Schlesi hat geschrieben:ich hoffe ich darf diesen Thread aus der Versenkung holen..
Mein Vater hat eingetragene PG. Ich habe einen Waffenpass und habe überlegt ob ich es versuchen soll diese zu bekommen. Kann man pauschal sagen wie schwierig oder unmöglich das wird? Glaubt ihr wird eine vorherige Vorsprache mit der Absicht bei der BH sinnvoll sein?
Lg
Unmöglich.
Eine Übertragung, Vererbung oder Schenkung ist nicht vorgesehen - allein schon, weil vom Gesetzgeber nicht gewünscht.
Da wurden mal eben tausende österreichische, rechtstreue Bürger reingelegt.
Wer registriert hat (übrigens laut einer Schätzung ein nur geringer Prozentsatz der damals im Umlauf befindlichen Pumpguns), wurde abgewatscht und reingelegt.
Eine registrierte Pumpgun ist Besitz auf Zeit - nach deinem Tod wirst vom Vater Staat enteignet.
Es bleibt übrigens jedem hier selbst überlassen, seine Schlüsse aus der bevorstehenden Registrierungspflicht sämtlicher Schusswaffen - und der Absicht der EUDSSR dahinter - zu ziehen.
*ironieon* Aber Österreich ist sicherer geworden durch diese Maßnahme! Oder hat einer hier von einer Straftat mit ner Pumpgun in den letzten Jahren erfahren? *ironieroff*