
Fr 20. Okt 2023, 11:19
Mein SB zB. hat mir (mündlich) bestätigt, dass eine versperrte Kellertür (in einem fensterlosen Kellerraum, dessen Wände aber nur 13 cm Ziegel sind) ausreichend ist.
wenn du es schriftlich haben willst und wenn sie sicherheitshalber nachfragt dann wird im schriftlichen zusaetzlich drinnen stehen dass der raum fuer keinerlei andere zwecke benuetzt werden darf, insbesondere nicht als abstellraum fuer div gegenstaende.

der rest ist richtig
Das heisst also wenn ich einen Safe sichtbar in der Wohnung an der Wand stehen habe ist das OK und wenn ich die versperrbaren Stahlboxen oder Sagfe in einen Abstellraum mit versperrbarer Türe mit Sicherheitsschloss stell (verschraube) wo Ihn keiner sehen kann und noch eine versperrbare Tür davor ist, ist das nicht OK???????????
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Re: Frage zu Verwahrung (ERNST GEMEINTE Frage)

Beitrag von Promo » Fr 20. Okt 2023, 14:51

Ruf bei der Behörde an und frag nach. Die werden eh froh sein wenn du vorher fragst und dir dann sagen was denen lieber ist/was sie akzeptieren und was nicht.
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Re: Frage zu Verwahrung (ERNST GEMEINTE Frage)

Beitrag von aus8 » Fr 20. Okt 2023, 15:02

Promo hat geschrieben:
Fr 20. Okt 2023, 14:51
Ruf bei der Behörde an und frag nach. Die werden eh froh sein wenn du vorher fragst und dir dann sagen was denen lieber ist/was sie akzeptieren und was nicht.
das ist ja das Problem, da sagt jeder was anderes, von ja 100% super gemacht bis eventuell und sollte reichen

oder Du bekommst den Text:
Schusswaffen sowie Munition sind sicher zu verwahren. Ob die notwendige Sorgfaltspflicht eingehalten wird, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Jedenfalls muss eine entsprechende Ein- oder Aufbruchsicherheit des Behältnisses oder der Räumlichkeit vorliegen.
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Re: Frage zu Verwahrung (ERNST GEMEINTE Frage)

Beitrag von gewo » Fr 20. Okt 2023, 15:06

aus8 hat geschrieben:
Fr 20. Okt 2023, 14:04
gewo hat geschrieben:
Fr 20. Okt 2023, 11:31
Grerdinger hat geschrieben:
Fr 20. Okt 2023, 11:19
Mein SB zB. hat mir (mündlich) bestätigt, dass eine versperrte Kellertür (in einem fensterlosen Kellerraum, dessen Wände aber nur 13 cm Ziegel sind) ausreichend ist.
wenn du es schriftlich haben willst und wenn sie sicherheitshalber nachfragt dann wird im schriftlichen zusaetzlich drinnen stehen dass der raum fuer keinerlei andere zwecke benuetzt werden darf, insbesondere nicht als abstellraum fuer div gegenstaende.

der rest ist richtig
Das heisst also wenn ich einen Safe sichtbar in der Wohnung an der Wand stehen habe ist das OK und wenn ich die versperrbaren Stahlboxen oder Sagfe in einen Abstellraum mit versperrbarer Türe mit Sicherheitsschloss stell (verschraube) wo Ihn keiner sehen kann und noch eine versperrbare Tür davor ist, ist das nicht OK???????????
jaein
wenn die metallbox verschraubt und versperrt ist dann ist es ja eh ok

aber wenn die box ortsveraenderlich ist und nur in einem versperrten abstellraum rum steht dann nicht
ist ja auch logisch
es entspricht der lebenserfahrung dass der zugang zu einem abstellraum nicht nur auf eine einzelne person eingeschraenkt ist.
wenn da das buegelbrett drinnen steht dann wird deine frau das holen wenn as zu buegeln ist, und ned du

von da her ...
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Re: Frage zu Verwahrung (ERNST GEMEINTE Frage)

Beitrag von aus8 » Fr 20. Okt 2023, 15:24

gewo hat geschrieben:
Fr 20. Okt 2023, 15:06
aus8 hat geschrieben:
Fr 20. Okt 2023, 14:04
gewo hat geschrieben:
Fr 20. Okt 2023, 11:31
Grerdinger hat geschrieben:
Fr 20. Okt 2023, 11:19
Mein SB zB. hat mir (mündlich) bestätigt, dass eine versperrte Kellertür (in einem fensterlosen Kellerraum, dessen Wände aber nur 13 cm Ziegel sind) ausreichend ist.
wenn du es schriftlich haben willst und wenn sie sicherheitshalber nachfragt dann wird im schriftlichen zusaetzlich drinnen stehen dass der raum fuer keinerlei andere zwecke benuetzt werden darf, insbesondere nicht als abstellraum fuer div gegenstaende.

der rest ist richtig
Das heisst also wenn ich einen Safe sichtbar in der Wohnung an der Wand stehen habe ist das OK und wenn ich die versperrbaren Stahlboxen oder Sagfe in einen Abstellraum mit versperrbarer Türe mit Sicherheitsschloss stell (verschraube) wo Ihn keiner sehen kann und noch eine versperrbare Tür davor ist, ist das nicht OK???????????
jaein
wenn die metallbox verschraubt und versperrt ist dann ist es ja eh ok

aber wenn die box ortsveraenderlich ist und nur in einem versperrten abstellraum rum steht dann nicht
ist ja auch logisch
es entspricht der lebenserfahrung dass der zugang zu einem abstellraum nicht nur auf eine einzelne person eingeschraenkt ist.
wenn da das buegelbrett drinnen steht dann wird deine frau das holen wenn as zu buegeln ist, und ned du

von da her ...
Danke Gewo; DAS HILFT MIR WEITER

Waffen SIND in eigenen und versperrten kleinen Abstell-Raum ohne Fenster mit massiver versperrbarer Türe mit EVA Schnapp-Schloss zum versperren ohne Türgriff usw, also man braucht den Schlüssel um die Tür überhaupt zu öffnen!

dort lagern Munition und Waffen IN VERSCHRAUBTEN UND VERSPERRTEN STAHLGELDKASETTEN ......
.......und ich lebe alleine in der Wohnung UND NUR ICH HAB DEN SCHLÜSSEL ZU DEM RAUM

........ :x UND BÜGELN UND STAUBSAUGEN MUSS ICH LEIDER SELBST...ich armer Tropf

und Danke nochmal das wollte ich wissen und bestätigt haben.
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Re: Frage zu Verwahrung (ERNST GEMEINTE Frage)

Beitrag von Promo » Fr 20. Okt 2023, 15:40

Dann schreib es halt schriftlich an die Behörde und druck dir die Antwort dann aus und leg sie zum Schrank dazu. Sollte dann auch OK sein für die Verwahrungskontrolle.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

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